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   OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14   

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OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14 (https://dejure.org/2014,24369)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14 (https://dejure.org/2014,24369)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juni 2014 - 2 SsBs 30/14 (https://dejure.org/2014,24369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 24a Abs 2 S 2 StVG, § 24a Abs 3 StVG, § 24a Abs 4 StVG, § 17 Abs 2 OWiG, § 17 Abs 3 S 2 OWiG
    Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss: Erforderliche Konzentration der berauschenden Substanz; Fahrlässigkeit bei Drogenkonsum vor Fahrteintritt; Entbehrlichkeit von Feststellungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Annahme einer fahrlässigen Drogenrauschfahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 322
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11

    Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt unter Amfetamin

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14
    Dieser beträgt für THC (Cannabis) 1,0 ng/ml (BVerfG a.a.O.; ständige Rechtsprechung, z.B. OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ss 189/05 vom 14.07.2005, 1 SsBs 45/10 vom 08.07.2010 und 2 Ss 46/12 vom 22.05.2012) und für Amphetamin 25 ng/ml ( OLG Koblenz Beschlüsse 1 SsBs 19/08 vom 25.08.2008 und 2 Ss 46/12 vom 22.05.2012 ; OLG München StV 2006, 531; OLG Hamm Beschluss III-3 Rvs 19/11 vom 05.04.2011, juris).

    Fahrlässig handelt danach jedenfalls, wer vor Fahrtantritt Drogen konsumiert hat und sich dennoch an das Steuer seines Fahrzeuges setzt, ohne sicherzustellen, dass der Rauschmittelstoff vollständig unter den analytischen Grenzwert abgebaut ist (OLG Koblenz, Beschluss 1 SsBs 75/13 vom 27.01.2014; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2013, 47 m.w.N.; KG NZV 2009, 572 f.; OLG Hamm, 3. Strafsenat, Beschluss 3 RVs 19/11 vom 05.04.2011, zit. n. juris ).

  • OLG Koblenz, 25.08.2008 - 1 SsBs 19/08

    Bußgeldverfahren: Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14
    Dieser beträgt für THC (Cannabis) 1,0 ng/ml (BVerfG a.a.O.; ständige Rechtsprechung, z.B. OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ss 189/05 vom 14.07.2005, 1 SsBs 45/10 vom 08.07.2010 und 2 Ss 46/12 vom 22.05.2012) und für Amphetamin 25 ng/ml ( OLG Koblenz Beschlüsse 1 SsBs 19/08 vom 25.08.2008 und 2 Ss 46/12 vom 22.05.2012 ; OLG München StV 2006, 531; OLG Hamm Beschluss III-3 Rvs 19/11 vom 05.04.2011, juris).
  • OLG München, 13.03.2006 - 4St RR 199/05

    Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch Amphetamin

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14
    Dieser beträgt für THC (Cannabis) 1,0 ng/ml (BVerfG a.a.O.; ständige Rechtsprechung, z.B. OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ss 189/05 vom 14.07.2005, 1 SsBs 45/10 vom 08.07.2010 und 2 Ss 46/12 vom 22.05.2012) und für Amphetamin 25 ng/ml ( OLG Koblenz Beschlüsse 1 SsBs 19/08 vom 25.08.2008 und 2 Ss 46/12 vom 22.05.2012 ; OLG München StV 2006, 531; OLG Hamm Beschluss III-3 Rvs 19/11 vom 05.04.2011, juris).
  • OLG Hamm, 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14
    Demgegenüber ist der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgericht Hamm der Auffassung, dass bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von der Höhe der Geldbuße grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen in den Urteilsgründen erforderlich sind und anderes nur dann gilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, DAR 2012, 400; Beschluss 3 RVs 35/12 vom 31.05.2012, zit. n. juris; NZV 1996, 246; s.a. OLG Hamm, 1. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss 1 RBs 72/13 vom 13.06.2013, zit. n. juris Rn. 14 ff. m. ausfl. Begr., wonach bei Festsetzung der Regelgeldbuße jedenfalls dann keine Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen erforderlich sind, wenn der Betroffene dazu keine Angaben macht).
  • OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12

    "Einbestellungen" eines Betroffenen durch Einwurf in den Hausbriefkasten und

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14
    Nach ständiger Rechtsprechung beider Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Koblenz (z.B. Beschlüsse 2 SsBs 128/12 vom 26.08.2013, 2 SsBs 108/10 vom 24.9.2010, 1 SsBs 109/12 vom 19.11.2012, 1 Ss 289/06 vom 03.01.2007 m.w.N. - ZfSch 2007, 231 f., zit. n. juris Rn. 21) ist bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250 Euro von einer nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen, die die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zur Bußgeldbemessung auch dann erfordert, wenn es sich um die Regelsanktion nach dem Bußgeldkatalog handelt.
  • OLG Koblenz, 03.01.2007 - 1 Ss 289/06

    Festsetzung der Geldbußen bei mehreren Handlungen; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14
    Nach ständiger Rechtsprechung beider Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Koblenz (z.B. Beschlüsse 2 SsBs 128/12 vom 26.08.2013, 2 SsBs 108/10 vom 24.9.2010, 1 SsBs 109/12 vom 19.11.2012, 1 Ss 289/06 vom 03.01.2007 m.w.N. - ZfSch 2007, 231 f., zit. n. juris Rn. 21) ist bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250 Euro von einer nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen, die die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zur Bußgeldbemessung auch dann erfordert, wenn es sich um die Regelsanktion nach dem Bußgeldkatalog handelt.
  • OLG Hamm, 31.05.2012 - 3 RVs 35/12

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14
    Demgegenüber ist der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgericht Hamm der Auffassung, dass bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von der Höhe der Geldbuße grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen in den Urteilsgründen erforderlich sind und anderes nur dann gilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, DAR 2012, 400; Beschluss 3 RVs 35/12 vom 31.05.2012, zit. n. juris; NZV 1996, 246; s.a. OLG Hamm, 1. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss 1 RBs 72/13 vom 13.06.2013, zit. n. juris Rn. 14 ff. m. ausfl. Begr., wonach bei Festsetzung der Regelgeldbuße jedenfalls dann keine Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen erforderlich sind, wenn der Betroffene dazu keine Angaben macht).
  • OLG Jena, 29.10.2010 - 1 SsBs 45/10

    Verwertbarkeit von Messergebnissen aus einer Abstands- und

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14
    Dieser beträgt für THC (Cannabis) 1,0 ng/ml (BVerfG a.a.O.; ständige Rechtsprechung, z.B. OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ss 189/05 vom 14.07.2005, 1 SsBs 45/10 vom 08.07.2010 und 2 Ss 46/12 vom 22.05.2012) und für Amphetamin 25 ng/ml ( OLG Koblenz Beschlüsse 1 SsBs 19/08 vom 25.08.2008 und 2 Ss 46/12 vom 22.05.2012 ; OLG München StV 2006, 531; OLG Hamm Beschluss III-3 Rvs 19/11 vom 05.04.2011, juris).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14
    Für die Erfüllung des Tatbestandes des § 24a Abs. 2 StVG ist der Nachweis der berauschenden Substanz in einer Konzentration erforderlich, die eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit zumindest als möglich erscheinen lässt und damit die in Satz 2 dieser Bestimmung aufgestellte gesetzliche Vermutung rechtfertigt (BVerfG NJW 2005, 349).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2012 - 2 Ss OWi 672/12

    Erkundigungspflicht bei Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14
    Fahrlässig handelt danach jedenfalls, wer vor Fahrtantritt Drogen konsumiert hat und sich dennoch an das Steuer seines Fahrzeuges setzt, ohne sicherzustellen, dass der Rauschmittelstoff vollständig unter den analytischen Grenzwert abgebaut ist (OLG Koblenz, Beschluss 1 SsBs 75/13 vom 27.01.2014; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2013, 47 m.w.N.; KG NZV 2009, 572 f.; OLG Hamm, 3. Strafsenat, Beschluss 3 RVs 19/11 vom 05.04.2011, zit. n. juris ).
  • OLG Koblenz, 14.07.2005 - 1 Ss 189/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsfolgenbemessung und tatrichterliche

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 1 RBs 72/13

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Regelgeldbuße

  • OLG Oldenburg, 04.08.2015 - 2 Ss OWi 142/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob auch ohne reale Anhaltspunkte ein

    Er geht überdies mit den Oberlandesgerichten Koblenz (Beschluss vom 13. Juni 2014 - 2 SsBs 30/14 - juris Rn.6) und Bremen (Beschluss vom 18. Juni 2014 - 1 SsBs 51/13, 1 Ss Bs 51/13 -, juris Rn.35) davon aus, dass es realer Anhaltspunkte bedarf, die den Rückschluss vom Überschreiten des analytischen Grenzwertes auf eine Sorgfaltspflichtverletzung und den subjektiven Sorgfaltsverstoß entkräften, damit das Tatgericht gehalten ist, sich mit der Möglichkeit eines abweichenden Tatverlaufs auseinanderzusetzen.Denn nach dem oben Gesagten ist im Falle der Feststellung einer Überschreitung des analytischen Grenzwertes die Schlussfolgerung auf eine Sorgfaltspflichtverletzung und den subjektiven Sorgfaltsverstoß naheliegend.
  • OLG Celle, 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14

    Keine Feststellungen zu wirtschaftlichen Verhältnissen bei Verhängung einer

    In jüngerer Zeit mehren sich jedoch Entscheidungen, wonach im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten bei Verhängung von Regelgeldbußen nach der Bußgeldkatalogverordnung grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen in den Urteilsgründen erforderlich sind, sofern nicht tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, DAR 2012, 400; KG, Beschluss vom 07.01.2014, VRS 126, 103; OLG Koblenz, NStZ-RR 2014, 322; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.10.2014 - 2 Ss (Owi) 278/14; OLG Hamm, 1. Senat, Beschluss vom 13.06.2013, VRR 213, 322; OLG Jena, Beschluss vom 01.09.2011, VRS 122, 149).

    Noch engere Voraussetzungen stellt das OLG Koblenz (NStZ-RR 2014, 322) auf: Es hält Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen auch bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten jedenfalls dann für entbehrlich, wenn der Bußgeldrichter die Regelgeldbuße verhängt, die bereits im Bußgeldbescheid festgesetzt worden war, und der anwaltlich vertretene Betroffene sich unter Berufung darauf, keine weiteren Angaben zur Sache machen zu wollen, von der Erscheinenspflicht entbinden lässt und auch sein vertretungsberechtigter Verteidiger nicht zur Hauptverhandlung erscheint.

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2015 - 2 (5) SsBs 720/14

    Führen eines Kraftsfahrzeugs unter Rauschmittelwirkung: Untersuchung einer

    Danach lässt ein bloßer längerer Zeitablauf zwischen Konsum und Fahrtantritt den Fahrlässigkeitsvorwurf nur noch bei Vorliegen ganz besonderer zusätzlicher Umstände entfallen (OLG Hamm Blutalkohol 48, 288; OLG Frankfurt NStZ-RR 2013, 47; OLG Koblenz Blutalkohol 51, 351 [NStZ-RR 2014, 322 LS]; OLG Bremen NStZ-RR 2014, 257; KG Berlin, Beschluss vom 14.10.2014 - 3 Ws (B) 375/14, juris; ebenso Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 24a StVG Rn. 25b).
  • OLG Celle, 30.04.2015 - 321 SsBs 42/15

    Fahrlässigkeit; Rauschmittel; Cannabis; Strafklageverbrauch; Schweigerecht;

    Nimmt ein Betroffener nach dem Konsum von Cannabis als Kraftfahrer am Straßenverkehr teil, handelt er nach § 24 a Abs. 3 StVG fahrlässig, wenn er nicht sicher sein kann, dass der Rauschmittelwirkstoff noch nicht vollständig unter den analytischen Grenzwert von 1, 0 ng/ml THC im Blutserum abgebaut ist (Anschluss KG, Blutalkohol 52, 32; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2013, 47; OLG Koblenz, NStZ-RR 2014, 322; OLG Bremen, NStZ-RR 2014, 257; OLG Hamm, Blutalkohol 48, 288).

    Kann er diese Gewissheit nicht erzielen, darf er nicht am Straßenverkehr teilnehmen (vgl. dazu KG, Blutalkohol 52, 32; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2013, 47; OLG Koblenz, NStZ-RR 2014, 322; OLG Bremen, NStZ-RR 2014, 257; OLG Hamm, Blutalkohol 48, 288; wohl auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.01.2015, 2 (5) SsBs 720/14).

  • OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16

    Tatbestandsmäßigkeit eines Abstandsverstoßes und Wiedergabe der wirtschaftlichen

    Hiervon kann ausnahmsweise etwa dann abgesehen werden, wenn der Bußgeldrichter die bereits im Bußgeldbescheid festgesetzte Regelgeldbuße nach der BKatV verhängt, sich der anwaltlich vertretene Betroffene unter Berufung darauf, keine weiteren Angaben zur Sache machen zu wollen, von der Erscheinenspflicht entbinden lässt, und auch sein vertretungsberechtigter Verteidiger nicht zur Hauptverhandlung erscheint, womit zum Ausdruck gebracht wird, dass der Frage einer fehlenden oder verminderten Leistungsfähigkeit nicht weiter nachgegangen werden muss, der Betroffene also in der Lage ist, diese Geldbuße zu zahlen (vgl. OLG Koblenz, 2 SsBs 30/14 v. 13.6.2014 - Rn. 9 n. juris; 1 SsBs 109/11 vom 15.12.2011; vgl. auch KG Berlin, 162 Ss 136/13 v. 7.1.2014 - VRS 126, 103 ; OLG Bremen, 2 SsBs 82/11 v. 15.11.2012 - NZV 2014, 140).
  • KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20

    Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

    Dies gilt auch für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2019 a.a.O.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 202 ObOWi 948/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Januar 2017 a.a.O.; OLG Celle NZV 2016, 144; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 1 Ss (OWi) 156715 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 2014 - 2 SsBs 30/14 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 2 Ss-OWi 278/14 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. September 2011 - 1 Ss Bs 66/11 -, juris).
  • OLG Koblenz, 18.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 142/16

    Strafurteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Notwendige Gesamtwürdigung der

    Auch wenn die bei der Angeklagten zum Tatzeitpunkt im Blut nachgewiesenen Betäubungsmittel (20 ng/ml Amphetamin, 3 ng/ml Methyldioxymetamphetamin und weniger als 1 ng/ml Tetrahydrocannabinol ) die von der Grenzwertkommission am 22. Mai 2007 vorgeschlagenen analytischen Grenzwerte von 25 ng/ml Amphetamin bzw. MDMA und 1 ng/ml THC (vgl. Blutalkohol 44, 311) nicht erreichen, bei denen der Tatrichter grundsätzlich davon ausgehen kann, dass eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit zumindest möglich erscheint (vgl. hierzu: Senat, 2 SsBs 30/14 v. 13.06.2014 - Blutalkohol 51, 351 ; KG Berlin, 3 Ws (B) 368/15 v. 30.07.2015 - VRS 129, 220 ), so hat die Kammer die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen - wie sich insbesondere aus den Ausführungen zur Bewährungsun-.
  • OLG Koblenz, 14.12.2016 - 2 OLG 4 Ss 68/16

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss: Anforderungen an die

    Unabhängig vom Zeitpunkt des Drogenkonsums muss sich der Kraftfahrzeugführer aber hinreichend über die mögliche Wirkdauer der Droge erkundigen (vgl. Senat, 2 OWi 3 SsBs 44/16 v. 26.07.2016; 2 OWi 4 SsBs 38/16 v. 10.06.2016; 2 SsBs 30/14 v. 13.06.2014; OLG Celle, 321 SsBs 42/15 v. 30.04.2015 - VRS 128, 297 ff.; OLG Bremen, 1 SsBs 51/13 v. 18.06.2014 - NStZ-RR 2014, 257).
  • OLG Koblenz, 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16

    Bußgeldverfahren - Geldbuße Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse

    Hiervon kann ausnahmsweise etwa dann abgesehen werden, wenn der Bußgeldrichter die bereits im Bußgeldbescheid festgesetzte Regelgeldbuße nach der BKatV verhängt, sich der anwaltlich vertretene Betroffene unter Berufung darauf, keine weiteren Angaben zur Sache machen zu wollen, von der Erscheinenspflicht entbinden lässt, und auch sein vertretungsberechtigter Verteidiger nicht zur Hauptverhandlung erscheint, womit zum Ausdruck gebracht wird, dass der Frage einer fehlenden oder verminderten Leistungsfähigkeit nicht weiter nachgegangen werden muss, der Betroffene also in der Lage ist, diese Geldbuße zu zahlen (vgl. OLG Koblenz, 2 SsBs 30/14 v. 13.6.2014 - Rn. 9 n. juris; 1 SsBs 109/11 vom 15.12.2011; vgl. auch KG Berlin, 162 Ss 136/13 v. 7.1.2014 - VRS 126, 103 ; OLG Bremen, 2 SsBs 82/11 v. 15.11.2012 - NZV 2014, 140).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss (OWi) 34/14   

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https://dejure.org/2014,12738
OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss (OWi) 34/14 (https://dejure.org/2014,12738)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.05.2014 - 1 Ss (OWi) 34/14 (https://dejure.org/2014,12738)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an die Verfahrensrüge bei der Versagung von Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgeräts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stützung einer Verfahrensrüge auf die fehlende Gewährung von Einsicht in die Bedienungsanleitung des Geschwindigkeitsmessgeräts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stützung der Verfahrensrüge auf die fehlende Gewährung von Einsicht in die Bedienungsanleitung des Geschwindigkeitsmessgeräts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    (Akten)Einsicht im Bußgeldverfahren - die Hürden in der Rechtsbeschwerde sind (zu) hoch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versagte Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgeräts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahrensrüge im Zusammenhang mit Einsicht in Bedienungsanleitung erfordert bestimmten Vortrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 322
  • NZV 2014, 6
  • NZV 2015, 46
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 10.06.2013 - 311 SsRs 98/13

    Umfang der Begründung der Verfahrensrüge bei nicht gewährter Akteneinsicht in die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss OWi 34/14
    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (Anschluss: OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss OWi 34/14
    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (Anschluss: OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 Ss OWi 96/16

    Einräumen der Möglichkeit des Zugriffs eines Betroffenen auf die Rohmessdaten;

    Zwar sind die insoweit geltenden Grundsätze bei begehrter Einsichtnahme in eine Bedienungsanleitung eines Messgerätes (vgl. dazu OLG Gelle, DAR 2013, 283 ; OLG Braunschweig ZfS 2014, 473; OLG Hamm, VRR 2013 (79); KG DAR 2013, 211 ) auch auf die Einsichtnahme in Rohmessdaten übertragbar (vgl. OLG Celle, Beschluss des hiesigen 2. Senats für Bußgeldsachen vom 21. März 2016, 2 Ss (OWi) 77/16).
  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

    Beruft sich der Antragsteller darauf, dass ihm aufgrund verwehrter Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen dieses gerade nicht möglich ist, muss er sich, damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragsfrist gerechtfertigt und belegt wird, jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Unterlagen bemühen und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. dazu OLG Celle, DAR 213, 283; OLG Braunschweig, ZfSch 2014, 473; OLG Hamm, VRR 2013, 79).

    Diese für die Versagung von Akteneinsicht in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze (vgl. dazu BGH NStZ 2010, 530; BGHSt 49, 317; BGH StraFO 2006, 459) sind auf eine beantragte Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes zu übertragen (vgl. dazu OLG Celle, DAR 213, 283; OLG Braunschweig, ZfSch 2014, 473; OLG Hamm, VRR 2013, 79; insoweit auch KG DAR 2013, 211) und können auch für die hier begehrte Einsichtnahme in die unverschlüsselten Rohdaten der Messung herangezogen werden (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 17.11.2015, 2 Ss (Owi) 360/15).

  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

    Es wäre ein substantiierter Vortrag erforderlich gewesen, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH NStZ 2010, 530 ; StV 2000, 248 ; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 473; OLG Celle ZfSch 2013, 412; OLG Hamm NZV 2016, 291 ; Senat DAR 2013, 211 ).
  • OLG Hamm, 07.06.2021 - 3 RBs 110/21

    Verfahrensrüge wegen abgelehnter Akteneinsicht Nicht ordnungsgemäße Erhebung der

    Falls eine solche konkrete Bezeichnung des wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich ist, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Senat darlegen (vgl. BGH a.a.O. m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 03. September 2012 - III-3 RBs 235/12 -, Rn. 12, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 34/14 -, Rn. 3, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 311 SsRs 98/13 -, juris).
  • KG, 05.11.2020 - 3 Ws (B) 263/20

    Einsicht in sog. "TUFF"- Dateien bei Geschwindigkeitsmessungen

    Es ist ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen die Verteidigung daraus gezogen hätte (vgl.BGH NStZ 2010, 530; StV 2000, 248; Senat VRS 132 Nr. 7; DAR 2013, 211; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 473; OLG Celle ZfSch 2013, 412; OLG Hamm NZV 2016, 291).
  • OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18

    Begründung, Verfahrensrüge, Akteneinsicht

    Falls eine solche konkrete Bezeichnung des wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich ist, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die AkteneinSicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Senat darlegen (vgl. BGH a.a.O. m.w.N.; Senat, Beschluss vom 3. September 2012 - III-3 RBs 235/12 BeckRS 2012,.22839*, OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2014 1 ss (OWi) 34/14 -, BeckRS 2014, 11792; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 311 SsRs 98/13 -, NStZ 2014, 526).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19793
OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14 (https://dejure.org/2014,19793)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.06.2014 - 1 AK 3/14 (https://dejure.org/2014,19793)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 1 AK 3/14 (https://dejure.org/2014,19793)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Europäischer Haftbefehl des Gespanschaftsgerichts in Vukovar; Auslieferung eines serbischen Volkszugehörigen nach Kroatien; Prüfung der Entschließung der Generalstaatsanwaltschaft, keine Bewilligungshindernisse geltend machen zu wollen; Überwiegen eines schutzwürdigen ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 79 Abs 2 S 1 IRG, § 79 Abs 2 S 2 IRG, § 79 Abs 3 IRG, § 83b Abs 2 S 1 Buchst b IRG, Art 6 Abs 1 GG
    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung eines Serben mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland nach Kroatien; Berücksichtigung sozialer Integration, Beherrschung deutscher Sprache und fester Arbeitsstelle

  • rechtsportal.de

    Europäischer Haftbefehl des Gespanschaftsgerichts in Vukovar

  • rechtsportal.de

    Europäischer Haftbefehl des Gespanschaftsgerichts in Vukovar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafvollstreckung im Inland

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Lübeck, 14.02.2007 - 4 O 157/06

    Bus - Fahrgaststurz - Haftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Dies könnte dafür sprechen, dass gegen den Verfolgten, welcher nach den Ausführungen im Schriftsatz seines Rechtsbeistandes vom 28.04.2014 im Inland gehandelt haben will, entweder bereits ein Ermittlungsverfahren anhängig gewesen ist oder die Einleitung eines solchen jedenfalls zu prüfen wäre (vgl. Senat NJW 2007, 2564).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10

    Auslieferung eines - vergleichbar nach § 63 StGB Unterzubringenden - bei Bestehen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Maßgeblich für diese Entscheidung ist, ob durch die Verbüßung der Strafe im Inland die Resozialisierungschancen des Verfolgten erhöht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 17.07.2008, C-66/08 - Kozlowski; Senat NStZ-RR 2009, 107 und 2011, 145; KG NJW 2010, 3177).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-123/08

    DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT KANN IN BEZUG AUF DIE VOLLSTRECKUNG EINES EUROPÄISCHEN

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe darauf abstellt, dass sich der Verfolgte nicht in das gesellschaftliche und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland integriert habe, hat sie weiterhin nicht bedacht, dass seine Beherrschung der deutschen Sprache - auch wenn er sich im Inland noch nicht fünf Jahre ununterbrochen aufhalten sollte (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.04.2013 - 1 AK 19/13; EuGH, Urteil vom 05.09.2012, C - 42/11 - Lopes da Silva Jorge - NJW 2013, 141; ders. Urteil vom 06.10.2009, C -123/08 - Wolzenburg -, NJW 2010, 283; siehe hierzu auch den Rahmenbeschluss 2008/909/Ji des Rates vom 27.11.2008) - ebenso für eine erfolgte soziale und gesellschaftliche Integration spricht wie der Umstand, dass seine beiden Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ebenfalls hier leben.
  • KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06

    Zweiteilung des Auslieferungsverfahrens: Vorabentscheidung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht, die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Insoweit ist über den gewöhnlichen Aufenthalt des Verfolgten in Deutschland hinaus - auch unter Beachtung des Gesichtspunktes des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. Senat NJW 2007, 2567) und der Gewährleistungen des Art. 8 Abs. 1 MRK - von Bedeutung, in welchem Maße die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen des Verfolgten im Inland verfestigt sind.
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht, die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 AuslA 12/07

    Auslieferungssache; Auslandsbezug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht, die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Maßgeblich für diese Entscheidung ist, ob durch die Verbüßung der Strafe im Inland die Resozialisierungschancen des Verfolgten erhöht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 17.07.2008, C-66/08 - Kozlowski; Senat NStZ-RR 2009, 107 und 2011, 145; KG NJW 2010, 3177).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht, die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe darauf abstellt, dass sich der Verfolgte nicht in das gesellschaftliche und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland integriert habe, hat sie weiterhin nicht bedacht, dass seine Beherrschung der deutschen Sprache - auch wenn er sich im Inland noch nicht fünf Jahre ununterbrochen aufhalten sollte (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.04.2013 - 1 AK 19/13; EuGH, Urteil vom 05.09.2012, C - 42/11 - Lopes da Silva Jorge - NJW 2013, 141; ders. Urteil vom 06.10.2009, C -123/08 - Wolzenburg -, NJW 2010, 283; siehe hierzu auch den Rahmenbeschluss 2008/909/Ji des Rates vom 27.11.2008) - ebenso für eine erfolgte soziale und gesellschaftliche Integration spricht wie der Umstand, dass seine beiden Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ebenfalls hier leben.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls; Ausländer mit mehrjährigem

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2016 - 1 AK 109/15

    Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Polen: Verletzung rechtlichen Gehörs

    In diesem Falle könnte es in Anbetracht einer Aufenthaltsdauer von nunmehr beinahe 4½ Jahren nahe liegen, dass durch eine Inlandsvollstreckung die Resozialisierungschancen merklich erhöht sind (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2014, 322, sowie Beschluss vom 13.05.2014 - 1 AK 48/14 -).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2018 - Ausl 301 AR 135/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten zum

    Die Begründung eines festen Wohnsitzes erfordert das Merkmal nicht zwingend, jedoch wird vom Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Regelfall auszugehen sein, wenn sich der Verfolgte im Inland unter einem festen Wohnsitz angemeldet hat (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2009, 107; NStZ-RR 2011, 145; StraFo 2015, 384; Beschlüsse vom 22.01.2013, 1 AK 76/12; vom 02.06.2014, 1 AK 3/14; vom 08.01.2015, 1 AK 119/14; vom 10.11.2015, 1 AK 111/14; vom 14.3.2016, 1 AK 109/15; Böhm in Ahlbrecht/Böhm/Esser/Eckelmanns, a.a.O., Rn. 1089 ff. m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 352).
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