Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.11.1995

Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95   

Vermeidung des Wehrdienstes in Kroatien

§ 211 StGB, Heimtücke, niedrige Beweggründe

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 353 StPO
    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des Schuldspruchs, wenn von zwei Mordmerkmalen eines rechtsfehlerfrei bejaht worden ist und bezüglich des anderen eine neue Entscheidung des Tatrichters erforderlich ist.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 41, 222
  • NJW 1996, 471
  • MDR 1996, 84
  • NStZ-RR 1996, 98



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03  

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß bei zutreffender Bejahung eines Mordmerkmals die fehlerhafte Verneinung eines weiteren Mordmerkmals den Bestand des Schuldspruchs jedenfalls dann nicht gefährdet, wenn hinsichtlich des fehlerhaft behandelten Mordmerkmals weitere tatrichterliche Feststellungen - so wie hier - nicht erforderlich sind (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 1 Teilaufhebung 1).
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96  

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Sie bleibt vom Wegfall eines von zwei angenommenen Mordmerkmalen unberührt (vgl. BGHSt 41, 222).

    Der Senat hat deshalb auch die Feststellungen aufgehoben, die das Landgericht dazu getroffen hat (vgl. BGHSt 41, 222, 224).

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02  

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

    Abwehrversuche, die das durch einen überraschenden Angriff in seinen Verteidigungsmöglichkeiten behinderte Opfer im letzten Moment unternommen hat, stehen der Heimtücke daher nicht entgegen (BGH NJW 1996, 471; NStZ 1999, 506 m. w. N.).

    Abwehrversuche, die das durch einen überraschenden Angriff in seinen Verteidigungsmöglichkeiten behinderte Opfer im letzten Moment unternommen hat, stehen der Heimtücke daher nicht entgegen (BGH NJW 1996, 471; NStZ 1999, 506 m. w. N.).

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  • BGH, 26.09.2001 - 1 StR 321/01  

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Fehlende moralische Rechtfertigung und

    Motive, denen "jedermann je nach Anlaß mehr oder weniger stark erliegen kann, tragen nicht von vorneherein den Stempel der Niedrigkeit" (BGH NJW 1996, 471, 472 m. w. Nachw.).

    Im übrigen tragen Motive, denen "jedermann je nach Anlaß mehr oder weniger stark erliegen kann, nicht von vorneherein den Stempel der Niedrigkeit" (BGH NJW 1996, 471, 472 für eine aus "Wut, Enttäuschung und Rachsucht" begangene Tat m. w. Nachw.).

  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00  

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Insoweit sind auch ergänzende Feststellungen zur inneren Tatseite, die den bereits getroffenen nicht widersprechen dürfen, zulässig ( BGHSt 41, 222, 223; noch offengelassen in BGHSt 41, 57, 61; BGH NStZ 1994, 583).
  • BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05  

    Täterschaft und Teilnahme beim Mord (Akzessorietät; täterbezogene und tatbezogene

    Die Frage, ob der Angeklagte mit der Möglichkeit einer heimtückischen Tatbegehung rechnete und diese in Kauf genommen hat, kann hiervon losgelöst geprüft und entschieden werden (vgl. BGHSt 41, 222).
  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99  

    Mordmerkmal der Heimtücke

    Abwehrversuche, die das durch einen überraschenden Angriff in seinen Verteidigungsmöglichkeiten behinderte Opfer im letzten Moment unternommen hat, stehen der Heimtücke daher nicht entgegen (BGH NJW 1996, 471 m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06  

    Mord (Heimtücke; Arglosigkeit zum Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99  

    Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere

    Obwohl von den vom Tatrichter für das zweite Tötungsgeschehen angenommenen drei Mordmerkmalen eines entfällt, können der Schuldspruch (vgl. BGHSt 41, 222), aber auch der Strafausspruch bestehen bleiben.
  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96  

    StGB § 211

    Daß das Hinzutreten oder der Wegfall eines weiteren Mordmerkmals die rechtliche Einordnung der Tat unberührt läßt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGH NStZ 1994, 583 ; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 10; BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95).
  • BGH, 25.10.2011 - 4 StR 455/11  

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich; mittels einer das Leben

  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11  

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernis bereiten; ähnlich

Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1995 - 1 StR 167/95   

Fahrt zum Jeep

§§ 211, 22 StGB, Heimtücke, maßgeblicher Zeitpunkt: Eintritt in das Versuchsstadium

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 98



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02  

    Tat im prozessualen Sinne (Anklageumfang; Tateinheit; Tatmehrheit; zeitliches

    Somit umfaßt der Lebensvorgang, aus dem die zugelassene Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (BGH NStZ 1992, 451; NStZ 1995, 46; NStZ-RR 1996, 98; NStZ 1997, 127; NStZ 1997, 446; NStZ 2000, 208; NStZ 2001, 440).
  • BGH, 18.03.2003 - 4 StR 17/03  

    Unvollständige / widersprüchliche Beweiswürdigung (Beruhen; nachlässige

    Zum einen betrifft die Beweiswürdigung zum Bauchstich, der innerhalb eines einheitlichen Geschehens als die schwerwiegendste der drei Verletzungshandlungen anzusehen ist, nicht nur den Schuldumfang, sondern wesentliche Modalitäten des Tathergangs (vgl. BGH Beschl. vom 2. November 1995 - 1 StR 167/95; Beschl. vom 13. Mai 1993 - 1 StR 232/93; Kuckein in KK 4. Aufl. § 353 StPO Rdn. 13).
  • BGH, 28.11.1995 - 1 StR 558/95  

    StGB § 179

    Das Sachurteil muß den durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozeßstoff erschöpfen; der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, der den Gegenstand der Untersuchung bildet, muß vollständig abgeurteilt werden (vgl. BGH, Urt. vom 2. November 1995 - 1 StR 167/95).
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