Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.12.1995

Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2402
BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95 (https://dejure.org/1996,2402)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1996 - 2 StR 650/95 (https://dejure.org/1996,2402)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1996 - 2 StR 650/95 (https://dejure.org/1996,2402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung - Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 161
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93

    Mordmerkmal - Mordlust

    Auszug aus BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Hemmungsvermögen eines Täters ab einer Tatzeitblutalkoholkonzentration von 2, 2 %o bei Tötungsdelikten regelmäßig erheblich vermindert im Sinne von § 21 StGB (vgl. BGHSt 39, 231, 235 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93]; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1993 - 5 StR 302/93 und 17. August 1993 - 5 StR 471/93).
  • BGH, 14.08.1992 - 2 StR 349/92

    Ablehnung der Strafrahmenverschiebung bei schon früher unter Alkoholgenuss

    Auszug aus BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95
    Dieser Umstand kann jedoch sein schulderhöhendes Gewicht ganz oder teilweise verlieren, wenn einem alkoholkranken Täter der übermäßige Alkoholgenuß nicht oder nicht in vollem Umfang angelastet werden darf (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 19; BGH, Beschl. v. 14. August 1992 - 2 StR 349/92).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95
    Sie ist mit dem Zweifelssatz nicht zu vereinbaren (vgl. dazu BGHSt 37, 231, 238 f; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15, 23; Ursachen mehrere 12; BGH, Urt. v. 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93; Beschl. v. 25. Februar 1992 - 2 StR 52/93 und v. 25. September 1991 - 5 StR 429/91).
  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94

    Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende -

    Auszug aus BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95
    Der neu entscheidende Tatrichter wird zu beachten haben, daß erheblich verminderte Schuldfähigkeit grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat verringert (BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 7; BGH, Beschl. v. 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94 und vom 15. Februar 1990 - 2 StR 40/90), so daß regelmäßig eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, wenn nicht andere schulderhöhende Gesichtspunkte dem entgegenstehen.
  • BGH, 25.10.1989 - 2 StR 350/89

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger

    Auszug aus BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95
    Hat der Tatrichter in einem derartigen Fall die Wahl zwischen lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe, dann müssen besondere erschwerende Gründe vorliegen, um die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß von einer Milderung des Strafrahmens abgesehen werden darf (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 18; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 1993 - 1 StR 500/93).
  • BGH, 25.02.1993 - 2 StR 52/93

    Blutalkoholkonzentration - Bestimmung - Angeklagter - Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95
    Sie ist mit dem Zweifelssatz nicht zu vereinbaren (vgl. dazu BGHSt 37, 231, 238 f; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15, 23; Ursachen mehrere 12; BGH, Urt. v. 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93; Beschl. v. 25. Februar 1992 - 2 StR 52/93 und v. 25. September 1991 - 5 StR 429/91).
  • BGH, 15.02.1990 - 2 StR 40/90

    Betäubungsmittelbesitz - Handeltreiben - Betäubungsmittelerwerb - Verminderte

    Auszug aus BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95
    Der neu entscheidende Tatrichter wird zu beachten haben, daß erheblich verminderte Schuldfähigkeit grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat verringert (BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 7; BGH, Beschl. v. 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94 und vom 15. Februar 1990 - 2 StR 40/90), so daß regelmäßig eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, wenn nicht andere schulderhöhende Gesichtspunkte dem entgegenstehen.
  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 429/91

    Anforderungen an den Ausschluss der Schuldunfähigkeit - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95
    Sie ist mit dem Zweifelssatz nicht zu vereinbaren (vgl. dazu BGHSt 37, 231, 238 f; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15, 23; Ursachen mehrere 12; BGH, Urt. v. 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93; Beschl. v. 25. Februar 1992 - 2 StR 52/93 und v. 25. September 1991 - 5 StR 429/91).
  • BGH, 17.08.1993 - 5 StR 471/93

    Voraussetzungen des § 21 StGB (Strafgesetzbuch) bei Tötungsdelikten - Entkräftung

    Auszug aus BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Hemmungsvermögen eines Täters ab einer Tatzeitblutalkoholkonzentration von 2, 2 %o bei Tötungsdelikten regelmäßig erheblich vermindert im Sinne von § 21 StGB (vgl. BGHSt 39, 231, 235 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93]; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1993 - 5 StR 302/93 und 17. August 1993 - 5 StR 471/93).
  • BGH, 29.06.1993 - 5 StR 302/93

    Alkoholbedingte erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit - Indizwert eines

    Auszug aus BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Hemmungsvermögen eines Täters ab einer Tatzeitblutalkoholkonzentration von 2, 2 %o bei Tötungsdelikten regelmäßig erheblich vermindert im Sinne von § 21 StGB (vgl. BGHSt 39, 231, 235 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93]; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1993 - 5 StR 302/93 und 17. August 1993 - 5 StR 471/93).
  • BGH, 06.03.1990 - 1 StR 94/90

    Verweigerung einer Strafrahmenverschiebung trozt alkoholbedingter erheblicher

  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93

    wütender Hausierer - §§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

  • BGH, 25.01.1991 - 5 StR 600/90

    Strafrahmenmilderung; Verhältnis zu den minder schweren Fällen

  • BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11

    Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz);

    Es hat seine Entscheidung ohne Rechtsfehler an den Maßstäben ausgerichtet, welche die Rechtsprechung für die Strafmilderung bei mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohten Kapitaldelikten entwickelt hat (BGH, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 2 StR 650/95, NStZ-RR 1996, 161, 162; Urteil vom 17. Dezember 1998 - 5 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 295; Beschluss vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 18), und die maßgebenden, sich aus den Feststellungen ergebenden Gesichtspunkte in seine Bewertung einbezogen.
  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Erörterungsmangel hinsichtlich des

    Deshalb ist regelmäßig eine Strafrahmenverschiebung vorzunehmen, wenn nicht andere schulderhöhende Umstände, die im Urteil konkret und widerspruchsfrei festgestellt werden müssen, entgegenstehen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 161; NStZ 2004, 619).
  • BGH, 25.02.1998 - 2 StR 16/98

    Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

    Die Blutalkoholkonzentration von 2, 46 o/oo legt die Annahme einer erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine Tat wie die vorliegende ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 2 o/oo in Betracht zu ziehen ist (BGHSt 37, 231, 235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27; BGH NStZ-RR 1996, 161), nahe.
  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07

    Fr die Beurteilung der alkoholbedingten Beeintrchtigung der Schuldfhigkeit eines

    Eine verminderte Schuldfähigkeit verringert grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat (vgl. BGH, NStZ-RR 1996, 161; Senatsurteil v. 22. März 2006 - 1 Ss 14/06 - ; Scheffler, Blutalkohol 40, 449 jew. m. w. N.).
  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das

    Die festgestellte Alkoholisierung des Angeklagten legt eine erhebliche Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit nahe, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Tötungsdelikten ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 2 %o in Betracht zu ziehen ist (BGHSt 37, 231, 235; BGH StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27; BGH NStZ-RR 1996, 161).
  • OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08

    Trunkenheit im Verkehr: Erörterung einer verminderten Schuldfähigkeit ab

    Das Vorliegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit verringert nämlich grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat (Brandenburgisches OLG Beschluss vom 16.6.2004 - 1 Ss 50/04 - bei juris unter Hinweis auf BGH NStZ-RR 1996, 161).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 1 Ss 50/04

    Feststellungen zur Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit nach

    Das Vorliegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit verringert nämlich grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat (BGH, NStZ-RR 1996, 161).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3966
BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95 (https://dejure.org/1995,3966)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1995 - 2 StR 595/95 (https://dejure.org/1995,3966)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1995 - 2 StR 595/95 (https://dejure.org/1995,3966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 161
  • StV 1996, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1995 - 2 StR 586/95

    Strafbefreiender Rücktritt - Zeitpunkt des Versuchsabbruchs

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95
    Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 und Freiwilligkeit 22; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).

    Nach den Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen kann der Angeklagte von der weiteren Tatausführung Abstand genommen haben, obwohl er sich der Möglichkeit bewußt war, daß er das Kind durch Wiederholung seiner Aufforderung mit größerem Nachdruck unter Einsatz seiner Autorität als Erwachsener zu der erstrebten sexuellen Handlung hätte veranlassen können, so daß er freiwillig und mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist (vgl. Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).

  • BGH, 09.08.1995 - 2 StR 361/95

    Vorstellung des Täters - Zeitpunkt des Versuchsabbruchs - Strafbefreiender

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95
    Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 und Freiwilligkeit 22; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).

    Nach den Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen kann der Angeklagte von der weiteren Tatausführung Abstand genommen haben, obwohl er sich der Möglichkeit bewußt war, daß er das Kind durch Wiederholung seiner Aufforderung mit größerem Nachdruck unter Einsatz seiner Autorität als Erwachsener zu der erstrebten sexuellen Handlung hätte veranlassen können, so daß er freiwillig und mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist (vgl. Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95
    Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 und Freiwilligkeit 22; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).
  • BGH, 12.08.1992 - 2 StR 252/92

    Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95
    Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 und Freiwilligkeit 22; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).
  • BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (fehlgeschlagener Versuch; weitere

    Auch insoweit ist ein strafbefreiender Rücktritt möglich, wenn der Täter seine Aufforderung zur Vornahme sexueller Handlungen unter Ausnutzung seiner vom Tatopfer anerkannten Autorität mit größerem Nachdruck hätte wiederholen können (BGH StV 1995, 634; 1996, 372; NStZ-RR 1996, 161).
  • LG Frankenthal, 31.07.2019 - 7 KLs 5221 Js 5826/16
    Anders als in anderen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof einen strafbefreienden Rücktritt mangels Fehlgeschlagenheit des Versuchs bejaht hat (beispielhaft BGH, Beschluss vom 08.12.1995, Az. 2 StR 595/95 in NStZ-RR 1996, 161; Beschluss vom 05.05.2009, Az. 5 StR 132/09 in NStZ-RR 2009, 230-231), stand dem Angeklagten daher nach seiner Vorstellung, nachdem er bereits mehrfach und wiederholt versucht hatte, mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln das Kind zu überzeugen, und das Kind dennoch seine Aufforderung konsequent und nach eigenen Angaben "ganz deutlich" abgelehnt hat, kein weiteres Tatmittel mehr zur Verfügung, um die Tat zu vollenden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht