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   OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ws 512/08   

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OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ws 512/08 (https://dejure.org/2009,8827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.2009 - 3 Ws 512/08 (https://dejure.org/2009,8827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 3 Ws 512/08 (https://dejure.org/2009,8827)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 14 Ns 113/08
  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ws 512/08

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 12.09.2000 - 1 Ss 107/00
    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ws 512/08
    bb) Es ist bereits zweifelhaft, ob ein Bewährungshelfer überhaupt zulässig Rechtsmittel für einen Angeklagten einlegen kann, da wegen seiner Pflichtenstellung gegenüber dem Gericht eine Interessenkollision sehr nahe liegt (ablehnend: OLG Düsseldorf NStZ 1987, 340; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 300, 301; Fischer StGB 55. Aufl. § 56d Rdn. 4; Groß in MK-StGB 2005 § 56d Rdn. 18; Hubrach in LK 12. Aufl. § 56d Rdn. 5; Schönke/Schröder-Stree StGB 27. Aufl. § 56d Rdn. 2; bejahend: KG Berlin Beschl. v. 12.09.2000 - 1 Ss 107/00 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1987 - 5 Ws 82/86
    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ws 512/08
    bb) Es ist bereits zweifelhaft, ob ein Bewährungshelfer überhaupt zulässig Rechtsmittel für einen Angeklagten einlegen kann, da wegen seiner Pflichtenstellung gegenüber dem Gericht eine Interessenkollision sehr nahe liegt (ablehnend: OLG Düsseldorf NStZ 1987, 340; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 300, 301; Fischer StGB 55. Aufl. § 56d Rdn. 4; Groß in MK-StGB 2005 § 56d Rdn. 18; Hubrach in LK 12. Aufl. § 56d Rdn. 5; Schönke/Schröder-Stree StGB 27. Aufl. § 56d Rdn. 2; bejahend: KG Berlin Beschl. v. 12.09.2000 - 1 Ss 107/00 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1998 - 1 Ws 354/98
    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ws 512/08
    1 Ws 354/98, 1 Ws 513/98 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 29.10.2001, Az. 1 Ss 437/01 - juris; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 45 Rdn. 18), ist - anders als der Angeklagte meint - auf die Beauftragung eines Bewährungshelfers zur Rechtsmitteleinlegung nicht übertragbar.
  • OLG Köln, 29.10.2001 - Ss 437/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ws 512/08
    1 Ws 354/98, 1 Ws 513/98 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 29.10.2001, Az. 1 Ss 437/01 - juris; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 45 Rdn. 18), ist - anders als der Angeklagte meint - auf die Beauftragung eines Bewährungshelfers zur Rechtsmitteleinlegung nicht übertragbar.
  • OLG Koblenz, 07.05.1996 - 2 Ws 276/96
    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ws 512/08
    bb) Es ist bereits zweifelhaft, ob ein Bewährungshelfer überhaupt zulässig Rechtsmittel für einen Angeklagten einlegen kann, da wegen seiner Pflichtenstellung gegenüber dem Gericht eine Interessenkollision sehr nahe liegt (ablehnend: OLG Düsseldorf NStZ 1987, 340; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 300, 301; Fischer StGB 55. Aufl. § 56d Rdn. 4; Groß in MK-StGB 2005 § 56d Rdn. 18; Hubrach in LK 12. Aufl. § 56d Rdn. 5; Schönke/Schröder-Stree StGB 27. Aufl. § 56d Rdn. 2; bejahend: KG Berlin Beschl. v. 12.09.2000 - 1 Ss 107/00 - juris).
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 393/95

    Rechtsmittelführer - Angehöriger - Auftrag - Überwachungspflicht - Fristgerechte

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ws 512/08
    Vielmehr muss der Angeklagte, wenn er Dritte mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, grundsätzlich die Einhaltung der Rechtsmittelfristen überwachen, um eigenes Verschulden im Sinne des § 44 StPO auszuschließen (vgl. BGH NStZ 1996, 50).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2000 - 3 Ws 1049/00

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung: Irrtümlich

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ws 512/08
    Ob etwaige Ausnahmefälle anzuerkennen sind, wenn der beauftragte Dritte sich durch seine bisherige längere Tätigkeit im Geschäftsbetrieb für den Angeklagten als gewissenhaft erwiesen hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 85), braucht nicht erörtert zu werden, da ein solcher Fall ersichtlich nicht vorliegt.
  • OLG Hamm, 15.06.2023 - 3 Ws 168/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden; Überwachung der

    Beauftragt der Verurteilte einen Dritten, der nicht Verteidiger ist, mit der Einlegung eines fristgebundenen Rechtsmittels, so hat er die Einhaltung der Rechtsmitteleinlegungsfrist zu überwachen; andernfalls ist die verspätete Rechtsmitteleinlegung grundsätzlich nicht unverschuldet im Sinne von § 44 S. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 13. September 1995 - 3 StR 393/95 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 3 Ws 512/08 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, a.a.O., § 44, Rn. 12c).
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