Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.05.1996 - 2 Ws 150/96   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1996, 1060
  • NStZ-RR 1996, 307



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 522/05  

    Ermächtigung zur Rücknahme der Revision (Form; Anfechtung; Irrtum);

    Dennoch kann auch sie im Interesse der Rechtssicherheit nicht wegen Irrtums angefochten werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8; OLG Düsseldorf MDR 1996, 1060; Hanack in LR-StPO 25. Aufl. § 302 Rdn. 73; Frisch in SK-StPO § 302 Rdn. 74), jedenfalls dann nicht, wenn der Irrtum nicht auf einer unzulässigen Willensbeeinflussung beruht.
  • OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06  

    Wirksamkeit der Zurücknahme der Berufung des Angeklagten bei notwendiger

    Es liegen weiter - auch nach dem Vortrag der Beschwerde - keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Gericht in unzulässiger Weise (BGH StV 1994, 64 m.w.N.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 307, 307; vgl. hierzu BGHSt 45, 51, 53; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 306, 307 [zum Rechtsmittelverzicht]) auf die Rücknahme des Rechtsmittels hingewirkt hätte.
  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10  

    Beweiskraft des fehlenden Negativattests

    Diese Beeinflussung muss aber wie sonstige (unzulässige) Einwirkungen auf die Willensbildung des Rechtsmittelberechtigten etwa Irreführung oder gar Drohung erwiesen sein, um die Unwirksamkeit des Verzichts zu bewirken; nicht behebbare Zweifel - wie hier - gehen zu Lasten des Rechtsmittelführers (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2006, 83; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 307; OLG München, StV 2000, 188; Meyer-Goßner, § 302 Rn 22; Paul, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 302 Rn 13).
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