Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 02.11.1995

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.12.1995 - 1 Ws 195/95   

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https://dejure.org/1995,3696
OLG Oldenburg, 18.12.1995 - 1 Ws 195/95 (https://dejure.org/1995,3696)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.12.1995 - 1 Ws 195/95 (https://dejure.org/1995,3696)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - 1 Ws 195/95 (https://dejure.org/1995,3696)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 97 Abs. 1, § 83 Abs. 1 u. 3

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 128
  • StV 1996, 165
  • Rpfleger 1996, 260
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 27.01.1997 - 1 Ws 234/96

    Begründetheit einer sofortigen Beschwerde der Landeskasse gegen die Festsetzung

    Der Senat schließt sich aus den dargelegten Gründen der in Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Meinung an, daß dem gerichtlich bestellten Verteidiger die erhöhte Gebühr gemäß § 97 Abs. 1 S.3 BRAGO auch dann zusteht, wenn der Mandant in anderer Sache inhaftiert ist (BVerfG, a.a.O [dort aber nicht entschieden], OLG Oldenburg, Rpfleger 1996, 260, LG Köln, a.a.O., Riedel-Sußbauer-Fraunholz, a.a.O., Rn. 29 zu § 84 und 6 zu § 97, Hansens, a.a.O., Rn. 10 zu § 83 und 9 zu § 97, Brieske, Neues anwaltliches Gebührenrecht für Strafverteidiger, StV 1996, 59 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.11.1995 - 3 Ss 284/95   

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https://dejure.org/1995,2888
OLG Frankfurt, 02.11.1995 - 3 Ss 284/95 (https://dejure.org/1995,2888)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.1995 - 3 Ss 284/95 (https://dejure.org/1995,2888)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 1995 - 3 Ss 284/95 (https://dejure.org/1995,2888)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 128
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Hamm, 19.07.2004 - 2 Ws 143/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Soweit der Senat bisher zu der Regelung in § 400 Abs. 1 StPO die Auffassung vertreten hat, dass sie nach § 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz StPO zur Unzulässigkeit der Kostenbeschwerde führt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2001 in 2 Ws 37/01, veröffentlicht in NStZ-RR 2001, 288 und vom 12. Juli 2001 in 2 Ws 141/01, veröffentlicht in AGS 2001, 249, VRS 101, 210 und ZAP EN-Nr. 721, 01; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128; OLG Stuttgart NStZ 1989, 548), hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

    Soweit der Senat in Übereinstimmung mit Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte bisher zu dieser Regelung die Auffassung vertreten hat, dass sie nach § 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz StPO zur Unzulässigkeit der Kostenbeschwerde führe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2001 in 2 Ws 37/01, veröffentlicht in NStZ-RR 2001, 288 und vom 12. Juli 2001 in 2 Ws 141/01, veröffentlicht in AGS 2001, 249, VRS 101, 210 und ZAP EN-Nr. 721, 01; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128; OLG Stuttgart NStZ 1989, 548), hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

  • OLG Köln, 22.08.2008 - 2 Ws 406/08

    Kosten der Nebenklage bei erfolgreicher Strafmaßberufung des Angeklagten

    Zum Teil wird aus dieser Regelung die Unzulässigkeit der Kostenbeschwerde abgeleitet, insbesondere wenn ein mit der Berufung angefochtenes Urteil durch teilweisen Verzicht oder Teilrücknahme im Schuldspruch rechtskräftig geworden ist und das Berufungsgericht deshalb nur noch zur Frage der den Angeklagten treffenden Rechtsfolgen zu verhandeln und zu entscheiden hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128; OLG Stuttgart Beschl. v. 22.06.1989 3 Ws 116/89 NStZ 1989, 548).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 2 Ws 236/02

    Nebenklage: Befugnis des Nebenklägers zur sofortigen Beschwerde gegen die

    Der gesetzlich geregelte Ausschluss der Beschwer in § 400 Abs. 1 StPO hindert die selbständige Anfechtung der Nebenentscheidung also nicht, wenn der Nebenkläger durch diese beschwert ist (OLG Hamm JMBl NW 1990, 95; OLG Düsseldorf VRS 96, 222; Stuttgart, Die Justiz 2003, 160; wohl auch OLG Hamm NStZ-RR 1999; a.A. OLG Stuttgart NStZ 1989, 548; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128).
  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 3 Ws 372/01

    Kostenentscheidung, Nebenklage, Nebenkläger, unterlassene Kosten- und

    Diese Bestimmung wird in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 128 m.w.N.) sowie in der Kommentarliteratur (vgl. nur KK-Franke, StPO, 4. Aufl., § 464 Rdnr. 8) teilweise dahin ausgelegt, dass in den Fällen, in denen infolge wirksamer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch der Schuldspruch rechtskräftig geworden ist, der Nebenkläger wegen der Rechtsmittelbeschränkung des § 400 Abs. 1 StPO nicht mehr die Möglichkeit haben soll, das Fehlen einer ihn begünstigenden Auslagenentscheidung im Berufungsurteil mit der sofortigen Beschwerde anzufechten.
  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 2 Ws 141/01

    Kostenentscheidung, unterlassene Auslagenentscheidung zugunsten des Nebenklägers,

    Nicht statthaft ist die Anfechtung dann, wenn sie schon nach der Art der Hauptentscheidung nicht zulässig ist oder wenn die betroffene Person unabhängig von der Frage der Beschwer nicht zur Einlegung des Rechtsmittels befugt ist (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128.m.w.Nachw.).Die Kosten- und Auslagenentscheidung ist demgemäss u.a. unanfechtbar, wenn in der Hauptsache der Instanzenzug beendet ist.
  • OLG Hamm, 25.02.1998 - 2 Ws 13/98
    Nicht statthaft ist die Anfechtung dann, wenn sie schon nach der Art der Hauptentscheidung nicht zulässig ist oder wenn die betroffene Person unabhängig von der Frage der Beschwer nicht zur Einlegung des Rechtsmittels befugt ist (OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 128 m.w.N.).
  • LG Aurich, 03.01.2013 - 12 Qs 175/12

    Verpflichtung und Berechtigung eines Gerichts zur Nachholung einer unterbliebenen

    Nicht statthaft ist die Anfechtung wiederum dann, wenn die betroffene Person unabhängig von der Frage der Beschwer nicht zur Einlegung eines Rechtsmittels oder eines anderen verbindlichen Rechtsbehelfs befugt ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 128; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 63, 64; Meyer-Goßner , StPO, § 464 Rz. 17 ff. m.w.N.).
  • OLG Celle, 25.09.2007 - 1 Ws 345/07

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde des Nebenklägers gegen eine für ihn

    Hieraus wird in Rechtsprechung und Schrifttum zum Teil abgeleitet, dass der Nebenkläger auch die Kostenentscheidung eines Urteils, das - wie im vorliegenden Fall - nur noch die Rechtsfolge der Tat betreffe, gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. StPO nicht anfechten könne (OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 1996, 128; OLG Stuttgart NStZ 1989, 548; Meyer-Goßner, a. a. O. Rdnr. 17; KK-Franke, a. a. O. Rdnr. 8).
  • OLG Stuttgart, 02.08.2002 - 5 Ws 54/02

    Strafverfahren: Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde des Nebenklägers

    Vor diesem Hintergrund vermag dann allerdings die von der überwiegenden Meinung gezogene weitergehende Folgerung, im Falle einer bereits vor Beginn der Hauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung des Angeklagten sei die Hauptsachenentscheidung wegen bereits eingetretener Rechtskraft des Schuldspruchs der Überprüfung durch ein Rechtsmittel des Nebenklägers von vornherein - und damit in einer der Unstatthaftigkeit vergleichbaren Weise - entzogen (KK-Franke, StPO 4. Aufl., § 464 Rn. 8; OLG Stuttgart NStZ 1989, 548; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128; OLG Karlsruhe, Die Justiz 2001, 110, 111) nicht zu überzeugen.
  • OLG Naumburg, 21.09.2001 - 1 Ws 329/01

    Kostenbeschwerde - Nebenkläger kann Kostenentscheidung ohne die Voraussetzungen

    Gegen eine Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde stellen sich das OLG Stuttgart (NStZ 1989, 548), das OLG Frankfurt (NStZ-RR 1996, 128) und das Kammergericht (Beschluss vom 24.09.1999 4 Ws 217/99 - zitiert bei JURIS) sowie in der Literatur Kleinknecht/Meyer-Goßner (StPO, 45. Aufl., Rdn. 17 zu § 464); Franke (KK StPO, 4. Aufl., Rdn. 8 zu § 464); Meyer (AK, StPO, Rdn. 11 zu § 464) sowie Paulus (KMR StPO, Rdn. 11 zu § 464).
  • LG Limburg, 09.10.2018 - 1 Qs 117/18

    Dem Nebenklageberechtigten steht gegen das Fehlen einer ihn begünstigenden

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2000 - 2 Ws 176/00

    Unterlassene Kostenentscheidung; Nebenkläger ; Sofortige Beschwerde; Berufung

  • OLG Hamm, 10.10.2001 - 2 Ws 238/01

    Beschwerde gegen unterbliebene Kostenentscheidung, Nebenkläger, Zulässigkeit,

  • OLG Hamm, 10.10.2001 - 2 Ws 237/01

    Beschwerde gegen unterbliebene Kostenentscheidung, Nebenkläger, Zulässigkeit,

  • OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ws 276/04

    Kostenentscheidung; Anfechtbarkeit: nebenkläger, Berufungrechtzug;

  • OLG Hamm, 10.10.2001 - 2 Ws 239/01

    Beschwerde gegen unterbliebene Kostenentscheidung, Nebenkläger, Zulässigkeit,

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