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   BayObLG, 20.03.1995 - 3 St 13/94   

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https://dejure.org/1995,8215
BayObLG, 20.03.1995 - 3 St 13/94 (https://dejure.org/1995,8215)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.1995 - 3 St 13/94 (https://dejure.org/1995,8215)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 1995 - 3 St 13/94 (https://dejure.org/1995,8215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 7
  • BayObLGSt 1995, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.1992 - StB 30/91

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "werben" im Tatbestand des Werbens für eine

    Auszug aus BayObLG, 20.03.1995 - 3 St 13/94
    Dieser Organisationsbezug ist nicht schon immer dann zu bejahen, wenn in irgendeiner Form - ohne deutlichen, werbenden Hinweis auf die Organisation als solche - auf eine terroristische Vereinigung angespielt wird (BGH aaO. sowie Beschlüsse vom 29.1. und 12.2.1992 - StB 30/91 und StB 2/92; BayObLG vom 18.11., 18.12., 23.12.1991 und vom 5.10.1992 - 3 St 13, 17, 11/91 und 3 St 8/92).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BayObLG, 20.03.1995 - 3 St 13/94
    Diese Begriffsbestimmung umfaßt grundsätzlich auch die sogenannte Sympathiewerbung (BGH aaO.; BGHSt 33, 16/18).
  • BayObLG, 15.06.1982 - 3 St 23/81
    Auszug aus BayObLG, 20.03.1995 - 3 St 13/94
    werden regelmäßig nicht nach Sinngehalt, sondern nach deren Eignung ausgewählt, bürgerliche Tabus zu verletzen (Brockhaus Enzyklopädie 1992 Stichwort Punk; BayObLG vom 15.6.1982 - 3 St 23/81 m.w.N. = NStZ 1983, 123 ).
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus BayObLG, 20.03.1995 - 3 St 13/94
    Deshalb ist eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten bei vorläufiger Tatbewertung (BGHSt 23, 304/306) nicht zu erwarten (LR/Rieß StPO 24. Aufl. § 203 Rn. 15).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 91/78

    Merkmal des Werbens für eine kriminelle Vereinigung - Gewinnung von Mitgliedern

    Auszug aus BayObLG, 20.03.1995 - 3 St 13/94
    a) Den Tatbestand des Werbens für eine terroristische Vereinigung erfüllt, wer als Nichtmitglied - gezielt - ihre Stärkung und Unterstützung mit Mitteln der Propaganda bezweckt (BGHSt 28, 26/28).
  • BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97

    Werben für terroristische Vereinigung - Versuchte Anstiftung zur Gründung einer

    So, wie der Gesetzgeber einerseits der geringeren kriminellen Intensität des bloßen Werbens für eine derartige Vereinigung im Vergleich zur Gründung oder der mitgliedschaftlichen Beteiligung durch einen gesonderten, milderen Strafrahmen (§ 129 a Abs. 3 StGB ) Rechnung getragen hat, ist andererseits zu berücksichtigen, daß wegen der weitgefaßten Tatbestandsbeschreibung, die auch die sogenannte Sympathiewerbung umfaßt (vgl. hierzu BGHSt 28, 26/28), eine einschränkende Auslegung geboten ist (BGHSt 33, 18; BayObLGSt 1995, 57/58).

    Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, der Angeklagte benütze den bereits legendären Ruf der RAF als Symbol (Kennzeichen) für eine auf diese Art besonders provozierend und drastisch zum Ausdruck gebrachte eigene Protesthaltung, die sich gegen die "BRD" richtet, soweit diese Staatsmacht verkörpert (BayObLGSt 1995, 57/59).

  • AGH Saarland, 12.08.2002 - AGH 2/02

    Rechtsanwalt, Beleidigung, Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB

    Im Rahmen dieser Vorschrift ist die Grenze des Hinzunehmenden dann überschritten, wenn sich die ehrverletzende Äußerung unter Abwägung aller Umstände des konkreten Falles nicht mehr als angemessenes Mittel der Wahrnehmung der Mandanteninteressen erweist, insbesondere wenn sie eine zusätzliche Abwertung des betroffenen Gegners zum Ausdruck bringt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 7).
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