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   OLG Stuttgart, 13.12.1995 - 1 Ws 216/95   

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https://dejure.org/1995,6693
OLG Stuttgart, 13.12.1995 - 1 Ws 216/95 (https://dejure.org/1995,6693)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.1995 - 1 Ws 216/95 (https://dejure.org/1995,6693)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 1 Ws 216/95 (https://dejure.org/1995,6693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist bezüglich einer Strafanzeige des Antragstellers wegen Körperverletzung im Amt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 172 Abs. 2 S. 1 u. 2

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 143
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 10.11.2015 - 3 Ws 509/15

    Klageerzwingungsverfahren: Verpflichtung zur Darlegung der Einhaltung der

    Das dreistufige Klageerzwingungsverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Stufe zwingend auf der anderen aufbaut (OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 143).

    Auch wenn die Generalstaatsanwaltschaft bei ihrer Beschwerdeentscheidung die Verfristung übersehen oder übergangen hat, ist der Rechtsweg zum Oberlandesgericht nur dann eröffnet, wenn die Fristversäumung unverschuldet war und dem Antragsteller deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 143, 144).

  • OLG Stuttgart, 06.03.1996 - 2 Ws 26/96

    Zurückweisung der Sache an die Generalstaatsanwaltschaft

    Da der Senat somit noch nicht mit dem Verfahren befaßt ist, ist er auch noch nicht gehalten, die förmlichen Voraussetzungen eines zulässigen Klageerzwingungsantrags, hier die Wahrung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO , zu prüfen und, falls die Frist versäumt ist, über eine Wiedereinsetzung in diese zu entscheiden (so zutreffend OLG Hamm, NStZ 1990, 450 ; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 431; ebenso wohl der 1. Strafsenat des OLG Stuttgart, 1 Ws 216/95).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2023 - 7 Ws 19/23

    Klageerzwingungsverfahren: Vorrang der Dienstaufsicht

    Gegen einen solchen Bescheid ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht statthaft (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 30. März 2023 - 3 Ws 77/23, 26. Februar 2016 - 3 Ws 1025/15, 29. Mai 2006 - 3 Ws 548/06; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 143).
  • OLG Karlsruhe, 16.08.2021 - 2 Ws 181/21

    Wiedereinsetzung im Klageerzwingungsverfahren Zuständigkeit des Gerichts bei

    Zuständig sei der Generalstaatsanwalt, solange er über die Beschwerde noch nicht sachlich entschieden hat, wobei wiederum streitig ist, ob eine sachliche Verbescheidung auch in der - zugleich zu prüfenden und zu verbescheidenden - Dienstaufsichtsbeschwerde zu sehen ist (verneinend: OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 143); danach habe das Oberlandesgericht über den Antrag zu befinden (OLG Celle, MDR 1980, 335; OLG Köln, MDR 1972, 623; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 40; KK/Moldenhauer, a.a.O., § 172 Rn. 11).
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