Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.12.1995

Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1995 - 2 StR 451/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4033
BGH, 13.10.1995 - 2 StR 451/95 (https://dejure.org/1995,4033)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1995 - 2 StR 451/95 (https://dejure.org/1995,4033)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1995 - 2 StR 451/95 (https://dejure.org/1995,4033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Frühere Verurteilung - Letztmalige Überprüfung - Zugrundeliegende Feststellungen - Teil der Straffrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.1992 - 4 StR 207/92

    Anrechnung von Zahlungen eines Angeklagten auf eine als Bewährungsauflage

    Auszug aus BGH, 13.10.1995 - 2 StR 451/95
    Bei der nachzuholenden Entscheidung kann der bereits bei der Strafzumessung vorgenommene Ausgleich berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Mai 1992 - 4 StR 207/92).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 13.10.1995 - 2 StR 451/95
    Das gilt auch, wenn die Prüfung nur einen Teil der Straffrage betraf (BGHSt 15, 66, 69 f).
  • BGH, 06.05.1993 - 1 StR 174/93

    Berücksichtigung der Nichterstattung einer Geldbuße

    Auszug aus BGH, 13.10.1995 - 2 StR 451/95
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Ausgleich für die Nichterstattung der genannten Leistungen regelmäßig jedoch durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (vgl. BGHSt 36, 378; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 7; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1993 - 1 StR 174/93).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 13.10.1995 - 2 StR 451/95
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Ausgleich für die Nichterstattung der genannten Leistungen regelmäßig jedoch durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (vgl. BGHSt 36, 378; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 7; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1993 - 1 StR 174/93).
  • BGH, 14.10.1993 - 1 StR 532/93

    Anrechnung der in einer Nichterstattung einer Geldleistung liegenden Härte auf

    Auszug aus BGH, 13.10.1995 - 2 StR 451/95
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Ausgleich für die Nichterstattung der genannten Leistungen regelmäßig jedoch durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (vgl. BGHSt 36, 378; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 7; BGH, Beschl. v. 6. Mai 1993 - 1 StR 174/93).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2014 - 4 Ss 411/14

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Maßstab für die Anrechnung von erfüllten

    Dabei ist der Ausgleich für die Nichterstattung der genannten Leistungen auf die Bewährungsauflagen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 36, 378, 382; NStZ-RR 1996, 162) nicht schon bei Bemessung der Strafhöhe, sondern erst durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die gebildete Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken.
  • BGH, 12.07.2002 - 2 StR 200/02

    Keine Erstattung von in Erfüllung einer Bewährungsauflage gezahlten Geldbeträgen

    Nach der Rechtsprechung ist der Ausgleich für die Nichterstattung der genannten Leistung vielmehr durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (BGHSt 36, 378; BGH NStZ-RR 1996, 162; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 4 StR 207/92).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 3 Ss 18/21

    Gesamtstrafenbildung und Verschlechterungsverbot

    Dieser "Härteausgleich" dafür, dass diese Arbeitsleistung nicht mehr zum Erlass der zur Bewährung ausgesetzten Strafe führen kann, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber regelmäßig nicht im Rahmen der Gesamtstrafenbildung, sondern durch eine die Strafvollstreckung verkürzenden Anrechnung auf die Gesamtstrafe zu bewirken (BGH NStZ-RR 2014, 138 = BeckRS 2014, 6116; BGH NStZ-RR 2009, 201; BGH NStZ-RR 1996, 162 = BeckRS 9998, 24127; BGH NJW 1990, 1674; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2019 - 3 Ws 150/19).
  • BGH, 17.06.2003 - 2 StR 105/03

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

    Eine (spätere) Verurteilung zu einer Strafe, die mit derjenigen einer früheren Verurteilung gesamtstrafenfähig ist, kann dann keine Zäsurwirkung (mehr) entfalten (BGHSt 32, 190, 193; 33, 230, 231; vgl. auch BGH NStZ-RR 1996, 162; NStZ 1998, 35 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1995 - 5 StR 656/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4874
BGH, 21.12.1995 - 5 StR 656/95 (https://dejure.org/1995,4874)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1995 - 5 StR 656/95 (https://dejure.org/1995,4874)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 656/95 (https://dejure.org/1995,4874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 162
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 21.12.1995 - 5 StR 656/95
    Der neue Tatrichter wird unter Beachtung der in BVerfGE 91, 1 bezeichneten Grundsätze zu prüfen.
  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich

    Die Maßregel des § 63 StGB darf aber gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht angeordnet werden, wenn deren Zweck durch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) erreicht werden kann, denn letztere ist die weniger beschwerende Maßnahme (BGH Beschluß vom 13. Mai 1992 - 5 StR 174/92 und vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 656/95 = NStZ-RR 1996, 162).
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