Rechtsprechung
BGH, 29.06.2006 - 5 StR 482/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (16)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 73 Abs. 1 Satz StGB; § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB
Strafzumessung (gerechter Schuldausgleich); gesonderte Gesamtgeldstrafe; Verfall (Vorrang der Verletztenansprüche) - HRR Strafrecht
§ 305a Abs. 1 Satz 2 StPO
Beschwerde gegen Bewährungsbeschluss (Geldauflage) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Verfalls (von Wertersatz); Auslegung des Merkmals "erlangt" i. S. von § 73 Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei manipulativer Erlangung einer Auftragsvergabe; Ermessensspielraum des Tatrichter bei Verhängung einer gesonderten Gesamtgeldstrafe neben ...
- Wolters Kluwer
Zumutbarkeit der Belastung in den wirtschaftlichen Verhältnissen durch eine Geldauflage
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 73 Abs. 1
"Erlangter" Vorteil bei der manipulierten Auftragserlangung - rechtsportal.de
StGB § 73 Abs. 1
"Erlangter" Vorteil bei der manipulierten Auftragserlangung - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Strafrecht - Wuppertaler Korruptionsverfahren: Bauunternehmer schuldig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerhinterziehung - Der BGH zur Korruption in Wuppertal
- heuking.de (Entscheidungsbesprechung)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 338 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig
Auszug aus BGH, 29.06.2006 - 5 StR 482/05
"Erlangt" im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB ist bei der manipulativen Erlangung einer Auftragsvergabe entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht der vereinbarte Werklohn, sondern nur der wirtschaftliche Wert der Auftragserlangung, der sich vorrangig nach dem kalkulierten Gewinn bemisst (vgl. BGHSt 50, 299, 310 ff.). - BGH, 29.06.2006 - 5 StR 484/05
Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig
Auszug aus BGH, 29.06.2006 - 5 StR 482/05
Zutreffend hat das Landgericht das Verhalten der früheren Mitangeklagten S. und Hi. im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe durch die GWG jeweils als Untreue angesehen (vgl. die Urteile des Senats vom heutigen Tage 5 StR 484/05 und 485/05).
- BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09
Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. …
Anders als in den vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschiedenen Fällen (vgl. BGHSt 47, 260, 269 f.; 50, 299, 309 ff.; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 5 StR 482/05, NStZ-RR 2006, S. 338), auf die der Beschwerdeführer sich beruft, sind im vorliegenden Fall die Vermögensbestandteile des Beschwerdeführers, über deren Wert getäuscht worden sein soll und die unmittelbar zum Erwerb der E. -Aktien eingesetzt wurden, selbst Gegenstand der mutmaßlichen Tathandlung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 527/06 -, juris; vgl. auch BGHSt 47, 369, 370 ff., und BGH…, Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, juris, Rn. 107). - BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10
Ist der Vertragsarzt Amtsträger?
Erlangt ist der Wert des mit dem Zugang der Verordnung des TENS-Geräts erlangten "Auftrags", für die Krankenkasse ein derartiges Gerät an den jeweiligen Patienten auszuleihen (vgl. § 33 Abs. 5 Satz 1 SGB V), mithin der zum Zeitpunkt der "Auftragserteilung" hieraus zu erwartende wirtschaftliche Gewinn (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 46 47 48 49 50 299, 310; vom 29. Juni 2006 - 5 StR 482/05, NStZ-RR 2006, 338;… Fischer aaO § 73 Rn. 11 mwN auch zur Gegenansicht). - LG Hamburg, 09.05.2008 - 620 KLs 5/04
Strafverfahren gegen Alexander Falk und andere
Danach bemesse sich der Wert des Erlangten nach dem wirtschaftlichen Gewinn, der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zu erwarten sei (siehe Urteil vom 02.12.2005, 5 StR 119/05 , BGHSt 50, 299, 309f. = NStZ 06, 210, 212; Beschluss vom 29.06.2006 ( 5 StR 482/05 ) NStZ-RR 06, 338;… vgl. zur Aufnahme dieser Rspr. im neueren Schrifttum in Bezug auf Geschäfte, bei denen nicht die Vertragsdurchführung als solche verboten ist, insbesondere Fischer, StGB , 55. Aufl. 2008, § 73 Rn. 11; Kudlich/Noltensmeier, wistra 2007, 124f.; s. auch Saliger, NJW 2006, 3381; krit. Hohn, wistra 2006, 322f.). - LG Darmstadt, 14.07.2011 - 1 KLs 325 Js 50835/10
Bloße Nachstellung gemäß § 238 StGB rechtfertigt Unterbringung gemäß § 63 StGB …
70 Im Hinblick auf die von § 63 StGB geforderte Erheblichkeit der zu erwartenden Taten reicht allerdings die Gefahr von Bagatelltaten nicht aus, auch wenn deren serienweise Begehung zu erwarten ist (BGH NStZ 1992, 178; NStZ-RR 2006, S. 338, 339;… Fischer , StGB, 57. Aufl. 2010, § 63 Rn. 17). - BGH, 14.01.2020 - 1 StR 531/19
Verfall
a) Dabei kann der Senat offenlassen, ob sich das Erlangte nach dem gesamten vereinnahmten Kaufpreis (vgl. insbesondere BGH…, Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227 Rn. 103 ff.) oder (nur) nach dem Wert der Auftragsvergabe bestimmt (…insbesondere BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05 Rn. 47 ff., BGHSt 50, 299, 309 ff. …und vom 27. November 2013 - 3 StR 5/13, BGHSt 59, 80, 93 f. Rn. 31; Beschluss vom 29. Juni 2006 - 5 StR 482/05 Rn. 17).
Rechtsprechung
BGH, 26.07.2006 - 2 StR 285/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 185 StGB; § 63 StGB
Beleidigung (sexuelle Ansinnen); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Legalprognose) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beleidigung durch belästigende Telefonanrufe und das Stöhnen in den Telefonhörer; Vorliegen einer Bedrohung i. S. d. § 241 Strafgesetzbuch (StGB) durch belästigende Telefonanrufe; Anforderungen an das Vorliegen einer beleidigenden Herabsetzung einer Person durch sexuelle ...
- Judicialis
StPO § 120 Abs. 1; ; StPO § 126 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 185; ; StGB § 241
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 185 Abs. 1
Beleidigung durch sexuelle Äußerungen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 338
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17
Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell …
Eine Herabsetzung des Betroffenen kann sich bei sexuell motivierten Äußerungen im Einzelfall nur durch das Hinzutreten besonderer Umstände unter Würdigung des Gesamttatgeschehens ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1986 - 3 StR 504/85, NStZ 1986, 453, 454; Senat, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 150; BGH…, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, aaO; Senat, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 6; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 13/12, NStZ-RR 2012, 206;… vgl. zu den Anforderungen an die im Einzelfall vorliegenden besonderen Umstände auch LK/Hilgendorf, aaO, § 185 Rn. 30, 31;… MünchKomm-StGB/Regge/Pegel, aaO, § 185 Rn. 13;… Fischer, aaO, § 185 Rn. 11, 11a). - BGH, 22.12.2016 - 4 StR 359/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Todesdrohungen, die geeignet sind, den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen, stellen eine schwerwiegende Störung des Rechtsfriedens dar und sind nicht bloße Belästigungen (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 358 f.).Denn er hat bislang trotz der wiederholten Nähe zu ihnen nichts unternommen, um seine Drohungen in die Tat umzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, aaO).
- BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …
Unter Hinweis auf BGH NStZ-RR 2006, 338 f. führt die Strafkammer aus, dass es sich hierbei um i.S.d. § 63 StGB erhebliche Taten handelte, die die Unterbringung des Beschuldigten gebieten würden.Für die jeweils beim Senat beantragte Ablehnung der von der Staatsanwaltschaft begehrten Unterbringung (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGH NStZ-RR 2006, 338, 339) und die Aufhebung des Unterbringungsbefehls (§ 126a Abs. 2 i.V.m. § 126 Abs. 3 und § 120 StPO) durch den Senat ist daher kein Raum.
- BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Querulant; Bedrohung; …
Solches mag für die Anordnung der Maßregel ausreichen, wenn er dadurch eine objektiv begründete Furcht bei den mit dem Tode bedrohten Personen vor einer Realisierung seiner Drohungen hervorruft (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 338; StraFo 2008, 300). - BGH, 14.07.2021 - 6 StR 298/21
Raub (finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme)
Zudem wird das neue Tatgericht bei der Gefährlichkeitsprognose zu beachten haben, dass zu erwartende Beleidigungen und Bedrohungen (vgl. UA S. 53) für die Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB regelmäßig nicht genügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2020 - 6 StR 139/20; vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06). - OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07
Beleidgung; sexualbezogene Handlung; Voraussetzung
Allerdings können sexuelle Äußerungen und Ansinnen im Ausnahmefall eine herabsetzende Beleidigung enthalten, wenn der Täter selbst das der betroffenen Person angesonnene Verhalten als verwerflich oder ehrenrührig ansieht und durch die Äußerung zum Ausdruck bringen will, dass er dem Tatopfer eine entsprechende verachtenswerte Haltung zu Unrecht unterstellt (BGH, NStZ-RR 06, 338;… Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 185, Rdnr. 11 a m.w.N.). - BGH, 27.11.2008 - 3 StR 450/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit); …
bb) Die Ausführungen des Landgerichts lassen auch nicht besorgen, dass es bei Prüfung der Legalprognose die gegenüber den Polizeibeamten ausgesprochenen Todesdrohungen bzw. einen ähnlich gelagerten Vorfall aus dem Jahr 2002, bei welchem der Beschuldigte ebenfalls in akut psychotischem Zustand eine ihm unbekannte Person mit dem Tod bedrohte und sich - um sich schlagend und tretend - dem Zugriff der Polizei widersetzte, außer acht gelassen oder diese Delikte rechtsfehlerhaft als von vorneherein unerheblich im Sinne des § 63 StGB angesehen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 303, 304 und 2006, 338; BGH NStZ 2008, 563, 564). - OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 1 Ws 471/13
Maßregelvollstreckung: Wahl zwischen der Aussetzung einer Unterbringung in einem …
Auch der Wunsch, einen psychisch kranken Täter zu heilen, rechtfertigt eine Unterbringung nur dann, wenn die Erwartung erheblicher Straftaten von den Feststellungen getragen wird (BGH Beschluss vom 26. Juli 2006, 2 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 338 [339]). - BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Sollte die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Grundlage des § 63 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 erneut in Betracht gezogen werden, wird hinsichtlich der Gefährlichkeitsprognose zu berücksichtigen sein, dass die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, in der Zukunft zu "erwarten' sein muss, womit eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades' (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, JR 2015, 481, 483; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36 ff.) angesprochen ist, die sich nicht ohne weiteres daraus ableiten lässt, dass - wie hier - der Angeklagte die Begehung entsprechender Taten angedroht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, StraFo 2008, 300 f.; vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 338 f.;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 63 Rn. 15).