Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 19.07.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93   

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BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93 (https://dejure.org/1995,1592)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93 (https://dejure.org/1995,1592)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 (https://dejure.org/1995,1592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Willkürverbot - Verfahrenshindernis - Erstattung von Auslagen - Nichtverurteilter Beschuldigter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 45
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93
    Das der Strafe innewohnende sozialethische Unwerturteil ist mit der Versagung des Ersatzes von Auslagen nicht verbunden (vgl. BVerfGE 82, 106 [119]).

    b) Der Unschuldsvermutung als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 74, 358 [370 f.]; 82, 106 [114 f.]) widerstreitet es nicht, daß das Gericht auf die Schuld abstellt.

    Dies durfte es, weil es die Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife geführt hatte (vgl. BVerfGE 74, 358 [376]; 82, 106 [117]; vgl. insoweit die Entscheidungen der 2. Kammer des Zweiten Senats in NJW 1992, S. 1611 und 1612).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93
    b) Der Unschuldsvermutung als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 74, 358 [370 f.]; 82, 106 [114 f.]) widerstreitet es nicht, daß das Gericht auf die Schuld abstellt.

    Dies durfte es, weil es die Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife geführt hatte (vgl. BVerfGE 74, 358 [376]; 82, 106 [117]; vgl. insoweit die Entscheidungen der 2. Kammer des Zweiten Senats in NJW 1992, S. 1611 und 1612).

  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93
    Doch ist der Beschwerdeführer durch das Amtsgericht in die Sach- und Rechtslage eingeführt worden, so daß dem Urteil keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt wurden, zu denen er nicht hätte Stellung nehmen können (vgl. BVerfGE 7, 275 [278 f.]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 81, 132 [137]; stRspr).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93
    Diese Regelung hält dazu an, den Nachteilen, die dem von einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren Betroffenen entstehen können, selbst entgegenzuwirken und im Rahmen des Verständigen möglichst gering zu halten (vgl. BVerfGE 68, 237 [251 f.]).
  • OLG Karlsruhe, 16.01.1981 - 3 Ws 298/80
    Auszug aus BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93
    Zwar soll nach herrschender Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Verfahrenshindernis von vornherein erkennbar war, eine Auslagenerstattung vorgenommen werden (BGH, WiStra 1984, S. 62 f.; OLG Hamm, NJW 1969, S. 707; OLG Köln, MDR 1970, S. 610; OLG Saarbrücken, MDR 1972, S. 442; OLG Karlsruhe, MDR 1975, S. 426 und NStZ 1981, S. 228 ; vgl. auch Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 467 Rn. 57; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 467 Rn. 18).
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Berücksichtigung der Einziehung eines

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93
    Zwar soll nach herrschender Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Verfahrenshindernis von vornherein erkennbar war, eine Auslagenerstattung vorgenommen werden (BGH, WiStra 1984, S. 62 f.; OLG Hamm, NJW 1969, S. 707; OLG Köln, MDR 1970, S. 610; OLG Saarbrücken, MDR 1972, S. 442; OLG Karlsruhe, MDR 1975, S. 426 und NStZ 1981, S. 228 ; vgl. auch Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 467 Rn. 57; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 467 Rn. 18).
  • OLG Hamburg, 17.01.1975 - Ausl 1/75
    Auszug aus BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93
    Zwar soll nach herrschender Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Verfahrenshindernis von vornherein erkennbar war, eine Auslagenerstattung vorgenommen werden (BGH, WiStra 1984, S. 62 f.; OLG Hamm, NJW 1969, S. 707; OLG Köln, MDR 1970, S. 610; OLG Saarbrücken, MDR 1972, S. 442; OLG Karlsruhe, MDR 1975, S. 426 und NStZ 1981, S. 228 ; vgl. auch Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 467 Rn. 57; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 467 Rn. 18).
  • BVerfG, 01.12.1991 - 2 BvR 260/91

    Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93
    Dies durfte es, weil es die Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife geführt hatte (vgl. BVerfGE 74, 358 [376]; 82, 106 [117]; vgl. insoweit die Entscheidungen der 2. Kammer des Zweiten Senats in NJW 1992, S. 1611 und 1612).
  • EGMR, 15.01.2015 - 48144/09

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch eine gerichtliche Schuldfeststellung, die

    2 BvR 254/88 and 2 BvR 1343/88, cited above, §§ 39-40; file no. 2 BvR 2588/93, decision of 6 February 1995, § 9).
  • LG Koblenz, 29.05.2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Wegen überlanger Dauer: Koblenzer Neonazi-Verfahren eingestellt

    Vielmehr wird durch das Gericht damit nur abgelehnt, die notwendigen Auslagen zu Lasten der Allgemeinheit zu erstatten (vgl. EGMR, Urteil vom 25.08.1987, Az. 10282/83, 9/1986/107/155, NJW 1988, 3257-3258; BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99, NJW 2000, 1427-1429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats, Az. 2 BvR 2588/93, NStZ-RR 1996, 45-46; OLG Frankfurt, Beschluss des 2. Strafsenats, Az. 2 Ws 90/80, NJW 1980, 2031-2032).

    Allerdings darf es sich dabei nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder Schuldzuweisung handeln, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99, NJW 2000, 1427-1429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats, Az. 2 BvR 2588/93, NStZ-RR 1996, 45-46).

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines das Verfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen zur Feststellung eines selbständigen Grundrechtsverstoßes zu führen (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427; NJW 1990, 2741; NJW 1992, 1612; NStZ 1992, 289; NStZ-RR 1996, 45).

    Schuldspruchreife setzt nach den Maßstäben dieser Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts voraus, daß die Hauptverhandlung durchgeführt wurde und der Angeklagte das letzte Wort hatte (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427, 2428; NJW 1990, 2741, 2742; NStZ-RR 1996, 45, 46).

    Vielmehr wird durch das Gericht damit nur abgelehnt, die notwendigen Auslagen zu Lasten der Allgemeinheit zu erstatten (vgl. EGMR NJW 1988, 3257, 3258; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46; OLG Frankfurt NJW 1980, 2031; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 467 Rdn. 55 m.w.Nachw.).

    Allerdings muß dabei aus der Begründung deutlich hervorgehen, daß es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (BVerfG NStZ 1992, 289, 290; NJW 1992, 1612, 1613; NStZ-RR 1996, 45).

  • BVerfG, 02.04.2004 - 2 BvR 386/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Auslagenerstattung bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 82, 106 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 -, NStZ-RR 1996, S. 45 f.) stellt die Versagung des Auslagenersatzes keine Strafe oder strafähnliche Sanktion dar.

    Ferner ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, einem nicht verurteilten Beschuldigten unter allen Umständen sämtliche Auslagen zu erstatten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 - sowie Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 - Nr. 9/1986/107/155 -, NJW 1988, S. 3257, 3258 zu Art. 6 II MRK).

    Ein Erstattungsanspruch besteht vielmehr nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, die unter anderem das Veranlasserprinzip - verfassungsrechtlich unbedenklich - verwirklicht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 -).

  • BVerfG, 07.02.2002 - 2 BvR 9/02

    Zur Versagung einer Auslagenerstattung nach StPO § 467 Abs 4 bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 82, 106 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 - in Juris veröffentlicht) stellt die Versagung des Auslagenersatzes keine Strafe oder strafähnliche Sanktion dar.

    Ferner ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, einem nicht verurteilten Beschuldigten unter allen Umständen sämtliche Auslagen zu erstatten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 - sowie Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 - Nr. 9/1986/107/155 -, NJW 1988, S. 3257, 3258 zu Art. 6 II MRK).

    Ein Erstattungsanspruch besteht vielmehr nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, die unter anderem das Veranlasserprinzip - verfassungsrechtlich unbedenklich - verwirklicht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 -).

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Unschuldsvermutung (Art 9 Abs

    Auf strafrechtliche Schuld darf eine Entscheidung nur gestützt werden, wenn das Verfahren durch einen förmlichen Schuldspruch beendet oder zumindest bis zur Schuldspruchreife durchgeführt wurde (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254/88, 2 BvR 1343/88 -, BVerfGE 82, 106 = juris Rn. 40, und vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 1995 [richtig: 2 BvR 2588/93 - d. Red.] -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04

    Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens vor

    Ein Erstattungsanspruch besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 -, NStZ-RR 1996, S. 45).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht, solange klargestellt ist, dass die Auslagenentscheidung nicht auf einer gerichtlichen Schuldfeststellung beruht, sondern nur auf der Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (vergl. BVerfG, NJW 1992, 1612, NStZ-RR 1996, 45, BGH a.a.O).
  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    Danach darf eine Entscheidung nur dann auf das Vorliegen von strafrechtlicher Schuld gestützt werden, wenn das Verfahren durch einen förmlichen Schuldspruch beendet oder zumindest bis zur Schuldspruchreife durchgeführt wurde (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 1343/88 -, BVerfGE 82, 106 = juris Rn. 40, und vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03

    Auslagenerstattung bei Einstellung des Strafverfahrens mangels Strafantrages

    Soweit die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem Beschluss vom 6. Februar 1995 (- 2 BvR 2588/93 -, NStZ-RR 1996, S. 45, 46) einen Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) durch die Versagung der Auslagenerstattung bei einer Verfahrenseinstellung wegen eines von vornherein erkennbaren Verfahrenshindernisses verneinte, lag dort - anders als hier - der Auslagenentscheidung entsprechend dem Wortlaut des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO eine Ermessensausübung zu Grunde.
  • OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06

    Einstellung des Verfahrens; Kostenentscheidung; Auferlegung der Kosten auf die

  • OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung: Erfordernis einer sachlichen

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - 2a Ss OWi 10/00

    Doppelahndungsverbot; Ordnungswidrigkeiten; Verkauf landwirtschaftlicher

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - 2a Ss 19/03

    Möglichkeit der Verneinung eines besonderen öffentlichen Interesses an der

  • LG Düsseldorf, 25.05.2009 - 61 Qs 51/09

    Straf- und Bußgeldverfahren - Einstellung wegen Verfolgungshindernisses: Diese

  • KG, 01.10.1999 - 1 Ss 3/99

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Tod des Angeklagten während des

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - III Ss 19/03

    Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung;

  • KG, 07.08.2000 - 1 Ss 135/00
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1505/95   

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BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1505/95 (https://dejure.org/1995,3800)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1995 - 2 BvR 1505/95 (https://dejure.org/1995,3800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Formlose Zusendung des Anhörungsbogens und rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34 Abs. 2; StPO § 35 Abs. 2; StVG § 25a
    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen die Ahndung eines Parkverstoßes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mißbrauch - Verfassungsbeschwerde - Unzulässigkeit - Unbegründetheit - Aussichtslos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 45
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.12.1994 - 2 BvR 2434/94

    Mißbrauchsgebühr bei einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1505/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1992 - 2 BvR 1294/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).

    Indes muß es das Bundesverfassungsgericht nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben in dieser Weise durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden, indem es mit einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde leichtfertig überzogen wird (vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ).

  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 2718/93

    Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1505/95
    Mißbräuchlich im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG ist eine Verfassungsbeschwerde danach u.a. dann eingelegt, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muß (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 - 2 BvR 2718/93 und 2 BvR 2721/93 -, Umdruck S. 2; Mellinghoff in: Clemens/Umbach, Mitarbeiterkommentar BVerfGG , § 34 Rn. 72 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1505/95
    Der Beschwerdeführer hat schon nicht dargelegt, was er anderes im Falle der von ihm geforderten Gehörsgewährung vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 89, 291 [305]; stRspr).
  • BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 1321/92

    Mißbräuchliche Verfassuhngsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1505/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1992 - 2 BvR 1294/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).
  • BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen bei den Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1505/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1992 - 2 BvR 1294/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).
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