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   BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96   

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https://dejure.org/1996,2639
BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96 (https://dejure.org/1996,2639)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1996 - 5 StR 370/96 (https://dejure.org/1996,2639)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 (https://dejure.org/1996,2639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 363
  • StV 1997, 9 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 459/95

    Beweiswürdigung - Beweiswert - Faserspuren

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96
    Bei seiner Bewertung des Nachtatverhaltens hat der Tatrichter zum einen nicht erkennbar bedacht, daß den Bemühungen um ein erfundenes Alibi nur ein sehr begrenzter Beweiswert zukam (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 28. November 1995 - 5 StR 459/95 - insoweit in StV 1996, 251 nicht abgedruckt); Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr. BGHSt 41, 153, 156 [BGH 05.07.1995 - 2 StR 137/95] m.w.N.).
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 703/86

    Verwertung des anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu dessen Nachteil

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96
    Zum anderen hat das Landgericht das anfängliche Schweigen des Angeklagten unzulässig zu seinem Nachteil berücksichtigt (vgl. etwa BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4 m.w.N.; siehe auch BGHSt 34, 324 ff.).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96
    Zum anderen hat das Landgericht das anfängliche Schweigen des Angeklagten unzulässig zu seinem Nachteil berücksichtigt (vgl. etwa BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4 m.w.N.; siehe auch BGHSt 34, 324 ff.).
  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96
    Bei seiner Bewertung des Nachtatverhaltens hat der Tatrichter zum einen nicht erkennbar bedacht, daß den Bemühungen um ein erfundenes Alibi nur ein sehr begrenzter Beweiswert zukam (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 28. November 1995 - 5 StR 459/95 - insoweit in StV 1996, 251 nicht abgedruckt); Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr. BGHSt 41, 153, 156 [BGH 05.07.1995 - 2 StR 137/95] m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96

    Benennung eines Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit

    Da der Angeklagte überhaupt keine Angaben zu machen brauchte und auch ein Unschuldiger zur Lüge greifen kann, ist die Heranziehung des Zeitpunktes, zu dem der offenbar die Tat pauschal bestreitende Angeklagte (UA S. 6) einen Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit benannt hat, rechtlich bedenklich (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 9, 13; Senat, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 -).".
  • BGH, 09.01.1997 - 5 StR 667/96

    Zulässigkeit unwahre Alibiangaben als Beweiszeichen für die Schuld

    Unwahre Alibiangaben lassen sich nur mit Vorsicht als Beweiszeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr.; BGHSt 41, 153, 156 [BGH 05.07.1995 - 2 StR 137/95]; BGH, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 - je m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05

    Beweisantrag; Ablehnung; Sachverständigenbeweis; anderes

    Das Scheitern eines nicht nur widerlegten, sondern sogar nachweislich erlogenen Alibis ist für sich allein ohne Rücksicht auf die Gründe und die Begleitumstände noch kein Indiz für die Täterschaft, denn auch ein Unschuldiger kann Zuflucht zur Lüge nehmen (vgl. BGH NStZ 2004, 392; NStZ-RR 96, 363; 98, 303; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., Rdnr. 25 zu § 261 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 05.03.2001 - 1 Ss 45/01

    Beweiswürdigung, Überzeugungsbildung, Alibi, widerlegtes, Einlassung, Lüge

    Solchen widerlegten Behauptungen kommt nur ein sehr begrenzter Beweiswert zu; denn unwahre Angaben lassen sich nur mit Vorsicht als Beweiszeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht in der Lüge nehmen kann (s. auch BGHSt 41, 153; BGH StV 1992, 259; 1997, 9 und 293; BGH NStZ 1986, 325; BGH StV 1985, 356, 357).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 314/97

    Rechtsmangelhafte Beweiswürdigung - Zigarette mit Blutanhaftungen als

    Allerdings lassen sich Lügen nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich wirklich ereignet hat (st. Rspr., BGHSt 41, 153, 156 [BGH 05.07.1995 - 2 StR 137/95]; BGH, Beschl. v. 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.07.1996 - 3 Ss 86/96   

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https://dejure.org/1996,8619
OLG Frankfurt, 10.07.1996 - 3 Ss 86/96 (https://dejure.org/1996,8619)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.07.1996 - 3 Ss 86/96 (https://dejure.org/1996,8619)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 3 Ss 86/96 (https://dejure.org/1996,8619)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 363
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97

    Unterlassene Vereidigung, Beruhen, Rüge, Aussage habe anderen Inhalt gehabt,

    Darüber hinaus scheidet ein Beruhen des Urteils auf dem genannten Verfahrensmangel dann aus, wenn der Zeuge, hätte der Tatrichter nicht versehentlich von einer Entscheidung über seine Vereidigung abgesehen, ohnehin gemäß § 61 Nr. 2 StPO als Verletzter unvereidigt geblieben wäre (OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 1996, 363, 364; OLG Hamm, JMBl NW 1983, 223, 225).

    Von der Vereidigung des Verletzten wird aber in der Praxis regelmäßig dann abgesehen, wenn seine Aussage - wie im vorliegenden Fall - mit dem übrigen Beweisergebnis übereinstimmt (so bereits OLG Hamm, JMBl NW 1983, 223, 225; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 363, 364).

  • OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05

    Ermessensausübung; Ermessensentscheidung; Gesetzesänderung; Neuregelung;

    Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.).
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