Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.10.1999

Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99   

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https://dejure.org/1999,3731
BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99 (https://dejure.org/1999,3731)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1999 - 4 StR 491/99 (https://dejure.org/1999,3731)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99 (https://dejure.org/1999,3731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
    Hehlerei; Darlegungsvoraussetzungen des Bedingten Vorsatzes (dolus eventualis); Fahrlässigkeit

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Waren - Betrugstat - Hehlerei - Bereicherungsabsicht - Gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Vortat - Bedingter Vorsatz - Erwerb von Sachen Tatbestandsverwirklichung - Billigend in Kauf nehmen - Abfindung - Bewußte Fahrlässigkeit - Mitangeklagter - Auflösung ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 106
  • StV 2000, 258
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99
    Erforderlich ist vielmehr, daß der Täter die als möglich und nicht ganz fernliegend erkannte Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet; anderenfalls kommt nur (bewußte) Fahrlässigkeit in Betracht (vgl. BGHSt 36, 1, 9/10 m.w.N.), die jedoch für die Verwirklichung des Tatbestands des § 259 StGB nicht ausreicht.
  • BGH, 02.02.1983 - 2 StR 682/82

    Annahme einer versuchten Hehlerei bei Vorliegen eines bedingten Vorsatzes

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99
    Daß die Angeklagten insoweit zumindest bedingt vorsätzlich (vgl. BGH NStZ 1983, 264) handelten, hat das Landgericht nicht dargetan:.
  • LG Karlsruhe, 28.09.2007 - Ns 84 Js 5040/07

    Hehlerei bei Versteigerung in eBay: Kauf eines Navigationsgeräts bei eBay;

    Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, der Angeklagte habe die als möglich und nicht ganz fernliegend erkannte Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf genommen oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abgefunden (BGH NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12

    Subjektive Voraussetzungen der Hehlerei (kein Ausreichen des Bewusstseins, dass

    Der Tatbestand der Hehlerei setzt neben der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern, den zumindest bedingten Vorsatz des Täters unter anderem dahin voraus, dass die Sache durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat erlangt ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99, NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 54/15

    Hehlerei (Vorsatz bzgl. der Vortat: Anforderungen an die tatrichterliche

    Der Tatrichter muss aber in den Urteilsgründen darlegen, auf welcher Grundlage er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Täter es als möglich und nicht ganz fernliegend erkannt und sich wenigstens damit abgefunden hat, dass die jeweiligen Gegenstände durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat erlangt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 6; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 OLG 2 Ss 81/20

    Anforderungen an den Nachweis des Hehlereivorsatzes

    (a) Die Strafkammer hat dabei zutreffend erkannt, dass hinsichtlich der deliktischen Herkunft der Tatgegenstände ein "für Möglichhalten" oder ein "sich Aufdrängen für den Täter" allein für die Annahme bedingt vorsätzlichen Verhaltens nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.1999 - 4 StR 491/99, juris, Rn. 6; Walter in LK-StGB, 12. Aufl. 2010, § 259 Rn. 73; Maier in MünchKomm-StGB, 4. Aufl., § 259 Rn.128).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4448
BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99 (https://dejure.org/1999,4448)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1999 - 4 StR 467/99 (https://dejure.org/1999,4448)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99 (https://dejure.org/1999,4448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 357 StPO; § 223 StGB; § 229 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 46 Abs. 1 StGB; § 31 StGB
    Körperverletzung; Körperverletzungsvorsatz; Tateinheit Nötigung und Raub; Strafzumessung; Spezialität; Doppelverwertungsverbot

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Räuberische Erpressung - Schwerer Raub - Tateinheit - Körperverletzung - Nötigung - Änderung - Schuldspruch - Aufhebung - Strafausspruch

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 106
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

    Auszug aus BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99
    Zwar ist der objektive Tatbestand des § 223 StGB erfüllt, weil sich die Einschüchterungshandlung mit der scheinbar geladenen - Waffe nicht nur auf das seelische Gleichgewicht, sondern auch auf die körperliche Verfassung der Postangestellten ausgewirkt hat (vgl. BGH NStZ 1986, 166).
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Die körperliche Misshandlung setzt mithin einen Körperlichkeitsbezug voraus, während die Gesundheitsschädigung nicht auf die Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes beschränkt ist, sondern auch in der Erregung oder Steigerung einer psychischen pathologischen Störung begründet sein kann (vgl. BGH NStZ 1997, 123; NStZ-RR 2000, 106; Eser/Sternberg-Lieben, a. a. O., § 223 Rdn. 6 m. w. N.), und zwar nicht zwingend hervorgerufen durch Gewaltanwendung sondern auch durch psychische Einwirkungen (vgl. BGH NJW 1996, 1068, 1069; ebenso BGH (VI. Zivilsenat) NJW 1976, 1143, 1144).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer

    Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn diese psychischen Einwirkungen zu einem pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand geführt haben (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36 f.; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe

    Denn auch Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben können über die Beeinträchtigung des seelischen Gleichgewichts hinaus zu körperlichen Auswirkungen oder nachhaltigen psychischen Auswirkungen mit Krankheitswert führen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166 und BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106), wobei die durch die Drohwirkung hervorgerufenen psychischen Folgen ungeachtet der objektiven Ungefährlichkeit des Tatmittels entstehen können, wohingegen die Drohung mit einer gefährlichen Waffe bereits wegen einer möglichen Gewalteskalation eine Gefahr für Leib und Leben des Opfers begründet.
  • BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02

    Tateinheit (Beendigung einer der räuberischen Erpressung, handlungseinheitliche

    Die Nötigung tritt hier nicht aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz hinter §§ 253, 255, 250 StGB zurück (zu einem solchen Fall vgl. BGH NStZ-RR 2000, 106), weil der Angeklagte mit der Nötigung der bislang unbeteiligten Zeugen F. und R. deren Willensbetätigungsfreiheit und damit ein neues Rechtsgut verletzte, um im Besitz der Beute zu bleiben.
  • BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05

    Tateinheit zwischen Nötigung und schwerer räuberischer Erpressung (Abgrenzung von

    Die Nötigung tritt hier nicht aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz hinter die §§ 253, 255, 250 StGB zurück (zu einem solchen Fall vgl. BGH NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 11.01.2012 - 4 StR 591/11

    Konkurrenzen zwischen dem besonders schweren Raub und der Bedrohung

    In diesem Falle käme der Bedrohung nach § 241 StGB gegenüber der Strafbarkeit wegen besonders schweren Raubes gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106; Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 52/02, NStZ 2002, 542, 544).
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