Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.09.1995

Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1995 - 1 StR 188/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3028
BGH, 16.05.1995 - 1 StR 188/95 (https://dejure.org/1995,3028)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1995 - 1 StR 188/95 (https://dejure.org/1995,3028)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 1 StR 188/95 (https://dejure.org/1995,3028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung - Oralverkehr - Versuch - Typische Vorbereitungshandlung - Abgrenzung vom Versuchsbeginn - Geschlechtsverkehr - Vergewaltigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177, § 178

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 125
  • NStZ 1996, 31
  • NStZ 1996, 32
  • NStZ-RR 1996, 5
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 16.05.1995 - 1 StR 188/95
    Die Entscheidung in BGHSt 33, 142, 146 f. betrifft einen anderen Fall: Wegen Gesetzeskonkurrenz entfällt versuchte sexuelle Nötigung, die zum Zweck anschließender Vergewaltigung aufgegeben wird.
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 16.05.1995 - 1 StR 188/95
    Das Drücken des Gesichts der Frau gegen seinen erregten Geschlechtsteil ist nach dem äußeren Erscheinungsbild eine sexualbezogene Handlung, die nach den Gesamtumständen auch von Erheblichkeit im Sinne des § 184 c Nr. 1 StGB gewesen ist (vgl. hierzu BGHSt 35, 76, 78 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 184 c Rdn. 5 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06

    Vollendete besonders schwere sexuelle Nötigung; Aufhebungsumfang bei

    Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfasst nur sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten "am" Opfer bzw. solche, die das Opfer "am" Täter oder einem Dritten vornimmt, was jeweils einen unmittelbaren Körperkontakt voraussetzt (vgl. BGH NStZ 1992, 433 m.w.N.; NStZ 1996, 31, 32; NStZ-RR 1997, 292; BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 5; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 48 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

    Jedenfalls solche Handlungen des Opfers, die eine nach der Vorstellung des Täters eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellen, führen zur Vollendung der mit der qualifizierten Drohung erstrebten Nötigung (vgl. auch zum Teilerfolg der sexuellen Nötigung BGH NStZ 1996, 31, 32).
  • BGH, 14.07.1999 - 5 StR 238/99

    Sexuelle Handlung; Vollendung; Sexuelle Nötigung

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist in den Fällen 41 und 44 aus den Gründen von BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2, 3, 4, 5, 7 und 8 keine vollendete sexuelle Nötigung im Sinne von § 178 Abs. 1 StGB a.F. gegeben.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.09.1995 - 5 Ss 220/95 - 26/95 IV   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7635
OLG Düsseldorf, 11.09.1995 - 5 Ss 220/95 - 26/95 IV (https://dejure.org/1995,7635)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.1995 - 5 Ss 220/95 - 26/95 IV (https://dejure.org/1995,7635)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 1995 - 5 Ss 220/95 - 26/95 IV (https://dejure.org/1995,7635)
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Meldung bei Ausländerbehörde

§ 240 StGB, Zweck-Mittel-Relation einer Anzeige, 'innerer Zusammenhang', 'sozialwidrig';

§ 185 StGB, Art. 5 GG, Verfolgung privater Interessen

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 5
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

    Jedenfalls bei einer sachlich nicht gerechtfertigten, willkürlichen Verknüpfung von angewandtem Mittel und erstrebtem Zweck liegt Verwerflichkeit im Sinne des § 253 Abs. 2 StGB vor (BGH, Urteil vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254, 258; ebenso OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 5, 6).
  • OLG Hamm, 07.05.2015 - 5 RVs 55/15

    Strafbarkeit wegen Beleidigung bei Äußerung von Schmähkritik mit persönlicher

    Im "Kampf um das Recht" müssen durchaus starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte hingenommen werden (vgl. BVerfG [Kammerbeschluss], NJW 1988, 191, 193; BGH, NJW 1988, 1099; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 5, 7).
  • LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08

    Strafverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter eines als

    Vorliegend wird aber die Drohung mit der Strafanzeige als dem eingesetzten Nötigungsmittel in eine von der Rechtsprechung als unzulässig angesehene und deshalb regelmäßig zu missbilligende Beziehung zu der verlangten Zahlung als Nötigungszweck gesetzt (vergl. BGHSt 5, S. 254 (258); OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, S. 5 (6)).
  • VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn zwischen Mittel und Zweck kein innerer Zusammenhang besteht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 11. September 1995 - 5 Ss 220/95 - 26/95 IV - NStZ-RR 1996, 5 ; Schönke/Schröder, StGB , 24. Aufl. § 240 RdNr. 20).
  • OLG Bremen, 26.08.1999 - Ss 16/99

    Ausgestaltung der Aufhebung eines Urteils im strafrechtlichen Revisionsverfahren;

    Eine zur Wahrung von Rechtspositionen abgegebene ehrenrührige Äußerung muß jedoch immer im Hinblick auf die konkrete Prozeßsituation zur Rechtswahrung geeignet und erforderlich erscheinen sowie der Rechtsgüter- und Pflichtenlage angemessen sein (BVerfG aaO, Allerdings darf ein Rechtsanwalt die Interessen seines Mandanten gegenüber Gerichten und Behörden durchaus mit Nachdruck, unter Umständen auch mit drastischen Worten, vertreten (BVerfG aaO, OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 5, 7 mwN).
  • OLG Hamm, 02.06.1998 - 3 Ss 1/98

    Sachrüge, Sprungrevision, Begriff der Tat

    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (BGHR, StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 2, Urteil vom 03.11.1988 - 1 StR 476/88 - m.w.N.; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 79; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 5).
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