Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.07.1996

Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1996 - 5 StR 602/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2099
BGH, 20.06.1996 - 5 StR 602/95 (https://dejure.org/1996,2099)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1996 - 5 StR 602/95 (https://dejure.org/1996,2099)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 5 StR 602/95 (https://dejure.org/1996,2099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben der Terminsnachricht - Erziehungsberechtigte - Fehlen bei Hauptverhandlung - Revision - Verstoß gegen Aufklärungspflicht - Letztes Wort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 67; StPO § 258

  • rechtsportal.de

    JGG § 67 ; StPO § 258

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 612
  • StV 1998, 323
  • JR 1997, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 5 StR 602/95
    Dem Erziehungsberechtigten oder dem gesetzlichen Vertreter eines Angeklagten steht zwar gemäß § 67 Abs. 1 JGG in Verbindung mit § 258 Abs. 2 und 3 StPO neben dem jugendlichen Angeklagten und unabhängig von diesem das letzte Wort zu (vgl. BGHSt 21, 288).

    Dieses wäre ihm von Amts wegen und nicht nur auf Verlangen zu erteilen gewesen (BGHSt 21, 288; BGH NStZ 1985, 230).

    Diese Möglichkeit wird sich nur selten ausschließen lassen (BGHSt 21, 288, 290 m.N.).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 5 StR 602/95
    Fehlt dem Tatgericht nach rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung die für die.Verurteilung erforderliche Überzeugung, hat dies das Revisionsgericht hinzunehmen (BGHSt 10, 208 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]), mag die objektive Beweislage noch so gewichtig erscheinen.
  • BGH, 22.01.1985 - 5 StR 786/84

    Nichterteilung des letzten Wortes an den gesetzlichen Vertreter eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 5 StR 602/95
    Dieses wäre ihm von Amts wegen und nicht nur auf Verlangen zu erteilen gewesen (BGHSt 21, 288; BGH NStZ 1985, 230).
  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 880/51
    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 5 StR 602/95
    Unterbleibt eine Terminsnachricht an den Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Angeklagten mit der Folge, daß der Erziehungsberechtigte deshalb an der Hauptverhandlung nicht teilnimmt, kann dies mit der Revision grundsätzlich nur im Einzelfall als Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht beanstandet werden (Brunner JGG 9. Aufl. § 67 Rdn. 11; Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 2. Aufl. § 67 Rdn. 19; Schaffstein/Beulke Jugendstrafrecht 12. Aufl. S. 166; a.A. Ostendorf JGG 3. Aufl. § 67 Rdn. 19; vgl. Eisenberg JGG 6. Aufl. § 67 Rdn. 22; BGH MDR 1952, 564 [BGH 20.12.1951 - 4 StR 880/51]).
  • BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16

    Recht des letzten Wortes (Äußerung der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen

    Dabei reicht die bloße Möglichkeit eines Beruhens aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 223; Urteil vom 20. Juni 1996 - 5 StR 602/95, NStZ 1996, 612; weitere Nachweise bei Niemöller, NStZ 2015, 489 Fn. 20 und 21).
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98

    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG

    Dem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter eines Angeklagten steht gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO das letzte Wort neben dem jugendlichen Angeklagten und unabhängig von diesem zu; es ist ihm von Amts wegen zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289), sofern er in der Hauptverhandlung anwesend ist (BGH NStZ 1996, 612).

    Der danach erwiesene Verfahrensverstoß führt jedoch nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil das Urteil lediglich insoweit auf ihm beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2).

  • BGH, 11.07.2001 - 2 StR 121/01

    Letzte Wort des Erziehungsberechtigten; Beruhen; Strafzumessung

    Zu Recht beanstandet die Revision, daß dem in der Hauptverhandlung anwesenden erziehungsberechtigten Vater des Angeklagten entgegen § 67 Abs. 1 JGG, § 258 Abs. 2 und Abs. 3 StPO das letzte Wort nicht gewährt worden ist; dieses war ihm jedoch von Amts wegen zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612).

    Der Verfahrensverstoß führt nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf ihm nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; NStZ 1999, 426; BGH, Beschl. vom 18. Mai 2000 - 4 StR 116/00).

  • OLG Hamm, 24.10.2005 - 2 Ss 381/05

    letztes Wort; Erziehungsberechtigter; formelle Rüge; Verantwortungsreife;

    Diesen in jeder Hinsicht zutreffenden Ausführungen tritt der Senat bei und macht sie unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung (BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612; 2000, 553; NStZ-RR 2002, 346; OLG Hamm NJW 1958, 34 f.; zuletzt Senat im Beschluss vom 14. Juli 2005, 2 Ss 172/05, http://www.burhoff.de) zum Gegenstand seiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 Ss 172/05

    Strafantrag, rechtlicher Hinweis; Fehlen, Beruhensfrage; letztes Wort;

    Neben dem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs., 2 und 3 StPO dessen gesetzlichen Vertretern oder Erziehungsberechtigten stets von Amts wegen das letzte Wort zu erteilen (BGH NStZ 1996, 612).

    Dieses ist ihnen nämlich nicht nur auf Verlangen, sondern von Amts wegen zu erteilen (vgl. BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612; BayObLG StV 2001, 173).

  • BGH, 14.05.2002 - 5 StR 98/02

    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beruhen des Urteils

    Dieses war ihr von Amts wegen und nicht nur auf Verlangen zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 1 m. Anm. Eisenberg JR 1997, 80).
  • BGH, 07.06.2000 - 1 StR 226/00

    Letztes Wort des gesetzlichen Vertreters von Amts wegen

    a) Neben einem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO dessen gesetzlichem Vertreter oder Erziehungsberechtigtem stets von Amts wegen - und nicht nur auf Verlangen - das letzte Wort zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612).
  • BGH, 28.03.2018 - 4 StR 629/17

    Recht des letzten Wortes (Verfahrensverstoß bei Entzug des letzten Wortes der

    Dieses war ihr von Amts wegen und nicht nur auf Verlangen zu erteilen, obwohl sie bereits an einem früheren Hauptverhandlungstag als Zeugin gehört worden war (BGH, Urteil vom 8. August 1967 - 1 StR 279/67, BGHSt 21, 288, 289; Urteil vom 20. Juni 1996 - 5 StR 602/95, BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 1 m. Anm. Eisenberg/Düffer, JR 1997, 80; Beschluss vom 26. April 2017 - 4 StR 645/16, NStZ-RR 2017, 231 mwN).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99

    Verbindung von Strafsachen; Örtliche, sachliche Zuständigkeit; Gewährung des

    "Neben einem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V. m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO dessen Erziehungsberechtigten oder gesetzlichem Vertreter stets von Amts wegen - und nicht nur auf Verlangen - das letzte Wort zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612).
  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 263/01

    Erteilung des letzten Wortes des Erziehungsberechtigten; Beruhen (Teilweise

    Neben einem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO dessen gesetzlichem Vertreter oder Erziehungsberechtigtem stets von Amts wegen - und nicht nur auf Verlangen - das letzte Wort zu erteilen (vgl. BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612; BGH NStZ 2000, 435; BGH NStZ 2000, 553).".
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 116/00

    Letztes Wort des gesetzlichen Vertreters

  • OLG Köln, 11.08.2006 - 82 Ss 43/06

    Recht des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1996 - 5 StR 179/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5606
BGH, 03.07.1996 - 5 StR 179/96 (https://dejure.org/1996,5606)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1996 - 5 StR 179/96 (https://dejure.org/1996,5606)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - 5 StR 179/96 (https://dejure.org/1996,5606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 612
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - 5 StR 179/96
    Der Senat neigt dazu, daß dies auch für ein zivilrichterliches Protokoll (§ 160 ZPO), das die Aussage des Angeklagten im Rahmen einer Vernehmung als Zeuge enthält, gilt, jedoch nur dann, wenn die Voraussetzungen für eine Verwertung im Strafprozeß erfüllt sind (vgl. BGHSt 38, 214).
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Erfasst sind also grundsätzlich auch Protokolle über Angaben des Angeklagten, die dieser in einem früheren Zivilprozess als Zeuge gemacht hat ( BGH, Beschluss vom 3. Juli 1996 - 5 StR 179/96 -, NStZ 1996, S. 612 [ obiter dictum ]; Ganter , in: BeckOK StPO, 48. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 254, Rn. 4).
  • AG Landau/Isar, 26.03.2020 - 6 Ds 504 Js 1665/20

    Fehlende Ordnungsgemäße Belehrung

    Die Vernehmung von Richter ... oder die Verlesung des Protokolls über die Anhörung gem. § 254 Abs. 1 StPO wäre nur dann möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Verwertung im Strafprozess erfüllt wären (BGH, NStZ 1996, 612), sprich, wenn eine ordnungsgemäße Belehrung über die Rechte des Angeschuldigten im Strafverfahren erfolgt wäre (BGHSt 38, 214).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht