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   OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96 (Z) - 69 (Z)   

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OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96 (Z) - 69 (Z) (https://dejure.org/1996,2268)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.1996 - Ss 114/96 (Z) - 69 (Z) (https://dejure.org/1996,2268)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 1996 - Ss 114/96 (Z) - 69 (Z) (https://dejure.org/1996,2268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 212
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 17.03.1987 - Ss 118/87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids und der Anordnung eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Diese Verfahrensrüge (vgl. hierzu BayObLG VRS 83, 56; Senatsentscheidungen VRS 70, 458 und 72, 442; Göhler, OWiG, 11. Aufl., § 74 Rdnr. 48 b) hat der Betroffene schon mit dem ersten Zulassungsantrag erhoben, ohne allerdings gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO Tatsachen in einem Umfang vorzutragen, daß der Senat schon aufgrund dieses Vortrags - ohne Einblick in die Akten - hätte prüfen können, ob eine Verhandlung in Abwesenheit des Betroffenen nahegelegen und daher die gleichwohl vorgenommene Einspruchsverwerfung näherer Begründung bedurft hätte (vgl. BayObLG …

    Eine solche Handlungsweise war durchaus sinnvoll, da die Sachrüge nur zur Überprüfung der Prozeßvoraussetzungen und eventueller Verfahrenshindernisse geführt hätte, aber mangels materiell-rechtlichen Gehalts des angefochtenen Urteils nicht geeignet war, zu einer Prüfung der Frage zu führen, ob das Amtsgericht den Einspruch rechtsfehlerfrei verworfen hat (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. SenE VRS 72, 442).

  • BGH, 28.08.1991 - 4 StR 384/91

    Wiedereinsetzung - Verfahrensrüge - Unzulässigkeit einer Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Dies ist anerkannt für Fälle, in denen eine andere Rüge ordnungsgemäß erhoben und die Revision deswegen zulässig ist (vgl. BGH NStZ 1985, 181; wistra 1992, 28; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1 = NStE StPO § 44 Nr. 10; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3 = NStE StPO § 44 Nr. 17).

    Die Regelung in § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO würde im Ergebnis außer Kraft gesetzt, wenn der Betroffene nach Hinweis auf die formalen Mängel der Rechtsmittelbegründungsschrift durch den Verwerfungsbeschluß des Senats unter Hinweis auf Verteidigerverschulden seine zunächst nicht formgerecht angebrachte Verfahrensrüge nachbessern könnte (vgl. BGH NStE StPO § 44 Nr. 10; BGH wistra 1992, 28).

  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Zwar ist nach der Verwerfung einer Revision bzw. einer Rechtsbeschwerde oder eines Zulassungsantrags wegen Unzulässigkeit nach § 349 Abs. 1 StPO grunsätzlich Wiedereinsetzung möglich (RGSt 53, 287; BGHSt 25, 89, 91; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 42. Aufl. § 349 Rdnr. 25).
  • BGH, 09.12.1992 - 5 StR 394/92

    Verstreichenlassen der Revisionsbegründungsfrist durch Verteidiger

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Ob überhaupt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen gewährt werden kann (vgl. hierzu BGH NStZ 1993, 245 = BGHR StPO § 44 Verschulden 1), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Zweibrücken, 20.09.1991 - 1 Ws 300/91

    Wiedereinsetzung ; Formunwirksame Verfahrensrüge; Nachholung

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Dies wird auch für Fälle anerkannt, in denen das Rechtsmittel unzulässig ist, weil die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 StPO nicht beachtet ist, da durch eine wegen Formmangels unzulässige Revision bzw. Rechtsbeschwerde die Begründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO nicht gewahrt wird (RGSt 67, 197; OLG Hamburg NJW 1965, 312; OLG Hamm MDR 1978, 507; OLG Zweibrücken Strafverteidiger 1991, 550; Lemke in Alternativkommentar zur StPO § 44 Rdnr. 10; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 44 Rdnr. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 44 Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 28.01.1986 - Ss 826/85

    Rechtsbeschwerde; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Diese Verfahrensrüge (vgl. hierzu BayObLG VRS 83, 56; Senatsentscheidungen VRS 70, 458 und 72, 442; Göhler, OWiG, 11. Aufl., § 74 Rdnr. 48 b) hat der Betroffene schon mit dem ersten Zulassungsantrag erhoben, ohne allerdings gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO Tatsachen in einem Umfang vorzutragen, daß der Senat schon aufgrund dieses Vortrags - ohne Einblick in die Akten - hätte prüfen können, ob eine Verhandlung in Abwesenheit des Betroffenen nahegelegen und daher die gleichwohl vorgenommene Einspruchsverwerfung näherer Begründung bedurft hätte (vgl. BayObLG …
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Dies ist anerkannt für Fälle, in denen eine andere Rüge ordnungsgemäß erhoben und die Revision deswegen zulässig ist (vgl. BGH NStZ 1985, 181; wistra 1992, 28; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1 = NStE StPO § 44 Nr. 10; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3 = NStE StPO § 44 Nr. 17).
  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs -

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Dies ist anerkannt für Fälle, in denen eine andere Rüge ordnungsgemäß erhoben und die Revision deswegen zulässig ist (vgl. BGH NStZ 1985, 181; wistra 1992, 28; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1 = NStE StPO § 44 Nr. 10; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3 = NStE StPO § 44 Nr. 17).
  • OLG Hamm, 24.02.1988 - 3 Ss OWi 168/88

    Ermessensausübung durch das Gericht; Persönliches Erscheinen des Betroffenen in

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    1 St 179/83|BayObLG; 31.01.1984; 2 ObOWi 434/83">VRS 66, 288; OLG Hamm VRS 74, 446; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 65, 287).
  • BayObLG, 14.01.1992 - 2 ObOWi 381/91

    Verwerfungsurteil; Entschuldigungsgrund; Schriftsatz; Termin; Gericht;

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Diese Verfahrensrüge (vgl. hierzu BayObLG VRS 83, 56; Senatsentscheidungen VRS 70, 458 und 72, 442; Göhler, OWiG, 11. Aufl., § 74 Rdnr. 48 b) hat der Betroffene schon mit dem ersten Zulassungsantrag erhoben, ohne allerdings gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO Tatsachen in einem Umfang vorzutragen, daß der Senat schon aufgrund dieses Vortrags - ohne Einblick in die Akten - hätte prüfen können, ob eine Verhandlung in Abwesenheit des Betroffenen nahegelegen und daher die gleichwohl vorgenommene Einspruchsverwerfung näherer Begründung bedurft hätte (vgl. BayObLG …
  • BayObLG, 14.07.1970 - 1 Ws (B) 5/70

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verspäteter Kenntnis von den

  • OLG Köln, 25.03.1983 - 3 Ss 456/82
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84

    Ordnungsgemäße Ausführung einer Besetzungsrüge - Wirkungen der Wiedereinsetzung

  • RG, 07.04.1933 - I 303/33

    1. Zur Frage der Auslegung der Revisionsbegründung. 2. Ist es im Sinne des § 44

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16

    Wiedereinsetzung im Verfallsverfahren: Erlangter Umsatz bei ordnungswidrigem

    Im Falle einer innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO und in der Form des § 345 Abs. 2 StPO eingereichten Rechtsbeschwerdebegründung, in der weder eine Verfahrensrüge noch eine Sachrüge den Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO gemäß erhoben wird, kommt daher eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (ebenso OLG Hamm, NZV 2001, 490; Beschluss vom 07.01.2010, 2 Ss 401/09; siehe auch OLG Köln, NStZ-RR 1996, 212).
  • OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Allgemeine Sachrüge; Begründungsfrist ;

    Eine Ergänzung bereits erhobener Verfahrensrügen ist grundsätzlich als unzulässig angesehen worden, weil anderenfalls die Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO für den Bereich zunächst nicht formgerecht erhobener Verfahrensrügen außer Kraft gesetzt würde, wenn der Angeklagte, dem erst durch die Antragsschrift des Generalbundesanwalts oder Generalstaatsanwalts Mängel seiner Begründungsschrift angezeigt werden, diese unter Hinweis auf Verteidigerverschulden nachbessern dürfte (BGH NStZ 1985, 181; BGH wistra 1992, 28; BGHR a. a. O. Verfahrensrüge 1 und 3; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).

    Eine Wiedereinsetzung zur Erhebung der Sachrüge ist jedenfalls dann nicht möglich, wenn der Verteidiger zunächst bewusst auf die Anbringung dieser Rüge verzichtet hat (OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).

  • OLG Nürnberg, 06.09.2006 - 2 St OLG Ss 170/06

    Erkennbarkeit der Tragweite und Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift des §

    Nach feststehender Rechtsprechung ist die Vorschrift deshalb kein Instrument zur Heilung von Qualitätsmängeln einer grundsätzlich fristgerechten Prozesshandlung, wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung anwesend war (vgl. BGHSt 14, 330, 333; 31, 161, 162; OLG Braunschweig NStZ 1996, 298; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212; Hilger NStZ 1983, 152, 153 f.).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des

    Zum anderen ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Revision zum Beispiel durch die Rüge materiellen Rechts - wie hier - bereits formgerecht im Sinne von § 345 Abs. 1 StPO begründet worden ist (vgl. BGH, NStZ 1981, 110; OLG Hamm, NZV 01, 490; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).
  • OLG Hamm, 10.05.2001 - 2 Ss OWi 308/01

    Rechtsbeschwerde; Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung; ausreichende

    Diesen Erfordernissen genügt die Rechtsbeschwerdebegründung nicht, weil sie namentlich nicht dargelegt hat, aus welchen Gründen ein Rechtsanspruch der Betroffenen auf Entbindung an der Teilnahme an der Hauptverhandlung bestanden haben soll (vgl. KK, OWiG-Senge, 2. Aufl., § 74 Rdnr. 56, OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ss 338/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des

    Zum anderen ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Revision zum Beispiel durch die Rüge materiellen Rechts - wie hier - bereits formgerecht im Sinne von § 345 Abs. 1 StPO begründet worden ist (vgl. BGH, NStZ 1981, 110; OLG Hamm, NZV 01, 490; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).
  • KG, 23.09.1999 - 1 Ss 163/99
    Auf dem Wege der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Nachschieben von Verfahrensrügen nach Fristablauf oder die Ergänzung erhobener Verfahrensbeschwerden grundsätzlich nicht möglich (vgl. BGH NStZ 1985, 181; wistra 1992, 28; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).
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