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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6342
BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08 (1) (https://dejure.org/2008,6342)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2008 - 5 StR 426/08 (1) (https://dejure.org/2008,6342)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 5 StR 426/08 (1) (https://dejure.org/2008,6342)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO
    Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungsanforderungen an eine letztinstanzliche Revisionsentscheidung vor dem Hintergrund des Antragsverfahrens (rechtliches Gehör; faires Verfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 119
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08
    Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen in der Gegenerklärung des Verteidigers offenbart nach der Sachlogik des revisionsgerichtlichen Beschlussverfahrens vielmehr, dass der neue Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt begründete Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. auch BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08
    Dies rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat hätte das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 463).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08
    Eine weitergehende Begründungspflicht für die letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo aaO).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08
    Eine weitergehende Begründungspflicht für die letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo aaO).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08
    Dies rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat hätte das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 463).
  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 74/08

    Keine Begründungspflicht bei Revisionsverwerfung

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08
    Mit der Formulierung "nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet" hat der Senat den in dieser Vorschrift vorausgesetzten begründeten Antrag des Generalbundesanwalts vom 9. September 2008 in Bezug genommen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2008 - 5 StR 74/08).
  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09

    Rechtliches Gehör im Revisionsrechtszug (Überraschungsentscheidung); Obliegenheit

    Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen in der Gegenerklärung des Verteidigers offenbart nach der Sachlogik des revisionsgerichtlichen Beschlussverfahrens vielmehr, dass der neue Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt begründete Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08 und 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08).

    Solches verkennt die wahrzunehmende und wahrgenommene Sorgfalt und Verantwortung in der Praxis revisionsgerichtlicher Beschlussentscheidungen (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08).

  • BGH, 05.01.2021 - 5 StR 175/20

    Nachholung rechtlichen Gehörs durch die Anhörungsrüge

    Vielmehr war insoweit eine Begründung des Senats - auch unter Berücksichtigung der Gegenerklärung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2015 - 5 StR 491/14 und vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08) - nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07).
  • BGH, 13.02.2009 - 2 StR 479/08

    Unbegründete Anhörungsrüge; beschränkte Begründungspflicht

    Mit der Formulierung "unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO" hat der Senat den in dieser Vorschrift vorausgesetzten begründeten Antrag des Generalbundesanwalts vom 21. Oktober 2008 in Bezug genommen (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 72/18

    Subsidiarität; Rechtswegerschöpfung; Unvollständige Anhörungsrüge;

    Es kann folglich auch offen bleiben, ob selbst die unterbliebene Erwähnung einer Gegenerklärung im Verwerfungsbeschluss überhaupt geeignet wäre, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu begründen (dazu BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08 -, NStZ-RR 2009, 119).
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 423/09

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen in der Gegenerklärung des Verteidigers offenbart nach der Sachlogik des revisionsgerichtlichen Beschlussverfahrens vielmehr, dass der neue Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt ausführlich begründete Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrüge zu entkräften (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 252; BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08 und 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4955
BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08 (1) (https://dejure.org/2008,4955)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2008 - 3 StR 275/08 (1) (https://dejure.org/2008,4955)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08 (1) (https://dejure.org/2008,4955)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO
    Begründung der Verfahrensrüge (Ablehnung eines Beweisantrags; Besetzungsrüge; Sitzungsniederschrift; Schöffenauswahl: Vortrag der Willkür)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 261 StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Kausalität zwischen Hang und Tatbegehung; Beschaffungskriminalität); Überzeugungsbildung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Bejahung eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen einer Tat und dem Hang i.S.d. § 64 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Mitteilung der Sitzungsniederschrift bei ansonsten vollständigem Vortrag eines Verfahrensfehlers in Form der Ablehnung des Antrags auf Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2
    Verfahrensrüge und Mitteilung der Sitzungsniederschrift

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Symptomatischer Zusammenhang zwischen Tat und Hang bei Beschaffungskriminalität

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 560
  • NStZ-RR 2009, 119 (Ls.)
  • NStZ-RR 2009, 48
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 24.07.2007 - 3 StR 231/07

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
    Ein solcher Zusammenhang ist typischerweise bei der so genannten Beschaffungskriminalität von Rauschgiftsüchtigen gegeben, wenn also die Straftat unmittelbar oder - wie hier - mittelbar der Beschaffung von Drogen für den Eigenkonsum dient (vgl. BGH, Beschl. vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08 = StV 2008, 405 m. N.).
  • BGH, 30.10.2007 - 4 StR 499/07

    Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 n.F. (Geltung in der

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08, NStZ-RR 2009, 48).
  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Zwischen den begangenen rechtswidrigen Anlasstaten gem. Ziffer 1 bis 3 der Anklage vom 29.12.2020 und dem Hang muss ein symptomatischer Zusammenhang bestehen, wobei ausreichend ist, wenn der Hang neben anderen Ursachen zur Tatbegehung beigetragen hat (BGH Beschluss vom 21.10.2008 - 3 StR 275/08; NStZ-RR 09, 48).
  • BGH, 07.04.2010 - 3 StR 91/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Überzeugungsbildung;

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107; 2009, 48).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 02.02.2022 - 1 KLs 22 Js 1927/21

    Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges - "Polizei-Trick-Betrug"

    Beschaffungskriminalität liegt vor, wenn die Tat unmittelbar oder mittelbar der Beschaffung von Drogen oder Alkohol für den Eigenkonsum dient, vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.2008, Az.: 3 StR 275/08 Anhaltspunkte dafür, dass aus den erlangten Teilen der Tatbeute durch den Angeklagten K3.
  • BGH, 03.09.2013 - 3 StR 232/13

    Regelmäßige Unzulässigkeit der Nichtanordnung einer Unterbringung allein aufgrund

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Urteil 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08, NStZ-RR 2009, 48).
  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 249/13

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat bei der Unterbringung in

    a) Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt setzt nach § 64 Satz 1 StGB - neben einem Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und der aus dem Hang resultierenden Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten - voraus, dass die Begehung der Anlasstaten zumindest mitursächlich auf den Hang zurückzuführen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, NStZ 2010, 83, 84; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08, NStZ-RR 2009, 48).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2008 - 1 StR 510/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13065
BGH, 04.12.2008 - 1 StR 510/08 (https://dejure.org/2008,13065)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2008 - 1 StR 510/08 (https://dejure.org/2008,13065)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 1 StR 510/08 (https://dejure.org/2008,13065)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 119
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.08.2007 - 1 StR 233/07

    Rechtliches Gehör (keine Begründungspflicht für letztinstanzliche Entscheidung)

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 1 StR 510/08
    Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2007 - 1 StR 233/07 m.N.).
  • BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Ablehnung eines PKH-Antrags zur

    Dieser gewährleistet indes nicht, dass ein Verfahrensbeteiligter "erhört", sondern lediglich, dass er "gehört", dh sein Vorbringen zur Kenntnis genommen wird (vgl ua BGH Beschluss vom 4.12.2008 - 1 StR 510/08 - NStZ-RR 2009, 119; BSG Beschluss vom 21.8.2009 - B 11 AL 12/09 C - Juris, mwN) .
  • BGH, 12.11.2013 - 3 StR 135/13

    Verwerfung der Anhörungsrüge (keine Gehörverletzung bei Verwerfung der Revision

    Die Vorschrift des § 34 StPO ist - entgegen der Auffassung des Verurteilten - auf letztinstanzliche Entscheidungen nicht anwendbar, insoweit besteht eine Begründungspflicht nach einfachem Recht nicht (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 510/08, NStZ-RR 2009, 119).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 111/22

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (keine Verletzung des Rechts auf

    Die Vorschrift des § 34 StPO ist auf letztinstanzliche Entscheidungen nicht anwendbar; insoweit besteht eine Begründungspflicht nach einfachem Recht nicht (BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 510/08, NStZ-RR 2009, 119; vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, StraFo 2014, 121).
  • BGH, 21.03.2023 - 3 StR 255/22

    Anhörungsrüge

    Die Vorschrift des § 34 StPO ist auf letztinstanzliche Entscheidungen nicht anwendbar; insoweit besteht eine Begründungspflicht nach einfachem Recht nicht (BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 510/08, NStZ-RR 2009, 119; vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, juris Rn. 3; vom 29. November 2022 - 3 StR 111/22, juris Rn. 3).
  • LG Hamburg, 25.01.2011 - 618 KLs 3/10

    Burim O. zu fünfjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

    Durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Würzburg vom 26.02.2008 (5 KLs 751 Js 4712/06; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 19.11.2008, 1 StR 510/08) wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.
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Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2006 - 3 StR 275/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17344
BGH, 10.08.2006 - 3 StR 275/06 (https://dejure.org/2006,17344)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2006 - 3 StR 275/06 (https://dejure.org/2006,17344)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2006 - 3 StR 275/06 (https://dejure.org/2006,17344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 119
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