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   BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95   

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BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95 (https://dejure.org/1996,2043)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1996 - 5 StR 623/95 (https://dejure.org/1996,2043)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1996 - 5 StR 623/95 (https://dejure.org/1996,2043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 323
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95

    Innerdeutsche Todesschüsse I

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95
    bb) Auch den Erfahrungssatz, daß jede Form des Schießens in Richtung auf einen Menschen mit einer scharfen Waffe wegen der außergewöhnlich großen Lebensgefährlichkeit den Schluß auf einen Tötungsvorsatz nahelegt (vgl. BGH DtZ 1993, 255 - insoweit in NStZ 1993, 488 nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), hat der Tatrichter nicht übersehen.

    Auch dies ist rechtsfehlerfrei (vgl. BGHSt 39, 168, 194; BGH NStZ 1993, 488 und 1995, 286; BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 - a. E.).

    Dies begründet hier jedoch keinen Rechtsfehler, weil der Angeklagte weder an der Gestaltung von Organisationsstrukturen beteiligt war noch solche ausgenutzt hat (vgl. dazu BGHSt 40, 218) noch in einer konkreten Situation unmittelbar einen Befehl zum Schießen erteilt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -).

  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 88/93

    Annahme eines unbedingten oder bedingten Tötungsvorsatzes - Schluss auf einen

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95
    bb) Auch den Erfahrungssatz, daß jede Form des Schießens in Richtung auf einen Menschen mit einer scharfen Waffe wegen der außergewöhnlich großen Lebensgefährlichkeit den Schluß auf einen Tötungsvorsatz nahelegt (vgl. BGH DtZ 1993, 255 - insoweit in NStZ 1993, 488 nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), hat der Tatrichter nicht übersehen.

    Auch dies ist rechtsfehlerfrei (vgl. BGHSt 39, 168, 194; BGH NStZ 1993, 488 und 1995, 286; BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 - a. E.).

  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95
    Auch dies ist rechtsfehlerfrei (vgl. BGHSt 39, 168, 194; BGH NStZ 1993, 488 und 1995, 286; BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 - a. E.).
  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94

    Soldat - Befehl - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95
    Auch dies ist rechtsfehlerfrei (vgl. BGHSt 39, 168, 194; BGH NStZ 1993, 488 und 1995, 286; BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 - a. E.).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95
    Dies begründet hier jedoch keinen Rechtsfehler, weil der Angeklagte weder an der Gestaltung von Organisationsstrukturen beteiligt war noch solche ausgenutzt hat (vgl. dazu BGHSt 40, 218) noch in einer konkreten Situation unmittelbar einen Befehl zum Schießen erteilt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -).
  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR

    Zur Verhinderung eines Grenzdurchbruchs ohne Tötungsvorsatz abgegebene Schüsse werden nicht für strafbar gehalten (BGHSt 39, 168, 194; 41, 10, 15; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45, 49; BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 1; BGH NStZ 1993, 488); dabei bezieht sich der Vorbehalt zur Frage der Rechtswidrigkeit - bei Annahme jedenfalls gegebener Entschuldigung - ersichtlich darauf, daß insoweit zusätzlich zur Ausreisefreiheit das - in derartigen Fällen hochgradig gefährdete - Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit tangiert war.
  • BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01

    Vergatterung von DDR-Grenzsoldaten

    Als im Rahmen der Befehlskette mitverantwortlichen mittelbaren Täter hat er den Vergatterer bislang nicht angesehen, vielmehr in einem Sonderfall, in welchem Vergatterer wie Schützen ein Tötungsvorsatz nicht nachzuweisen war, die bei anderer Beweislage anzunehmende Verantwortlichkeit des Vergatterers als Anstifter oder Gehilfe offengelassen (BGHR StGB § 25 Abs. 1 - Mittelbare Täterschaft 6; vgl. auch Willnow JR 1997, 221, 226).

    Die Entscheidung des Senats hat die Konsequenz, daß Fälle der Vergatterung ohne anschließenden tödlichen Schußwaffengebrauch nicht etwa nach Vorschriften über versuchte Anstiftung oder nach wehrstrafrechtlichen Spezialnormen (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 1 - Mittelbare Täterschaft 6) strafbar sind.

  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96

    Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen

    Der hierin liegende Erfolgsmangel ist nach der Rechtsprechung des Senats in Fällen der vorliegenden Art stets ein gewichtiges Indiz gegen die Annahme eines Tötungsvorsatzes (vgl. BGHSt 41, 149; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 44; vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45).

    Schießen mit bloßem Verletzungsvorsatz begründet in Fällen der vorliegenden Art, auch wenn es unbewaffneten Flüchtlingen galt, keinen strafrechtlichen Schuldvorwurf (BGHSt 39, 168, 194 f.; 41, 10, 15; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 44, 45; BGH WStG § 5 Abs. 1 Schuld 1; BGH NStZ 1993, 488).

  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 548/08

    Unbegründete Revision (Beruhen)

    Es bleibt schon unklar, ob die Schwurgerichtskammer die erkannte abstrakt hohe Gefährlichkeit der Benutzung einer Schusswaffe (UA S. 9) im Sinne des von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfahrungssatzes hinreichend berücksichtigt hat, dass jede Form des Schießens mit einer scharfen Waffe in Richtung auf einen Menschen wegen der außergewöhnlich großen Lebensgefährlichkeit den Schluss auf einen Tötungsvorsatz nahe legt (BGHSt 42, 65, 69; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 5 StR 453/07).
  • BGH, 15.10.2003 - 5 StR 305/03

    Beweiswürdigung (DDR-Grenzpolizisten; Mauerschützen; bedingter Tötungsvorsatz:

    Die Erkenntnis von der bestehenden Befehlslage nötigte das Tatgericht nicht zu dem Schluß, daß der Angeklagte G ihr durch Abgabe von Schüssen auf den Flüchtling mit bedingtem Tötungsvorsatz unbedingt Folge zu leisten bereit gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45).

    Aus Rechtsgründen gezwungen war das Tatgericht hierzu indes nicht (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45) und bei der beschriebenen Ausgangslage auch nicht zu einer näheren Erörterung jener besonderen Gefahrenmomente verpflichtet, deren rechtsfehlerhafte Verkennung oder Vernachlässigung nicht zu besorgen ist.

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 453/07

    Verfahrensrüge nach § 261 StPO (Inbegriff der Hauptverhandlung; Beweiswürdigung);

    Das Landgericht hat danach die Grundlagen des in der Rechtsprechung anerkannten Erfahrungssatzes (vgl. BGHSt 42, 65, 69; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45), dass jede Form des Schießens in Richtung auf einen Menschen mit einer scharfen Waffe wegen der außergewöhnlichen Lebensgefahr den Schluss auf den Tötungsvorsatz nahe legt, rechtsfehlerfrei festgestellt.
  • BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00

    Feststellung eines Tötungsvorsatzes (in Abgrenzung zum bloßen Vorsatz bezüglich

    Auch hier ist der Tatrichter nicht darauf eingegangen, daß jede Form des Schießens auf einen Menschen mit einer scharfen Waffe wegen der außergewöhnlich großen Lebensgefährlichkeit den Schluß auf einen Tötungsvorsatz nahelegt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45 m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1997 - 5 StR 37/97

    Schusswaffengebrauch gegen Grenzflüchtlinge an der innerdeutschen Grenze -

    In Fällen des Schußwaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze wird - sofern nicht im Einzelfall die Beweislage aufgrund besonderer Sachverhaltsgestaltung anderes ergibt - mit Rücksicht auf den Zeitablauf und im Blick auf die den tödlichen Schußwaffengebrauch einschließende Befehlslage, deren unauffällige Nichtbefolgung manche Grenzsoldaten naheliegend erstrebten, ein Tötungsvorsatz regelmäßig schwer zu beweisen sein, wenn ein Flüchtling unverletzt geblieben ist oder jedenfalls nicht schwer verletzt wurde (vgl. BGHSt 41, 149, 152; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 44, 45; BGH, Urt. v. 17. Dezember 1996 - 5 StR 137/96 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; BGH, Beschl. v. 18. Dezember 1996 - 5 StR 705/95 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95   

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https://dejure.org/1996,2536
BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95 (https://dejure.org/1996,2536)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1996 - 5 StR 322/95 (https://dejure.org/1996,2536)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1996 - 5 StR 322/95 (https://dejure.org/1996,2536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 323
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94

    Mauerschützen III

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt (vgl. u. a. BGHSt 40, 48, 55 ff.; 113, 115 ff.; BGH NJW 1995, 2728 f.; 2732 f.; BGH Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Der Senat verweist im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit von Schüssen an der innerdeutschen Grenze auf seine Entscheidungen BGHSt 39, 1, 8 ff.; 168, 181 ff.; BGHSt 40, 241 ff.; NJW 1995, 2728 - zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehen - NJW 1995, 2732; Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    bb) Die Berufung auf allgemeine Rechtsgrundsätze, wie sie auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 Ausdruck gefunden haben, kann im Interesse der Rechtssicherheit nur in extremen Ausnahmefällen einen im Tatzeitrecht vorgesehenen Rechtfertigungsgrund als unbeachtlich erweisen und damit die Geltung des strafrechtlichen Tötungsverbotes bekräftigen (zu den Folgen der Nichtigkeit eines Rechtfertigungsgrundes vgl. BGH NJW 1995, 2728, 2732).

    Die besondere Gewichtung der Menschenrechte seit dem zweiten Weltkrieg, die eine Antwort auf die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen war, läßt es zu, das Tötungsverbot heute noch stärker zu betonen, als es in den rechtlichen Grundlagen der Nürnberger Prozesse zum Ausdruck gekommen ist (BGH NJW 1995, 2728, 2731 = Abschn. D II 3c, aa) der zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehenen Entscheidung).

    Es mag naheliegen, daß das allgemeine Grenzregime der DDR mit den anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktsystems abgestimmt gewesen ist (vgl. auch BGH NJW 1995, 2728, 2730).

  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    a) Ein solches Hindernis kann nicht aus den Bestimmungen des Einigungsvertrages hergeleitet werden (BGHSt 39, 1, 5 f.; 39, 168, 174 ff.).

    Sie stehen im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (BGHSt 39, 168, 190 ff.; vgl. auch die zum Abdruck in BGHSt vorgesehene Senatsentscheidung NJW 1995, 3324, 3332).

    Wie der Senat ausgeführt hat, gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, daß die Gerichte der DDR angenommen haben, irrige Vorstellungen über die Rechtswidrigkeit einer Tötungshandlung ständen der Annahme einer vorsätzlichen Tötung entgegen (BGHSt 39, 168, 191).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    a) Ein solches Hindernis kann nicht aus den Bestimmungen des Einigungsvertrages hergeleitet werden (BGHSt 39, 1, 5 f.; 39, 168, 174 ff.).

    Der Senat verweist im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit von Schüssen an der innerdeutschen Grenze auf seine Entscheidungen BGHSt 39, 1, 8 ff.; 168, 181 ff.; BGHSt 40, 241 ff.; NJW 1995, 2728 - zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehen - NJW 1995, 2732; Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    "Offensichtlich" im Sinne des § 5 Abs. 1 WStG ist die Rechtswidrigkeit der Tat nur, wenn sie jenseits aller Zweifel liegt; der Soldat hat keine Prüfungspflicht (BGHSt 39, 1, 33 m. w. N., 39, 168, 189).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    c) Der Senat hat bereits eingehend dargelegt, daß die in der DDR erlassenen Amnestien nicht der Strafverfolgung entgegenstehen, soweit die Strafverfolgungsbehörden der DDR bis zum Abschluß der jeweiligen Amnestie kein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben (BGHSt 39, 353, 358 ff.; vgl. auch BGH NJW 1995, 3324 - zum Abdruck in BGHSt 41, 247 bestimmt -).

    Sie stehen im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (BGHSt 39, 168, 190 ff.; vgl. auch die zum Abdruck in BGHSt vorgesehene Senatsentscheidung NJW 1995, 3324, 3332).

  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95

    Innerdeutsche Todesschüsse I

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt (vgl. u. a. BGHSt 40, 48, 55 ff.; 113, 115 ff.; BGH NJW 1995, 2728 f.; 2732 f.; BGH Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Der Senat verweist im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit von Schüssen an der innerdeutschen Grenze auf seine Entscheidungen BGHSt 39, 1, 8 ff.; 168, 181 ff.; BGHSt 40, 241 ff.; NJW 1995, 2728 - zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehen - NJW 1995, 2732; Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94

    Mauerschützen - Befehlsausführung - Rechtfertigung - Rechtfertigungsgründe -

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    Der Senat verweist im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit von Schüssen an der innerdeutschen Grenze auf seine Entscheidungen BGHSt 39, 1, 8 ff.; 168, 181 ff.; BGHSt 40, 241 ff.; NJW 1995, 2728 - zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehen - NJW 1995, 2732; Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt (vgl. u. a. BGHSt 40, 48, 55 ff.; 113, 115 ff.; BGH NJW 1995, 2728 f.; 2732 f.; BGH Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    Der Senat verweist im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit von Schüssen an der innerdeutschen Grenze auf seine Entscheidungen BGHSt 39, 1, 8 ff.; 168, 181 ff.; BGHSt 40, 241 ff.; NJW 1995, 2728 - zum Abdruck in BGHSt 41, 101 vorgesehen - NJW 1995, 2732; Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95 -, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    c) Der Senat hat bereits eingehend dargelegt, daß die in der DDR erlassenen Amnestien nicht der Strafverfolgung entgegenstehen, soweit die Strafverfolgungsbehörden der DDR bis zum Abschluß der jeweiligen Amnestie kein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben (BGHSt 39, 353, 358 ff.; vgl. auch BGH NJW 1995, 3324 - zum Abdruck in BGHSt 41, 247 bestimmt -).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95
    Mit den nachrichtendienstlichen Straftaten, auf die sich der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 (BVerfGE 92, 277) bezieht, können Verbrechen gegen das Leben nicht gleichgesetzt werden; deswegen kann das dort entwickelte Verfahrenshindernis - entgegen der Ansicht der Revision des Angeklagten C. - nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
  • BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01

    Vergatterung von DDR-Grenzsoldaten

    Dies hat der Senat - für eine andere Tatzeit, aber mit hier unverändert geltenden Erwägungen - bereits festgestellt (BGH, Urteil vom 24. April 1996 - 5 StR 322/95 -, insoweit in BGHR WStG § 5 Abs. 1 - Schuld 3 und NStZ-RR 1996, 323 nicht abgedruckt).

    Die Verurteilung des Beschwerdeführers auf wahldeutiger Tatsachengrundlage und seine strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen der Vergatterung sowohl für den Fall, daß er sie selbst erteilt, oder auch für den Fall, daß er sie delegiert hatte, ist - auch auf der Basis des Strafrechts der DDR rechtsfehlerfrei (vgl. zum einen BGHSt 42, 65, 67; zum anderen BGH, Urteil vom 24. April 1996 - 5 StR 322/95 -, auch insoweit in BGHR WStG § 5 Abs. 1 - Schuld 3 und NStZ-RR 1996, 323 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2001, 364).

  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 469/96

    Übertragung der Grundsätze für nachrichtendienstliche Straftaten

    Daß die Grundsätze der (nachrichtendienstliche Straftaten betreffenden) Entscheidung BVerfGE 92, 277 auf Verbrechen gegen das Leben nicht übertragen werden können, hat der Senat ebenfalls bereits ausgesprochen (vgl. Urteil vom 24. April 1996 - 5 StR 322/95 - insoweit in BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3 und NStZ-RR 1996, 323 nicht abgedruckt).

    Ebenso ist es für die Rechtswidrigkeit der Tat (vgl. grundlegend BGHSt 39, 1, 14 ff. [BGH 03.11.1992 - 5 StR 370/92]; zusammenfassend BGHSt 41, 101, 103 ff.) ohne Bedeutung, daß das allgemeine Grenzregime der DDR naheliegend mit den anderen Mitgliedstaaten des Warschauer Paktsystems abgestimmt war (BGH NStZ-RR 1996, 323, 324 - insoweit in BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3 nicht abgedruckt).

    Zum Gesichtspunkt des Handelns auf Befehl verweist der Senat auf seine Entscheidung BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3 = NStZ-RR 1996, 323.

  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 329/00

    Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze

    Für § 5 Abs. 1 WStG, § 258 Abs. 1 StGB-DDR hat der Bundesgerichtshof dies bereits entschieden (BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3 = NStZ-RR 1996, 323 ff,).

    Der Strafrechtsverstoß ist nur offensichtlich, wenn er jenseits allen Zweifels auf der Hand liegt; eine Prüfungspflicht obliegt dem Soldaten oder Vollzugsbediensteten nicht (BGHSt 39, 1, 33; 39, 168, 189; 40, 241, 250 f.; 41, 10, 15; NStZ 1993, 488; 1995, 286; NStZ-RR 1996, 323 ff.).

  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96

    Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen

    Das Verhalten des Angeklagten, der als Grenzsoldat mit bedingtem Tötungsvorsatz auf einen bewaffneten Fahnenflüchtigen geschossen hat, um dessen Flucht zu verhindern, ist jedenfalls entschuldigt, weil eine Rechtswidrigkeit des hierauf gerichteten Schießbefehls - entsprechend § 5 Abs. 1 WStG - für den Angeklagten nach den ihm bekannten Umständen nicht offensichtlich war (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3).
  • BGH, 18.12.1996 - 5 StR 731/95

    Strafrechtliche Rechtfertigung von mit Tötungsvorsatz abgegebenen Schüssen von

    Dazu ist im Urteil vom 24. April 1996 (BGH NStZ-RR 1996, 323, 324 - insoweit in BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 3 nicht abgedruckt) ausgeführt:.
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