Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 13.05.1996

Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1996 - 2 StR 104/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5149
BGH, 26.04.1996 - 2 StR 104/96 (https://dejure.org/1996,5149)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1996 - 2 StR 104/96 (https://dejure.org/1996,5149)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1996 - 2 StR 104/96 (https://dejure.org/1996,5149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 259
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84

    Kriterien für die Annahme einer schweren Beleidigung durch bestimmte Äußerungen -

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 2 StR 104/96
    Denn eine Provokationshandlung im Sinne des § 213 1. Alt. StGB kann auch dann gegeben sein, wenn das Verhalten des Tatopfers unmittelbr vor der Tat für sich allein betrachtet zwar keine Mißhandlung oder schwere Beleidigung darstellte, dennoch aber den Angeklagten zum Zorn gereizt und auf der Stelle zur Tat hingerissen hat, weil es nach einer Reihe vorausgegangener Kränkungen gleichsam nur noch "der Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte" (st. Rspr., BGH NStZ 1983, 365, 366 m.w.N.; BGH NStZ 1984, 507 m.w.N.; BGHR StGB § 213 Alt. 1 Beleidigung 6, Verschulden 2).
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 2 StR 104/96
    Insoweit liegt der Fall auch anders als bei der von der Strafkammer zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90 (BGH NJW 1991, 1963, 1964) [BGH 09.01.1991 - 3 StR 205/90] zugrundeliegenden Fallgestaltung, bei der der Tötungsvorsatz vor und unabhängig von der Provokationshandlung gefaßt worden war.
  • BGH, 17.02.1983 - 4 StR 27/83

    Verminderte Schuldfähigkeit wegen wiederholter Beschimpfung mit den Ausdrücken

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 2 StR 104/96
    Denn eine Provokationshandlung im Sinne des § 213 1. Alt. StGB kann auch dann gegeben sein, wenn das Verhalten des Tatopfers unmittelbr vor der Tat für sich allein betrachtet zwar keine Mißhandlung oder schwere Beleidigung darstellte, dennoch aber den Angeklagten zum Zorn gereizt und auf der Stelle zur Tat hingerissen hat, weil es nach einer Reihe vorausgegangener Kränkungen gleichsam nur noch "der Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte" (st. Rspr., BGH NStZ 1983, 365, 366 m.w.N.; BGH NStZ 1984, 507 m.w.N.; BGHR StGB § 213 Alt. 1 Beleidigung 6, Verschulden 2).
  • BGH, 18.11.2009 - 2 StR 483/09

    Strafzumessung und minder schwerer Fall des Totschlages (Provokation)

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine für sich gesehen nicht als schwer einzustufende Beleidigung dann als schwer bewertet werden kann, wenn sie nach einer Reihe von Kränkungen oder ehrverletzenden Situationen der "Tropfen" war, der "das Fass zum Überlaufen" gebracht hat (st. Rspr., vgl. BGH StV 1998, 131; NStZ-RR 1996, 259; NStZ 1983, 365; BGHR StGB § 213 1.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 13.05.1996 - 5 12 Qs 14/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11197
LG Frankfurt/Main, 13.05.1996 - 5 12 Qs 14/96 (https://dejure.org/1996,11197)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.05.1996 - 5 12 Qs 14/96 (https://dejure.org/1996,11197)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Mai 1996 - 5 12 Qs 14/96 (https://dejure.org/1996,11197)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 259
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Nur wenn beide Voraussetzungen gegeben seien, handele der Private als "Amtsträger" im Sinne jener Bestimmung (vgl. BayObLGSt 1995, 110 ff. = NJW 1996, 268, 270 = StV 1997, 182 ff. = wistra 1996, 28 ff. Mit Anm. S. Cramer WiB 1996, 106 ff. und Haft NJW 1996, 238 ff.; LG Frankfurt NStZ-RR 1996, 259 f.; Otto Jura 1997, 47, 49; s. a. Dingeldey NStZ 1984, 504; Traumann, Die Anwendung der Bestechungsdelikte auf die Inhaber privater Ingenieur- und Planungsbüros, 1997 S. 115 ff.).
  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

    Diese Entscheidung begegnet allerdings in den allgemeinen Aussagen ihrer Begründung Bedenken, so auch Lackner a.a.O. § 11 Rdn. 9; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 11 Rdn. 22; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 11 Rdn. 22; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 11 Rdn. 44 f; zustimmend dagegen Otto Jura 1997, 47 f; vgl. auch LG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 259 - Flughafen AG).
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