Weitere Entscheidungen unten: BGH, 20.06.1996 | OLG Hamm, 09.07.1996

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.06.1996 - Ss 186/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2452
OLG Oldenburg, 21.06.1996 - Ss 186/96 (https://dejure.org/1996,2452)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.06.1996 - Ss 186/96 (https://dejure.org/1996,2452)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - Ss 186/96 (https://dejure.org/1996,2452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG; § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO; § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO; § 24 Abs. 1 StVO
    Einordnung eines Trittrollers für Erwachsene als Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO §§ 24, 41 Abs. 2 Nr. 5 (Zeichen 239 bzw. 242)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung eines Trittrollers für Erwachsene als Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 207 (Ls.)
  • NStZ 1997, 270
  • NStZ-RR 1996, 347
  • NStZ-RR 1996, 347 (Volltext mit red. LS)
  • NZV 1996, 464
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Stuttgart, 11.11.2005 - 10 K 3452/03

    Zulassung eines Elektrorollers zum Verkehr bzw. Ausnahmegenehmigung zur Benutzung

    Dem steht auch die vom Kläger genannte Entscheidung des OLG Oldenburg nicht entgegen, in der lediglich zwischen Rollern für Kinder und solchen für Erwachsene nicht differenziert wird (Beschluss vom 21.06.1996 - Ss 186/96 -, NStZ-RR 1996, 347).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3317
BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96 (https://dejure.org/1996,3317)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1996 - 4 StR 264/96 (https://dejure.org/1996,3317)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 4 StR 264/96 (https://dejure.org/1996,3317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 347
  • StV 1998, 335
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 416/85
    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
    Dies ist nicht nur bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen; vielmehr hätte erörtert werden müssen, welche erzieherische Wirkung die nach Begehung der Taten vollzogene - erstmalige - Haft auf den Angeklagten gehabt hat (BGH StV 1986, 68; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8) und ob trotzdem noch ein derart erheblicher Erziehungsbedarf besteht, daß die Verhängung einer Jugendstrafe in dieser Höhe erforderlich ist.

    Zudem hat es die Strafkammer unterlassen zu klären, ob der Angeklagte sich aus der Gruppe, mit deren Mitgliedern er die Straftaten beging, mittlerweise gelöst hat (vgl. BGH StV 1986, 68).

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
    b) Diese Ausführungen lassen wesentliche erzieherische Gesichtspunkte außer acht, die für die Bemessung der Jugendstrafe Bedeutung haben und deren Erörterung sich deshalb aufdrängte (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2 und 8).

    Dies ist nicht nur bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen; vielmehr hätte erörtert werden müssen, welche erzieherische Wirkung die nach Begehung der Taten vollzogene - erstmalige - Haft auf den Angeklagten gehabt hat (BGH StV 1986, 68; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8) und ob trotzdem noch ein derart erheblicher Erziehungsbedarf besteht, daß die Verhängung einer Jugendstrafe in dieser Höhe erforderlich ist.

  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
    Unter diesen Umständen liegt es nahe und ist mangels gegenteiliger Feststellungen zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, daß diese Handlungen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang standen und auf einer einzigen Willensentschließung beruhten (vgl. BGHSt 10, 230, 231; BGH NStZ 1985, 217).
  • BGH, 15.07.1987 - 2 StR 353/87

    Anforderungen an die Begründung für die Höhe der verhängten Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
    b) Diese Ausführungen lassen wesentliche erzieherische Gesichtspunkte außer acht, die für die Bemessung der Jugendstrafe Bedeutung haben und deren Erörterung sich deshalb aufdrängte (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2 und 8).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
    Unter diesen Umständen liegt es nahe und ist mangels gegenteiliger Feststellungen zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, daß diese Handlungen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang standen und auf einer einzigen Willensentschließung beruhten (vgl. BGHSt 10, 230, 231; BGH NStZ 1985, 217).
  • BGH, 09.01.2007 - 4 StR 449/06

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (ausreichende

    Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse in den Fällen B I 1 bis 11, II 12 bis 18, IV 20 bis 30 und V 37 und 38 (Aufbrüche mehrerer Kellerräume in dem selben Gebäude) rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 347).
  • BGH, 18.06.1997 - 5 StR 93/97

    Diebstahl in Tateinheit oder Tatmehrheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis bei

    Nicht anders hatte er den Schuldspruch zu fassen, wenn - wozu der Senat allerdings neigt und was auch dem Beschluß des 4. Strafsenates vom 20. Juni 1996 - 4 StR 264/96 - zugrunde liegen könnte - die Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis jeweils durch Unterbrechung der Fahrt und Fassen des Entschlusses, mit Hilfe des Kraftwagens einen Diebstahl zu begehen, beendet gewesen und mit Ausführen des Entschlusses neu begangen worden wäre (vgl. BGHSt 36, 151, 154).

    Auch sonst liegt bei allen Angeklagten trotz der zeitlichen und örtlichen Aufeinanderfolge der Diebstahlsserie keine den Strafklageverbrauch auslösende Tatidentität i.S.d. § 264 StPO vor, denn die Taten sind nicht derart miteinander verknüpft, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden könnte und ihre getrennte Würdigung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGH NJW 1981, 997, 998 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; GA 1961, 346, 347; NStZ-RR 1996, 347).

  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur

    In diesen Fällen stehen die Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit der Tat des Diebstahls in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 264/96 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 563/89 Rn. 1 und vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 529/87 Rn. 2).
  • BayObLG, 26.05.1997 - 4St RR 122/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb von Betäubungsmitteln teils zum Handeltreiben

    Die Strafzumessungserwägungen des angegriffenen Urteils lassen wesentliche erzieherische Gesichtspunkte außer acht, die für die Bemessung der Jugendstrafe Bedeutung haben und deren Erörterung sich deshalb aufdrängte (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1996, 347/348).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96   

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https://dejure.org/1996,5061
OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96 (https://dejure.org/1996,5061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96 (https://dejure.org/1996,5061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - 2 Ss OWi 786/96 (https://dejure.org/1996,5061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Feststellung der Rotlichtzeit durch Zählen des Polizeibeamten, zufällige Beobachtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 347 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 20.08.1993 - 1 Ss OWi 188/93

    Qualifizierter Rotlichtverstoß; Messungen der Rotlichtdauer; Regelfahrverbot;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96
    Die Zeitmessung durch Zählen kommt, da es insoweit an objektiven Maßstäben für die Schnelligkeit der Zählweise fehlt, einer bloßen Schätzung der Rotlichtzeit nahe, die prinzipiell unzulässig ist (zu vgl. OLG Celle, NZV 1994, 40; KG NZV 1995, 240; OLG Düsseldorf DAR 1995, 167; Janiszweski, Überblick über neue Entscheidungen in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, NStZ 1995, 587 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1995 - 5 Ss OWi 466/94

    Die Schätzung eines Polizeibeamten ist in der Regel zum Beweis eines sog.

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96
    Die Zeitmessung durch Zählen kommt, da es insoweit an objektiven Maßstäben für die Schnelligkeit der Zählweise fehlt, einer bloßen Schätzung der Rotlichtzeit nahe, die prinzipiell unzulässig ist (zu vgl. OLG Celle, NZV 1994, 40; KG NZV 1995, 240; OLG Düsseldorf DAR 1995, 167; Janiszweski, Überblick über neue Entscheidungen in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, NStZ 1995, 587 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.03.1996 - 2 Ss OWi 248/96
    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96
    Der Senat setzt sich mit der hier getroffenen Entscheidung nicht in Widerspruch zu seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 25. März 1996 in 2 Ss OWi 248/96.
  • BayObLG, 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95

    Rotlichtzeit; Meßbereich; Rotphase; Polizeibeamter; Rotlichtverstoß; Tatrichter;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96
    Zutreffend weist die Generalstaatsanwaltschaft darauf hin, dass die Schätzung eines Zeitablaufs allgemein mit einer hohen Unsicherheit belastet ist (siehe neben der oben angeführten obergerichtlichen Rechtsprechung auch noch BayObLG NZV 1995, 497).
  • KG, 23.03.1995 - 3 Ws (B) 49/95

    Bei Vorsatzvorwurf eines qualifizierten Rotlichtverstoßes muß die vom Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96
    Die Zeitmessung durch Zählen kommt, da es insoweit an objektiven Maßstäben für die Schnelligkeit der Zählweise fehlt, einer bloßen Schätzung der Rotlichtzeit nahe, die prinzipiell unzulässig ist (zu vgl. OLG Celle, NZV 1994, 40; KG NZV 1995, 240; OLG Düsseldorf DAR 1995, 167; Janiszweski, Überblick über neue Entscheidungen in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, NStZ 1995, 587 m.w.N.).
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