Rechtsprechung
   BGH, 14.09.2004 - 1 StR 124/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6439
BGH, 14.09.2004 - 1 StR 124/04 (https://dejure.org/2004,6439)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2004 - 1 StR 124/04 (https://dejure.org/2004,6439)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04 (https://dejure.org/2004,6439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei fehlendem Eingehen des Revisionsgerichts auf jegliche Ausführungen zur Sachrüge; Ausgestaltung des Verfahrensgrundrechts der Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Strafprozessordnung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Erforderlichkeit einer Begründung bei nachgereichter Erläuterung zur Sachrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 14
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.2004 - 1 StR 98/04

    Voraussetzungen des Antrages auf Nachholung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus BGH, 14.09.2004 - 1 StR 124/04
    Das war nach dem Revisionsverfahrensrecht nicht geboten (vgl. zu alldem BGH, Beschl. vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02; Beschl. vom 26. Mai 2004 - 1 StR 98/04).
  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn

    Auszug aus BGH, 14.09.2004 - 1 StR 124/04
    Das war nach dem Revisionsverfahrensrecht nicht geboten (vgl. zu alldem BGH, Beschl. vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02; Beschl. vom 26. Mai 2004 - 1 StR 98/04).
  • BGH, 17.01.2007 - 2 StR 277/06

    Anhörungsrüge (Erwiderung des Generalbundesanwalts; willkürliche Verwerfung der

    Ob er dies für erforderlich hält, ist vielmehr seiner eigenen Beurteilung anheim gegeben (vgl. BGH, Beschl. vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04 -, NStZ-RR 2005, 14).

    Er hatte sich daher zu den Gründen im Einzelnen im Revisionsverwerfungsbeschluss nicht zu äußern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02 - vom 26. Mai 2004 - 1 StR 98/04, und vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04).

  • BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14

    Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche

    Das gilt auch dann, wenn in der Gegenerklärung die Sachrüge weiter ausgeführt worden ist (BGH NStZ-RR 05, 14; BGH NStZ 03, 103).
  • BGH, 24.01.2007 - 2 StR 431/06

    Anhörungsrüge (Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom Gehörsverstoß;

    Einer ausführlichen Begründung seiner Entscheidung bedurfte es, auch unter Einbeziehung der Stellungnahme des Generalbundesanwalts vom 28. September 2006, nicht (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02; vom 26. Mai 2004 - 1 StR 98/04; vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04).
  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 107/22

    Anhörungsrüge (Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss; keine

    Grundsätzlich hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht auch seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft, nicht jedoch kann er verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2007 ? 2 StR 277/06 mwN; BGH, Beschlüsse vom 14. September 2004 ? 1 StR 124/04, NStZ-RR 2005, 14, 15; vom 21. August 2008 ? 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 21. Oktober 2015 ? 4 StR 241/15; Beschluss vom 2. März 2021 - 2 StR 267/20, Rn. 19, juris: jeweils mwN).
  • BGH, 02.03.2021 - 2 StR 267/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung

    Grundsätzlich hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht auch seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft, nicht jedoch kann er verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06 mwN; BGH, Beschlüsse vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04, NStZ-RR 2005, 14, 15; vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 21. Oktober 2015 - 4 StR 241/15 je mwN).
  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 225/08

    Anhörungsrüge bei nachgeschobenen Ausführungen zur Sachrüge

    Der Generalbundesanwalt ist nicht gehalten, zu neuen Ausführungen der Revision, die - wie hier - nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist und nach Stellung seines Antrags an den Bundesgerichtshof vorgetragen werden, in jedem Fall erneut Stellung zu nehmen; ob er dies für erforderlich hält, ist vielmehr seiner eigenen Beurteilung anheim gegeben (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 14 und Beschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Gegenerklärung des Betroffenen; Nachholung des

    Durch diese Verfahrensweise ist der Anspruch auf rechtliches Gehör im Rechtsbeschwerdeverfahren hinreichend gewahrt (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 14 f.).
  • BGH, 01.09.2014 - 1 StR 279/14

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Das gilt auch dann, wenn erst in der Gegenerklärung die Sachrüge weiter ausgeführt worden ist (BGH, Beschluss vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04 NStZ-RR 20/05, 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht