Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 13.05.1996

Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1996 - 1 StR 134/96   

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BGH, 18.04.1996 - 1 StR 134/96 (https://dejure.org/1996,2892)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1996 - 1 StR 134/96 (https://dejure.org/1996,2892)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1996 - 1 StR 134/96 (https://dejure.org/1996,2892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kenntnis von Vorstrafen - Mitteilung des Urteilstenors - Präzise Zusammenfassung - Bundeszentralregisterauszug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 266
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17

    Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verwendens von Kennzeichen

    Das erfordert in der Regel nicht nur Darlegungen über den Zeitpunkt der Verurteilungen, die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolgen, sondern darüber hinaus auch - in kurzer, präziser Zusammenfassung - über die zugrunde liegenden Straftaten (ständ. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 18. April 1996 - 1 StR 134/96 -, juris Rdnr. 6; KG, Beschlüsse vom 13. April 2016 - [4] 161 Ss 31/16 [41/16] -, 9. Dezember 2014 - [4] 161 Ss 205/14 [253/14] -, 30. August 2011 - [4] 1 Ss 359/11 [230/11] - und 19. August 2011 - [3] 1 Ss 292/11 [99/11] - Meyer-Goßner a. a. O., § 267 Rdnr. 18 m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Die hierzu zitierte Entscheidung BGH NStZ-RR 1996, 266 (so z.B. durch OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Dezember 2003 - 1 Ss 307/03 und OLG Köln NStZ 2003, 421 - dort zudem mit Fehlzitat NStZ 1996, 266) enthält keine derartigen Ausführungen, erst recht nicht in der angenommenen Allgemeinheit und Reichweite.

    Die häufig zu beobachtende Praxis, entweder den Bundeszentralregisterauszug in die Urteilsgründe hineinzukopieren und/oder seitenlang im Wortlaut frühere Urteilsgründe einzurücken oder vollständig wiederzugeben, obwohl es auf deren genaue Feststellungen nicht ankommen kann, ist verfehlt (BGHR StPO § 267 Darstellung 1; BGH NStZ-RR 1996, 266; BGH Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01).

  • OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen

    Um beurteilen zu können, ob der Tatrichter diese Wirkung der Vorverurteilung rechtsfehlerfrei festgestellt und daher die als "einschlägig" eingeschätzte Tat mit dem ihr zukommenden Gewicht in die Strafbemessung eingestellt hat, verlangt der Senat für diesen Fall in ständiger Rechtsprechung, dass der der Verurteilung zugrunde liegende Sachverhalt zwar knapp (BGH NStZ-RR 1996, 266), aber in aussagekräftiger Form im Urteil mitgeteilt wird (Senat VRS 100, 123 [129]; aus jüngerer Zeit namentlich SenE v. 03.06.2015 - III-1 RVs 81/15 - SenE v. 5.09.2015 - III-1 RVs 192/15 - SenE v. 30.05.2017 - III-1 RVs 122/17).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu

    Auch im Verfahren 1 StR 134/96 des Bundesgerichtshofs (NStZ-RR 1996, 266) hatte ein Landgericht auf aufgehobene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen verwiesen und Bezug genommen.
  • OLG Saarbrücken, 19.02.2016 - Ss 9/16

    Verfahrensverzögerung, Einstellung, Verfahrenshindernis, Strafzumessung,

    Soweit das Tatgericht die Warnwirkung einer früheren Verurteilung zu Lasten des Angeklagten heranziehen will, sind die Zeit der Verurteilung, die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolge, deren Vollstreckung sowie die kurze, präzise Zusammenfassung des Gegenstands der früheren Verurteilung mitzuteilen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 266 f; WW 1997, 2828; KG, .Beschl. v. 28.2.2001 - (4) 1 Ss 22/01 (23/01); Senatsurteil vom 28. April 2014 - Ss 21/2014 (12/14) - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 267 Rn. 18).
  • OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17

    Zulässigkeit der Addition mehrerer gleichzeitig im Besitz des Angeklagten

    Für die neu zu treffende Entscheidung weist der Senat abschließend darauf hin, dass die von der Kammer gewählte Darstellung hinsichtlich des Inhalts des bei dem Angeklagten gefundenen Büchleins rechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. BGH, NStZ-RR 1996, 266; OLG Köln, Beschl. v. 8. Juni 2007, 83 Ss-Owi 40/07, juris).
  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

    (2) Die unzureichende Berücksichtigung der Vorbelastungen wird bereits daran deutlich, daß das Landgericht diese lediglich in Form eines in die Urteilsgründe einkopierten Bundeszentralregisterauszuges mitteilt (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 266; OLG Köln OLGSt § 56 StGB Nr. 3; Senat, Beschluß vom 29. März 2006 - (5) 1 Ss 78/06 (10/06) - und Urteil vom 5. Juli 2005 - (5) 1 Ss 144/05 (25/05) -), ohne auf die zeitlichen Abläufe und Zusammenhänge sowie Tatgeschehen und Hintergrund der Straftaten einzugehen.
  • BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04

    Bindungswirkung (Umfang; Teilrechtskraft); unzulässige Bezugnahme auf die

    Vielmehr hat der neu erkennende Tatrichter, selbst wenn er die Strafzumessung des früheren Urteils als zutreffend erachtet, selbständige und neue Erwägungen darüber anzustellen, welche Strafen für die jeweiligen Taten gerechtfertigt sind (vgl. BGHR StPO aaO; BGH NStZ-RR 1996, 266).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Soweit der Tatrichter - was in seinem der revisionsrechtlichen Überprüfung grundsätzlich entzogenen Ermessen steht (vgl. BGH NJW 1997, 2828; Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 1998 - Ss 40/98 - und 8. Februar 2008 - Ss 1/2008 (3/08) - Senatsurteile vom 21. Dezember 2009 - Ss 105/2009 [117/09] - und 28. April 2014 - Ss 21/2014 [12/14] -) - lediglich die Warnwirkung früherer Verurteilungen zu Lasten des Angeklagten heranziehen will, reicht demnach die Mitteilung der Zeit der Verurteilung, der Art und Höhe der erkannten Rechtsfolge, deren Vollstreckung sowie der kurzen, präzisen Zusammenfassung des Gegenstands der früheren Verurteilung aus, den Rechtsfolgenausspruch - auch mit Blick auf die gebotene Überprüfung, ob die Berücksichtigung der Vorstrafen gegen Verwertungsverbote nach den §§ 51 BZRG, 29 Abs. 8 StVG verstößt - zu begründen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 266 f; NJW 1997, 2828; KG, Beschl. v. 28.2.2001 - (4) 1 Ss 22/01 [23/01] - Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 1998 - Ss 40/98 -, 18. Juli 2000 - Ss 43/2000 -, 14. Februar 2007 - Ss 8/2007 - und 8. Februar 2008 - Ss 1/2008 [3/08] - Senatsurteile vom 21. Dezember 2009 - Ss 105/2009 (117/09) - und 28. April 2014 - Ss 21/2014 [12/14] -).
  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss 710/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe,

    Ist das schon bei Begründung einer gegen einen Erwachsenen festgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe erforderlich (vgl. dazu OLG Köln StV 1996, 321; siehe auch BGH NStZ-RR 1996, 266, Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 267 Rn. 18 mit weiteren Nachweisen), gilt das wegen der gesteigerten Anforderungen an die Ausführungen zur Strafzumessung bei einem Jugendlichen bzw. Heranwachsenden erst recht (BGH StV 1981, 527; 1982, 338; StV 1998, 344; weitere Nachweise bei Böhm NStZ 1995, 537; Diemer/Schoreit/Sonnen, a.a.O., § 31 JGG Rn. 70 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21

    Berücksichtigung des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem Bewährungsbruch

  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01

    Unzulässige Bezugnahmen in den Urteilsgründen

  • KG, 08.11.2018 - 121 Ss 167/18

    Mögliche Wechselwirkungen einer Entscheidung nach § 64 StGB mit dem

  • KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei wirksamer Berufungsbeschränkung;

  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 407/99

    Teilweise Verwerfung der Revision als unbegründet

  • KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels;

  • OLG Hamm, 14.01.2003 - 3 Ss 1024/02

    Aussage gegen Aussage, Beweiswürdigung, Pflichtverteidigerbestellung im

  • OLG Brandenburg, 21.11.2019 - 53 Ss 137/19

    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung

  • OLG Brandenburg, 21.11.2019 - 2 Ss 47/19
  • OLG Jena, 28.09.2007 - 1 Ss 235/07

    Strafzumessung

  • OLG München, 04.09.2006 - 4St RR 164/06

    Pflichtverteidigerbeiordnung wegen Tatschwere bzw. Schwierigkeit der Sache- und

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Rechtsprechung
   LG Münster, 13.05.1996 - 15 Ns 63 Js 1436/95 (9/96)   

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LG Münster, 13.05.1996 - 15 Ns 63 Js 1436/95 (9/96) (https://dejure.org/1996,7937)
LG Münster, Entscheidung vom 13.05.1996 - 15 Ns 63 Js 1436/95 (9/96) (https://dejure.org/1996,7937)
LG Münster, Entscheidung vom 13. Mai 1996 - 15 Ns 63 Js 1436/95 (9/96) (https://dejure.org/1996,7937)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 266
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus LG Münster, 13.05.1996 - 15 Ns 9/96
    Daß damit strafschärfendes und strafbegründendes Gewohnheitsrecht ausgeschlossen wird, ist unumstritten (vgl. BVerfGE 14, S. 174 ff, 185).
  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88

    Begriff des Führens eines Fahrzeugs

    Auszug aus LG Münster, 13.05.1996 - 15 Ns 9/96
    Daß dieses "Führen" bei einem Kraftfahrzeug "erst der Bewegungsvorgang des Abfahrens selbst, der durch das Anrollen der Räder nach außen in Erscheinung tritt", ist, hat der Bundesgerichtshof mit überzeugenden Gründen entschieden (vgl. BGHSt 35, S. 390 ff, 394/395).
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