Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 09.07.1995

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 85



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00  

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Andererseits bedarf es in solchen Fällen der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGH NStZ-RR 2000, 299, 300; 1996, 355, 356; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99  

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

    Andererseits bedarf es in solchen Fällen der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7).

    Andererseits bedarf es in solchen Fällen der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).

  • BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09  

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Anordnung einer Unterbringung des Angeklagten in

    Auf die Frage, ob nicht mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten zu erreichen wäre (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7).

    Auf die Frage, ob nicht mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten zu erreichen wäre (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7), ist das Landgericht jedoch nicht eingegangen.

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  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07  

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der

    Soweit das Landgericht - dem Sachverständigen folgend - eine Therapierbarkeit des Angeklagten 'derzeit' für ausgeschlossen hält, lassen die Urteilsgründe besorgen, dass es nicht geprüft hat, ob die konkrete Aussicht besteht, dass eine Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 64 Rdn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.2008 - 4 StR 20/08  

    Schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören durch Brandlegung bei einem

    In der neuen Hauptverhandlung werden daher durch die - sachverständig beratene - Strafkammer auch Feststellungen zur Frage der hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Unterbringungsanordnung zu treffen sein (vgl. hierzu BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7, 8).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00  

    Feststellungsvoraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Für die Annahme der Aussichtslosigkeit im Hinblick auf die problematische "psychische Disposition" des Angeklagten bedarf es aber der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Mitteln eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGHR § 64 StGB Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99).
  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05  

    Hang zum Betäubungsmittelmissbrauch (Neigung; physische Abhängigkeit);

    Ob aber der Schluß vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, läßt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller insoweit maßgeblichen Umstände (dazu BGH NStZ-RR 1997, 34; 1996, 85; 1996, 163) beurteilen.
  • BGH, 04.04.2000 - 5 StR 94/00  

    Verwerfung der Revision als unbegründet, Anordnung der Unterbringung in einer

    Bei diesen Gegebenheiten brauchte der Tatrichter in den Urteilsgründen nicht zu erläutern, daß er die Möglichkeit für ausgeschlossen hielt, der Angeklagte werde sich etwa im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (vgl. zu solchen besonderen Fallgestaltungen BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 12. November 1996 - 4 StR 519/96 - BGH, Beschluß vom 27. August 1997 - 2 StR 406/97 - BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 492/98 -).
  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00  

    Schwere räuberische Erpressung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges; Sich

    Allein der Umstand, daß er den Bitten seiner Eltern, sich einer Therapie zu unterziehen, nur halbherzig Folge leistete und sich nach einer Entgiftung alsbald wieder dem Drogenkonsum zuwandte, genügt hierfür nicht (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 85; 163; 1998, 70; BGH, Beschluß vom 21. Januar 1999 - 4 StR 697/98).
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95  

    StGB § 64

    Ob aber der Schluß vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, läßt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit unter Berücksichtigung aller insoweit erheblichen Umstände, namentlich auch der Gründe und Wurzeln des in Rede stehenden Motivationsmangels, beurteilen (BGH, Beschl. v. 12. Juli 1995 - 2 StR 281/95).
  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95  

    StGB § 20, § 212

  • BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96  

    StGB § 64

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98  

    StGB § 212

  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 492/98  

    StGB § 64

  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98  

    StGB § 63

  • BGH, 21.09.1999 - 1 StR 430/99  

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Unzureichende Sprachkenntnisse;

  • BGH, 27.08.1997 - 2 StR 406/97  

    StGB § 64

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.07.1995 - 3 Ss 164/94   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 85



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03  
    Bei einem derartigen Wert ist aber nicht nur die Frage der verminderten Schuldfähigkeit, sondern auch die Frage eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit zu prüfen (BGH VRS 50, 358; BayObLGSt 1974, 46/48; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1996, 85).
  • BayObLG, 02.11.2004 - 1St RR 109/04  

    Abgrenzung zwischen informatorischer Befragung und Vernehmung des Beschuldigten

    Der Senat geht daher in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei einem Wert von 2, 5 Promille nicht nur die Frage der verminderten Schuldfähigkeit - die bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 0 Promille, bei schwerwiegenden Gewalttaten ab 2, 2 Promille zu prüfen ist -, sondern auch die Frage eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit zu prüfen ist (BayObLGSt 1974, 46/48; Senatsbeschluss vom 20.2.2003 - 1St RR 10/03; OLG Frankfurt a. Main NStZ-RR 1996, 85).
  • OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97  

    StGB § 316 Abs. 1

    Zwar hat die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt, daß auch aus der von einer vorangehenden einschlägigen Bestrafung ausgehenden Warnwirkung auf ein vorsätzliches Handeln des Täters bei der neuen Trunkenheitsfahrt geschlossen werden kann (vgl. Senatsurteil NZV 1996, 204, 205; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1996, 85, 86; OLG Koblenz NZV 1993, 444, 445; OLG Karlsruhe NZV 1993, 117, 118).
  • OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08  

    Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt

    Nimmt aber die Fähigkeit des Täters, seine Fahruntüchtigkeit aufgrund der Trinkmenge richtig einzuschätzen, mit zeitlicher Entfernung zum Trinkende ab, bedarf die Annahme des Vorsatzes auch bei einer über dem Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholkonzentration um so sorgfältigerer Prüfung und Begründung (vgl. OLG Zweibrücken in VRS 66, 136, 137; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 1996, 85, 86).
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