Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 30.09.2008

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2008 - 1 StR 552/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6751
BGH, 17.12.2008 - 1 StR 552/08 (https://dejure.org/2008,6751)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2008 - 1 StR 552/08 (https://dejure.org/2008,6751)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08 (https://dejure.org/2008,6751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 116
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 1 StR 552/08
    Zu solchen Feststellungen ist das Tatgericht verpflichtet, wenn diese - z.B. bei einschlägigen Vorverurteilungen - für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können (vgl. BGH, Urt. vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08).
  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 1 StR 552/08
    Zwar ist das Gericht nicht gehindert, eine von dem Sachverständigengutachten abweichende eigene Beurteilung der Aussagekonstanz und der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Belastungszeugen vorzunehmen; denn das Tatgericht ist im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung stets zu einer eigenen Beurteilung verpflichtet (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 9; BGH, Beschl. vom 16. September 2008 - 3 StR 302/08).
  • BGH, 16.09.2008 - 3 StR 302/08

    Beweiswürdigung (Abweichen vom Gutachten eines Sachverständigen zur Frage der

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 1 StR 552/08
    Zwar ist das Gericht nicht gehindert, eine von dem Sachverständigengutachten abweichende eigene Beurteilung der Aussagekonstanz und der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Belastungszeugen vorzunehmen; denn das Tatgericht ist im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung stets zu einer eigenen Beurteilung verpflichtet (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 9; BGH, Beschl. vom 16. September 2008 - 3 StR 302/08).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 1 StR 552/08
    In diesem Falle hätte sie jedoch die hierfür maßgeblichen Gründe so darlegen müssen, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - 1 StR 552/08
    Das Urteil muss aus sich heraus verständlich sein (vgl. BGHSt 37, 21, 22).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Solche Feststellungen, die grundsätzlich als eine geschlossene Darstellung zu treffen sein werden, waren auch hier nicht ausnahmsweise deswegen entbehrlich, weil sich nach den Urteilsgründen keinerlei Erkenntnisse ergeben hätten (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 236/11; vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 317/10, NStZ-RR 2011, 88 f.; vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116 f.; vom 29. Oktober 2003 - 5 StR 358/03).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2016 - 53 Ss 3/16

    Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen: Öffentlichkeit der Verlesung;

    Spricht das Tatgericht den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen frei, so muss es in den Urteilsgründen den Anklagevorwurf (vgl. BGHSt 37, 21, 22), die hierzu getroffenen Feststellungen, die wesentlichen Beweisgründe und seine rechtlichen Erwägungen mitteilen (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. § 267 Rdn. 33 m.w.N., BGH NStZ-RR 2009, 116, BGH NStZ-RR 2010, 182).

    Das Urteil muss aus sich heraus verständlich sein (vgl. BGHSt 37, 21, 22, BGH NStZ-RR 2009, 116), was es ohne Aufzeigen des konkreten Anklagevorwurfs bereits nicht ist.

  • BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20

    Betrug (Vorsatz: Eventualvorsatz, Erörterungsmängel hinsichtlich des

    a) Gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss jedes Strafurteil, auch ein freisprechendes, aus sich heraus verständlich abgefasst sein und stets eine in sich geschlossene, klare und erschöpfende Darstellung der Feststellungen und der sie tragenden Beweiserwägungen enthalten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116, 116 f.; Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 185/00, juris Rn. 4; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 3 mwN).

    Bezugnahmen oder Verweisungen auf Urkunden, auf Aktenbestandteile und auf sonstige Erkenntnisse sind - von den Sonderfällen des § 267 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 Satz 1 StPO abgesehen - nicht statthaft (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116).

  • BGH, 10.08.2022 - 6 StR 519/21

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Urkundenfälschung; gewerbsmäßiges

    Bezugnahmen oder Verweisungen auf andere Aktenbestandteile, wie etwa Berichte über die Auswertung der Telekommunikationsüberwachung, sind hingegen unzulässig (vgl. KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 3; vgl. für eine Bezugnahme auf eine Zeugenaussage BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 58/00, NStZ-RR 2000, 304, und für eine Bezugnahme auf eine Tagebuchaufzeichnung BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116, 117).
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20, juris Rn. 14; vom 1. August 2018 - 5 StR 30/18, juris Rn. 5; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16, juris Rn. 9; vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116 f.; vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374; vom 26. April 1990 - 4 StR 24/90, BGHSt 37, 21, 22; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 267 Rn. 33 mwN).
  • BGH, 02.04.2014 - 2 StR 554/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Die aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmenden fragmentarischen Details sind nicht geeignet, dem Revisionsgericht eine umfassende Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116 f. und vom 26. April 1990 - 4 StR 24/90, BGHSt 37, 21, 22).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23

    Darlegen der wesentlichen Grundzüge der Einlassungen der Angeklagten in

    Bezugnahmen oder Verweisungen auf Urkunden, auf Aktenbestandteile und auf sonstige Erkenntnisse - von den Sonderfällen des § 267 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 Satz 1 StPO abgesehen - sind daher nicht statthaft (Senat, Urteil vom 20. Januar 2021 - 2 StR 242/20, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116).
  • BGH, 20.10.2021 - 6 StR 319/21

    Darstellungsmangel (unzulässige Bezugnahme auf Schriftstücke); Grundsatz der

    Gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO müssen Urteilsgründe stets eine in sich geschlossene, aus sich heraus verständliche Darstellung der Feststellungen und der sie tragenden Beweiserwägungen enthalten; Bezugnahmen oder Verweisungen auf andere Urkunden, Aktenbestandteile oder sonstige Erkenntnisse sind grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Urteile vom 5. November 1984 - AnwSt(R) 11/84, BGHSt 33, 59, 60; vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, BGHSt 50, 121, 131; vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 248/16

    Urteilsbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil); Strafzumessung

    Dies setzt voraus, dass die einzelnen Anklagevorwürfe, von denen der Angeklagte freigesprochen worden ist, hinreichend konkret wiedergegeben werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116 f. mwN).
  • BGH, 03.11.2011 - 3 StR 189/11

    Freispruch (Beweiswürdigung; Urteilsgründe); Zweifelssatz (Anwendung auf das

    Das angefochtene Urteil wird den Mindestanforderungen an die Begründung eines freisprechenden Urteils gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116, 117; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 267 Rn. 33 mwN) noch gerecht.
  • KG, 30.09.2011 - 1 Ws (B) 179/09

    Jugendmedienschutz: Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verantwortlichkeit des Admin-C

  • OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 1 Ss 166/22

    Veröffentlichung eines Judensterns mit den Worten "Nicht geimpft" auf Facebook

  • OLG Koblenz, 23.03.2022 - 5 OLG 32 Ss 214/21
  • BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22

    Beweiswürdigung, Vollziehbar Ausreisepflichtige, Zumutbarkeit, Urteilsgründe,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9450
OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08 (https://dejure.org/2008,9450)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.09.2008 - 1 Ss 187/08 (https://dejure.org/2008,9450)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. September 2008 - 1 Ss 187/08 (https://dejure.org/2008,9450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 116
  • NZV 2009, 246
  • StV 2010, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 ; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472 ; Senatsbeschluss vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05).

    Um dies beurteilen zu können, muss eine Untersuchung entweder auf biostatisches Vergleichsmaterial oder auf mehr oder weniger genaue Anhaltswerte zurückgreifen, wobei letztere allerdings a priori den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage ganz erheblich schmälern (vgl. BGH NStZ 2000, 106, 107).

    In jedem Fall ist jedoch im Gutachten und in den Urteilsgründen offenzulegen, inwieweit die Häufigkeit des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zutreffend wiedergespiegelt werden kann oder aber ob es sich nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativieren (BGH NStZ 2000, 106 ; 1992, 554 ; OLG Braunschweig NStZ-RR 2007, 180 ).

  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 86/08

    Anforderungen; Urteilsgründe, Sachverständigengutachten; anthropologisches

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    Der Senat hält auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Hamm in dessen Beschluss vom 15.04.2008 (NStZ-RR 2008, 287 f.) an seiner bisherigen Rechtssprechung fest, wonach Angaben zur Merkmalshäufigkeit erforderlich sind.

    Der Senat hält insoweit auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Hamm in dessen Beschluss vom 15.04.2008 (NStZ-RR 2008, 287 f.) an seiner bisherigen Rechtssprechung fest, wonach Angaben zur Merkmalshäufigkeit verlangt werden.

  • OLG Celle, 17.07.2002 - 222 Ss 124/02

    Umfang der Darlegungspflicht im Bußgeldverfahren; Morphologisches

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 ; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472 ; Senatsbeschluss vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05).
  • OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 217/05
    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 ; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472 ; Senatsbeschluss vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 ; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472 ; Senatsbeschluss vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    Zwar ist es zutreffend, dass zwischen den Klassifizierungen von Einzelmerkmalen ein gleitender Übergang besteht, weswegen in der Regel keine genauen Angaben über die Häufigkeit der Merkmale in der Bevölkerung, der die zu identifizierende Person angehört, gemacht werden können (BGH StV 2005, 374 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 05.07.2006 - Ss 81/05

    Beurteilung der Aussagekraft eines anthropologischen Vergleichsgutachtens;

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    In jedem Fall ist jedoch im Gutachten und in den Urteilsgründen offenzulegen, inwieweit die Häufigkeit des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zutreffend wiedergespiegelt werden kann oder aber ob es sich nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativieren (BGH NStZ 2000, 106 ; 1992, 554 ; OLG Braunschweig NStZ-RR 2007, 180 ).
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    In jedem Fall ist jedoch im Gutachten und in den Urteilsgründen offenzulegen, inwieweit die Häufigkeit des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zutreffend wiedergespiegelt werden kann oder aber ob es sich nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativieren (BGH NStZ 2000, 106 ; 1992, 554 ; OLG Braunschweig NStZ-RR 2007, 180 ).
  • OLG Bamberg, 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Weiterhin sind Ausführungen dazu notwendig, welche Häufigkeit hinsichtlich der jeweils übereinstimmenden Merkmale der Wahrscheinlichkeitsberechnung zugrunde gelegt und wie diese ermittelt wurden (Anschluss u.a. an BGH NStZ 2000, 106 f.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116 und OLG Hamm StV 2010, 124 ff. = StraFo 2009, 109 f.).

    13 Um dem Senat die Überprüfung der Schlüssigkeit des Gutachtens und seines Beweiswertes zu ermöglichen, hätte zunächst dargelegt werden müssen, auf welche und wie viele übereinstimmende metrische und deskriptive Körpermerkmale der Sachverständige sich bei seiner Bewertung gestützt und auf welche Art und Weise er diese Übereinstimmungen ermittelt hat (BGH NStZ 2000, 106 f.; NZV 2006, 160 f.; OLG Bamberg NZV 2008, 211 f.; OLG Hamm DAR 2008, 395 ff. = NStZ-RR 2008, 287 f.; StV 2010, 124 ff.; OLG Oldenburg NZV 2009, 52 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116; vgl. zuletzt wohl auch OLG Koblenz NZV 2010, 212 f.).

  • OLG Celle, 14.09.2015 - 1 Ss OWi 207/15

    Stützung ein Schuldspruchs auf die Ergebnisse eines anthropologischen

    Bei einem anthropologischen Vergleichsgutachten handelt es sich nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode (vgl. BGH StV 2000, 125 m. w. N.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116 f. [OLG Jena 30.09.2008 - 1 Ss 187/08] ; OLG Celle Nds.…

    Ferner sind die morphologischen Merkmalsausprägungen nicht nur aufzuzählen, sondern näher zu beschreiben und die Individualität der Merkmale sowie die sonstige Beweissituation zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 1996, 1420, 1422 [BGH 19.12.1995 - 4 StR 170/95] ; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116 f. [OLG Jena 30.09.2008 - 1 Ss 187/08] ; OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBS 136/12).

  • OLG Brandenburg, 28.07.2015 - 53 Ss OWi 278/15

    Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    Um dem Senat die Überprüfung der Schlüssigkeit des Gutachtens und seines Beweiswertes zu ermöglichen, hätte zunächst dargelegt werden müssen, auf welche übereinstimmende metrische und deskriptive Körpermerkmale die Sachverständige sich bei seiner Bewertung gestützt hat (vgl. BGH NStZ 2000, 106 f; OLG Hamm StV 2010, 124 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116).
  • OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Darstellung eines

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat in der Vergangenheit angeschlossen und sie dahin verstanden, dass das Urteil des Tatgerichts in jedem Falle der Verwertung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens Aussagen zur Häufigkeit des Vorkommens der zur Identifikation des Täters herangezogenen morphologischen Merkmale in der Bevölkerung enthalten müsse (siehe etwa Senatsbeschluss vom 24.3.2006, 1 Ss 57/06, VRS 110 (2006), 424, 425 f, Senatsbeschluss vom 30.9.2008, 1 Ss 187/08, NZV 2009, 246, 247).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht