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   OLG Düsseldorf, 29.12.1995 - 5 Ss 381/95 - 93/95 II   

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OLG Düsseldorf, 29.12.1995 - 5 Ss 381/95 - 93/95 II (https://dejure.org/1995,6104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.12.1995 - 5 Ss 381/95 - 93/95 II (https://dejure.org/1995,6104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Dezember 1995 - 5 Ss 381/95 - 93/95 II (https://dejure.org/1995,6104)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 164
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01

    Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei

    Die Äußerung muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 164/165).
  • BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04

    Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als

    Die Äußerung muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272/283 f; BayObLGSt 2002, 24/31; vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 164/165).
  • OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11

    Üble Nachrede: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen

    b) Mangels Wiedergabe des sonstigen Inhalts der von den Angeklagten stammenden Schreiben und deren Anlagen ist es dem Revisionsgericht auch nicht möglich zu prüfen, ob die vom Tatrichter als Tatsachenbehauptungen gewerteten Äußerungen möglicherweise durch die auch hier in gewisser Weise geltende, grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 164 (165)) oder im Rahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) gerechtfertigt sind.
  • BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00

    Richterablehnung als Beleidigung

    Die Äußerung muß jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 164/165).

    Unter ausdrücklicher Berufung auf diese Rechtsprechung hat das OLG Düsseldorf einen Vergleich der Tätigkeit von Justizbeamten mit "Auswüchsen im Stil faschistischer Sippenhaftung" dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG unterstellt (NStZ-RR 1996, 164).

  • OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09

    Annahme von Tatsachenbehauptung oder Werturteil bei ehrabschneidenden Äußerungen

    Bei einer Tatsachenbehauptung, die - wie hier - in einem Gerichtsverfahren erfolgt ist, allerdings mit einem Werturteil - die Abladung sei böswillig nicht rechtzeitig erfolgt - verbunden ist oder ein solches erkennbar Bezug auf ein tatsächliches Geschehen nimmt, ist deshalb zunächst nach dem jeweiligen Schwergewicht eine Abgrenzung vorzunehmen, ob das Werturteil oder die Tatsachenbehauptung überwiegen (vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 164ff.).
  • LG Mosbach, 24.06.2004 - 1 Qs 52/04

    Beleidigungstatbestand: Straflosigkeit herabsetzender Werturteile im politischen

    Die Äußerung muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 164 [165]).Der hier angeklagten Äußerung ging jedoch ein Ausspruch des Bürgermeisters voraus, der in Bezug auf die Person des Angeschuldigten sein Erstaunen geäußert hatte, wie es der Angeschuldigte in den Vorstand der B. - Bank geschafft habe.
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