Weitere Entscheidung unten: LG Osnabrück, 22.09.1995

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.08.1995 - 2 Ws 167/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2556
OLG Frankfurt, 16.08.1995 - 2 Ws 167/95 (https://dejure.org/1995,2556)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.08.1995 - 2 Ws 167/95 (https://dejure.org/1995,2556)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. August 1995 - 2 Ws 167/95 (https://dejure.org/1995,2556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 134

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auftragserteilung zur Verteidigung; Verfahren vor Gesetzesänderung; Gebührenberechnung; Anwendung alten Gebührenrechts; Bestellung eines Pflichtverteidigers; Datum der ersten Beauftragung; Wahlverteidiger

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 192
  • StV 1995, 597
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 31.03.1995 - 2 Ws 77/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.1995 - 2 Ws 167/95
    Die Auffassung, wonach es bei einer nach dem 1.7.1994 erfolgten Pflichtverteidigerbestellung nicht mehr auf die vor diesem Zeitpunkt liegende Mandatserteilung ankommen soll (so OLG Celle, StV 1995, 146 ; OLG Köln, StV 1995, 306 f; desgl.: Hartmann Kostengesetze, 26. Aufl., Rn. 11 zu § 134 BRAGO und Gerold-Schmidt-Madert, BRAGO , 12. Aufl. Rn. 15 zu § 134 BRAGO ), findet im Gesetz keine Stütze.
  • OLG Celle, 17.01.1995 - 3 ARs 407/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.1995 - 2 Ws 167/95
    Die Auffassung, wonach es bei einer nach dem 1.7.1994 erfolgten Pflichtverteidigerbestellung nicht mehr auf die vor diesem Zeitpunkt liegende Mandatserteilung ankommen soll (so OLG Celle, StV 1995, 146 ; OLG Köln, StV 1995, 306 f; desgl.: Hartmann Kostengesetze, 26. Aufl., Rn. 11 zu § 134 BRAGO und Gerold-Schmidt-Madert, BRAGO , 12. Aufl. Rn. 15 zu § 134 BRAGO ), findet im Gesetz keine Stütze.
  • BGH, 26.05.1995 - 2 ARs 123/95

    Vollstreckung - Staatsanwaltschaft - Gegenstand - Sache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.1995 - 2 Ws 167/95
    Auf den Zeitpunkt der Pflichtverteidigerbestellung kommt es in diesem Fall nicht an (so ständige Rechtsprechung des Senats - Beschl. v. 2.10.1990, 2 Ws 208/90; Beschl. v. 17.5.1995, 2 ARs 72/95; Beschl. v. 9.8.1995, 2 ARs 123/95).
  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1821/99

    Zur Auslegung des BRAGebO § 134 Abs 1 S 1

    Im übrigen ist die Auffassung, § 134 Abs. 1 Satz 1 BRAGO enthalte zwei einander alternativ gegenüberstehende Fälle (vgl. OLG Frankfurt a. M., StV 1995, S. 597; weitere Nachweise bei Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 12. Aufl., § 134 Rn. 15), vertretbar, jedenfalls nicht willkürlich.
  • OLG Frankfurt, 09.03.2005 - 2 Ws 15/05

    Pflichtverteidigergebühr: Entschädigung nach neuem Gebührenrecht bei

    Der Senat hat auf der Grundlage des alten Rechts (§ 134 Abs. 1 BRAGO) die Auffassung vertreten, daß sich die Pflichtverteidigervergütung in den Fällen, in denen der Verteidiger bereits vor der Gesetzesänderung als Wahlverteidiger tätig war und nach dieser Änderung zum Pflichtverteidiger bestellt wurde, nach dem alten Gebührenrecht bestimmt (Senatsbeschlüsse vom 02.10.1990 - 2 Ws 208/90 -, 17.05.1995 - 2 ARs 72/95 -, 09.08.1995 - 2 ARs 123/95 - und 16.08.1995 - 2 Ws 167/95 -) .

    Er hat hierbei maßgeblich auf den Wortlaut des § 134 Abs. 1 Satz 1 BRAGO abgestellt und zur Begründung unter anderem ausgeführt, diese Vorschrift stelle den Fall eines vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilten Wahlmandates und den der Pflichtverteidigerbestellung alternativ nebeneinander, so daß das alte Gebührenrecht anzuwenden sei, wenn auch nur eine dieser beiden Alternativen gegeben sei (vgl. Senatsbeschluß vom 16.08.1995 - 2 Ws 167/95 ).

  • OLG Koblenz, 23.06.2005 - 1 Ws 431/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Pflichtverteidigerkosten im Hinblick auf das neue RVG

    Diese Rechtsauffassung hat das Oberlandesgericht Koblenz zur entsprechenden Problematik bei Änderungen der BRAGO stets vertreten (s. Rpfleger 1988, 123; a.A. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 192).
  • KG, 17.01.2005 - 2 StE 10/03

    Pflichtverteidigervergütung nach neuem Gebührenrecht: Stichtagsbestimmung bei

    Demgegenüber kommt nach anderer Meinung dem Zeitpunkt der gerichtlichen Bestellung des Verteidigers nur dann Bedeutung zu, wenn dieser nicht schon vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung als Wahlverteidiger mit der Sache befasst war (vgl. zum alten Recht: OLG Frankfurt StV 1995, 597; OLG Bamberg JurBüro 1989, 965; KG, Beschlüsse vom 20. Februar 2003 - 5 Ws 45/03 -, 18. Oktober 1995 - 5 Ws 393/95 - und 21. Dezember 1994 - 4 Ws 329/94 - in RPfleger 1995, 380; zum neuen Recht: LG Berlin, Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 - 533 Qs 94/04 -, 5. November 2004 - 536 Qs 7/04 - und 21. Oktober 2004 - 503-39/03 - Göttlich/Mümmler, RVG, zum Stichwort Übergangsregelung, S. 974).
  • KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04

    Pflichtverteidigergebühren: Anwendbares Gebührenrecht für den zuvor als

    Demgegenüber kommt nach anderer Meinung dem Zeitpunkt der gerichtlichen Bestellung des Verteidigers nur dann Bedeutung zu, wenn dieser nicht schon vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung als Wahlverteidiger mit der Sache befasst war (vgl. zum alten Recht: OLG Frankfurt StV 1995, 597; OLG Bamberg JurBüro 1989, 965; KG, Beschlüsse vom 20. Februar 2003 - 5 Ws 45/03 -, 18. Oktober 1995 - 5 Ws 393/95 - und 21. Dezember 1994 - 4 Ws 329/94 - in RPfleger 1995, 380; zum neuen Recht: LG Berlin, Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 - 533 Qs 94/04 -, 5. November 2004 - 536 Qs 7/04 - und 21. Oktober 2004 - 503-39/03 - Göttlich/Mümmler, RVG, zum Stichwort Übergangsregelung, S. 974).
  • LG Berlin, 20.01.2005 - 534 Qs 6/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung bei Verbindung mehrerer Verfahren

    Nach welchem Recht in einem solchen Fall die Pflichtverteidigergebühren zu berechnen sind, war schon nach dem alten Gebührenrecht zu früheren Gesetzesänderungen streitig (vgl. zum Beispiel OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 224 einerseits und OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 192 andererseits).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 22.09.1995 - 20 Ks 12 Js 2650/935   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12449
LG Osnabrück, 22.09.1995 - 20 Ks 12 Js 2650/935 (https://dejure.org/1995,12449)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 22.09.1995 - 20 Ks 12 Js 2650/935 (https://dejure.org/1995,12449)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 22. September 1995 - 20 Ks 12 Js 2650/935 (https://dejure.org/1995,12449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,12449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 192
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht