Rechtsprechung
BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anrechnung von erbrachten Geldleistungen des Verurteilten bei der nachträglichen Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Ausgleichung eines wegen der Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe entstehenden Nachteils bei der Strafzumessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 291 (Ls.)
- StV 1997, 76 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85
Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Die Strafkammer hat zwar zutreffend erkannt, daß es wegen der Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Rockenhausen vom 24. Oktober 1994 nicht möglich ist, für die drei gleichzeitig abzuurteilenden Taten eine Gesamtstrafe zu verhängen (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85]. - BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Dies hat in der Weise zu geschehen, daß die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe ohne Rücksicht auf die Bewährungsleistungen festzusetzen und sodann als Ausgleich für die Nichterstattung von Geldleistungen eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung dieser Leistungen auf die Gesamtstrafe vorzunehmen ist (vgl. BGHSt 36, 378, 381;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 58 Rdn. 4 m.w.N.). - BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95
Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Nach neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Strafkammer allerdings zum Urteilszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten, ist in ähnlicher Weise auch ein Nachteil bei der Strafzumessung auszugleichen, der durch die wegen der Zäsurwirkung einer früheren Strafe entstehenden Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe bewirkt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen - Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96); denn die wegen der Zäsurwirkung notwendige Verhängung getrennter Strafen darf nicht dazu führen, daß die Strafe in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen.
- BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295). - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295). - BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295). - BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89
Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295). - BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85
Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Die Strafkammer hat zwar zutreffend erkannt, daß es wegen der Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Rockenhausen vom 24. Oktober 1994 nicht möglich ist, für die drei gleichzeitig abzuurteilenden Taten eine Gesamtstrafe zu verhängen (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85]. - BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Nach neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Strafkammer allerdings zum Urteilszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten, ist in ähnlicher Weise auch ein Nachteil bei der Strafzumessung auszugleichen, der durch die wegen der Zäsurwirkung einer früheren Strafe entstehenden Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe bewirkt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen - Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96); denn die wegen der Zäsurwirkung notwendige Verhängung getrennter Strafen darf nicht dazu führen, daß die Strafe in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen. - BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85
Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer …
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Entfällt die Strafaussetzung zur Bewährung wegen nachträglicher Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, so sind Geldleistungen, die der Verurteilte zur Erfüllung von Bewährungsauflagen erbracht hat, gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB in aller Regel auf die Strafe anzurechnen (vgl. BGHSt 33, 326, 327 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] m.w.N.).
- BGH, 22.02.2017 - 1 StR 555/16
Gesamtstrafe und Strafaussetzung (Widerruf der Strafaussetzung)
Die hier durch das Landgericht erfolgte Berücksichtigung bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe (UA S. 147) genügt regelmäßig nicht (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381 ff.;… vom 2. Februar 1994 - 3 StR 615/93, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3; vom 21. Mai 1996 - 4 StR 195/96, NStZ-RR 1996, 291;… vom 17. Juni 2004 - 1 StR 24/04, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 4 und vom 18. Februar 2014 - 3 StR 442/13, NStZ-RR 2014, 138 (nur Leitsatz)). - BGH, 18.02.2014 - 3 StR 442/13
Anrechnung von in Erfüllung einer Bewährungsauflage erbrachter gemeinnütziger …
Eine Berücksichtigung bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe genügt regelmäßig nicht (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381 ff.;… vom 2. Februar 1994 - 3 StR 615/93, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3; vom 21. Mai 1996 - 4 StR 195/96, NStZ-RR 1996, 291; vom 17. Juni 2004 - 1 StR 24/04, juris). - BVerfG, 07.05.1999 - 2 BvR 2324/97
Kein Verstoß gegen GG Art 103 Abs 2 durch Ablehnung einer Gesamtstrafenbildung …
Den sich hieraus ergebenden Folgen für den Verurteilten trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, dass sie einen Härteausgleich bei der Strafzumessung wegen der neuen Tat vornimmt (vgl. BGHSt 41, 310 ff.) und das "Gesamtstrafübel" angemessen gewichtet (…vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 12 m.w.N.; BGH, NStZ-RR 1996, S. 291 = StV 1997, S. 76). - BGH, 13.02.1997 - 4 StR 608/96
Teileinstellung eines Strafverfahrens im Revisionsverfahren - Verspätete Erhebung …
Der Senat faßt den Urteilstenor zur Klarstellung neu, weil das Landgericht nicht deutlich zum Ausdruck gebracht hat, welche Straftaten von welcher Gesamtstrafe erfaßt sind (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Mai 1996 - 4 StR 195/96). - OLG Jena, 20.02.2007 - 1 Ss 210/06
Strafzumessung
Eine in Erfüllung der Bewährungsauflage erbrachte Geldleistung ist im Urteil ausdrücklich auf die Gesamtfreiheitsstrafe anzurechnen (vgl. BGHSt 36, 378, 382; BGH NStZ-RR 1996, 291).
Rechtsprechung
BGH, 05.06.1996 - 2 StR 146/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anwendung des Strafrahmens eines minder schweren Falls der Vergewaltigung ohne Annahme eines minder schweren Falls des sexuellen Missbrauchs von Kindern - Darlegungspflicht des Gerichts bezüglich der Nichtanwendung des Regelstrafrahmens - Härteausgleich bei Unmöglichkeit ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 179
- NStZ-RR 1996, 291 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 2 StR 146/96
Anerkannt ist zwar, daß ein Härteausgleich stets stattfinden muß, wo die Einbeziehung einer früher verhängten Strafe an deren zwischenzeitlicher Vollstreckung scheitert (BGHSt 31, 102 f. [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82];… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3); das gilt jedoch nicht, wenn die frühere Strafe erlassen worden ist (BGH NStZ 1983, 261). - BGH, 23.02.1983 - 3 StR 513/82
Bildung einer Gesamtstrafe mit einer bereits erlassenen Strafe
Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 2 StR 146/96
Anerkannt ist zwar, daß ein Härteausgleich stets stattfinden muß, wo die Einbeziehung einer früher verhängten Strafe an deren zwischenzeitlicher Vollstreckung scheitert (BGHSt 31, 102 f. [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82];… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3); das gilt jedoch nicht, wenn die frühere Strafe erlassen worden ist (BGH NStZ 1983, 261).
- BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08
Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche …
Fehlt es dagegen an einem ausgleichsbedürftigen Nachteil, etwa wenn die Vollstreckung der früheren Strafe zur Bewährung ausgesetzt war und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde, kommt ein Härteausgleich hingegen nicht in Betracht (BGH NStZ-RR 1996, 291; NStZ-RR 2004, 330; StV 2007, 82).Fehlt es dagegen an einem ausgleichsbedürftigen Nachteil, etwa wenn die Vollstreckung der früheren Strafe zur Bewährung ausgesetzt war und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde, kommt ein Härteausgleich nicht in Betracht (BGH NStZ-RR 1996, 291; NStZ-RR 2004, 330; StV 2007, 82).
- BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08
Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen …
Fehlt es dagegen an einem ausgleichsbedürftigen Nachteil, etwa wenn die Vollstreckung der früheren Strafe zur Bewährung ausgesetzt war und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde, kommt ein Härteausgleich nicht in Betracht (BGH NStZ-RR 1996, 291; NStZ-RR 2004, 330; StV 2007, 82). - BGH, 25.10.2005 - 4 StR 139/05
Recht auf Verfahrensbescheunigung (Beschleunigungsgebot; Prüfung auf eine …
Ein solcher Härteausgleich ist nur dann erforderlich, wenn die Einbeziehung einer früher verhängten Strafe an deren zwischenzeitlicher Vollstreckung scheitert, jedoch nicht, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt und später erlassen worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 291). - BGH, 08.01.1997 - 5 StR 525/96
Bewertung der Anordnung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft im Hinblick …
Wegen des Härteausgleichs verweist der Senat auf BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 4; BGH, Urteil vom 5. Juni 1996 - 2 StR 146/96 - und (zur Zäsurwirkung) BGHSt 41, 310; BGH StV 1996, 431 m.w.N. Zur Berücksichtigung der verjährten und deswegen eingestellten Einzeltaten des Beischlafs zwischen Verwandten verweist der Senat auf BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20 (…vgl. G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl. Rdn. 287).
Rechtsprechung
BGH, 14.05.1996 - 4 StR 189/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unerlaubter Erwerb einer vollautomatischen Selbstladewaffe
- rechtsportal.de
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 291 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.06.1995 - 4 StR 273/95
Strafzumessung - Allgemeine Milderungsgründe - Vertypte Milderungsgründe - …
Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 4 StR 189/96
Nach gesicherter Rechtsprechung steht in solchen Fällen das Überlassen an den Nichtberechtigten in Tateinheit mit der vorausgegangenen Ausübung der tatsächlichen Gewalt und damit auch mit dem Erwerb, der zur andauernden Ausübung der tatsächlichen Gewalt geführt hat (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 410/85; BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 1;… vgl. auch Steindorf WaffR 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 33). - BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85
Unrechte Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von …
Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 4 StR 189/96
Nach gesicherter Rechtsprechung steht in solchen Fällen das Überlassen an den Nichtberechtigten in Tateinheit mit der vorausgegangenen Ausübung der tatsächlichen Gewalt und damit auch mit dem Erwerb, der zur andauernden Ausübung der tatsächlichen Gewalt geführt hat (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 410/85;… BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 1;… vgl. auch Steindorf WaffR 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 33). - BGH, 23.11.1993 - 1 StR 660/93
Abschluss von Kreditvermittlungsverträgen trotz mangelnder Fähigkeit der …
Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 4 StR 189/96
Der Schuldspruch im übrigen befindet sich, soweit es die rechtliche Einordnung der jeweiligen Einzeltaten betrifft, in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch soweit Tateinheit zwischen unerlaubtem Erwerb der Waffen und der unerlaubten Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie angenommen worden ist (BGH, Urteil vom 23. November 1993 - 1 StR 660/93;… a.A. Steindorf WaffR 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 37).
- BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00
Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubtem Betrieb und Erwerb von …
Kommt der neue Tatrichter zum Ergebnis, daß der Angeklagte die jeweilige Waffe von C. angekauft und sodann an K. weiterverkauft hat, liegt unerlaubtes Erwerben in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt und mit unerlaubtem Überlassen einer vollautomatischen Selbstladewaffe nach § 52 a Abs. 1 Nr. 1 WaffG vor (…so die Rspr. des BGH, vgl. BGHR WaffG § 53 I Konkurrenzen 1; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1996 -4 StR 189/96).
Rechtsprechung
BGH, 16.04.1996 - 4 StR 77/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Prostitution - Ablieferung der Prostitutionseinnahmen - Fortsetzung der nicht mehr gewollten Prostitution - Intensivere Prostitutionsform - Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
- rechtsportal.de
StGB § 181
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 180
- NStZ-RR 1996, 291
- StV 1996, 481
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94
Schutzzweck des § 181 Strafgesetzbuch (StGB) - Begehung des versuchten schweren …
Auszug aus BGH, 16.04.1996 - 4 StR 77/96
Er schützt darüber hinaus auch Personen, die bisher der Prostitution nachgehen, sie aber aufgeben wollen, davor, diese Tätigkeit fortsetzen zu müssen, sowie der Prostitution nachgehende Personen davor, zu einer andersartigen, von ihnen nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung gezwungen zu werden (BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 1 mit weit. Nachw.).
- BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20
Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution; …
Freilich muss von der (unterbleibenden) Änderung die Prostitutionsausübung selbst betroffen sein (…s. Schönke/Schröder/Eisele aaO;… MüKoStGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 232a Rn. 30), so dass weder der Wechsel des Zuhälters (…s. MüKoStGB/Renzikowski aaO, Rn. 30 Fn. 82) noch ein Abführen der Einnahmen zur Tatbestandsverwirklichung genügt (s. BGH, Beschluss vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96, NStZ-RR 1996, 291 f.). - BGH, 09.05.2001 - 2 StR 111/01
Einführung von Ergebnissen einer Telefonüberwachung in die Hauptverhandlung; …
Wird die Prostitution bereits - freiwillig -ausgeübt, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, daß das Opfer durch die Einwirkung des Täters zu einer qualitativ andersartigen, von ihm nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung bestimmt wird; dies kann etwa bei einem erzwungenen Wechsel der Prostitutionsform, einer Erweiterung der vom Opfer zu erbringenden sexuellen Dienste oder bei einer zu wesentlicher Verschlechterung der Lage des Opfers führenden Veränderung der Prostitutionsbedingungen der Fall sein (vgl. BGHSt 33, 353; 42, 179; BGH NStZ-RR 1996, 291;… vgl. auch Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 181 Rdn. 4 f.;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., § 181 Rdn. 3;… Laubenthal, Sexualstraftaten, 2000, Rdn. 676, 647; jew. m.w.N.). - BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96
Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der …
Mit der die Strafbarkeit ausdehnenden Neufassung des § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB wollte der Gesetzgeber das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch solcher Personen besser schützen, die bereits der Prostitution nachgehen (BT-Drucks. 12/2046 S. 4, 7; BT-Drucks. 12/2589 S. 8, 9; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96 - BGHR StGB § 181 Nr. 1 Prostitution 1 m.w.Nachw.;… Lackner aaO § 181 Rdn. 4;… Laufhütte aaO § 181 Rdn. 4; kritisch: F.-C. Schroeder JZ 1995, 231). - BGH, 20.06.2001 - 3 StR 199/01
Prostitution; Schwerer Menschenhandel (Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung); …
Diese Vorschrift schützt eine Person, die der Prostitution bereits nachgeht, davor, daß sie nicht zu einer andersartigen, von ihr nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung genötigt wird (…vgl. BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 1; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96).