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   BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95   

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BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95 (https://dejure.org/1995,1134)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1995 - 1 StR 393/95 (https://dejure.org/1995,1134)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95 (https://dejure.org/1995,1134)
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Vermeidung des Wehrdienstes in Kroatien

§ 211 StGB, Heimtücke, niedrige Beweggründe

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 353 StPO
    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des Schuldspruchs, wenn von zwei Mordmerkmalen eines rechtsfehlerfrei bejaht worden ist und bezüglich des anderen eine neue Entscheidung des Tatrichters erforderlich ist

  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmale - Heimtücke - Niedrige Beweggründe - Revisionsgrund - Revisionsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211; StPO § 353

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 222
  • NJW 1996, 471
  • MDR 1996, 84
  • NStZ-RR 1996, 98
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.1986 - 4 StR 275/86

    Tötung eines Kindes aus niedrigen Beweggründen nach körperlicher und seelischer

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95
    Bei dieser Gesamtwürdigung, die dem Tatrichter obliegt (vgl. BGH NJW 1967, 1140; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 1), hätte es sich aufgedrängt, etwa gegeneinander abzuwägen, daß der Angeklagte einerseits zwar keinen Anspruch darauf hatte, sich mit Hilfe seiner Ehefrau einen illegalen Aufenthalt in Deutschland zu sichern und sich so seiner Militärdienstpflicht zu entziehen, daß aber andererseits die Enttäuschung über das Scheitern dieser Hoffnung nicht ohne weiteres als auf tiefster Stufe stehend und verachtenswert zu beurteilen wäre.
  • BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94

    Mordversuch - Beweisantrag - Fragepflicht - Auslegung

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß bei zutreffender Bejahung eines Mordmerkmals die fehlerhafte Verneinung eines weiteren Mordmerkmals den Bestand des Schuldspruchs dann nicht gefährdet, wenn hinsichtlich des fehlerhaft behandelten Mordmerkmals weitere tatrichterliche Feststellungen nicht erforderlich sind (BGH NStZ 1994, 583; im Ergebnis ebenso BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß bei zutreffender Bejahung eines Mordmerkmals die fehlerhafte Verneinung eines weiteren Mordmerkmals den Bestand des Schuldspruchs dann nicht gefährdet, wenn hinsichtlich des fehlerhaft behandelten Mordmerkmals weitere tatrichterliche Feststellungen nicht erforderlich sind (BGH NStZ 1994, 583; im Ergebnis ebenso BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95
    Bei dieser Gesamtwürdigung, die dem Tatrichter obliegt (vgl. BGH NJW 1967, 1140; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 1), hätte es sich aufgedrängt, etwa gegeneinander abzuwägen, daß der Angeklagte einerseits zwar keinen Anspruch darauf hatte, sich mit Hilfe seiner Ehefrau einen illegalen Aufenthalt in Deutschland zu sichern und sich so seiner Militärdienstpflicht zu entziehen, daß aber andererseits die Enttäuschung über das Scheitern dieser Hoffnung nicht ohne weiteres als auf tiefster Stufe stehend und verachtenswert zu beurteilen wäre.
  • BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14

    Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters

    ... Neben ungehemmter Eigensucht und krasser Rücksichtslosigkeit ist ein weiteres Leitprinzip die in der Tötung motivational zu Tage tretende Missachtung des personellen Eigenwerts des Opfers (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, NStZ-RR 1996, 98 f.; LK/Jähnke, StGB, 11. Aufl., § 211 Rn. 26-28; Müko/Schneider, § 211 Rn. 75).
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß bei zutreffender Bejahung eines Mordmerkmals die fehlerhafte Verneinung eines weiteren Mordmerkmals den Bestand des Schuldspruchs jedenfalls dann nicht gefährdet, wenn hinsichtlich des fehlerhaft behandelten Mordmerkmals weitere tatrichterliche Feststellungen - so wie hier - nicht erforderlich sind (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 1 Teilaufhebung 1).
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Sie bleibt vom Wegfall eines von zwei angenommenen Mordmerkmalen unberührt (vgl. BGHSt 41, 222).

    Der Senat hat deshalb auch die Feststellungen aufgehoben, die das Landgericht dazu getroffen hat (vgl. BGHSt 41, 222, 224).

  • BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05

    Täterschaft und Teilnahme beim Mord (Akzessorietät; täterbezogene und tatbezogene

    Die Frage, ob der Angeklagte mit der Möglichkeit einer heimtückischen Tatbegehung rechnete und diese in Kauf genommen hat, kann hiervon losgelöst geprüft und entschieden werden (vgl. BGHSt 41, 222).
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Insoweit sind auch ergänzende Feststellungen zur inneren Tatseite, die den bereits getroffenen nicht widersprechen dürfen, zulässig (BGHSt 41, 222, 223; noch offengelassen in BGHSt 41, 57, 61; BGH NStZ 1994, 583).
  • BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18

    Rücktritt (beendeter Versuch: Ingangsetzen einer neuen Kausalkette); Mord

    Da die zuletzt genannte Erwägung ausschließlich die Strafzumessung betrifft und die Frage, ob der Angeklagte aus sonstigen niedrigen Beweggründen gehandelt hat, vorliegend für den Schuldspruch wegen Mordes rechtlich nicht von Bedeutung ist und in tatsächlicher Hinsicht selbständig beurteilt werden kann (BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, BGHSt 41, 222, 223), ist die Revision wirksam auf den Strafausspruch beschränkt.
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

    Abwehrversuche, die das durch einen überraschenden Angriff in seinen Verteidigungsmöglichkeiten behinderte Opfer im letzten Moment unternommen hat, stehen der Heimtücke daher nicht entgegen (BGH NJW 1996, 471; NStZ 1999, 506 m. w. N.).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 242/15

    Heimtücke trotz offen feindseliger Vorgehensweise (Zeitspanne zwischen dem

    Abwehrversuche, die das durch einen überraschenden Angriff in seinen Verteidigungsmöglichkeiten behinderte Opfer im letzten Moment unternommen hat, stehen der Heimtücke daher nicht entgegen (BGH, Urteile vom 3. September 2002 - 5 StR 139/02, NStZ 2003, 146, 147; vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, NJW 1996, 471; vom 21. Januar 1970 - 3 StR 182/69, juris Rn. 6).
  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernis bereiten; ähnlich

    Da sich in den inmitten stehenden Fällen die Gefahr jeweils in einem die Wertgrenze von 750 Euro übersteigenden Schaden realisiert hat, können beide Fragen losgelöst voneinander geprüft und beantwortet werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, BGHSt 41, 222, 223 f.); es ist nicht zu besorgen, dass Feststellungen im Zusammenhang mit dem Eintritt einer konkreten Leibesgefahr dem Schuldspruch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nachträglich die tatsächliche Grundlage entziehen könnten.
  • BGH, 25.10.2011 - 4 StR 455/11

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich; mittels einer das Leben

    Beide Fragen betreffen voneinander abgrenzbare Ausschnitte des Gesamtgeschehens und können daher getrennt beantwortet werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, BGHSt 41, 222, 223 f.; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 353 Rn. 7).
  • BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99

    Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere

  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23

    Verbrennen eines Menschen als grausame Handlung

  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

  • BGH, 10.07.2018 - 3 StR 204/18

    Heimtücke (Arglosigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt; erste mit Tötungsvorsatz

  • LG Aschaffenburg, 12.05.2016 - Ks 104 Js 5210/15

    Hochschwangere getötet: Rebeccas Mörder muss lebenslang in Haft

  • BGH, 04.03.2020 - 1 StR 32/20

    Heimtückemord (Arglosigkeit des Opfers bei offen feindseligem Auftreten des

  • BGH, 26.09.2001 - 1 StR 321/01

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Fehlende moralische Rechtfertigung und

  • BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06

    Mord (Heimtücke; Arglosigkeit zum Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz

  • LG Köln, 06.09.2022 - 111 Ks 5/22

    25-Jähriger wegen Mordes an Ex-Freundin und Sohn verurteilt

  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96

    Arglosigkeit und Wehrlosigkeit in Anbetracht eines offen feindseligen

  • LG Kleve, 08.03.2017 - 150 Ks 1/15
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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1995 - 1 StR 167/95   

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BGH, Entscheidung vom 02. November 1995 - 1 StR 167/95 (https://dejure.org/1995,3193)
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Fahrt zum Jeep

§§ 211, 22 StGB, Heimtücke, maßgeblicher Zeitpunkt: Eintritt in das Versuchsstadium

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils bei einem Widerspruch des Schuldumfangs und der wesentlichen Modalitäten des Tathergangs

  • rechtsportal.de

    StGB § 211

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 98
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02

    Tat im prozessualen Sinne (Anklageumfang; Tateinheit; Tatmehrheit; zeitliches

    Somit umfaßt der Lebensvorgang, aus dem die zugelassene Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (BGH NStZ 1992, 451; NStZ 1995, 46; NStZ-RR 1996, 98; NStZ 1997, 127; NStZ 1997, 446; NStZ 2000, 208; NStZ 2001, 440).
  • BGH, 18.03.2003 - 4 StR 17/03

    Unvollständige / widersprüchliche Beweiswürdigung (Beruhen; nachlässige

    Zum einen betrifft die Beweiswürdigung zum Bauchstich, der innerhalb eines einheitlichen Geschehens als die schwerwiegendste der drei Verletzungshandlungen anzusehen ist, nicht nur den Schuldumfang, sondern wesentliche Modalitäten des Tathergangs (vgl. BGH Beschl. vom 2. November 1995 - 1 StR 167/95; Beschl. vom 13. Mai 1993 - 1 StR 232/93; Kuckein in KK 4. Aufl. § 353 StPO Rdn. 13).
  • BGH, 28.11.1995 - 1 StR 558/95

    Sexualdelikte - Voraussetzungen für Schuldspruch - Fahrlässige Körperverletzung

    Das Sachurteil muß den durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozeßstoff erschöpfen; der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, der den Gegenstand der Untersuchung bildet, muß vollständig abgeurteilt werden (vgl. BGH, Urt. vom 2. November 1995 - 1 StR 167/95).
  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

    Massgeblicher Zeitpunkt für die Vorstellung des Opfers, keinen Angriff erwarten zu müssen, ist grundsätzlich der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung; das heisst mit Eintritt der Tat in das Versuchsstadium (st. Rspr., so z.B. BGH, Urteil v. 04.07.1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382; BGH, Urteil v. 09.01.1991 - 3 StR 205/90 in NJW 1991, 1963; BGH, Urteil v. 02.11.1995 - 1 StR 167/95 in LSK 1996, 220166; BGH, Urteil v. 11.10.2005 - 1 StR 250/05 in NStZ-RR 2006, 10; BGH, Urteil v. 29.4.2009 - 2 StR 470/08 in NStZ 2009, 569).
  • LG Düsseldorf, 15.06.2011 - 17 Ks 7/11
    Insoweit ist grundsätzlich auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs abzustellen (vgl. BGH Urteil vom 2. November 1995 - 1 StR 167/95 - NStZ-RR 1996, 98).
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