Rechtsprechung
   BayObLG, 27.09.1995 - 4St RR 46/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6868
BayObLG, 27.09.1995 - 4St RR 46/95 (https://dejure.org/1995,6868)
BayObLG, Entscheidung vom 27.09.1995 - 4St RR 46/95 (https://dejure.org/1995,6868)
BayObLG, Entscheidung vom 27. September 1995 - 4St RR 46/95 (https://dejure.org/1995,6868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 145
  • BayObLGSt 1995, 163
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 06.06.1994 - Ss 123/94

    Strafbarkeit der Verstöße gegen Irak-Embargo; Förderung der Verkäufer ; Förderung

    Auszug aus BayObLG, 27.09.1995 - 4St RR 46/95
    Alle Handlungen, die die Rechtsgutverletzung des Exporteurs ermöglichen oder ihre Durchführung erleichtern oder verstärken, sind als Fördern gemäß § 69 h Abs. 1 Nr. 3 AWV anzusehen (OLG Oldenburg NJW 1994, 2908 zu § 69 a Abs. 2 Nr. 3 AWV).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss OWi 498/02

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration

    Es werden weder Umstände angegeben, die den Tatrichter zum Gebrauch dieser Beweismittel gedrängt oder ihren Gebrauch zumindest nahe gelegt hätten (vgl. BGH NStZ 1999, 45, 46; BGHR StPO § 244 Abs. 2 - Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 - Aufklärungsrüge 3, 6; BayObLG NStZ-RR 1996, 145; Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 244 Rn. 355; Herdegen in Karlsruher Kommentar zur StPO, § 244 Rn. 38) noch wird mitgeteilt, welche dem Angeklagten günstigen Tatsachen die unterlassenen Beweiserhebungen ergeben hätten (vgl. BGH bei Kusch NStZ-RR 1999, 38; NStZ 1997, 450 451 ; Gollwitzer; a. a. O.; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 6. Aufl., Rn. 480).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 498/02

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration

    Es werden weder Umstände angegeben, die den Tatrichter zum Gebrauch dieser Beweismittel gedrängt oder ihren Gebrauch zumindest nahe gelegt hätten (vgl. BGH NStZ 1999, 45, 46; BGHR StPO § 244 Abs. 2 - Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 - Aufklärungsrüge 3, 6; BayObLG NStZ-RR 1996, 145; Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 244 Rn. 355; Herdegen in Karlsruher Kommentar zur StPO, § 244 Rn. 38) noch wird mitgeteilt, welche dem Angeklagten günstigen Tatsachen die unterlassenen Beweiserhebungen ergeben hätten (vgl. BGH bei Kusch NStZ-RR 1999, 38; NStZ 1997, 450 [451]; Gollwitzer; a. a. O.; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 6. Aufl., Rn. 480).
  • OLG Hamburg, 08.06.2020 - 1 Rev 8/20

    Richterliche Hinweispflicht bei Abweichen von der zuvor mitgeteilten vorläufigen

    Nur bei Kenntnis dieser Umstände kann eine Prognose angestellt werden, ob eine Aufklärung im gewünschten Sinn zu erwarten und daher auch erforderlich gewesen wäre (BGH, Beschl. v. 1. September 2009 - 1 StR 399/09, juris; BayObLG, Urt. v. 27. September 1995 - 4St RR 46/95, juris).
  • OLG München, 14.02.2007 - 4St RR 12/07

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Prüfungsumfang bei

    Sie trägt nämlich nicht, wie erforderlich (BGH NStZ 1999, 45/46; BayObLGSt 1995, 163), vor, aus welchen Umständen sich für das Landgericht die Einvernahme des Zeugen Z hätte aufdrängen müssen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht