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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11   

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https://dejure.org/2011,11348
OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11 (https://dejure.org/2011,11348)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.02.2011 - I Ws 39/11 (https://dejure.org/2011,11348)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - I Ws 39/11 (https://dejure.org/2011,11348)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 68e Abs. 1, 67d Abs. 5, 68f Abs. 2 StGB; §§ 462 Abs. 3, 463 Abs. 6 StPO
    Zum Rechtsmittel gegen die deklaratorische Feststellung, es bestehe Führungsaufsicht; Anforderungen an die Weisung sich einem Drogenscreening zu unterziehen

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 67d Abs 5 S 1 StGB, § 68e Abs 1 S 2 StGB, § 68f Abs 2 StGB, § 462 Abs 3 StPO, § 463 Abs 6 StPO
    Führungsaufsicht: Rechtsmittel gegen die Feststellung des Bestehens der Führungsaufsicht; Konkretisierung einer Weisung hinsichtlich eines Drogenscreenings

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Feststellung des Fortbestehens der Führungsaufsicht; Anforderungen an die Weisung an den Probanden bzgl. der Dürchführung eines Drogenscreenings

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchte schwere räuberische Erpressung u.a.

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Feststellung des Fortbestehens der Führungsaufsicht; Anforderungen an die Weisung an den Probanden bzgl. der Dürchführung eines Drogenscreenings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 220 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 21.09.2010 - 3 Ws 411/10

    Eintritt der Führungsaufsicht im Fall der Anschlussvollstreckung; Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
    Mit Eintritt der neuen Führungsaufsicht nach § 68f Abs. 1 StGB hat die zu diesem Zeitpunkt nach § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB bestehende und nur ruhende Führungsaufsicht nach § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB geendet (Stree/Kinzig a.a.O. § 68e Rdz. 1c; Fischer StGB 58. Aufl. § 68e Rdz. 7; vgl. zur Anwendung dieser Vorschrift auf alle Fälle sukzessiv oder sogar zeitgleich eintretender Führungsaufsichten auch BT-Drucks. 16/1993, S. 22; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 64; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 262).
  • OLG München, 09.06.2010 - 3 Ws 457/10

    Führungsaufsicht: Notwendige Konkretisierung der Anordnung von Drogenkontrollen

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
    Dem Senat als Beschwerdegericht ist es in Abweichung vom Grundsatz des § 309 Abs. 2 StGB wegen des unter Ziffer 4 erwähnten eingeschränkten Prüfungsmaßstabs verwehrt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des nach § 462a Abs. 1, § 463 Abs. 7 StPO zur Entscheidung berufenen Gerichts zu setzen (vgl. KK-Fischer, StPO, 6. Aufl., § 453 Rn 12 m.w.N.; OLG München NStZ 2011, 94).
  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
    Der Wiedereinsetzungsantrag geht damit ins Leere, was nach dem oben Gesagten seine Unzulässigkeit zur Folge hat (vgl. BGHSt 17, 94, 96; BayObLG NJW 1972, 1097).
  • BayObLG, 16.12.1971 - RReg. 1 St 612/71
    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
    Der Wiedereinsetzungsantrag geht damit ins Leere, was nach dem oben Gesagten seine Unzulässigkeit zur Folge hat (vgl. BGHSt 17, 94, 96; BayObLG NJW 1972, 1097).
  • KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03

    Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
    Dass der Beschwerdeführer wegen anrechenbarer Freistellungszeiten (§ 43 StVollzG) wenige Tage vor dem rechnerischen Vollzugsende vorzeitig entlassen wurde, ändert daran nichts (MK-Groß StGB § 68f Rdz. 8; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder StGB 28. Aufl. § 68 f. Rdz. 5; KG NStZ 2004, 228).
  • OLG Nürnberg, 07.02.2008 - 1 Ws 71/08

    Führungsaufsicht nach Gesetzesänderung: Rechtslage bei gleichzeitig eintretenden

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
    Mit Eintritt der neuen Führungsaufsicht nach § 68f Abs. 1 StGB hat die zu diesem Zeitpunkt nach § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB bestehende und nur ruhende Führungsaufsicht nach § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB geendet (Stree/Kinzig a.a.O. § 68e Rdz. 1c; Fischer StGB 58. Aufl. § 68e Rdz. 7; vgl. zur Anwendung dieser Vorschrift auf alle Fälle sukzessiv oder sogar zeitgleich eintretender Führungsaufsichten auch BT-Drucks. 16/1993, S. 22; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 64; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 262).
  • OLG Hamm, 18.01.2018 - 5 Ws 528/17

    Bestimmtheitsanforderungen an Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Um diesen Anforderungen zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Drogenkontrollen i. S. v. § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB zumindest zusätzlich der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2013 in III - 5 Ws 358 u. 359/12; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 21. Juni 2012 in III - 2 Ws 190 u. 191/12; OLG München, Beschluss vom 3. November 2009, 2 Ws 932/09, BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2011, 1 Ws 39/11, BeckRS 2011, 05559).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Um diesen Anforderungen zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Alkoholkontrollen i.S.v. § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB zumindest zusätzlich der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (vgl. OLG München, Beschluss vom 03.11.2009 - 2 Ws 932/09 - BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2011 - 1 Ws 39/11 - BeckRS 2011, 05559; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2011 - III-2 Ws 296/11-).
  • KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19

    Zustimmungsfreie Rücknahme der staatsanwaltschaftlichen Berufung auch noch nach

    Diese Entscheidung wohnt vorliegend indes der Feststellung über den Eintritt der Führungsaufsicht inne, da die Strafvollstreckungskammer eine Negativentscheidung gemäß § 68f Abs. 2 StGB ausweislich der Beschlussgründe tatsächlich treffen wollte (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 9. Mai 1977 - Ws 80/77 - juris Rn. 6; ferner [im konkreten Fall verneinend] OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2011 - I Ws 39/11 - juris Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2016 - 1 Ws 248/15

    Führungsaufsicht nach Entlassung aus dem Vollzug einer Unterbringung in einer

    Während der Dauer der anschließenden Strafvollstreckung hat diese Führungsaufsicht gemäß § 68e Abs. 1 Satz 2 StGB lediglich geruht (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 22.02.2011 - I Ws 39/11, juris Rn. 13; OLG Stuttgart Justiz 2011, 344 ff. - juris Rn. 9; OLG Dresden NStZ-RR 2012, 159 - juris Rn. 3; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O., § 68e Rn. 7; a. A. offenbar Fischer, a. a. O., § 68e Rn. 8, der § 68e Abs. 1 Satz 2 StGB nur auf die Fälle der unbefristeten Führungsaufsicht bezieht).
  • OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18

    Beschwerde gegen Maßnahmen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Nichts davon kann dem Bewährungshelfer oder der Führungsaufsichtsstelle überlassen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 22.02.2011 - I Ws 39/11 -).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14

    Verfahrensübergreifende Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten bei Härtefällen

    Hierzu bestünde mit Blick auf deren notwendige Bestimmtheit Anlass (vgl. hierzu Senat , Beschluss vom 29. Januar 2014, III-2 Ws 39/14; OLG Naumburg NStZ-RR 2010, 324; OLGMünchen NStZ 2011, 94; OLG Rostock NStZ-RR 2011, 220).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Um diesen Anforderungen zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Alkoholkontrollen i.S.v. § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB zumindest zusätzlich der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (vgl. OLG München, Beschluss vom 03.11.2009 - 2 Ws 932/09 - BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2011 - 1 Ws 39/11 - BeckRS 2011, 05559; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2011 - III-2 Ws 296/11-).
  • OLG Hamm, 27.02.2018 - 5 Ws 35/18

    Abstinenzweisung i.S.d. § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB ; Anforderungen des

    Um diesen Anforderungen zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Drogenkontrollen im Sinne von § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB zumindest zusätzlich der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2013 in III-5 Ws 358 u. 359/12; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 21. Juni 2012 in III-2 Ws 190 u. 191/12; OLG München, Beschluss vom 3. November 2009 in 2 Ws 932/09, BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2011 in 1 Ws 39/11, BeckRS 2011, 05559).
  • OLG Hamm, 19.12.2017 - 1 Ws 561/17

    Keine Maßregel nach Haftentlassung bei günstiger Prognose

    Um dem Bestimmtheitsgebot zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Suchtmittelkontrollen zumindest der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Art der Kontrollen und der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes durch das Gericht (vgl. OLG München, Beschluss vom 03.11.2009 - 2 Ws 932/09 - BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2011 - 1 Ws 39/11 - BeckRS 2011, 05559; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2011 - III-2 Ws 296/11-).
  • OLG Braunschweig, 22.11.2012 - Ws 328/12

    Führungsaufsicht; Entziehungsanstalt; Enumerationsprinzip

    Wie das OLG Rostock (Beschluss vom 22.02.2011, I Ws 39/11, juris, Rn. 8 ff.; a. A.: KG, Beschluss vom 07.09.2000, 5 Ws 625/00, juris, Rn. 1) zutreffend ausgeführt hat, fehlt es an einer "Entscheidung" i. S. d. § 463 Abs. 6 S. 1 StPO.
  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 649/22

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG München, 04.05.2012 - 1 Ws 331/12

    Führungsaufsicht bei Erledigterklärung der nicht erfolgten Unterbringung in einer

  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 525/22

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Abstinenz- und Kontrollweisung iRd

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.11.2010 - III-2 Ws 743/10, III-2 Ws 744/10, 2 Ws 743/10, 2 Ws 744/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19336
OLG Köln, 19.11.2010 - III-2 Ws 743/10, III-2 Ws 744/10, 2 Ws 743/10, 2 Ws 744/10 (https://dejure.org/2010,19336)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.11.2010 - III-2 Ws 743/10, III-2 Ws 744/10, 2 Ws 743/10, 2 Ws 744/10 (https://dejure.org/2010,19336)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. November 2010 - III-2 Ws 743/10, III-2 Ws 744/10, 2 Ws 743/10, 2 Ws 744/10 (https://dejure.org/2010,19336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    StGB § 56f; StPO § 44
    Sofortige Beschwerde mittels Telefax, sie sowohl im Ausgangsjournals wie auch im Eingangsjournal des Gerichts mit "OK" gekennzeichnet ist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ohne neuerliche Anhörung des Betroffenen

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 220
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 15.02.2008 - 1 Ws 49/08

    Widerruf der Strafaussetzung

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 2 Ws 743/10
    Ein Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 3 StGB setzte damit voraus, dass der Verurteilte jedenfalls auch im neu festgesetzten Zeitraum zur Erfüllung der Bewährungsauflage gegen diese gröblich oder beharrlich verstößt (Thüringer OLG vom 15.02.2008, 1 Ws 49/08, zitiert nach juris).
  • OLG München, 05.12.2007 - 3 Ws 672/07
    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 2 Ws 743/10
    Da dies regelmäßig der Fall sein dürfte, ist die mündliche Anhörung zwingend, es sei denn, dem stünden schwer wiegende Gründe im Einzelfall entgegen oder sie verspräche keine weitere Aufklärung (zu vgl. OLG München vom 05.12.2007 - 3 Ws 672/07, zitiert nach Beck Online; LR-Graalmann-Scheerer, a.a.O., Rdn. 16; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 453, Rdn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1995 - 1 Ws 574/95
    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 2 Ws 743/10
    OLG Hamm, StV 1993, 259; OLG Düsseldorf, StV 1995, 595; Fischer, StGB, 57. Auflage, § 56 f Rdn. 12).".
  • OLG Hamm, 17.09.1992 - 1 Ws 499/92

    Schadenswiedergutmachung durch den Verurteilten; Widerruf der Bewährung;

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 2 Ws 743/10
    OLG Hamm, StV 1993, 259; OLG Düsseldorf, StV 1995, 595; Fischer, StGB, 57. Auflage, § 56 f Rdn. 12).".
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2022 - 12 Qs 22/22

    Vorläufig erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen den Widerruf der

    Das Amtsgericht hätte den Verurteilten daher erneut anhören müssen, da es zu dem Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung nicht ausschließen konnte, dass der Verurteilte beachtenswerte Gründe für die Nichterfüllung innerhalb der Fristverlängerung gehabt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 743/10, 744/10, juris zur fehlenden erneuten Anhörung nach Verlängerung einer Frist zur Erfüllung einer Zahlungsauflage durch das Erstgericht).

    Die unterbliebene Anhörung des Verurteilten kann auch nicht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, sondern führt als schwerwiegender Verfahrensmangel zur Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung an das Amtsgericht, da das Amtsgericht eine im vorliegenden Fall zwingend vorgeschriebene Anhörung unterlassen hat (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 8 und § 453 Rn. 15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 Ws 212/08 und vom 30. August 2018 - 1 Ws 138/18; OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 743/10, 744/10; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 Ws 38/17, alle in juris).

  • StGH Hessen, 12.08.2015 - P.St. 2482

    Bewährungswiderruf ohne Anhörung

    - OLG Köln, Beschluss vom 19.11.2010 - 2 Ws 743-744/10 -, NStZ-RR 2011, 220 -.
  • OLG Hamburg, 09.12.2014 - 2 Ws 198/14

    Bewährungswiderruf wegen Auflagen- oder Weisungsverstoßes: Form der Gewährung der

    Danach ist vielmehr die Vorschrift des § 453 Abs. 1 S. 4 StPO dahin zu verstehen, dass trotz Formulierung als Sollvorschrift die mündliche Anhörung eines Verurteilten zwingend ist, wenn und soweit nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies mündliche Anhörung zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen wird und der mündlichen Anhörung keine schwer wiegenden Gründe entgegenstehen oder ein Verurteilter wirksam auf eine mündliche Anhörung verzichtet hat (vgl. OLG Köln in NStZ-RR 2011, 220; OLG München in StV 2009, 540, 541; LR-Graalmann-Scheerer, § 453 Rn. 16; Meyer-Goßner/ Schmitt § 453 Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2019 - 4 Ws 12/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Bewährungswiderruf: Versäumung der

    Zu diesen neuen Aspekten hätte dem Verurteilten rechtliches Gehör durch die (erneute) mündliche Anhörung gemäß § 453 Abs. 1 Satz 4 StPO gewährt werden müssen (KG Berlin, Beschluss vom 6. März 2017 - 5 Ws 25/17 - 121 AR 13-14-/17, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 11. August 2011 - 1 Ws 674-676/11, juris Rn. 8 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - III-2 Ws 743/10, juris Rn. 29 ff.).
  • KG, 06.03.2017 - 5 Ws 25/17

    Widerruf einer Strafrestaussetzung: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    So kann etwa auch dann, wenn dem Verurteilten im Anhörungstermin eine Frist zur Erfüllung von Bewährungsauflagen nachgelassen wird, bei erneuter Nichterfüllung der Widerruf nur nach erneuter mündlicher Anhörung erfolgen (OLG Köln NStZ-RR 2011, 220; OLG München NStZ-RR 2012, 63 [Ls]; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 Ws 129/14

    Unzulässigkeit der Widerrufsentscheidung fünf Monate nach der mündlichen Anhörung

    Dies musste vorliegend umso mehr gelten, da die Strafvollstreckungskammer den Widerrufsantrag der Staatsanwaltschaft zunächst zurückgestellt und dem Verurteilten mehrfach weitere Gelegenheiten zur Erfüllung der Arbeitsauflage gegeben hatte (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschluss vom 19.11.2010, 2 Ws 743/10, zitiert nach juris, Rdnr. 29; OLG München, Beschluss vom 11.08.2011, 1 Ws 674-676/11, zitiert nach juris, Rdnr. 12).
  • LG Heilbronn, 20.10.2016 - 8 Qs 42/16

    Widerruf einer Strafaussetzung : Erneute Anhörung des Verurteilten nach Setzen

    Im Rahmen der Anhörung wurde ihm jedoch eine neue Frist zur Auflagenerfüllung gesetzt, nach deren fruchtlosen Verstreichen eine erneute Anhörung erforderlich gewesen wäre (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 1 Ws 183/09 -, juris; OLG Köln NStZ-RR 2011, 220; OLG München NStZ-RR 2012, 63), zumal nicht von vorn herein ausgeschlossen werden kann, dass der Verurteilte für die Nichteinhaltung der neu gesetzten Frist Gründe hätte vortragen können und wollen.
  • OLG München, 11.08.2011 - 1 Ws 674/11

    Strafvollstreckung: Pflicht zur Anhörung des Verurteilten bei Widerruf der

    12 Der Senat weist darauf hin, dass, wenn in der mündlichen Anhörung über den Widerruf eine Frist zur Erfüllung von Auflagen nachgelassen wird, die dann doch nicht erfüllt werden, es geboten ist, wegen dieser Nichterfüllung eine erneute Anhörung durchzuführen, wenn der Widerruf jedenfalls auch auf diese neu hinzugekommene Nichterfüllung gestützt wird, um festzustellen, ob die Nichterfüllung auch tatsächlich einen schuldhaften Verstoß darstellt (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2011, S. 220).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2023 - 3 Ws 118/23

    Strafaussetzung zur Bewährung, Widerruf, mündliche Anhörung, Verzicht

    Die Ausgestaltung als Sollvorschrift eröffnet dem Gericht lediglich die Möglichkeit, von der grundsätzlich zwingend gebotenen mündlichen Anhörung aus schwerwiegenden Gründen abzusehen (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2011, 220).
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