Rechtsprechung
BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 136 a Abs. 1 und 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB
Verfall von Wertersatz (Absehen nach § 73c Abs. 1 Satz 2); Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Vernehmung; verbotene Vernehmungsmethoden; Verwertungsverbot; Mitteilung des vollständigen Inhaltes der Vernehmungsniederschriften) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Fehlerhafter Ausspruch über einen Wertersatzverfall - Bestechungsgelder - Familiäre und wirtschaftliche Verhältnisse eines Angeklagten - Ermessensfehler - Ermessensentscheidung
- Judicialis
StPO § 430; ; StPO § 442; ; StPO § 136 a Abs. 1; ; StPO § 136 a Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73 a Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 136 a Abs. 1, Abs. 3 § 344 Abs. 2
Verfahrensrüge bei Verwertungsverbot in Bezug auf eine Aussage im Ermittlungsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 144
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95
Verhör - Zeugenvernehmung - Vernehmungsniederschrift - Vernehmungsprotokoll - …
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02
Deshalb ist, wenn ein Verwertungsverbot gegenüber der Aussage einer Vernehmungsperson geltend gemacht wird, regelmäßig der vollständige Inhalt der Vernehmungsniederschrift(en) mitzuteilen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 2, 4, 5). - BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche …
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02
Deshalb ist, wenn ein Verwertungsverbot gegenüber der Aussage einer Vernehmungsperson geltend gemacht wird, regelmäßig der vollständige Inhalt der Vernehmungsniederschrift(en) mitzuteilen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 2, 4, 5). - BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02
Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der …
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02
War der Wert des Erlangten im Vermögen des Angeklagten aber nicht mehr vorhanden (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02 - , zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; ferner BGHSt 38, 23; BGH wistra 2000, 298), hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des (Wertersatz)Verfalls gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 ganz oder teilweise abgesehen werden kann.
- BGH, 16.01.1991 - 3 StR 414/90
Verwerfung einer Revision
- BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99
Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02
War der Wert des Erlangten im Vermögen des Angeklagten aber nicht mehr vorhanden (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02 - , zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; ferner BGHSt 38, 23; BGH wistra 2000, 298), hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des (Wertersatz)Verfalls gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 ganz oder teilweise abgesehen werden kann. - BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91
Verfallserklärung bei Vermögen, das zur Schuldentilgung verwendet wurde
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02
War der Wert des Erlangten im Vermögen des Angeklagten aber nicht mehr vorhanden (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02 - , zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; ferner BGHSt 38, 23; BGH wistra 2000, 298), hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des (Wertersatz)Verfalls gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 ganz oder teilweise abgesehen werden kann.
- BGH, 08.08.2013 - 3 StR 179/13
Verfall (Erlangung von nicht bloß kurzfristiger Verfügungsmacht über gestohlene …
Nach dieser Vorschrift kann eine Verfallsanordnung unterbleiben, soweit das Erlangte oder dessen Wert zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung im Vermögen des Betroffenen nicht mehr vorhanden ist (BGHSt 33, 37, 39f; BGH NStZ-RR 2003, 75; 2003, 144; StV 2008, 576f). - BGH, 23.06.2006 - 2 StR 135/06
Strafzumessung (moralisierende Erwägungen; Berücksichtigung der Lebensführung; …
Daher wäre hier § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB zu prüfen gewesen (vgl. BGHSt 48, 40, 41; BGH NStZ-RR 2003, 144, 145; Senatsbeschl. vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04;… Tröndle/Fischer aaO § 73 a Rdn. 2, § 73 c Rdn. 4 m.w.N.). - BGH, 09.03.2005 - 4 StR 585/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit)
Vor diesem Hintergrund hätte die Kammer prüfen müssen, ob von der Anordnung gemäß § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (erkennender Senat, Beschluss vom 7. November 2002 - 4 StR 247/02).
- BGH, 21.03.2013 - 3 StR 52/13
Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (keine hinreichenden …
Nach dieser Vorschrift kann eine Verfallsanordnung unterbleiben, soweit das Erlangte oder dessen Wert zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung im Vermögen des Betroffenen nicht mehr vorhanden sind (BGHSt 33, 37, 39f; BGH NStZ-RR 2003, 75; 2003, 144; StV 2008, 576f). - BGH, 18.11.2010 - 2 StR 397/10
Wertersatzverfall (erforderliche Feststellungen zum verblieben Vermögenswert; …
Sollte dies der Fall sein, hätte das Landgericht schon deshalb prüfen müssen, ob von der Anordnung des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 144). - BGH, 31.03.2011 - 4 StR 102/11
Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung des Verfalls von Wertersatz …
Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, hätte das Landgericht unter den gegebenen Umständen aber nach § 73c Abs. 1 Satz 2 Fall 1 StGB prüfen müssen, ob die Wertersatzverfallsanordnung ganz oder teilweise zu unterbleiben hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, BGHSt 33, 37, 39 f.; Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 364/02, NStZ-RR 2003, 75, vom 7. November 2002 - 4 StR 247/02, NStZ-RR 2003, 144 und vom 14. Mai 2008 - 3 StR 136/08). - BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04
Förderung des unerlaubten Aufenthalts von Ausländern durch Gewährung …
Die Revisionsschrift gibt nicht den vollständigen Inhalt der Sitzungsniederschrift (BGH NStZ-RR 03, 144), die den Verstoß gegen § 136 a StPO enthaltenden Tatsachen und diejenigen Tatsachen wieder, aus denen sich die Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs ergibt (BVerfG NStZ 2002, 487). - BGH, 09.03.2005 - 4 StR 585/04 Vor diesem Hintergrund hätte die Kammer prüfen müssen, ob von der Anordnung gemäß § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (erkennender Senat, Beschluss vom 7. November 2002 - 4 StR 247/02).