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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95   

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https://dejure.org/1995,2614
OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95 (https://dejure.org/1995,2614)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.1995 - 2 Ss 72/95 (https://dejure.org/1995,2614)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 1995 - 2 Ss 72/95 (https://dejure.org/1995,2614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2; StPO § 344 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 322
  • NStZ-RR 1996, 245
  • NZV 1996, 164
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Danach müssen die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitgeteilt werden, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 3, 213; 21, 334; 29, 203).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Danach müssen die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitgeteilt werden, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 3, 213; 21, 334; 29, 203).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.1973 - 1 Ss 300/72
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Unter Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften ist nach ganz h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum ohne Rücksicht auf den Wohnsitz gemäß § 7 BGB sowie unabhängig von melderechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung diejenige Räumlichkeit zu verstehen, die der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer bewohnt, d.h. in der er hauptsächlich lebt und insbesondere schläft; während die Eigenschaft solcher Räume als Wohnung durch vorübergehende Abwesenheit grundsätzlich nicht aufgehoben wird, geht sie dann verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Empfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert (zum ganzen vgl. BGH NJW 1951, 931 und NJW 1978, 1858; BayObLG JR 1961, 271; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1515; OLG Köln NJW 1980, 2720; OLG Koblenz MDR 1981, 1036; OLG Düsseldorf StV 1993, 400).
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Unter Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften ist nach ganz h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum ohne Rücksicht auf den Wohnsitz gemäß § 7 BGB sowie unabhängig von melderechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung diejenige Räumlichkeit zu verstehen, die der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer bewohnt, d.h. in der er hauptsächlich lebt und insbesondere schläft; während die Eigenschaft solcher Räume als Wohnung durch vorübergehende Abwesenheit grundsätzlich nicht aufgehoben wird, geht sie dann verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Empfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert (zum ganzen vgl. BGH NJW 1951, 931 und NJW 1978, 1858; BayObLG JR 1961, 271; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1515; OLG Köln NJW 1980, 2720; OLG Koblenz MDR 1981, 1036; OLG Düsseldorf StV 1993, 400).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Danach müssen die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitgeteilt werden, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 3, 213; 21, 334; 29, 203).
  • OLG Köln, 26.06.1980 - 1 Ss 476/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Unter Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften ist nach ganz h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum ohne Rücksicht auf den Wohnsitz gemäß § 7 BGB sowie unabhängig von melderechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung diejenige Räumlichkeit zu verstehen, die der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer bewohnt, d.h. in der er hauptsächlich lebt und insbesondere schläft; während die Eigenschaft solcher Räume als Wohnung durch vorübergehende Abwesenheit grundsätzlich nicht aufgehoben wird, geht sie dann verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Empfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert (zum ganzen vgl. BGH NJW 1951, 931 und NJW 1978, 1858; BayObLG JR 1961, 271; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1515; OLG Köln NJW 1980, 2720; OLG Koblenz MDR 1981, 1036; OLG Düsseldorf StV 1993, 400).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1993 - 3 Ws 5/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Unter Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften ist nach ganz h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum ohne Rücksicht auf den Wohnsitz gemäß § 7 BGB sowie unabhängig von melderechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung diejenige Räumlichkeit zu verstehen, die der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer bewohnt, d.h. in der er hauptsächlich lebt und insbesondere schläft; während die Eigenschaft solcher Räume als Wohnung durch vorübergehende Abwesenheit grundsätzlich nicht aufgehoben wird, geht sie dann verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Empfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert (zum ganzen vgl. BGH NJW 1951, 931 und NJW 1978, 1858; BayObLG JR 1961, 271; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1515; OLG Köln NJW 1980, 2720; OLG Koblenz MDR 1981, 1036; OLG Düsseldorf StV 1993, 400).
  • OLG Koblenz, 19.06.1981 - 1 Ws 330/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Unter Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften ist nach ganz h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum ohne Rücksicht auf den Wohnsitz gemäß § 7 BGB sowie unabhängig von melderechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung diejenige Räumlichkeit zu verstehen, die der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer bewohnt, d.h. in der er hauptsächlich lebt und insbesondere schläft; während die Eigenschaft solcher Räume als Wohnung durch vorübergehende Abwesenheit grundsätzlich nicht aufgehoben wird, geht sie dann verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Empfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert (zum ganzen vgl. BGH NJW 1951, 931 und NJW 1978, 1858; BayObLG JR 1961, 271; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1515; OLG Köln NJW 1980, 2720; OLG Koblenz MDR 1981, 1036; OLG Düsseldorf StV 1993, 400).
  • BGH, 02.10.1951 - 2 StR 545/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Unter Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften ist nach ganz h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum ohne Rücksicht auf den Wohnsitz gemäß § 7 BGB sowie unabhängig von melderechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung diejenige Räumlichkeit zu verstehen, die der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer bewohnt, d.h. in der er hauptsächlich lebt und insbesondere schläft; während die Eigenschaft solcher Räume als Wohnung durch vorübergehende Abwesenheit grundsätzlich nicht aufgehoben wird, geht sie dann verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Empfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert (zum ganzen vgl. BGH NJW 1951, 931 und NJW 1978, 1858; BayObLG JR 1961, 271; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1515; OLG Köln NJW 1980, 2720; OLG Koblenz MDR 1981, 1036; OLG Düsseldorf StV 1993, 400).
  • OLG Oldenburg, 07.01.2021 - 1 Ss 221/20

    Verwerfungsurteil nach unentschuldigtem Fehlen in der Hauptverhandlung; Wirksame

    Danach müssen die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsbegründung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.08.1995 - 2 Ss 72/95, NStZ-RR 1996, 245; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2006 - 5 Ss 570/05, juris Rn. 8; KG, Urteil vom 16.06.2008 - 1 Ss 44/08, NStZ 2009, 111 f.).

    Wird für die Ladung der zwar nicht gesetzlich vorgeschriebene, aber in Nr. 117 Abs. 1 Satz 1 RiStBV empfohlene Weg der Zustellung gewählt und erfolgt diese in Form der Ersatzzustellung, dann ist es für die Wirksamkeit einer ordnungsgemäßen Ladung als Voraussetzung für ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO ohne Belang, ob der Angeklagte das Schriftstück tatsächlich erhalten und zur Kenntnis genommen hat; es genügt, dass ihm in einer den Anforderungen verfahrens-, insbesondere zustellungsrechtlicher Vorschriften genügenden Weise Gelegenheit dazu gegeben worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.08.1995 - 2 Ss 72/95, NStZ-RR 1996, 245).

  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 359/04

    Verwerfungsurteil; Verfahrensrüge; Begründung; Wohnsitz; Wohnung

    Das Fehlen dieser Voraussetzungen kann vom Angeklagten im Revisionsverfahren nur mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 329 Rdnr. 48), wobei sämtliche hierfür maßgeblichen Umstände gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO vorgetragen werden müssen (so auch OLG Karlsruhe NZV 1996, 164; Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdnr. 48 a.E.).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 27/06

    Berufungsverwerfung; öffentliche Zustellung; Voraussetzungen; Wirksamkeit;

    Diese Eigenschaft geht vielmehr erst verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Zustellungsempfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an den neuen Aufenthaltsort verlagert (vgl. hierzu BGH NJW 1978, 1858; OLG Karlsruhe, NZV 1996, 164, 165).
  • OLG Köln, 27.12.2022 - 1 RBs 409/22

    Strenge Begründungserfordernisse nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO bei Anträgen auf

    Danach müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen in der Rechtsbeschwerdebegründung so genau bezeichnet und vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht schon anhand der Begründung prüfen und beurteilen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, falls die behaupteten Tatsachen zutreffen (BGHSt 3, 213 = NJW 1952, 1386; BGHSt 21, 334 = NJW 1968, 710; BGHSt 29, 203 = NJW 1986, 1292; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 245 = VRS 90, 438 [439]; SenE v. 24.03.2000 - Ss 134/00 -).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2006 - 5 Ss 570/05

    Revision gegen die Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten:

    Das Fehlen dieser Voraussetzungen kann vom Angeklagten nur mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden, wobei sämtliche hierfür maßgeblichen Umstände gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO vorgetragen werden müssen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 329 Rn. 48, OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 245).
  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 537/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde, Verwerfung des Einspruchs, ordnungsgemäße Ladung,

    Entsprechender Angaben hätte es in der Rechtsmittelbegründungsschrift bedurft, weil es für die Wirksamkeit einer schriftlichen Ladung (als Voraussetzung für ein Verwerfungsurteil gern § 74 Abs. 2 OWiG) genügt , dass dem Betroffenen in einer den Anforderungen verfahrensrechtlicher Vorschriften genügender Weise Gelegenheit zur Kenntnisnahme gegeben worden ist ( zu vgl. OLG Karlsruhe, VRS 90, 438 - 440).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ss 31/06

    Berufungsverwerfung; öffentliche Zustellung; Voraussetzungen; Wirksamkeit;

    Diese Eigenschaft geht vielmehr erst verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Zustellungsempfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an den neuen Aufenthaltsort verlagert (vgl. hierzu BGH NJW 1978, 1858; OLG Karlsruhe, NZV 1996, 164, 165).
  • KG, 16.06.2008 - 1 Ss 44/08

    Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten: Anforderungen an die

    Letztere setzt voraus, dass der Revisionsführer gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die für die Beurteilung des Mangels maßgeblichen Umstände umfassend und vollständig mitteilt, im Rahmen der Rüge des Fehlens einer ordnungsgemäßen Ladung sämtliche hierfür maßgeblichen Umstände [vgl. OLG Stuttgart Justiz 2006, 235; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; BayObLG NStZ-RR 2001, 374; OLG Karlsruhe VRS 90, 438 (439); Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., Rdn. 48; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., Rdn. 100; Brunner in KMR, StPO, Rdn. 51; Frisch in SK, StPO, Rdn. 68; jeweils zu § 329 StPO].
  • KG, 30.01.2009 - 2 Ws 532/08

    Öffentliche Zustellung einer Ladung: Aushang bei richtigem Gericht trotz falscher

    1.a) Nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO müssen alle Tatsachen umfassend und vollständig vorgetragen werden, die aufzeigen, daß die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht gegeben waren, nämlich daß eine ordnungsgemäße Ladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung nicht vorlag (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 374, 375; OLG Stuttgart Justiz 2006, 235; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; OLG Karlsruhe VRS 90, 438, 439 = NStZ-RR 1996, 245; KG StV 2009, 14; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 329 Rdn. 48; Gössel in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 329 Rdn. 100; Brunner in KMR, StPO, § 329 Rdn. 52; Frisch in SK-StPO, § 329 Rdn. 68).
  • KG, 31.03.2004 - 1 Ss 476/03

    Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung: Freibeweisverfahren

    Denn danach hätte der Beschwerdeführer alle hierfür maßgeblichen Tatsachen vortragen müssen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1996, 164).
  • KG, 30.01.2009 - 1 Ss 275/08

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung durch Aushang einer die falsche

  • KG, 07.08.2000 - 1 Ss 226/00
  • KG, 23.02.2000 - 1 Ss 28/00
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96   

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https://dejure.org/1996,3626
BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96 (https://dejure.org/1996,3626)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96 (https://dejure.org/1996,3626)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 1 ObOWi 63/96 (https://dejure.org/1996,3626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung einer Rechtsnorm im Ordnungswidrigkeitsverfahren im Rahmen einer Verfahrensrüge; Rüge einer unterbliebenen Verteidigerladung in einer Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de

    StPO § 218 Satz 1, § 344 Abs. 2 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 245
  • StV 1996, 534
  • BayObLGSt 1996, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96
    Die Staatsanwaltschaft bei dem Rechtsbeschwerdegericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß die vom Betroffenen erklärte Einspruchsrücknahme bis zum Erlaß des Urteils vom 21.8.1995 nicht wirksam geworden war, weil dies erst mit dem Eingang der Erklärung bei der Stelle, bei der das Verfahren zur Zeit der Rücknahme anhängig ist, der Fall ist (BayObLG VRS 63, 121, 122, Göhler OWiG 11. Aufl. § 67 Rn. 38; KK/Bohnert OWiG § 67 Rn. 106, 107).
  • BayObLG, 10.12.1984 - RReg. 1 St 295/84

    Ladung; Wahlverteidiger; Termin; Kenntnis; Ablauf; Ladungsfrist

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96
    Da das hier nicht geschehen ist, kann offenbleiben, ob darüber hinaus auch Ausführungen dazu erforderlich sind, daß das Unterlassen der Ladung nicht durch Verzicht des Verteidigers geheilt - worden ist (vgl. BayObLGSt 1984, 133, 136; LR/Gollwitzer § 218 Rn. 17, 30).
  • BayObLG, 19.06.1989 - RReg. 1 St 95/89
    Auszug aus BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96
    Dies muß so vollständig und so genau geschehen, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGH NStZ 1994, 140 ; BayObLG VRS 77, 449, 450; je m.w.N.).
  • BGH, 22.10.1993 - 2 StR 466/93

    Ablehnungsgrund - Wahrunterstellung - Rüge - Verfahrenstatsachen

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96
    Dies muß so vollständig und so genau geschehen, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGH NStZ 1994, 140 ; BayObLG VRS 77, 449, 450; je m.w.N.).
  • BayObLG, 20.02.1998 - 2 ObOWi 727/97
    Nach dieser Bestimmung müssen bei der Geltendmachung der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die den Mangel enthaltenden Tatsachen so genau bezeichnet und vollständig angegeben werden, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BayObLGSt 1996, 17/18; Göhler OWiG 11. Aufl. § 79 Rn. 27 d).
  • OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06

    Hauptverhandlung im Strafverfahren: Pflicht zur Ladung des Wahlverteidigers bei

    Die Rüge der Verletzung des § 218 StPO ist damit in zulässiger Weise (vgl. BayObLG NStZ-RR 1996, 245) erhoben.
  • OLG Hamm, 06.03.1998 - 2 Ss 253/98

    Sprungrevision, Strafbefehl, Verwerfung des Einspruchs, Nichterscheinen,

    Dies muß so vollständig und so genau geschehen, daß das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsbegründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGH NStZ 1994, 140; BayObLG StV 1996, 534 = NStZ-RR 1996, 534 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96
    Vielmehr hätte es hier der Angabe bedurft, wann die Verteidigerwahl dem Gericht angezeigt worden ist, weil nur dann überprüft werden kann, ob eine Verpflichtung zur Ladung des Verteidigers bestanden hat (vgl. BayObLG Beschluß vom 22.2.1996 - 1 ObOWi 63/96).
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