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   BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96   

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https://dejure.org/1996,2948
BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96 (https://dejure.org/1996,2948)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1996 - 2 StR 244/96 (https://dejure.org/1996,2948)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 (https://dejure.org/1996,2948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit bei einer "dissozialen Persönlichkeitsstörung" - Ausschluss eines chronischen Alkoholismus, wenn man regelmäßig größere Mengen Alkohol zu sich nimmt - Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 323a, § 63, § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 102
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96
    Ist die Verminderung der Schuldfähigkeit durch die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten mitverursacht, letztlich aber auf Alkoholgenuß zurückzuführen, so kann § 63 StGB nur dann angewandt werden, wenn der die Schuldfähigkeit berührende Mangel auf einem derartigen psychischen Defekt (Persönlichkeitsstörung) beruht, daß aus ihm der Zwang zum Trinken mit der Folge weiterer Dekompensation der Persönlichkeit infolge des Alkoholkonsums erwächst (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Zustand 12 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 378/87

    Anforderungen an den Vorsatz bei vorsätzlich herbeigeführtem Vollrausch -

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96
    Es hätte deshalb Veranlassung bestanden zu prüfen, ob der Angeklagte von einem derart starken Drang zum Alkohol beherrscht war, daß seine Fähigkeit, der Versuchung zu übermäßigem Genuß alkoholischer Getränke zu widerstehen, im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1; BGH StV 1984, 154; 1984, 419; BGH bei Holtz MDR 1986, 441; BGH bei Theune NStZ 1986, 154).
  • BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84

    Erfordernis der Darlegung der Auswirkungen sowohl einer hirnorganischen

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96
    Es hätte deshalb Veranlassung bestanden zu prüfen, ob der Angeklagte von einem derart starken Drang zum Alkohol beherrscht war, daß seine Fähigkeit, der Versuchung zu übermäßigem Genuß alkoholischer Getränke zu widerstehen, im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1; BGH StV 1984, 154; 1984, 419; BGH bei Holtz MDR 1986, 441; BGH bei Theune NStZ 1986, 154).
  • BGH, 13.10.1983 - 1 StR 684/83

    Begehung einer Vollrauschtat durch einen Alltagsalkoholiker - Verminderung der

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96
    Es hätte deshalb Veranlassung bestanden zu prüfen, ob der Angeklagte von einem derart starken Drang zum Alkohol beherrscht war, daß seine Fähigkeit, der Versuchung zu übermäßigem Genuß alkoholischer Getränke zu widerstehen, im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1; BGH StV 1984, 154; 1984, 419; BGH bei Holtz MDR 1986, 441; BGH bei Theune NStZ 1986, 154).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit hinsichtlich des Sich-Berauschens genügt für eine Strafbarkeit nach § 323a StGB, sofern diesbezüglich eine Schuldunfähigkeit sicher ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 305/07, NStZ-RR 2007, 368; vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96, NStZ-RR 1997, 299; vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96, NStZ-RR 1997, 102).
  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtwidrige Tat:

    Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist.
  • BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03

    Anfragebeschluss; Vollrausch; Sicherungsverwahrung (ultima ratio; Verhältnis zur

    Dieser Rechtsprechung haben sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95 - und vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen.
  • BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07

    Vollrausch (mögliche verminderte Schuldfähigkeit schon während des

    ... Allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßig eintretenden Kontrollverlust rechtfertigt nicht die Annahme, die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt (BGH NStZ 1996, 334; BGH NStZ-RR 1997, 102 und 299).
  • BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98

    Begriff des Beweisantrages; Ungeeignetheit eines Beweises

    Die bloße Annahme, der Zeuge werde die Beweisbehauptung nicht bestätigen, genügt aber nicht (BGH NStZ-RR 1997, 102).
  • BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03

    Vollrausch (Sichberauschen; Anfragebeschluss); Unterbringung in einem

    Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der Frage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB als rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht aber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH - 5. Strafsenat - NStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; möglicherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95).
  • BGH, 17.02.1998 - 1 StR 750/97

    Entführung gegen den Willen der Entführten - Unterbringung in einem

    Gleiches gilt für andere berauschende Mittel (vgl. BGHSt 34, 313, 314 sowie BGHR StGB § 63 Zustand 12 = NStZ 1990, 538; Zustand 17; vgl. ferner BGH NStZ 1986, 331 f. sowie NStZ-RR 1997, 102).
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