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   OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10   

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https://dejure.org/2011,7288
OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10 (https://dejure.org/2011,7288)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10 (https://dejure.org/2011,7288)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. März 2011 - 2 SsBs 154/10 (https://dejure.org/2011,7288)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsbeschränkung, Beginn, Augenscheinseinnahme, Lichtbilder

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 261 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 78 Abs 1 OWiG, § 78 Abs 2 OWiG, § 25 Abs 1 S 1 StVG
    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge im Zusammenhang mit unterlassener Einführung von Schriftstücken; Berücksichtigungsfähigkeit eines kurzen Abstandes von Geschwindigkeitsbegrenzung und Messstelle

  • verkehrslexikon.de

    Zur Pflicht des Kfz-Führers, bereits am Begrenzungschild die zugelassene Geschwindigkeit einzuhalten und zum Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge hinsichtlich der Verwertung eines Schriftstücks im Urteil bei fehlender Behandlung dieses Schriftstücks in der Hauptverhandlung; Begründungsaufwand im Ordnungswidrigkeitenverfahren für eine ...

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Verfahrensrüge - unterlassene Einführung von Schriftstücken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 78 Abs. 2; StPO § 261
    Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge hinsichtlich der Verwertung eines Schriftstücks im Urteil bei fehlender Behandlung dieses Schriftstücks in der Hauptverhandlung; Begründungsaufwand im Ordnungswidrigkeitenverfahren für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verfahrensrüge in OWi-Sachen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Punktgenau - ohne Toleranzbereich

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Tempomessung gleich hinter dem Ortsschild ist rechtens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tempolimit gilt ab dem Schild!

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 352
  • NZV 2011, 621
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 48/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10
    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge, im Urteil sei ein Schriftstück verwertet worden, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, gehört nicht nur die Behauptung, die Urkunde sei nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass das Schriftstück nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 127/02 v. 16.10.2002; OLG Düsseldorf VRS 85, 452; OLG Köln VRS 73, 136; Kuckein, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 344 Rdnr. 58 mwN), wobei der Umfang des erforderlichen Tatsachenvortrages von den prozessualen Umständen des Einzelfalles abhängt (OLG Koblenz aaO; BGH NStZ 2007, 235, zit. n. juris Rdnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1993 - 5 Ss OWi 171/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10
    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge, im Urteil sei ein Schriftstück verwertet worden, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, gehört nicht nur die Behauptung, die Urkunde sei nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass das Schriftstück nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 127/02 v. 16.10.2002; OLG Düsseldorf VRS 85, 452; OLG Köln VRS 73, 136; Kuckein, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 344 Rdnr. 58 mwN), wobei der Umfang des erforderlichen Tatsachenvortrages von den prozessualen Umständen des Einzelfalles abhängt (OLG Koblenz aaO; BGH NStZ 2007, 235, zit. n. juris Rdnr. 7).
  • OLG Koblenz, 16.10.2002 - 1 Ss 127/02

    Beweisantrag, Ablehnung, Wahrunterstellung, Offenkundigkeit, Beruhen,

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10
    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge, im Urteil sei ein Schriftstück verwertet worden, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, gehört nicht nur die Behauptung, die Urkunde sei nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass das Schriftstück nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 127/02 v. 16.10.2002; OLG Düsseldorf VRS 85, 452; OLG Köln VRS 73, 136; Kuckein, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 344 Rdnr. 58 mwN), wobei der Umfang des erforderlichen Tatsachenvortrages von den prozessualen Umständen des Einzelfalles abhängt (OLG Koblenz aaO; BGH NStZ 2007, 235, zit. n. juris Rdnr. 7).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 437/98

    Rüge fehlender Unterrichtung über Verhandlungen in Abwesenheit des Angeklagten;

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10
    Sie lässt außer Betracht, dass die Verwendung von Augenscheinsobjekten als Vernehmungsbehelfe im Rahmen einer Zeugenvernehmung nicht der Aufnahme in die Sitzungsniederschrift bedürfen, ja sogar untunlich sind (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 107).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10
    Geht der Messstelle, wie hier, ein sogenannter Geschwindigkeitstrichter voraus, durch den die zulässige Höchstgeschwindigkeit stufenweise mittels mehrerer nacheinander aufgestellter Vorschriftszeichen herabgesetzt wird, so hat der betroffene Verkehrsteilnehmer die gebotene Aufmerksamkeit jedenfalls in grob pflichtwidriger Weise außer acht gelassen (vgl. BGHSt 43, 241 ).
  • BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06

    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10
    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge, im Urteil sei ein Schriftstück verwertet worden, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, gehört nicht nur die Behauptung, die Urkunde sei nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass das Schriftstück nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 127/02 v. 16.10.2002; OLG Düsseldorf VRS 85, 452; OLG Köln VRS 73, 136; Kuckein, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 344 Rdnr. 58 mwN), wobei der Umfang des erforderlichen Tatsachenvortrages von den prozessualen Umständen des Einzelfalles abhängt (OLG Koblenz aaO; BGH NStZ 2007, 235, zit. n. juris Rdnr. 7).
  • OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12

    "Einbestellungen" eines Betroffenen durch Einwurf in den Hausbriefkasten und

    Jedoch hat die Rechtsbeschwerde mit der zulässig erhobenen (vgl. zu den Anforderungen Senatsbeschl. 2 SsBs 154/10 v. 24.03.2011 - NStZ-RR 2011, 352) Inbegriffsrüge gemäß § 261 StPO einen zumindest vorläufigen Erfolg.
  • OLG Hamm, 27.02.2018 - 4 RBs 21/18

    Anforderungen an die Revisionsrüge der unterbliebenen Verlesung eines

    Beschilderungspläne können aber auch Augenscheinsobjekte sein (vgl. OLG Koblenz NZV 2011, 621).
  • OLG Koblenz, 30.08.2011 - 1 SsBs 65/11

    Verwertung des Protokolls der Geschwindigkeitsmessung im Rahmen der vereinfachten

    Eine prozessordnungswidrige Verwertung einer bestimmten verlesbaren, aber nicht verlesenen und auch sonst nicht auf zulässige Weise (§ 78 Abs. 1 OWiG; siehe dazu OLG Koblenz v. 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10 - juris)) in die Hauptverhandlung eingeführten Urkunde wird nicht gerügt.
  • KG, 18.04.2012 - 121 Ss 53/12

    Inbegriff der Hauptverhandlung

    Dies setzt voraus, dass mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 3 StR 520/96 - = NStZ-RR 1998, 17; OLG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2011 - 2 SsBs 154/10 - = NStZ-RR 2011, 352; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 261 Rdn. 38a; Schoreit in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 261 Rdn. 8).
  • KG, 04.03.2020 - 2 Ss 10/20

    Inbegriff der Hauptverhandlung

    Die Inbegriffsrüge entspricht den Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 17; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 352; KG Berlin, Beschluss vom 18. April 2012 - (4) 121 Ss 53/12 (91/12) -juris Rn. 5).Die Revision des Angeklagten W. hat unter Mitteilung der maßgeblichen Urteilsgründe und der notwendigen Aktenteile ausreichend dargelegt, dass die kleine Strafkammer die Aussage des Zeugen Pr. anhand seiner Angaben in erster Instanz gewürdigt habe, ohne diese in prozessordnungsgemäßer Weise in die Hauptverhandlung einzuführen.
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