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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95   

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https://dejure.org/1996,2662
BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95 (https://dejure.org/1996,2662)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1996 - 1 StR 721/95 (https://dejure.org/1996,2662)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95 (https://dejure.org/1996,2662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 352
  • NStZ 1997, 74
  • JR 1997, 162
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91

    Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung

    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Die abgeurteilte Tat betrifft den Nebenkläger auch dann, wenn ihr der Vorgang (i.S.d. § 264 StPO) zugrundeliegt, der zum Anschluß berechtigte, und wenn die Verurteilung auf einer Norm beruht, die ein dem Nebenkläger zustehendes Recht unmittelbar schützt (BGHSt 38, 93 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 381/91]).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Auch auf der Grundlage der Rechtsauffassung der Revision und des.Generalbundesanwalts läge nur eine fehlerhafte Subsumtion vor; dies stünde der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht entgegen (vgl. BGHSt 7, 283, 285; BayObLG VRS 72, 384; OLG Stuttgart Justiz 1972, 187; OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen SchlHA 1985, 135 jew. m.w.Nachw.; ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. m.w.Nachw.; Ruß aaO.; Hanack in Löwe/Rosenberg aaO. § 344 Rdn. 25; aA für den (hier keinesfalls vorliegenden) Fall des "offensichtlichen" Fehlers im Schuldspruch Gollwitzer in Löwe/Rosenberg aaO. § 318 Rdn. 41, 43).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Ein freiwilliger Rücktritt vom Versuch läßt zwar das begangene Unrecht unberührt, führt aber gemäß § 24 StGB dazu, daß der Angeklagte gleichwohl nicht bestraft, sondern freigesprochen wird (vgl. BGHSt 31, 132, 133) [BGH 28.10.1982 - 4 StR 472/82].
  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 489/85

    Tatbestandsvollendung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Die für den Überfall erforderliche einsame Stelle muß in der Vorstellung des Täters konkretisiert sein (BGHSt 33, 378, 381 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85] m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92

    Abbruch eines Banküberfalls, weil die Kassenbox entgegen der Tätererwartung nicht

    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Ein Rücktritt ist nicht freiwillig, wenn sich durch vom Täter nicht vorhergesehene Umstände das mit der Tatbegehung für ihn verbundene Risiko beträchtlich erhöht (BGH NStZ 1993, 76, 77 [BGH 01.09.1992 - 1 StR 484/92] m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1992 - 1 Ws 192/92
    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Dies gilt nicht, wenn auf der Grundlage der Feststellungen zu dem nicht angefochtenen Schuldspruch gegen den Angeklagten überhaupt keine Strafe verhängt werden könnte (vgl. BayObLG wistra 1992, 280; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 318 Rdn. 38; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 318 Rdn. 17 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.05.1993 - 1 StR 210/93

    Vollendete Nötigung bei Rücktritt von versuchter sexueller Nötigung - Tatbestand

    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Ob etwas anderes gelten könnte, wenn der Täter zum Zeitpunkt des freiwilligen Rücktritts bereits ein anderes Delikt vollendet hat, das sonst in dem Delikt aufgehen würde, von dessen Versuch er freiwillig zurückgetreten ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93 m.w.Nachw.), bedarf bei der hier gegebenen Fallgestaltung keiner Entscheidung.
  • OLG Köln, 23.01.1987 - Ss 19/87
    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Auch auf der Grundlage der Rechtsauffassung der Revision und des.Generalbundesanwalts läge nur eine fehlerhafte Subsumtion vor; dies stünde der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht entgegen (vgl. BGHSt 7, 283, 285; BayObLG VRS 72, 384; OLG Stuttgart Justiz 1972, 187; OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen SchlHA 1985, 135 jew. m.w.Nachw.; ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. m.w.Nachw.; Ruß aaO.; Hanack in Löwe/Rosenberg aaO. § 344 Rdn. 25; aA für den (hier keinesfalls vorliegenden) Fall des "offensichtlichen" Fehlers im Schuldspruch Gollwitzer in Löwe/Rosenberg aaO. § 318 Rdn. 41, 43).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Möglichkeit einer fehlerhaften Verneinung eines Rücktritts vom Versuch vom Revisionsgericht dann ohne Rücksicht auf eine Revisionsbeschränkung zu beachten ist, wenn nach den Feststellungen völlige Straflosigkeit in Betracht kommt (Senatsurteil vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95).
  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 378/17

    Mittelbare Falschbeurkundung; Falschbeurkundung im Amt (Reichweite der

    Die von der Staatsanwaltschaft erklärte Beschränkung ihrer Rechtsmittel auf den Rechtsfolgenausspruch ist dabei unwirksam, weil auf der Grundlage der Feststellungen zu dem jeweils nicht angefochtenen Schuldspruch überhaupt keine Strafen gegen die Angeklagten verhängt werden könnten (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/94, NStZ 1996, 352, 353; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, 2665; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 352 Rn. 6; LR/Gössel, StPO, 26. Aufl., § 318 Rn. 47; MüKoStPO/Quentin, § 318 Rn. 54).
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07

    Strafverfahren: Beschränkung der Berufung bei fehlerhafter Subsumtion des

    8 Zwar steht eine fehlerhafte Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter eine Strafvorschrift der Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung grundsätzlich nicht entgegen (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 12 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1996 - 5 StR 386/94   

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https://dejure.org/1996,8719
BGH, 19.03.1996 - 5 StR 386/94 (https://dejure.org/1996,8719)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1996 - 5 StR 386/94 (https://dejure.org/1996,8719)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1996 - 5 StR 386/94 (https://dejure.org/1996,8719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Verfahrens wegen Geringfügigkeit - Anforderungen an die Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten - Gewährung einer Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de

    StrEG § 3

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 74
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.07.1995 - GSSt 1/95

    Strafbarkeit eines Funktionärs der DDR, der veranlasste, dass Gelder aus

    Auszug aus BGH, 19.03.1996 - 5 StR 386/94
    Nachdem die den Freispruch des Angeklagten vom Anklagevorwurf der Unterschlagung tragende Rechtsauffassung in dem von der Staatsanwaltschaft angefochtenen Urteil des Landgerichts Berlin durch den in dieser Sache ergangenen Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 25. Juli 1995 - GSSt 1/95 - (NJW 1996, 402, zur Veröffentlichung in BGHSt 41, 187 bestimmt) bestätigt worden ist, erscheint es nicht angemessen, davon abzusehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen (§ 467 Abs. 4 StPO).
  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Auszug aus BGH, 19.03.1996 - 5 StR 386/94
    Da das angefochtene Urteil gleichwohl bei einer Sachentscheidung des Senats jedenfalls im Blick auf § 303 StGB, mindestens betreffend die Behandlung der "Irrläufer", naheliegend nicht umfassend zu bestätigen gewesen wäre (vgl. BGHSt 40, 8, 25 f. [BGH 09.12.1993 - 4 StR 416/93]; Renger/Volze NJ 1995, 467, 470 f.), entspricht es hingegen nicht der Billigkeit, dem Angeklagten Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen zu gewähren (§ 3 StrEG).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1996 - 5 StR 111/96, 5 StR 717/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5087
BGH, 04.06.1996 - 5 StR 111/96, 5 StR 717/94 (https://dejure.org/1996,5087)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1996 - 5 StR 111/96, 5 StR 717/94 (https://dejure.org/1996,5087)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - 5 StR 111/96, 5 StR 717/94 (https://dejure.org/1996,5087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Besetzungsrüge wegen Verstoßes gegen die Wochenauslagefrist der Vorschlagsliste für Schöffen - Anforderungen an eine Beweiswürdigung im Hinblick auf die vollständige Darstellung denkgesetzlich nicht auszuschließender Geschehensvarianten

  • rechtsportal.de

    GVG § 39; StPO § 338 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 74
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 5 StR 111/96
    Die Besetzungsrüge bleibt hier jedenfalls deshalb ohne Erfolg, weil die Entscheidung des zuständigen Richters beim Amtsgericht, die lediglich an den fünf Arbeitstagen einer Woche aufgelegte Vorschlagsliste nicht zu beanstanden (§ 39 Satz 2 GVG), jedenfalls nicht willkürlich war (vgl. zum Maßstab nur BGHSt 33, 290, 293 f. [BGH 13.08.1985 - 1 StR 330/85]; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffenwahl 2).
  • BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64

    Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 5 StR 111/96
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob - wie der Gernalbundesanwalt unter Berufung auf BGH, Urteil vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - meint - Verstöße gegen § 36 Abs. 3 GVG überhaupt nur dann revisibel sind, wenn der Beschwerdeführer zugleich konkret geltend machen kann, bei dem Schöffen, dessen Mitwirkung beanstandet wird, liege einer der in §§ 32 bis 34 GVG genannten Gründe vor.
  • BGH, 13.08.1986 - 2 StR 120/86

    Besetzung der Strafkammer - Wahlausschuß - Unvollständige Bezirksliste -

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 5 StR 111/96
    Die Besetzungsrüge bleibt hier jedenfalls deshalb ohne Erfolg, weil die Entscheidung des zuständigen Richters beim Amtsgericht, die lediglich an den fünf Arbeitstagen einer Woche aufgelegte Vorschlagsliste nicht zu beanstanden (§ 39 Satz 2 GVG), jedenfalls nicht willkürlich war (vgl. zum Maßstab nur BGHSt 33, 290, 293 f. [BGH 13.08.1985 - 1 StR 330/85]; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffenwahl 2).
  • BGH, 22.02.2000 - 4 StR 446/99

    Vergewaltigung - Tenorierung; Besetzungsrüge; Schöffenwahl; Beteiligung aller

    Soweit die Revision die Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl beim Amtsgericht Neubrandenburg beanstandet, kann dahinstehen, ob Verstöße gegen § 36 Abs. 3 GVG nur dann revisibel sind, wenn der Beschwerdeführer zugleich geltend machen kann, bei dem Schöffen, dessen Mitwirkung gerügt wird, liege einer der in §§ 32 bis 34 GVG genannten Gründe vor (vgl. BGHR GVG § 36 Abs. 3 Vorschlagsliste 1).

    Die Entscheidung des zuständigen Richters beim Amtsgericht, die Auflegung der Vorschlagsliste nicht zu beanstanden (§ 39 Satz 2 GVG), war daher jedenfalls nicht willkürlich (vgl. BGHR GVG § 36 Abs. 3 Vorschlagsliste 1; BayObLG StV 1998, 8 mit abl. Anm. Bockemühl).

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Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1996 - 1 StR 166/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4118
BGH, 16.04.1996 - 1 StR 166/96 (https://dejure.org/1996,4118)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1996 - 1 StR 166/96 (https://dejure.org/1996,4118)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1996 - 1 StR 166/96 (https://dejure.org/1996,4118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 74
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 16.04.1996 - 1 StR 166/96
    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7), genügt das allein dann nicht, wenn das Verfahren nicht nur lange gedauert hat - hier: sieben Jahre -, es vielmehr in rechtsstaatswidriger Weise durch die Strafverfolgungsbehörden verzögert wurde.
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 16.04.1996 - 1 StR 166/96
    In solchen Fällen muß das Tatgericht zusätzlich zur langen Verfahrensdauer die Verletzung des Beschleunigungsgebotes ausdrücklich feststellen und beim Strafmaß das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstandes erkennen lassen (BVerfG StV 1993, 352, 353).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1996 - 2 ARs 437/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5254
BGH, 10.01.1996 - 2 ARs 437/95 (https://dejure.org/1996,5254)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1996 - 2 ARs 437/95 (https://dejure.org/1996,5254)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1996 - 2 ARs 437/95 (https://dejure.org/1996,5254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aufhebung der Strafaussetzung zur Bewährung bei der Einweisung einer Person in eine Justizvollzugsanstallt

  • rechtsportal.de

    StPO § 462a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 74
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des

    Auszug aus BGH, 10.01.1996 - 2 ARs 437/95
    Die Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Trier in Wittlich blieb abweichend von § 462 a Abs. 1 StPO auch nach der Aufnahme des Verurteilten in die JVA Frankenthal für die Entscheidung über den Widerruf der von ihr bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung zuständig, da sie mit dieser Frage bereits befaßt war (BGHSt 30, 189, 191; BGH NStZ 1993, 100 [BGH 09.10.1992 - 2 ARs 398/92]; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 4).
  • BGH, 03.02.1988 - 2 ARs 6/88

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den

    Auszug aus BGH, 10.01.1996 - 2 ARs 437/95
    Die Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Trier in Wittlich blieb abweichend von § 462 a Abs. 1 StPO auch nach der Aufnahme des Verurteilten in die JVA Frankenthal für die Entscheidung über den Widerruf der von ihr bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung zuständig, da sie mit dieser Frage bereits befaßt war (BGHSt 30, 189, 191; BGH NStZ 1993, 100 [BGH 09.10.1992 - 2 ARs 398/92]; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 4).
  • BGH, 24.08.1979 - 2 ARs 255/79

    Zuständigkeit für den Widerruf der Aussetzung der Reststrafe

    Auszug aus BGH, 10.01.1996 - 2 ARs 437/95
    Darüber hat sie "abschließend" im Rahmen der Zuständigkeitsregeln des § 462 a StPO entschieden, als sie von einem Widerruf abgesehen und nur auf eine Verlängerung der Bewährungszeit erkannt hat (Beschluß des Senats vom 24. August 1979 - 2 ARs 255/79; Fischer in KK-StPO 3. Aufl. Rdn. 21 a.E.).
  • BGH, 09.10.1992 - 2 ARs 398/92

    Zuständigkeit für eine Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 10.01.1996 - 2 ARs 437/95
    Die Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Trier in Wittlich blieb abweichend von § 462 a Abs. 1 StPO auch nach der Aufnahme des Verurteilten in die JVA Frankenthal für die Entscheidung über den Widerruf der von ihr bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung zuständig, da sie mit dieser Frage bereits befaßt war (BGHSt 30, 189, 191; BGH NStZ 1993, 100 [BGH 09.10.1992 - 2 ARs 398/92]; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 4).
  • BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 87/07

    Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht (Strafrestaussetzung);

    Mit dieser Entscheidung hatte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung abschließend entschieden (Senatsbeschluss vom 10. Januar 1996 - 2 ARs 437/95 -).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 ARs 285/00

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in deren Bezirk die Strafanstalt

    Da sie nur mit dieser Frage befaßt war, hat sie "abschließend" im Rahmen der Zuständigkeitsregeln des § 462 a StPO entschieden, als sie von einem Widerruf abgesehen und nur auf eine Verlängerung der Bewährungszeit erkannt hat (BGHR StPO § 462 a Abs. 1 - Befaßtsein 7).
  • BGH, 11.08.1999 - 2 ARs 161/99

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

    Die Zuständigkeit für die weitere Bewährungsaufsicht und die künftig zu treffenden Nachtragsentscheidungen ging daher mit Beginn der neuen Strafverbüßung des Verurteilten auf die Strafvollstreckungskammer desjenigen Landgerichts über, in dessen Bezirk die betreffende Strafanstalt lag (BGHR § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 7 = BGH bei Kusch NStZ 1997, 74 Nr. 24; Fischer a.a.O. Rdn. 21).
  • BGH, 18.08.1999 - 2 ARs 352/99

    Verbindungsbeschluß; Vorlage

    Die Zuständigkeit für die weitere Bewährungsaufsicht und die künftig zu treffenden Nachtragsentscheidungen ging daher mit Beginn der neuen Strafverbüßung des Verurteilten auf die Strafvollstreckungskammer desjenigen Landgerichts über, in dessen Bezirk die betreffende Strafanstalt lag (BGHR § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 7 = BGH bei Kusch NStZ 1997, 74 Nr. 24-, Fischer a.a.O. Rdn. 21).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 AR 186/00

    Strafvollstreckungskammer - Zuständigkeit - Widerruf - Strafaussetzung -

    Da sie nur mit dieser Frage befaßt war, hat sie "abschließend" im Rahmen der Zuständigkeitsregeln des § 462 a StPO entschieden, als sie von einem Widerruf abgesehen und nur auf eine Verlängerung der Bewährungszeit erkannt hat (BGHR StPO § 462 a Abs. 1 - Befaßtsein 7).
  • BGH, 11.08.1999 - 2 AR 64/99

    Rest einer Freiheitsstrafe - Vollstreckung - Bewährung - Strafaussetzung -

    Die Zuständigkeit für die weitere Bewährungsaufsicht und die künftig zu treffenden Nachtragsentscheidungen ging daher mit Beginn der neuen Strafverbüßung des Verurteilten auf die Strafvollstreckungskammer desjenigen Landgerichts über, in dessen Bezirk die betreffende Strafanstalt lag (BGHR § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 7 = BGH bei Kusch NStZ 1997, 74 Nr. 24; Fischer a.a.O. Rdn. 21).
  • BGH, 27.09.1996 - 2 ARs 360/96

    Bestimmung der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer

    Sie hatte damit nämlich die Frage eines Widerrufes der Strafaussetzung zur Bewährung "abschließend" entschieden (Beschluß des Senats vom 10. Januar 1996 - 2 ARs 437/95).
  • LG Limburg, 23.01.2018 - 1 Qs 8/18

    Ist von der zuständigen Strafvollstreckungskammer über die Frage eines Widerrufs

    Wegen des Konzentrationsprinzips gem. § 462a Abs. 4 StPO ging die Zuständigkeit für alle zu treffenden Nachtragsentscheidungen auf die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Limburg a. d. Lahn über, weil der Verurteilte nunmehr die Strafhaft in der JVA ... verbüßt (vgl. BGH, NStZ 1997, 74; NStZ-RR 2000, 296; Karlsruher Kommentar-Appl, StPO, 7. Aufl. 2013, § 462a Rn. 13, 21).
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