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   OLG Hamm, 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98   

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https://dejure.org/1998,1455
OLG Hamm, 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98 (https://dejure.org/1998,1455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98 (https://dejure.org/1998,1455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. September 1998 - 2 Ss OWi 1021/98 (https://dejure.org/1998,1455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Ausreichende Begründung des Zulassungsantrags; Verletzung des rechtlichen Gehörs, kommissarische Vernehmung, Angaben zur Sache, Ablehnung eines Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 23
  • NZV 1999, 220
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98
    Vielmehr ist bereits im Zulassungsverfahren zu prüfen, ob das rechtliche Gehör verletzt ist (BVerfG NJW 1992, 2811).
  • OLG Hamm, 03.09.1992 - 2 Ss OWi 864/92

    Rechtsbeschwerdeverfahren; Versagung rechtlichen Gehörs; Beruhen des Urteils auf

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98
    Das bedeutet, dass der Betroffene mit seiner Rüge substantiiert darlegen muß, was er im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 3. September 1992 - 2 Ss OWi 864/92; siehe auch OLG Hamm NZV 1993, 244; siehe im übrigen die weiteren Rechtsprechungshinweise bei Göhler, a.a.O.).
  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Im Fall der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs muss in der Rechtsbeschwerde nämlich substantiiert dargelegt werden, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 23).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Danach muss bei einer Verfahrensrüge der Tatsachenvortrag so vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen des Betroffenen zutrifft (Senat in StraFo 2004, 281 = VRS 107, 120 = zfs 2004, 584; siehe auch noch Senat in NStZ-RR 1999, 23 = VRS 99, 60 = StraFo 1999, 132 = NZV 1999, 220; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 79 Rn. 27 d; Junker in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 1750).
  • BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung auch bei einem derartigen engen zeitlichen Zusammenhang dann ein neuer Verkehrsvorgang anzunehmen, wenn das Fahrzeug zwischendurch nicht mehr verkehrsbedingt angehalten wurde, sondern zum Stillstand gekommen war und die Fahrt dann wieder fortgesetzt wird (Göhler OWiG 12.Aufl. Vor § 59 Rn. 50 b; BayObLGSt 1997, 17/18; OLG Düsseldorf VRS 90, 296/299 und NZV 2001, 273; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 23; OLG Köln NZV 1994, 118/119).
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