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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1996 - 4 StR 198/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2220
BGH, 07.05.1996 - 4 StR 198/96 (https://dejure.org/1996,2220)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1996 - 4 StR 198/96 (https://dejure.org/1996,2220)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 4 StR 198/96 (https://dejure.org/1996,2220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Symptomtaten - Straftaten - Verschiedener Art - Indizwert - Schwerkrimineller Hang - Gefährlichkeit des Täters - Strafbare Verhaltensweisen des Angeklagten - Maßregelanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 355
  • StV 1996, 540
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96

    Kindesentziehung - Räumliche Trennung - Beeinträchtigung des elterlichen

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 198/96
    Insbesondere begegnet die Annahme zweier rechtlich selbständiger Taten zum Nachteil der Andrea E. keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Urteil des Senats vom 7. März 1996 - 4 StR 35/96 -).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02

    Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen;

    Dieser Gesichtspunkt ist aber nicht tragfähig (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10).
  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

    Auch unterschiedliche Delikte können in einem gleichgelagerten Verhältnis zur Täterpersönlichkeit stehen und Ausfluß eines gleichermaßen wirksam werdenden Hanges sein (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1996 - 4 StR 198/96 - und vom 19. März 1996 - 1 StR 114/96 -).

    Hier muß der Indizwert für einen schwerkriminellen Hang und für die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit aber besonders sorgfältig geprüft und begründet werden (BGH, Beschluß vom 7. Mai 1996 - 4 StR 198/96 -).

    Zudem wäre für die künftige Gefährlichkeit auch die Dauer der jetzt zu verbüßenden Strafen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 1995 - 5 StR 259/95 - und vom 7. Mai 1996 - 4 StR 198/96 -).

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Andererseits bedarf es in solchen Fällen der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGH NStZ-RR 2000, 299, 300; 1996, 355, 356; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7).
  • BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08

    Sicherungsverwahrung (Gesamtwürdigung bei verschiedenen Symptomtaten)

    Handelt es sich bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538).

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 29).

  • BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11

    Grenzen der Sicherungverwahrung (verfassungskonforme Änderung; drohende Taten aus

    Es ist andererseits selbstverständlich, dass bei Straftaten verschiedener Art der Nachweis ihrer für einen kriminellen Hang und für die Gefährlichkeit des Täters kennzeichnenden Bedeutung einer besonders sorgfältigen Begründung bedarf (vgl. BGHSt 16, 296, 297; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10).
  • BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06

    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Sicherungsverwahrung (gesteigerte sexuelle

    c) Bei dieser Sachlage kann die Begründung für die beanstandete Ablehnung der Maßregelanordnung gegen den jetzt 26-jährigen Angeklagten - auch angesichts ähnlich motivierter Taten zum Nachteil derselben Geschädigten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10) - nicht genügen.
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99

    Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche

    Dies hat zur Folge, daß in den Fällen des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB die Anlaßtaten daraufhin zu würdigen sind, ob aus ihnen bereits auf einen Hang zur Begehung "erheblicher Straftaten", namentlich solcher, die unter den Katalog des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB fallen, geschlossen werden kann, d.h. ob sich bereits in ihnen ein solcher Hang hinreichend deutlich manifestiert hat (vgl. BGHSt 24, 153, 156 zu § 42 e StGB a.F., Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 46 und 162 zu § 66 Abs. 1 und 2 StGB m.w.Nachw.) Bei tateinheitlich begangenen verschiedenartigen Delikten, kann der Charakter einer Katalogtat als symptomatisch für den erforderlichen Hang des Täters unter Umständen nur schwer zu beurteilen sein und bedarf, wie auch sonst bei verschiedenartigen Taten (vgl. Hanack aa0 Rdn. 163: BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10), besonders sorgfältiger Prüfung nach Anlaß und Umständen der Tatbegehung sowie der Täterpersönlichkeit.
  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten

    Handelt es ich bei den Straftaten, die die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10).
  • BGH, 29.11.2005 - 5 StR 339/05

    Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; Symptomtaten und

    c) Bei dieser Sachlage kann die Begründung für die beanstandete Ablehnung der Maßregelanordnung gegen den jetzt 28-jährigen Angeklagten - trotz ähnlich motivierter Taten zum Nachteil derselben Geschädigten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10) - nicht hingenommen werden.
  • BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 19).
  • BGH, 28.10.2002 - 3 StR 254/02

    Sicherungsverwahrung (Hang; Indizwert von Symptomtaten gegen verschiedene

  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 343/02

    Sicherungsverwahrung (Hang; verschiedenartige Symptomtaten; eingewurzelte Neigung

  • LG Mainz, 02.02.2010 - 3112 Js 18410/09

    Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit

  • BGH, 28.10.2002 - 3 StR 254/02
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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1996 - 5 StR 274/96   

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https://dejure.org/1996,5208
BGH, 19.06.1996 - 5 StR 274/96 (https://dejure.org/1996,5208)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1996 - 5 StR 274/96 (https://dejure.org/1996,5208)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - 5 StR 274/96 (https://dejure.org/1996,5208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 181
  • NStZ-RR 1996, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 19.06.1996 - 5 StR 274/96
    Im übrigen dürften, selbst wenn § 182 Abs. 1 StGB durch § 176 StGB verdrängt wird (so BGH MDR 1996, 620 - 3. Strafsenat - gegen BGH MDR 1996, 511, 512 - 1. Strafsenat, obiter - jeweils zur Veröffentlichtung in BGHSt bestimmt), die darin genannten Modalitäten bei der Bestrafung nach § 176 StGB gleichwohl erschwerend berücksichtigt werden.
  • BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95

    Frage der Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des sexuellen Mißbrauchs von

    Auszug aus BGH, 19.06.1996 - 5 StR 274/96
    Im übrigen dürften, selbst wenn § 182 Abs. 1 StGB durch § 176 StGB verdrängt wird (so BGH MDR 1996, 620 - 3. Strafsenat - gegen BGH MDR 1996, 511, 512 - 1. Strafsenat, obiter - jeweils zur Veröffentlichtung in BGHSt bestimmt), die darin genannten Modalitäten bei der Bestrafung nach § 176 StGB gleichwohl erschwerend berücksichtigt werden.
  • BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00

    Anfragebeschluß zum Konkurrenzverhältnis zwischen sexuellem Mißbrauch von

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, daß von § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine gegenüber §§ 176, 176 a StGB gesteigerte Rechtsgutverletzung erfaßt wird und diese deshalb strafschärfend berücksichtigt werden könne (BGH NStZ-RR 1996, 355; Beschl. vom 14. September 1999 - 1 StR 433/99).
  • BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 182 Abs.

    Das führt hier zur Aufhebung des Ausspruchs über die betreffenden Einzelstrafen und die Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschl. vom 19. Juni 1996 - 5 StR 274/96).
  • BGH, 23.10.2000 - 5 ARs 49/00

    Stellungnahme zu einem Anfragebeschluss

    Der Senat neigt - auch in Konsequenz zu BGHSt 39, 100; 44, 196; BGH NJW 2000, 1878, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - dem im Anfragebeschluß vertretenen Rechtssatz zu (vgl. schon Senatsbeschluß vom 19. Juni 1996 - 5 StR 274/96 -, NStZ-RR 1996, 355 mit Anwendung des § 154a StPO).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3200
BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96 (https://dejure.org/1996,3200)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1996 - 4 StR 275/96 (https://dejure.org/1996,3200)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1996 - 4 StR 275/96 (https://dejure.org/1996,3200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.1996 - 2 StR 16/96

    Ablehnung der Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    Hierbei wird zu beachten sein, daß eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg grundsätzlich auch bei einem zunächst therapieunwilligen Angeklagten bestehen kann, sofern dieser erwarten läßt, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (BGH, Beschluß vom 26. April 1996 - 3 StR 95/96; vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. Mai 1996 - 2 StR 16/96).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    d) Die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration beim Angeklagten ist - für das Revisionsgericht nachvollziehbar - genauer als bisher (UA 28) festzustellen (vgl. BGHSt 37, 231, 239).
  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    Es bedarf zudem näherer Erörterung, ob der Angeklagte, der bei Begehung der Tat "alkoholisiert" und "erregt" (UA 10) war, einen möglichen tödlichen Ausgang des Geschehens in seine Überlegungen einbezogen und sich bewußt damit abgefunden hat (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Juni 1994 - 4 StR 267/94 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 249/87

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Resorptionsverlusten

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    Da dem Angeklagten nach der Tat eine Blutprobe entnommen wurde, ist diese der Berechnung zugrunde zu legen; die Trinkmengenangaben des Angeklagten sind nur für die Berechnung des "Nachtrunks" von Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 9 e, f; § 316 Rdn. 8 e).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    Einer etwaigen Anordnung der Unterbringung stünde nicht entgegen, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 04.06.1996 - 4 StR 245/96

    Fehlende Prüfung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    f) Angesichts der Feststellungen zur Alkoholabhängigkeit des Angeklagten (UA 4/5, 11/12, 29) wird eingehender als bisher zu prüfen sein, ob gemäß § 64 StGB seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt geboten ist (vgl. BGH StV 1995, 635; Senatsbeschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 245/96; Dreher/Tröndle aaO. § 64 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96

    Hinreichend konkrete Aussicht - Behandlungserfolg - Therapieunwilliger

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    Hierbei wird zu beachten sein, daß eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg grundsätzlich auch bei einem zunächst therapieunwilligen Angeklagten bestehen kann, sofern dieser erwarten läßt, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (BGH, Beschluß vom 26. April 1996 - 3 StR 95/96; vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. Mai 1996 - 2 StR 16/96).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95

    Vorrang - Eingewurzelte Neigung - Psychische Disposition - Übung - Rauschmittel

    Auszug aus BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
    f) Angesichts der Feststellungen zur Alkoholabhängigkeit des Angeklagten (UA 4/5, 11/12, 29) wird eingehender als bisher zu prüfen sein, ob gemäß § 64 StGB seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt geboten ist (vgl. BGH StV 1995, 635; Senatsbeschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 245/96; Dreher/Tröndle aaO. § 64 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    Bei Würgen oder Erdrosseln als Tötungshandlung verstreicht bis zum Erfolgseintritt in der Regel ein ganz erheblicher Zeitraum der Gewaltanwendung, wie auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Fällen problematischer Begründung des Tötungsvorsatzes zu entnehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 4 StR 275/96, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 48; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 5 StR 458/03, BGHR aaO Vorsatz, bedingter 57; vgl. ferner Eisen, Handwörterbuch der Rechtsmedizin, Bd. 1, 1973, S. 213, 217).
  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 30/02

    Vorsatz (Schluss aus den objektiven Tatumständen; Gefährlichkeit der Tathandlung

    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48).
  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz: Schluss aus der objektiven Tatausführung unter

    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48, 54).
  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96

    Auswirkungen einer Alkoholaufnahme im Zustand verminderter Schuldfähigkeit -

    Eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) kann grundsätzlich auch bei einem zunächst "einer Therapie nicht zugänglichen" (UA 18, 19) Angeklagten bestehen, sofern dieser erwarten läßt, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. BGH bei Detter NStZ 1996, 428; Senatsbeschluß vom 2. Juli 1996 - 4 StR 275/96).
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