Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 21.06.1996 - Ss 186/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG; § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO; § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO; § 24 Abs. 1 StVO
Einordnung eines Trittrollers für Erwachsene als Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung eines Trittrollers für Erwachsene als Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 207 (Ls.)
- NStZ 1997, 270
- NStZ-RR 1996, 347
- NStZ-RR 1996, 347 (Volltext mit red. LS)
- NZV 1996, 464
Wird zitiert von ...
- VG Stuttgart, 11.11.2005 - 10 K 3452/03
Zulassung eines Elektrorollers zum Verkehr bzw. Ausnahmegenehmigung zur Benutzung …
Dem steht auch die vom Kläger genannte Entscheidung des OLG Oldenburg nicht entgegen, in der lediglich zwischen Rollern für Kinder und solchen für Erwachsene nicht differenziert wird (Beschluss vom 21.06.1996 - Ss 186/96 -, NStZ-RR 1996, 347).
Rechtsprechung
BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Maßgebliche Umstände
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 347
- StV 1998, 335
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.09.1985 - 1 StR 416/85
Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
Dies ist nicht nur bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen; vielmehr hätte erörtert werden müssen, welche erzieherische Wirkung die nach Begehung der Taten vollzogene - erstmalige - Haft auf den Angeklagten gehabt hat (BGH StV 1986, 68;… BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8) und ob trotzdem noch ein derart erheblicher Erziehungsbedarf besteht, daß die Verhängung einer Jugendstrafe in dieser Höhe erforderlich ist.Zudem hat es die Strafkammer unterlassen zu klären, ob der Angeklagte sich aus der Gruppe, mit deren Mitgliedern er die Straftaten beging, mittlerweise gelöst hat (vgl. BGH StV 1986, 68).
- BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92
Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten
Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
b) Diese Ausführungen lassen wesentliche erzieherische Gesichtspunkte außer acht, die für die Bemessung der Jugendstrafe Bedeutung haben und deren Erörterung sich deshalb aufdrängte (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2 und 8).Dies ist nicht nur bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen; vielmehr hätte erörtert werden müssen, welche erzieherische Wirkung die nach Begehung der Taten vollzogene - erstmalige - Haft auf den Angeklagten gehabt hat (BGH StV 1986, 68; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8) und ob trotzdem noch ein derart erheblicher Erziehungsbedarf besteht, daß die Verhängung einer Jugendstrafe in dieser Höhe erforderlich ist.
- BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56
Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl …
Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
Unter diesen Umständen liegt es nahe und ist mangels gegenteiliger Feststellungen zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, daß diese Handlungen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang standen und auf einer einzigen Willensentschließung beruhten (vgl. BGHSt 10, 230, 231; BGH NStZ 1985, 217). - BGH, 15.07.1987 - 2 StR 353/87
Anforderungen an die Begründung für die Höhe der verhängten Jugendstrafe
Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
b) Diese Ausführungen lassen wesentliche erzieherische Gesichtspunkte außer acht, die für die Bemessung der Jugendstrafe Bedeutung haben und deren Erörterung sich deshalb aufdrängte (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 2 und 8). - BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84
Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung …
Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
Unter diesen Umständen liegt es nahe und ist mangels gegenteiliger Feststellungen zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, daß diese Handlungen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang standen und auf einer einzigen Willensentschließung beruhten (vgl. BGHSt 10, 230, 231; BGH NStZ 1985, 217).
- BGH, 09.01.2007 - 4 StR 449/06
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (ausreichende …
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse in den Fällen B I 1 bis 11, II 12 bis 18, IV 20 bis 30 und V 37 und 38 (Aufbrüche mehrerer Kellerräume in dem selben Gebäude) rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 347). - BGH, 18.06.1997 - 5 StR 93/97
Diebstahl in Tateinheit oder Tatmehrheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis bei …
Nicht anders hatte er den Schuldspruch zu fassen, wenn - wozu der Senat allerdings neigt und was auch dem Beschluß des 4. Strafsenates vom 20. Juni 1996 - 4 StR 264/96 - zugrunde liegen könnte - die Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis jeweils durch Unterbrechung der Fahrt und Fassen des Entschlusses, mit Hilfe des Kraftwagens einen Diebstahl zu begehen, beendet gewesen und mit Ausführen des Entschlusses neu begangen worden wäre (vgl. BGHSt 36, 151, 154).Auch sonst liegt bei allen Angeklagten trotz der zeitlichen und örtlichen Aufeinanderfolge der Diebstahlsserie keine den Strafklageverbrauch auslösende Tatidentität i.S.d. § 264 StPO vor, denn die Taten sind nicht derart miteinander verknüpft, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden könnte und ihre getrennte Würdigung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGH NJW 1981, 997, 998 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80];… GA 1961, 346, 347; NStZ-RR 1996, 347).
- BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21
Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur …
In diesen Fällen stehen die Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit der Tat des Diebstahls in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 264/96 Rn. 6;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 563/89 Rn. 1 …und vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 529/87 Rn. 2). - BayObLG, 26.05.1997 - 4St RR 122/97
Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb von Betäubungsmitteln teils zum Handeltreiben …
Die Strafzumessungserwägungen des angegriffenen Urteils lassen wesentliche erzieherische Gesichtspunkte außer acht, die für die Bemessung der Jugendstrafe Bedeutung haben und deren Erörterung sich deshalb aufdrängte (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1996, 347/348).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Qualifizierter Rotlichtverstoß, Feststellung der Rotlichtzeit durch Zählen des Polizeibeamten, zufällige Beobachtung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BKat Nr. 34, 34.2; StVO § 37
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 347 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Celle, 20.08.1993 - 1 Ss OWi 188/93
Qualifizierter Rotlichtverstoß; Messungen der Rotlichtdauer; Regelfahrverbot; …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96
Die Zeitmessung durch Zählen kommt, da es insoweit an objektiven Maßstäben für die Schnelligkeit der Zählweise fehlt, einer bloßen Schätzung der Rotlichtzeit nahe, die prinzipiell unzulässig ist (zu vgl. OLG Celle, NZV 1994, 40; KG NZV 1995, 240; OLG Düsseldorf DAR 1995, 167; Janiszweski, Überblick über neue Entscheidungen in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, NStZ 1995, 587 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 09.01.1995 - 5 Ss OWi 466/94
Die Schätzung eines Polizeibeamten ist in der Regel zum Beweis eines sog. …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96
Die Zeitmessung durch Zählen kommt, da es insoweit an objektiven Maßstäben für die Schnelligkeit der Zählweise fehlt, einer bloßen Schätzung der Rotlichtzeit nahe, die prinzipiell unzulässig ist (zu vgl. OLG Celle, NZV 1994, 40; KG NZV 1995, 240; OLG Düsseldorf DAR 1995, 167; Janiszweski, Überblick über neue Entscheidungen in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, NStZ 1995, 587 m.w.N.). - OLG Hamm, 25.03.1996 - 2 Ss OWi 248/96
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96
Der Senat setzt sich mit der hier getroffenen Entscheidung nicht in Widerspruch zu seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 25. März 1996 in 2 Ss OWi 248/96. - BayObLG, 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95
Rotlichtzeit; Meßbereich; Rotphase; Polizeibeamter; Rotlichtverstoß; Tatrichter; …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96
Zutreffend weist die Generalstaatsanwaltschaft darauf hin, dass die Schätzung eines Zeitablaufs allgemein mit einer hohen Unsicherheit belastet ist (siehe neben der oben angeführten obergerichtlichen Rechtsprechung auch noch BayObLG NZV 1995, 497). - KG, 23.03.1995 - 3 Ws (B) 49/95
Bei Vorsatzvorwurf eines qualifizierten Rotlichtverstoßes muß die vom Betroffenen …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96
Die Zeitmessung durch Zählen kommt, da es insoweit an objektiven Maßstäben für die Schnelligkeit der Zählweise fehlt, einer bloßen Schätzung der Rotlichtzeit nahe, die prinzipiell unzulässig ist (zu vgl. OLG Celle, NZV 1994, 40; KG NZV 1995, 240; OLG Düsseldorf DAR 1995, 167; Janiszweski, Überblick über neue Entscheidungen in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, NStZ 1995, 587 m.w.N.).
- OLG Köln, 06.11.2006 - 83 Ss OWi 81/06 Etwas anderes kann jedoch für eine auf Zählung beruhende Schätzung von Polizeibeamten gelten, der eine gezielte Rotlichtüberwachung zugrunde liegt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 93, 462 = DAR 1997, 283, DAR 1997, 322 und NZV 2000, 134 [135] = DAR 2000, 127 [128] = VRS 98, 225 [226 f.]; OLG Hamm VRS 91, 394 [395 f.], DAR 1996, 415, 416 = VM 1997, 20 = VRS 92, 281 und DAR 1997, 77 = NZV 1997, 130; Löhle/Beck DAR 2000, 1 [7]; st. Senatsrechtsprechung: SenE v. 14.02.1997 - Ss 34/97 B - SenE v. 03.06.1997 - Ss 177/97 B -, SenE v. 08.05.1998 - Ss 155/98 B - SenE v. 02.01.2001 - Ss 537/00 B - = VRS 100, 140 [141]; SenE v. 20.03.2001 - Ss 58/01 B -;.
- OLG Hamm, 27.09.1996 - 2 Ss OWi 1070/96 Der Senat übersieht insoweit nicht, daß die Schätzung eines Zeitablaufs im allgemeinen mit einer hohen Unsicherheit belastet ist (vgl. OLG Celle NZV 94, 40; KG NZV 95, 240; BayObLG ZfS 95, 433; der Senat in seinem Beschluß vom 9. Juli 1996 in 2 Ss OWi 786/96 = ZAP EN-Nr. 659/96).