Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.05.1996

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1996 - 5 StR 54/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3019
BGH, 25.04.1996 - 5 StR 54/96 (https://dejure.org/1996,3019)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1996 - 5 StR 54/96 (https://dejure.org/1996,3019)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1996 - 5 StR 54/96 (https://dejure.org/1996,3019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten - Eingetretene Verjährung - Nebenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 296

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 299
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 212/84

    Revision gegen die Verfahrenseinstellung wegen Verjährung

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 5 StR 54/96
    Der Angeklagte wird durch das angefochtene Urteil nicht beschwert (BGH NJW 1970, 154, 155 [BGH 28.10.1969 - 2 StR 57/69]; BGH, Beschluß vom 19. April 1984 - 1 StR 212/84 - Ruß in KK-StPO 3. Aufl. vor § 296 Rdn. 5a).
  • BGH, 29.10.1969 - 2 StR 57/69

    Verjährung eines Mordversuchs - Hindernis der Strafverfolgung - Begehung von

    Auszug aus BGH, 25.04.1996 - 5 StR 54/96
    Der Angeklagte wird durch das angefochtene Urteil nicht beschwert (BGH NJW 1970, 154, 155 [BGH 28.10.1969 - 2 StR 57/69]; BGH, Beschluß vom 19. April 1984 - 1 StR 212/84 - Ruß in KK-StPO 3. Aufl. vor § 296 Rdn. 5a).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    In jüngeren Entscheidungen ist die Gültigkeit dieses "Grundsatzes" auch für die Fälle des Eintritts von Verfolgungsverjährung (vgl. BGHSt 44, 209, 219; BGH NStZ-RR 1996, 299) bejaht worden.
  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

    Eine Beschwer wird durch ein das Verfahren einstellendes Urteil regelmäßig nicht bewirkt (vgl. BGHSt 23, 257, 259; vgl. auch BGHR StPO § 333 Beschwer 2 betreffend Nebenentscheidungen).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09

    Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Unzulässigkeit von

    Ob er auch hinsichtlich des darüber hinaus angeschuldigten Verhaltens Pflichtverletzungen begangen hat, kann dahingestellt bleiben und braucht auch nicht mehr weiter aufgeklärt zu werden, weil dies der Wertung des Gesetzgebers widerspräche, Verfahren zur Einstellung zu bringen, wenn eine Disziplinarmaßnahme unzulässig ist (vgl. zum Strafverfahren BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 - 5 StR 288/98 - BGHSt 44, 209 sowie vom 25. April 1996 - 5 StR 54/96 - NStZ-RR 1996, 299 f.).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 88/96

    Keine Urkundenunterdrückung durch Heraustrennen des Zurückweisungsvermerks im

    Wegen des grundsätzlichen Vorrangs dieses Freispruchs vor einer Verfahrenseinstellung (BGHSt 20, 333, 335; BGH NStZ-RR 1996, 299, 300) kommt es hier nicht darauf an, ob der Verurteilung gegebenenfalls ein Verfahrenshindernis (§ 260 Abs. 3 StPO ) entgegenstünde.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96   

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https://dejure.org/1996,2636
BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96 (https://dejure.org/1996,2636)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1996 - 1 StR 175/96 (https://dejure.org/1996,2636)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - 1 StR 175/96 (https://dejure.org/1996,2636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 299
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Beweismöglichkeiten -

    Auszug aus BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96
    Denn je weniger gesichert ein Beweisergebnis erscheint und je gewichtiger die Unsicherheitsfaktoren sind, desto größer ist der Anlaß für das Gericht, trotz der erlangten Überzeugung weitere erkennbare Beweismöglichkeiten zu benutzen (BGH StV 1996, 249).
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96
    Gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO setzt eine zulässige Aufklärungsrüge voraus, daß ein bestimmtes Beweismittel und ein bestimmtes zu erwartendes Beweisergebnis benannt werden (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6 m.w. Nachw.).
  • BGH, 14.03.1985 - 1 StR 775/84

    Strafbarkeit versuchten Betrugs in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung und

    Auszug aus BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96
    Ob das der Fall ist und der Tatrichter zum Gebrauch eines weiteren Beweismittels gedrängt war, entscheidet das Revisionsgericht (BGH NStZ 1985, 324 f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 122/22

    Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des

    Das Gericht hat Beweise nur dann von Amts wegen zu erheben, wenn ihm aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände oder Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten Überzeugung erwecken müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.051996 - 1 StR 175/96 -, juris).
  • BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14

    Räuberische Erpressung (Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und

    a) § 244 Abs. 2 StPO gebietet es, von Amts wegen Beweis zu erheben, wenn aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände und Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der - auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten - Überzeugung wecken müssen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468 f.; Beschluss vom 9. Mai 1996 - 1 StR 175/96, NStZ-RR 1996, 299).
  • BGH, 23.11.2004 - KRB 23/04

    Abhängigkeit der Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren von der Bedeutung der

    Eine diesbezügliche Aufklärungspflicht bemißt sich einmal danach, wie gesichert das Beweisergebnis erscheint (BGH, Urt. v. 9.5.1996 - 1 StR 175/96, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 6).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

    Zwar muss das Gericht von Amts wegen Beweis erheben, wenn ihm aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände und Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der - aufgrund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten - Überzeugung wecken müssen (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 6 m.w.N.).
  • BGH, 06.06.2017 - 4 StR 355/16

    Untersuchungsgrundsatz (Erhebung weiterer Beweise aufgrund begründeter Zweifel);

    Das Gericht hat Beweise nur dann von Amts wegen zu erheben, wenn ihm aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände oder Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten Überzeugung wecken müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996 - 1 StR 175/96, NStZ-RR 1996, 299).
  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 374/06

    Aufklärungspflicht; Zurückweisung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines

    Dagegen wird die Vernehmung des Auslandszeugen um so eher notwendig sein, je ungesicherter das bisherige Beweisergebnis erscheint, je größer die Unwägbarkeiten sind und je mehr Zweifel hinsichtlich des Werts der bisher erhobenen Beweise überwunden werden müssen; dies gilt insbesondere dann, wenn der Auslandszeuge Vorgänge bekunden soll, die für den Schuldvorwurf von zentraler Bedeutung sind (s. allg. etwa BGH StV 1992, 148; 1996, 249; NStZ-RR 1996, 299; 2003, 205; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 68; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 244 Rdn. 12).
  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

    Das Gericht hat Beweise nur dann von Amts wegen zu erheben, wenn ihm aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände oder Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten Überzeugung erwecken müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996 - 1 StR 175/96 -, juris Rdnr. 7 m. w. Nachw.).

    Ob das Fall ist und der Tatrichter zum Gebrauch eines weiteren Beweismittels gedrängt war, entscheidet das Revisionsgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996, a. a. O., juris Rdnr. 7 m. w. Nachw.).

  • KG, 23.03.2021 - 121 Ss 18/21

    Verlesung von Zeugenaussagen nach § 325 StPO ohne Zustimmung der

    Das Gericht hat Beweise dann von Amts wegen zu erheben, wenn ihm aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände oder Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten Überzeugung erwecken müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996 - 1 StR 175/96 -, juris Rdnr. 7 m. w. Nachw.).

    Ob das der Fall ist und der Tatrichter zum Gebrauch eines weiteren Beweismittels gedrängt war, entscheidet das Revisionsgericht aus seiner Sicht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996, a. a. O., juris Rdnr. 7 m. w. Nachw.).

  • KG, 23.03.2021 - 5 Ss 9/21

    Verlesung von Zeugenaussagen nach § 325 StPO ohne Zustimmung der

    Das Gericht hat Beweise dann von Amts wegen zu erheben, wenn ihm aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände oder Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten Überzeugung erwecken müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996 - 1 StR 175/96 -, juris Rdnr. 7 m. w. Nachw.).

    Ob das der Fall ist und der Tatrichter zum Gebrauch eines weiteren Beweismittels gedrängt war, entscheidet das Revisionsgericht aus seiner Sicht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996, a. a. O., juris Rdnr. 7 m. w. Nachw.).

  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96

    Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für

    Wie die Revision zu Recht rügt, hätte es die dem Gericht obliegende Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) geboten, die Ärztinnen Dr. T. und Dr. P. zu ihren bei der Polizei bekundeten Wahrnehmungen zu der angesprochenen Frage zu hören (vgl. dazu BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 6).
  • OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07

    Zur Verwertbarkeit von nur als Reproduktionskopien vorhandener Urkunden - hier

  • OLG Koblenz, 07.05.2020 - 2 OWi 6 SsRs 120/20

    Versagung der Akteneinsicht wegen Bedienungsanleitung für Messgerät; Messgerät

  • BayObLG, 29.06.1999 - 3 ObOWi 50/99

    Tateinheit bei Beschäftigung mehrerer illegal überlassener Arbeitnehmer

  • OLG Köln, 17.09.2002 - Ss 398/02
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