Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.12.1995 - 3 Ws 827/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5245
OLG Frankfurt, 29.12.1995 - 3 Ws 827/95 (https://dejure.org/1995,5245)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.12.1995 - 3 Ws 827/95 (https://dejure.org/1995,5245)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Dezember 1995 - 3 Ws 827/95 (https://dejure.org/1995,5245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84

    Verfassungsrechtliche Folgen der Mitwirkung nicht regelgerecht ausgewählter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.1995 - 3 Ws 827/95
    Zwar war auch hierfür gemäß S 462 a Abs. 2 S. 1 StPO das Amtsgericht Kassel als Gericht des ersten Rechtszuges zuständig (OLG Hamm NJW 1980, 2090; OLG Stuttgart Justiz 1987, 233).Die rechtskräftige Entscheidung eines unzuständigen Gerichts bleibt aber wirksam und bildet damit auch eine bindende Grundlage für die Bewährungsüberwachung und die Nachtragsentscheidungen (vgl. zur Unwirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen in seltenen Ausnahmefällen Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Einlassung Rdn. 105; BVerfG NJW 1985, 125 , BGH 29, 216).
  • OLG Celle, 18.09.1984 - 3 Ws 330/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.1995 - 3 Ws 827/95
    Zwar geht mit dem Tag der Rechtskraft vollzogene Untersuchungshaft automatisch in Strafhaft über, auch wenn eine Verlegung in die nach dem Vollstreckungsplan zuständige Justizvollzugsanstalt noch nicht stattgefunden hat (BGHSt 38, 63; OLG Celle NStZ 1985, 188 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 462 a Rdn. 6).
  • OLG Hamm, 28.01.1980 - 3 Ws 39/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.1995 - 3 Ws 827/95
    Zwar war auch hierfür gemäß S 462 a Abs. 2 S. 1 StPO das Amtsgericht Kassel als Gericht des ersten Rechtszuges zuständig (OLG Hamm NJW 1980, 2090; OLG Stuttgart Justiz 1987, 233).Die rechtskräftige Entscheidung eines unzuständigen Gerichts bleibt aber wirksam und bildet damit auch eine bindende Grundlage für die Bewährungsüberwachung und die Nachtragsentscheidungen (vgl. zur Unwirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen in seltenen Ausnahmefällen Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Einlassung Rdn. 105; BVerfG NJW 1985, 125 , BGH 29, 216).
  • BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 366/91

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.1995 - 3 Ws 827/95
    Zwar geht mit dem Tag der Rechtskraft vollzogene Untersuchungshaft automatisch in Strafhaft über, auch wenn eine Verlegung in die nach dem Vollstreckungsplan zuständige Justizvollzugsanstalt noch nicht stattgefunden hat (BGHSt 38, 63; OLG Celle NStZ 1985, 188 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 462 a Rdn. 6).
  • OLG Stuttgart, 17.12.1986 - 1 Ws 384/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.1995 - 3 Ws 827/95
    Zwar war auch hierfür gemäß S 462 a Abs. 2 S. 1 StPO das Amtsgericht Kassel als Gericht des ersten Rechtszuges zuständig (OLG Hamm NJW 1980, 2090; OLG Stuttgart Justiz 1987, 233).Die rechtskräftige Entscheidung eines unzuständigen Gerichts bleibt aber wirksam und bildet damit auch eine bindende Grundlage für die Bewährungsüberwachung und die Nachtragsentscheidungen (vgl. zur Unwirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen in seltenen Ausnahmefällen Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Einlassung Rdn. 105; BVerfG NJW 1985, 125 , BGH 29, 216).
  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 263/01

    sachliche Zuständigkeit, Strafkammer, Strafvollstreckungskammer, Gericht des

    Zwar geht nach geltender Rechtsprechung mit dem Tag der Rechtskraft die vollzogene Untersuchungshaft automatisch in Strafhaft über, ohne dass es der förmlichen Einleitung der Strafhaft nach § 451 StPO bedarf (vgl. BGHSt 38, 64; OLG Celle, NStZ 1985, 188; vgl. auch OLG Dresden StV 1999, 551; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 155, 156).
  • OLG Dresden, 29.01.1997 - 1 ARs 13/97
    Letztendlich entsprach dies auch dem Willen der Verfahrensbeteiligten der Berufungshauptverhandlung, die den Verurteilten im Hinblick auf den nahen Zweidrittel-Zeitpunkt gerade nicht in Strafhaft nehmen wollten und ihn deshalb noch während der Hauptverhandlung aus der Haft entließen (vgl. dazu auch OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 1996, 155 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht