Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.04.2005

Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04   

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https://dejure.org/2005,3882
BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04 (https://dejure.org/2005,3882)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2005 - 4 StR 573/04 (https://dejure.org/2005,3882)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2005 - 4 StR 573/04 (https://dejure.org/2005,3882)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme durch das Revisionsgericht (Zuständigkeit des judex a quo bis zum Eingang der Akten beim Rechtsmittelgericht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksame Rücknahme der Revision und Bindung daran

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 302 Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 § 346 Abs. 2
    Form und Nachweis der Vollmacht bei Rücknahmeerklärung durch den Verteidiger; Feststellen der Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 211
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
    Der Widerruf führt zum Erlöschen der dem Verteidiger erteilten Ermächtigung (vgl. BGHSt 10, 245, 246), zur Unwirksamkeit auch der Rücknahmeerklärung jedoch nur dann, wenn er vor der Rücknahmeerklärung bei dem Gericht eingegangen ist.

    In der Zurücknahme eines Rechtsmittels liegt regelmäßig der Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels (BGHSt 10, 245, 247).

  • BGH, 08.07.1992 - 3 StR 241/92

    Verwerfung der Revision - Unwiderruflichkeit einer Revisionsrücknahme

    Auszug aus BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
    Die erneute Einlegung und auch ein entsprechender Wiedereinsetzungsantrag wären jedenfalls unzulässig (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 7 m. N.).

    Sind aber keine Fristen im Sinne des § 44 StPO versäumt, ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2 und 7).

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90

    Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
    Sind aber keine Fristen im Sinne des § 44 StPO versäumt, ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2 und 7).
  • BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90

    Feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über

    Auszug aus BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
    Wird die Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Sache des Revisionsgerichts, hierüber eine feststellende Erklärung zu treffen (vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8 m.w.N.; BGH NStZ 2001, 104 sowie hierzu Kuckein in KK 5. Aufl. § 346 Rdn. 3).
  • BGH, 20.07.2004 - 4 StR 249/04

    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame

    Auszug aus BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
    Jedenfalls ist das Rechtsmittelgericht nach einer Entscheidung durch den judex a quo und bei Fortbestehen des Streites zur abschließenden Entscheidung über die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme berufen (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04).
  • BGH, 13.05.2003 - 4 StR 135/03

    Revisionsrücknahme (Formlosigkeit der ausdrücklichen Ermächtigung des

    Auszug aus BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
    An die danach wirksame Rücknahme der Revision ist der Angeklagte gebunden, denn die Rücknahme eines Rechtsmittels ist unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8; BGH, Beschluß vom 13. Mai 2003 - 4 StR 135/03; BGH, Beschluß vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04).
  • BGH, 19.12.1958 - 1 StR 485/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
    Zwar wird die Auffassung vertreten, daß bis zum Eingang der Akten beim Rechtsmittelgericht insoweit die Zuständigkeit des judex a quo gegeben ist (vgl. Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 302 Rdn. 76; ebenso wohl auch Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 302 Rdn. 11 a; vgl. auch BGHSt 12, 217, 219).
  • BGH, 28.07.2004 - 2 StR 199/04

    Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
    An die danach wirksame Rücknahme der Revision ist der Angeklagte gebunden, denn die Rücknahme eines Rechtsmittels ist unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8; BGH, Beschluß vom 13. Mai 2003 - 4 StR 135/03; BGH, Beschluß vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04).
  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
    Für den Nachweis der Ermächtigung, der noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden kann (vgl. BGHSt 36, 259, 260 f.), genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. Meyer-Goßner aaO Rdn. 33 m.N.).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 699/94

    Verlust des Rechtsmittels - Rücknahme - Verteidiger

    Auszug aus BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
    An die danach wirksame Rücknahme der Revision ist der Angeklagte gebunden, denn die Rücknahme eines Rechtsmittels ist unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 8; BGH, Beschluß vom 13. Mai 2003 - 4 StR 135/03; BGH, Beschluß vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04).
  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00

    Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das

  • BGH, 11.10.2023 - 4 StR 226/23

    Beurteilung der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme von einem

    a) Wird die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Sache des Revisionsgerichts, über die Frage der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22 Rn. 2; Beschluss vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10, wistra 2011, 314; Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211, 212; Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113; Beschluss vom 12. Juli 2000 - 3 StR 257/00, NStZ 2001, 104; KK-StPO/Paul, 9. Aufl., § 302 Rn. 14a).

    Dieser Rechtsauffassung vermag der Senat nicht beizutreten (zweifelnd auch BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22 Rn. 2; Beschluss vom 17. Februar 2011 - 4 StR 691/10 Rn. 4; Beschluss vom 20. September 2007 - 4 StR 297/07 Rn. 4; Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113; Beschluss vom 14. September 2006 - 4 StR 300/06 Rn. 5; Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211, 212).

  • BGH, 27.03.2019 - 4 StR 597/18

    Rechtsmittelrücknahme und Rechtsmittelverzicht (Ermächtigung des Angeklagten;

    Ein Widerruf der Ermächtigung zur Revisionsrücknahme ist nur zulässig, solange die Rücknahmeerklärung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185, 186; vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211, 212).

    Hierdurch konnte die erfolgte wirksame Revisionsrücknahme nicht widerrufen oder sonst zurückgenommen werden, da die Rechtsmittelrücknahme als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2015 - 1 StR 112/15, aaO; vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, aaO; vom 10. Januar 2001 - 2 StR 500/00, BGHSt 46, 257, 258).

  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 522/05

    Ermächtigung zur Rücknahme der Revision (Form; Anfechtung; Irrtum);

    Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Rücknahmeerklärung bei dem Gericht eingegangen ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211; NStZ 1983, 469).

    Die Rücknahmeerklärung enthält regelmäßig den Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels (vgl. BGHSt 10, 245, 247; BGH NStZ-RR 2005, 211; BGH NJW 1984, 1974, 1975; NStZ 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2 und 7 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 426/12

    Anforderungen an die Einlegung einer zugunsten des Angeklagten eingelegten

    Dem stimmt der Senat zu (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211 mwN).
  • BGH, 06.12.2016 - 4 StR 558/16

    Revision (Rechtsmittelrücknahme; Ermächtigung des Verteidigers; Widerruf der

    Ein Widerruf der Ermächtigung zur Revisionsrücknahme ist nur zulässig, solange die Rücknahmeerklärung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211).
  • BGH, 01.02.2006 - 2 StR 552/05

    Rücknahme einer Revision durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung; keine

    Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Rücknahmeerklärung bei dem Gericht eingegangen ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211; NStZ 1983, 469).

    Die Rücknahmeerklärung enthält regelmäßig den Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels (vgl. BGHSt 10, 245, 247; BGH NStZ-RR 2005, 211; BGH NJW 1984, 1974, 1975; NStZ 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2 und 7 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 15.11.2006 - 2 StR 429/06

    Rechtsmittelverzicht durch Verteidiger (Ermächtigung des Angeklagten; anwaltliche

    Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Verzichtserklärung bei dem Gericht eingegangen ist (BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme per

    Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Verzichtserklärung bei dem Gericht eingegangen ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211, 212).
  • BGH, 17.02.2011 - 4 StR 691/10

    Wirksame Rücknahme der Revision durch einen Analphabeten (Entscheidung des

    Jedenfalls ist nach einer Entscheidung durch den iudex a quo und bei Fortbestehen des Streites das Rechtsmittelgericht zur abschließenden Entscheidung über die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme berufen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113; und vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 168/13

    Rücknahme der Revision (Ermächtigung des Verteidigers; Anforderungen an einen

    Der Widerruf hebt die zuvor erteilte ausdrückliche Ermächtigung auf, wenn die entsprechende Widerrufserklärung zeitlich vor dem Eingang der Rücknahmeerklärung bei dem zuständigen Gericht den Adressaten erreicht (BGH aaO; BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211; vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 3 StR 190/12, NStZ-RR 2012, 318).
  • BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12

    Wirksamkeit der Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme der Revision

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13

    Teilrücknahme der Revision; Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 02.05.2007 - 1 StR 192/07

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht durch den Verteidiger bei nicht wirksam

  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 297/07

    Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 388/10

    Wirksame Revisionsrücknahme (Ermächtigung des Verteidigers: Nachweis;

  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 447/20

    Revision (Zurücknahme und Verzicht: Entscheidung des Revisionsgerichts bei Streit

  • BGH, 14.09.2006 - 4 StR 300/06

    Zuständigkeit für das Feststellen einer wirksamen Rechtsmittelrücknahme

  • OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08

    Zulässigkeit einer auf die Rechtsfolgenentscheidung beschränkten Berufung gegen

  • OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10

    Rechtsmittel im Strafverfahren: Ausdrückliche Ermächtigung des Verteidigers zur

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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5450
BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04 (https://dejure.org/2005,5450)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2005 - 5 StR 441/04 (https://dejure.org/2005,5450)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2005 - 5 StR 441/04 (https://dejure.org/2005,5450)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO
    Nicht schematische Anwendung der Darstellungspflichten und Beweiswürdigung beim Freispruch (begrenzte Revisibilität; keine Überspannung der Anforderungen an die Überzeugungsbildung; Zweifelsgrundsatz; unmögliche weitere Feststellungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 211
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96

    Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04
    Dies gilt insbesondere, wenn weitere Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen nicht möglich sind (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04
    Zwar gilt der Grundsatz, daß das Landgericht bei freisprechenden Urteilen zunächst die Umstände feststellen muß, die es für erwiesen hält und dazu die Begründung so abzufassen hat, daß dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5).
  • BGH, 22.03.2018 - 5 StR 566/17

    Gebührenunterschreitung durch einen Notar im Gegenzug für einen

    Eine Ausnahme hiervon hat der Bundesgerichtshof bislang lediglich anerkannt, wenn bei einer angeklagten Tatserie weitergehende Feststellungen zu angeklagten Einzeltaten unmöglich sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211; vgl. auch Beschluss vom 2. August 1989 - 3 StR 191/89).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Dem nicht schematisch anzuwendenden Grundsatz, dass das Tatgericht bei freisprechenden Urteilen zunächst die Umstände feststellen muss, die es für erwiesen erachtet, und dazu die Begründung so abzufassen hat, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH, Urteile vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2325; vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211, und vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275), ist hier genügt.
  • OLG Braunschweig, 12.10.2007 - Ss 64/07

    Kostenloses Tanken durch Ausnutzen des Defekts einer vollautomatischen

    Denn die Gründe eines freisprechenden Urteils müssen dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob der Freispruch auf einer erschöpfenden und bedenkenfreien Tatsachengrundlage und aufgrund rechtlich einwandfreier Erwägungen des Tatrichters erfolgt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 211; BGH NStZ-RR 1997, 374; OLG Rostock, Urt.v. 19.12.2003 - 1 Ss 202/03 I 143/03; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 267 Rdnr.41 m.w.N.).
  • OLG Celle, 26.03.2013 - 322 SsBs 377/12

    Freispruch eines Betroffenen in einem Verfahren wegen

    Erfolgt ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen, so hat der Tatrichter gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO grundsätzlich zunächst im Rahmen einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen festzustellen, die er für erwiesen erachtet (vgl. nur BGH, BGHR, StPO, § 267 Abs. 5 Freispruch 2, BGH, NStZ-RR 2005, 211, BGH NStZ-RR 2011, 275).
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20

    Kognitionspflicht (zugelassene Anklage; Prozessstoff; vollständige Aburteilung

    Ein Fall, in dem Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen in Gänze nicht möglich wären (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. April 2005 ? 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211), liegt nicht vor.
  • OLG Naumburg, 08.07.2009 - 2 Ss 90/09

    Pflicht des Tatrichters zur Mitteilung der Beitragssätze zu der jeweiligen

    Der Tatrichter muß daher die Tatsachen, die er für bewiesen hält, in einer geschlossenen, aus sich heraus verständlichen Darstellung klar, vollständig und widerspruchsfrei mitteilen (BGH NStZ-RR 2005, 211).
  • BGH, 06.07.2022 - 5 StR 170/22

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Eine Fallgestaltung, in der Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen in Gänze nicht möglich oder im Einzelfall nicht nötig gewesen wären (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2018 - 5 StR 566/17, BGHSt 63, 107, 109; vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2325), liegt nicht vor.
  • BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20

    Bandentat und Bandenabrede bei der Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen

    Eine Fallgestaltung, in der Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen in Gänze nicht möglich gewesen wären (BGH, Urteile vom 22. März 2018 - 5 StR 566/17, BGHSt 63, 107; vom 6. April 2005 ? 5 StR 441/04), liegt nicht vor.
  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19

    Urteilsgründe (Freispruch aus tatsächlichen Gründen)

    Der Fall liegt hier ersichtlich auch nicht so, dass Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen in Gänze nicht möglich sind (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 2005 ? 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211; vom 26. November 1996 ? 1 StR 405/96, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12).
  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 466/12

    Beweiswürdigung durch das Tatgericht (eingeschränkte Revisibilität);

    Dem nicht schematisch anzuwendenden Grundsatz, dass das Tatgericht bei freisprechenden Urteilen zunächst die Umstände feststellen muss, die es für erwiesen erachtet, und dazu die Begründung so abzufassen hat, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH, Urteile vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211, und vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275), ist hier genügt.
  • BGH, 25.05.2022 - 5 StR 344/21

    Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe beim freisprechenden Urteil

  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 236/11

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Freispruch); Darstellungsmangel;

  • OLG Braunschweig, 12.10.2007 - 1 Ss 64/07

    Ausnutzen des Defektes einer vollautomatischen Selbstbedienungstankstelle als

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