Rechtsprechung
BGH, 14.09.2004 - 1 StR 124/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a StPO
Rechtliches Gehör im Revisionsverfahren (Begründungspflicht; faires Verfahren) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei fehlendem Eingehen des Revisionsgerichts auf jegliche Ausführungen zur Sachrüge; Ausgestaltung des Verfahrensgrundrechts der Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Strafprozessordnung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Erforderlichkeit einer Begründung bei nachgereichter Erläuterung zur Sachrüge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 14
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.05.2004 - 1 StR 98/04
Voraussetzungen des Antrages auf Nachholung des rechtlichen Gehörs bei …
Auszug aus BGH, 14.09.2004 - 1 StR 124/04
Das war nach dem Revisionsverfahrensrecht nicht geboten (vgl. zu alldem BGH, Beschl. vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02; Beschl. vom 26. Mai 2004 - 1 StR 98/04). - BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn …
Auszug aus BGH, 14.09.2004 - 1 StR 124/04
Das war nach dem Revisionsverfahrensrecht nicht geboten (vgl. zu alldem BGH, Beschl. vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02; Beschl. vom 26. Mai 2004 - 1 StR 98/04).
- BGH, 17.01.2007 - 2 StR 277/06
Anhörungsrüge (Erwiderung des Generalbundesanwalts; willkürliche Verwerfung der …
Ob er dies für erforderlich hält, ist vielmehr seiner eigenen Beurteilung anheim gegeben (vgl. BGH, Beschl. vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04 -, NStZ-RR 2005, 14).Er hatte sich daher zu den Gründen im Einzelnen im Revisionsverwerfungsbeschluss nicht zu äußern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02 - vom 26. Mai 2004 - 1 StR 98/04, und vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04).
- BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14
Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche …
Das gilt auch dann, wenn in der Gegenerklärung die Sachrüge weiter ausgeführt worden ist (BGH NStZ-RR 05, 14; BGH NStZ 03, 103). - BGH, 24.01.2007 - 2 StR 431/06
Anhörungsrüge (Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom Gehörsverstoß; …
Einer ausführlichen Begründung seiner Entscheidung bedurfte es, auch unter Einbeziehung der Stellungnahme des Generalbundesanwalts vom 28. September 2006, nicht (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02; vom 26. Mai 2004 - 1 StR 98/04; vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04).
- BGH, 05.07.2022 - 4 StR 107/22
Anhörungsrüge (Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss; keine …
Grundsätzlich hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht auch seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft, nicht jedoch kann er verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2007 ? 2 StR 277/06 mwN; BGH, Beschlüsse vom 14. September 2004 ? 1 StR 124/04, NStZ-RR 2005, 14, 15; vom 21. August 2008 ? 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 21. Oktober 2015 ? 4 StR 241/15;… Beschluss vom 2. März 2021 - 2 StR 267/20, Rn. 19, juris: jeweils mwN). - BGH, 02.03.2021 - 2 StR 267/20
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung …
Grundsätzlich hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht auch seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft, nicht jedoch kann er verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06 mwN; BGH, Beschlüsse vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04, NStZ-RR 2005, 14, 15; vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 21. Oktober 2015 - 4 StR 241/15 je mwN). - BGH, 02.09.2008 - 5 StR 225/08
Anhörungsrüge bei nachgeschobenen Ausführungen zur Sachrüge
Der Generalbundesanwalt ist nicht gehalten, zu neuen Ausführungen der Revision, die - wie hier - nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist und nach Stellung seines Antrags an den Bundesgerichtshof vorgetragen werden, in jedem Fall erneut Stellung zu nehmen; ob er dies für erforderlich hält, ist vielmehr seiner eigenen Beurteilung anheim gegeben (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 14 und Beschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06). - OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Gegenerklärung des Betroffenen; Nachholung des …
Durch diese Verfahrensweise ist der Anspruch auf rechtliches Gehör im Rechtsbeschwerdeverfahren hinreichend gewahrt (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 14 f.). - BGH, 01.09.2014 - 1 StR 279/14
Unbegründete Anhörungsrüge
Das gilt auch dann, wenn erst in der Gegenerklärung die Sachrüge weiter ausgeführt worden ist (BGH, Beschluss vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04 NStZ-RR 20/05, 14).