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   BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96   

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https://dejure.org/1996,2274
BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96 (https://dejure.org/1996,2274)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1996 - 4 StR 24/96 (https://dejure.org/1996,2274)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1996 - 4 StR 24/96 (https://dejure.org/1996,2274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 332
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94

    Verfall - Anspruch des Verletzten - Aufrechterhaltung der Beschlagnahme

    Auszug aus BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96
    Für die Frage, ob solche Ansprüche der Verletzten der Verfallsanordnung entgegenstehen, ist entscheidend allein die rechtliche Existenz der Ansprüche, nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden (BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2, jeweils mit weit. Nachw.).
  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93

    Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen

    Auszug aus BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96
    Für die Frage, ob solche Ansprüche der Verletzten der Verfallsanordnung entgegenstehen, ist entscheidend allein die rechtliche Existenz der Ansprüche, nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden (BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2, jeweils mit weit. Nachw.).
  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    aa) Soweit die Erlöse aus der Prostitution der Zeugin G. in Rede stehen, war die Strafkammer an der Verfallanordnung nicht deshalb gehindert, weil die Zeugin Verletzte der zu ihrem Nachteil begangenen Tat ist und grundsätzlich schon allein die Existenz tatbedingter Schadensersatzansprüche dem Verfall entgegenstehen kann (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332; 2003, 533; BGH, Beschl. v. 2. Juli 2003 - 5 StR 182/03; Beschl. vom 18. Februar 2004 - 5 StR 21/04).
  • BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des

    Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindert allein die rechtliche Existenz von Ersatzansprüchen und nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden, eine solche Maßnahme (vgl. BGHR StGB § 73 - Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332).
  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 41/06

    Verfall von Wertersatz; Ersatzansprüche der Geschädigten (Verzicht; Verwirkung;

    Ist dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch gegen den Täter oder Teilnehmer erwachsen, dessen Erfüllung diesem den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen würde, so ist die Anordnung des Verfalls und des Wertersatzverfalls (Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 a Rdn. 3; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 73 a Rdn. 6) gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB grundsätzlich allein schon durch die Existenz dieser Forderung ausgeschlossen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte bekannt ist, er den Täter oder Teilnehmer tatsächlich in Anspruch nimmt oder hiermit zumindest noch zu rechnen ist (s. etwa BGH NStZ 1984, 409 f.; 1996, 332; 2001, 257; NStZ-RR 2004, 242, 244; 2006, 138; BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2 sowie Tatbeute 1).
  • OLG München, 06.11.2003 - 2 Ws 583/03

    Voraussetzungen eines Nachverfahrens nach Anordnung des Verfalls des

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  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vergleichs; Abweisung

    Der Verfall ist danach ausgeschlossen, soweit zivilrechtliche Ansprüche Geschädigter bestehen; es kommt allein auf die rechtliche Existenz solcher Ansprüche, nicht auf deren Geltendmachung an (BGH, BGH, StV 1995, 301; NStZ 1996, 332; 2001, 257; 2003, 533).
  • BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 152/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör hinsichtlich der Anordnung von Verfall gem §§

    Das vom Beteiligten durch die "Vermarktung" seiner Tat Erlangte unterliegt ebenso wie ein mittelbarer Gewinn nicht dem Verfall (vgl. BGH, NStZ 1996, S. 332; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 73 Rn. 9).
  • BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03

    Verfall (Schadensersatzansprüche einer Prostituierten; Verletzter; Schutzgesetz;

    Insoweit hat das Landgericht nicht bedacht, daß die durch die Zuhältereihandlungen des Angeklagten im Fall II 2 betroffene Nebenklägerin als Verletzte im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB anzusehen ist, der gegen den Angeklagten Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 181a StGB, der auch dem Schutz der Prostituierten dient und sie vor finanzieller Abhängigkeit und Ausbeutung durch den Zuhälter bewahren will (vgl. BGHSt 42, 179, 180 f.), zustehen (BGH, Beschl. vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02) und daß allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche eine solche Maßnahme hindert (vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332).
  • VerfGH Bayern, 13.12.2004 - 95-VI-03
    Für die Frage, ob ein Anspruch des Verletzten besteht, ist nach herrschender Meinung allein die rechtliche Existenz des Anspruchs maßgeblich, nicht ob er voraussichtlich geltend gemacht wird (BGH vom 27.8.1993 = wistra 1993, 336/337; BGH vom 12.3.1996 = NStZ 1996, 332 ; Tröndle/Fischer, StGB , 52. Aufl. 2004, RdNr. 11 zu § 73).
  • BGH, 28.05.2008 - 2 StR 96/08

    Urteilsgründe (Widerspruchsfreiheit; tragende Feststellungen); Hehlerei

    Der Senat weist darauf hin, dass in Fällen von Hehlerei im Regelfall Schadensersatzansprüche der Geschädigten einer Verfallsanordnung entgegenstehen (vgl. BGH wistra 2002, 57, 58; NStZ 1996, 332; Beschlüsse vom 25. Juli 2006 - 4 StR 223/06, vom 14. März 2002 - 3 StR 9/02 und vom 21. Februar 2002 - 5 StR 20/02 (insoweit in StV 2002, 485 nicht abgedruckt)).
  • OLG Köln, 25.09.2007 - 2 Ws 469/07

    Anordnung von Wertverfall gegen einen Dritten; Verschiebefall und mittelbarer

    Das entspricht der Rechtsprechung des BGH (BGH NStZ 96, 332; Tröndle/Fischer, StGB, 54.Aufl., § 73 Rn 19).
  • OLG München, 19.04.2004 - 2 Ws 167/04

    Erledigung des Haftgrundes "Fluchtgefahr"; Beschwerden gegen die fortbestehenden

  • OLG Hamm, 30.11.2005 - 3 Ws 526/05

    Arrest; Anordnung; Voraussetzungen

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