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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.08.1995 - Ss 326/95   

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https://dejure.org/1995,3305
OLG Oldenburg, 28.08.1995 - Ss 326/95 (https://dejure.org/1995,3305)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.08.1995 - Ss 326/95 (https://dejure.org/1995,3305)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. August 1995 - Ss 326/95 (https://dejure.org/1995,3305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf einzelne Teile eines einheitlichen Schuldspruchs; Bestimmung der Grenze zur nicht geringen Menge bei Cannabis-Produkten; Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf einzelne Teile eines einheitlichen Schuldspruchs; Bestimmung der Grenze zur nicht geringen Menge bei Cannabis-Produkten; Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.08.1995 - Ss 326/95
    Das Berufungsgericht ist in einem solchen Fall an die rechtliche Qualifikation des Schuldspruchs und den dafür vorgesehenen Rahmen gebunden (vgl. BGHSt 7, 283 sowie das erwähnte Urteil des Senats).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.08.1995 - Ss 326/95
    Zwar ist grundsätzlich auch bei Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch möglich und führt zur Teilrechtskraft des angefochtenen Urteils im Schuldspruch, mag dieser auch in der rechtlichen Bewertung der festgestellten Tatsachen Fehler enthalten (vgl. dazu BGHSt 29, 359 ff. sowie Urteil des Senats vom 13. Februar 1995 - Ss 37/95 -).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.08.1995 - Ss 326/95
    In der Sache selbst stehen die Urteilsausführungen nicht im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH StV 1995, 225).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.08.1995 - Ss 326/95
    Danach liegt auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (StV 1994, 295) die Grenze zur nicht geringen Menge bei Cannabis-Produkten bei 7, 5 g des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (vgl. auch Beschluss des Senats vom 29. August 1995 - Ss 271/95 -).
  • BPatG, 12.12.2000 - 33 W (pat) 163/00
    Prozessuale Willenserklärungen unterliegen auch nicht der Irrtumsanfechtung (vgl BGHZ 12, 284; 80, 389; BGH NJW 1991, 2839; BFH NJW 1970, 631; BPatGE 6, 183; 38, 71; zum Strafrecht: OLG Oldenburg NStZ-RR 1996, 77).
  • OLG Oldenburg, 25.09.1995 - Ss 337/95

    Zulässigkeit der Einordnung der Annahme einer nicht geringen Menge

    Danach liegt auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 8StV 1994, 295) die Grenze zur nicht geringen Menge bei Canabis-Produkten bei 7, 5 Gramm des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. August 1995 - Ss 326/95 -).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.09.1995 - Ss 337/95   

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OLG Oldenburg, 25.09.1995 - Ss 337/95 (https://dejure.org/1995,3654)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.09.1995 - Ss 337/95 (https://dejure.org/1995,3654)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. September 1995 - Ss 337/95 (https://dejure.org/1995,3654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 11 Abs. 4 Nr. 5 BtMG 1972
    Zulässigkeit der Einordnung der Annahme einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel zum Tatbestand und damit zur Schuldfeststellung des Urteils; Auslegung und Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung im Strafverfahren ; Einordnung des Merkmals "nicht geringe Menge" als ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Einordnung der Annahme einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel zum Tatbestand und damit zur Schuldfeststellung des Urteils; Auslegung und Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung im Strafverfahren ; Einordnung des Merkmals "nicht geringe Menge" als ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 77
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 28.08.1995 - Ss 326/95

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf einzelne Teile eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.09.1995 - Ss 337/95
    Danach liegt auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 8StV 1994, 295) die Grenze zur nicht geringen Menge bei Canabis-Produkten bei 7, 5 Gramm des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. August 1995 - Ss 326/95 -).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.09.1995 - Ss 337/95
    Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Auffassung des Landgerichts mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht in Einklang steht, BGH StV 1995, 225.
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