Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.04.1996

Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1996 - 3 StR 131/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2490
BGH, 24.04.1996 - 3 StR 131/96 (https://dejure.org/1996,2490)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1996 - 3 StR 131/96 (https://dejure.org/1996,2490)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1996 - 3 StR 131/96 (https://dejure.org/1996,2490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Glaubwürdigkeit - Urteilsgründe - Entscheidung beeinflussen - In Überlegungen mit einbezogen - Zuziehung eines Sachverständigen - Zugrundeliegende Anknüpfungstatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 233
  • StV 1997, 63
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93

    Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 3 StR 131/96
    Hält der Tatrichter aufgrund besonderer Umstände in der Persönlichkeit der Belastungszeugin die Zuziehung eines Sachverständigen für erforderlich, so hat er dessen Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1994, 359).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 3 StR 131/96
    In einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung des Gerichts allein davon abhängt, welcher Aussage es Glaubwürdigkeit beimißt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten;

    Hält der Tatrichter die Zuziehung einer Sachverständigen für erforderlich, so hat er deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ-RR 1996, 233; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf es in Fällen von Aussage gegen Aussage einer lückenlosen Gesamtwürdigung aller Indizien (vgl. nur BGH StV 1995, 5, 6; 1995, 6, 7; 1997, 63; 1997, 245, 246; 1998, 250, 251).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 194/10

    Beweiswürdigung (mangelhafte Sachdarstellung; lückenhafte Beweiswürdigung);

    Hält der Tatrichter die Zuziehung eines Sachverständigen für erforderlich, so hat er grundsätzlich dessen Ausführungen in einer zusammenfassenden Darstellung wiederzugeben, um dem Revisionsgericht eine Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, NStZ-RR 1996, 233; NStZ 2007, 538).
  • OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06

    Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die

    Jedoch müssen - worauf der Senat schon wiederholt hingewiesen hat (vgl. nur Beschlüsse vom 16. Juni 2000, 2 Ss OWi 537/00, StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204, sowie Beschluss vom 25. Juni 2001, 2 Ss 508/01, und vom 13. August 2001, 2 Ss 710/01) - die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik soweit dargestellt werden, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. auch BGHSt 45, 164, 182; BGH StV 2003, 61; 1994, 359, 360; 1993, 235; BGH NStZ-RR 1996, 233; siehe auch Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsanforderungen

    Hält das erkennende Gericht aufgrund besonderer Umstände in der Persönlichkeit der Belastungszeugin die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens einer Sachverständigen für erforderlich, so hat es deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, StV 1994, 359; BGH, NStZ-RR 1996, 233; BGHSt 45, 164, 182).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2814
BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96 (https://dejure.org/1996,2814)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1996 - 1 StR 6/96 (https://dejure.org/1996,2814)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1996 - 1 StR 6/96 (https://dejure.org/1996,2814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung einzelner Verfahrensrügen - Ausnahmefall - Eigenes Verschulden - Gegenüber den Geschädigten oder den Ermittlungsbehörden - Strafschärfend

  • rechtsportal.de

    StGB § 46; StPO § 44

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 233
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96
    Eine solche ist in der Strafprozeßordnung nicht vorgesehen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ist nur in Ausnahmefällen möglich (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7, 8; Maul in KK 3. Aufl. § 44 Rdn. 13; Pikart in KK 3. Aufl. § 345 Rdn. 26 jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ist nur in Ausnahmefällen möglich (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7, 8; Maul in KK 3. Aufl. § 44 Rdn. 13; Pikart in KK 3. Aufl. § 345 Rdn. 26 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96
    Diese Erwägungen sind rechtsfehlerhaft, denn die Angeklagte war rechtlich nicht verpflichtet, sich gegenüber den Geschädigten oder den Ermittlungsbehörden zu ihrem strafbaren Verhalten zu bekennen oder sonst zu ihrer Überführung beizutragen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 16, 18).
  • BGH, 23.09.1992 - 1 StR 501/92

    Berücksichtigung unterbliebener Bemühungen um Schadenswiedergutmachung bei

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96
    Eine Schadenswiedergutmachung vor der strafrechtlichen Klärung des gegen sie erhobenen Vorwurfes war ihr unter diesem Gesichtspunkt nicht zuzumuten (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 3, 8, 19).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ist nur in Ausnahmefällen möglich (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7, 8; Maul in KK 3. Aufl. § 44 Rdn. 13; Pikart in KK 3. Aufl. § 345 Rdn. 26 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.05.1960 - 4 StR 193/60
    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96
    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier schon deshalb nicht vor, weil den Angeklagten auch ein eigenes Verschulden daran trifft, daß er seine Verfahrensrügen nicht rechtzeitig begründet hat (BGHSt 14, 306, 308; Maul aaO. Rdn. 31).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96
    Diese Erwägungen sind rechtsfehlerhaft, denn die Angeklagte war rechtlich nicht verpflichtet, sich gegenüber den Geschädigten oder den Ermittlungsbehörden zu ihrem strafbaren Verhalten zu bekennen oder sonst zu ihrer Überführung beizutragen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 16, 18).
  • BGH, 06.05.1987 - 3 StR 121/87

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung ohne Schadenswiedergutmachung

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96
    Eine Schadenswiedergutmachung vor der strafrechtlichen Klärung des gegen sie erhobenen Vorwurfes war ihr unter diesem Gesichtspunkt nicht zuzumuten (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 3, 8, 19).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96
    Diese Erwägungen sind rechtsfehlerhaft, denn die Angeklagte war rechtlich nicht verpflichtet, sich gegenüber den Geschädigten oder den Ermittlungsbehörden zu ihrem strafbaren Verhalten zu bekennen oder sonst zu ihrer Überführung beizutragen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 16, 18).
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ist nur in Ausnahmefällen möglich (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7, 8; Maul in KK 3. Aufl. § 44 Rdn. 13; Pikart in KK 3. Aufl. § 345 Rdn. 26 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86

    Zumutbarkeit einer widersprüchlichen Aussage - Rückgabe von entwendeten Steinen

  • OLG Braunschweig, 25.02.2015 - 1 Ss 13/15

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56

    Eine Schadenswiedergutmachung vor der strafrechtlichen Klärung des gegen ihn erhobenen Vorwurfs wäre ihm unter diesem Gesichtspunkt möglicherweise nicht zuzumuten (vgl. BGH, Beschluss v. 25.04.1996 - 1 StR 6/96 -, juris RN 14).
  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

    Das ist als Regel - mit freilich nicht wenigen Ausnahmen bei besonderen Verfahrenslagen - in der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs auch für das Strafverfahrensrecht anerkannt (vgl. BGHSt 1, 44, 46 f.; 14, 330, 332 f.; 31, 161; Beschluß vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93 - wistra 1993, 347; vom 25. April 1996 - 1 StR 6/96 - NStZ-RR 1996, 233, 234; vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 - BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12) und basiert - neben dem Wortlaut der §§ 233 ZPO, 44 StPO (Versäumung der Frist, nicht einzelner Prozeßhandlungen; vgl. RGZ 121, 5, 6) - auf dem Gedanken, das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei nicht dazu bestimmt, die inhaltliche Unvollständigkeit einer an sich fristgerecht eingelegten Rechtsmittelbegründung durch Nachschieben von Rügen zu heilen (Senatsurteil vom 13. Februar 1997 aaO; BAG NJW 1962, 2030; BVerwGE 28, 18, 21 f.).
  • BGH, 30.04.2003 - 1 StR 91/03

    Unzulässige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsfrist

    Unbeschadet davon wäre auch eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen nicht in Betracht gekommen, weil die Revision mit der Sachrüge fristgemäß begründet worden ist (BGH, Beschluß vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02; BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 14).
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