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   BGH, 12.06.1996 - 2 StR 202/96   

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https://dejure.org/1996,4090
BGH, 12.06.1996 - 2 StR 202/96 (https://dejure.org/1996,4090)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1996 - 2 StR 202/96 (https://dejure.org/1996,4090)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 2 StR 202/96 (https://dejure.org/1996,4090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkung des Alkoholgenusses - Leistungsfähigkeit - Erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit - Drogen und Alkohol

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 289
  • StV 1996, 535
  • StV 1996, 536
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.1987 - 2 StR 318/87

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit bei Fehlen von Ausfallserscheinungen und

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - 2 StR 202/96
    Bei der Beurteilung von Auswirkungen des Alkoholgenusses auf die Verfassung des Täters braucht der Umstand, daß seine "Leistungsfähigkeit" erhalten geblieben ist, er sich namentlich noch situationsgerecht und plangemäß verhalten hat, der Annahme einer erheblichen Minderung seiner Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) nicht entgegenzustehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BGHR StGB § 21 Alkoholauswirkungen 1, 2; Blutalkoholkonzentration 4, 11, 30); wo - wie hier - der Einfluß einer kombinierten Aufnahme von Alkohol und Drogen auf die Schuldfähigkeit des Täters zu beurteilen ist, gilt im Grundsatz nichts anderes.
  • BGH, 12.02.1988 - 2 StR 500/87

    Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei alkohlgewöhntem Täter -

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - 2 StR 202/96
    Bei der Beurteilung von Auswirkungen des Alkoholgenusses auf die Verfassung des Täters braucht der Umstand, daß seine "Leistungsfähigkeit" erhalten geblieben ist, er sich namentlich noch situationsgerecht und plangemäß verhalten hat, der Annahme einer erheblichen Minderung seiner Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) nicht entgegenzustehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BGHR StGB § 21 Alkoholauswirkungen 1, 2; Blutalkoholkonzentration 4, 11, 30); wo - wie hier - der Einfluß einer kombinierten Aufnahme von Alkohol und Drogen auf die Schuldfähigkeit des Täters zu beurteilen ist, gilt im Grundsatz nichts anderes.
  • BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00

    Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung;

    Demgemäß geht die Rechtsprechung davon aus, daß bei dem kombiniertem Genuß von Alkohol und Kokain der Kokaingenuß das Hemmungsvermögen zusätzlich mindern kann (vgl. BGH aaO; BGH NStZ-RR 1996, 289, 290 a. E.).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen,

    Soweit für den Erhalt vollständiger Steuerungsfähigkeit angeführt ist, dass der Angeklagte gezielt vorgegangen sei, ist dieser Umstand für die Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens kaum von Relevanz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, NStZ-RR 2019, 168, 169; vom 14. Mai 2002 - 5 StR 138/02, NStZ-RR 2002, 230; Senat, Beschluss vom 12. Juni 1996 - 2 StR 202/96, NStZ-RR 1996, 289, 290).
  • BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung (Verweisung der Sache an das

    Die Frage, welche Auswirkungen der - von der Strafkammer in allen Fällen angenommene - vorangegangene kombinierte Genuss von Alkohol und Drogen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 1996 - 2 StR 202/96) auf die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten in den jeweiligen Tatsituationen allein oder in Wechselwirkung mit der festgestellten psychiatrischen Erkrankung hat, lässt die Strafkammer unerörtert.
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