Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.01.1997

Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96   

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https://dejure.org/1996,3668
BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96 (https://dejure.org/1996,3668)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1996 - 3 StR 352/96 (https://dejure.org/1996,3668)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 (https://dejure.org/1996,3668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Richterliche Aufklärungspflicht - Bestimmtheit des Beweisantrages - Verjährungshemmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78b, § 78c; StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 167
  • StV 1997, 77
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Bei dem Antrag handelte es sich wegen unbestimmter Tatsachenbehauptungen nicht um einen Beweis-, sondern um einen nicht nach § 244 Abs. 6 StPO zu bescheidenden Ermittlungsantrag (vgl. BGHSt 37, 162).

    Allerdings muß der Tatrichter im Rahmen seiner Aufklärungspflicht bei einem schlagwortartig formulierten oder in einer Wertung zusammengefaßten Beweisbegehren durch Befragung des Antragstellers auf Darlegung und Substantiierung der zugrundeliegenden Tatsachen hinwirken (BGHSt 37, 162, 166).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Die allgemeine Frage, ob zugunsten eines sexuell mißbrauchten Kindes, das nicht die Kraft findet, sich Außenstehenden anzuvertrauen, und das nur sein Tagebuch zur Aufarbeitung der an ihm begangenen Straftaten hat, ein generelles Beschlagnahmeverbot hinsichtlich dieses Tagebuchs besteht (vgl. zum Schutz des Tagebuchs eines Straftäters BVerfGE 80, 367; BGH NStZ 1994, 350), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83

    Beschränkung der Überprüfung eines angefochtenen Urteils auf die Verjährungsfrage

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Die Ablaufhemmung für die Verjährung nach Verkündung eines erstinstanzlichen Urteils soll auch den Grundsatz verwirklichen, daß die Verjährung möglichst nicht während eines schwebenden und von den Strafverfolgungsbehörden betriebenen Verfahrens eintritt (BGHSt 32, 209 unter Hinweis auf Gesetzgebungsmaterialien).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Urteil nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen zur fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138) aufgehoben, weil Anklage und Eröffnungsbeschluß, die pauschalierend lediglich wenige der 460 abgeurteilten Fälle erfaßten, nicht ausreichend konkretisiert waren.
  • BGH, 30.03.1994 - StB 2/94

    Tagebuch - Beschlagnahme - Auswertung

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Die allgemeine Frage, ob zugunsten eines sexuell mißbrauchten Kindes, das nicht die Kraft findet, sich Außenstehenden anzuvertrauen, und das nur sein Tagebuch zur Aufarbeitung der an ihm begangenen Straftaten hat, ein generelles Beschlagnahmeverbot hinsichtlich dieses Tagebuchs besteht (vgl. zum Schutz des Tagebuchs eines Straftäters BVerfGE 80, 367; BGH NStZ 1994, 350), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auch auf Mängel der Anklage oder des Eröffnungsbeschlusses kommt es - im Rahmen der Reichweite des § 264 StPO - für den Eintritt der Ablaufhemmung grundsätzlich nicht an (vgl. BGH NJW 1994, 808, 809; BGH NStZ-RR 1997, 167).
  • BGH, 05.03.2024 - 1 StR 448/23
    Mit der Behauptung, den Angeklagten und die Zeugin A.    habe "ein rein freundschaftliches Verhältnis [verbunden], das von Vertrauen geprägt war und vollständig ohne sexuellen Kontakt auskam", nennt der Angeklagte nur ein Beweisziel, welches als Bewertung zur Nachvollziehbarkeit durch das Gericht und Beweiserheblichkeit mit konkreten, auch in zeitlicher Hinsicht und den Umständen nach zumindest umrissenen, hinreichend feststellbaren und überprüfbaren Tatsachenbehauptungen hätte belegt werden müssen (vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2003 - 5 StR 378/02 Rn. 5; vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 Rn. 7 und vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90 Rn. 6); solche sind auch der Begründung des Antrags nicht zu entnehmen.
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    Darüber hinaus ist eine Tat selbst dann Gegenstand "des Verfahrens' im Sinne des § 78b Abs. 3 StGB, wenn ein Gericht lediglich irrig davon ausgegangen ist, dass die abgeurteilte Tat von der Anklage umfasst wäre (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96, NStZ-RR 1997, 167).
  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17

    Unterbrechung der Verjährung (Anordnung der Vernehmung des Beschuldigten: Form,

    Damit ergibt sich die Grenze der Unterbrechungswirkung aus dem objektiven Umfang der Tat, wie sie sich dem Gericht letztlich darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96, BGHR StGB § 78 Abs. 3 Urteil 1; LK-StGB/Schmid, 12. Aufl., § 78c Rn. 15).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

    Zwar würde es an einer hinreichend bestimmten Beweistatsache fehlen, wenn der Antragsteller allein eine Schlussfolgerung oder Wertung behauptet (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 6; vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, BGHSt 43, 321, 328; vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90, BGHSt 37, 162, 164).
  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 222/99

    Vergewaltigung; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Verjährte Tatteile dürfen zudem - in eingeschränktem Umfang - bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 11 Vorleben 11 und 20; BGH, Beschl. vom g. Oktober 1996 - 3 StR 352/96).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 2 StE 2/05
    Abgesehen davon, dass der Sache nach eine sog. Negativtatsache unter Beweis gestellt wird, beinhalten die Wendungen "alles ausdrücken" und "komplizierte Sachverhalte" keine Konkreten Tatsachenbehauptungen, sondern Wertungen, die zur Nachvollziehbarkeit durch der Senat und Beweiserheblichkeit mit konkreten, hinreichend feststellbaren und überprüfbaren Tatsachenbehauptungen hätten belegt werden müssen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 6).
  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97

    Verjährungsfrist für den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfen auch verjährte Taten - wie andere Umstände aus dem Lebensbereich des Täters - bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nicht verjährte Straftaten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Vorleben 11 und 20; BGH, Beschluß vom 9. August 1995 - 2 StR 379/95; BGH, Beschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 506/93; Senatsentscheidung vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2460
BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96 (https://dejure.org/1997,2460)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1997 - 2 StR 668/96 (https://dejure.org/1997,2460)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 (https://dejure.org/1997,2460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines Brandstifters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Störung im hirnorganischen Bereich oder an einer Persönlichkeitsstörung, die bei zusätzlicher Alkoholkrankheit Spannungszustände verursacht - Pflicht des Gerichts, sich bei der Anordnung nach § ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 63; StPO § 246a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 166
  • NStZ-RR 1997, 167
  • StV 1997, 468
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.10.1971 - 4 StR 432/71

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen als Verfahrensfehler -

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Von einer Untersuchung des Angeklagten darf in der Regel nicht allein deshalb Abstand genommen werden, weil der Angeklagte sich weigert, sie zuzulassen und dabei mitzuwirken (vgl. BGH NJW 1972, 348).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 674/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Beanstandung

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 06.10.1989 - 2 StR 460/89

    Erfordernis der Darstellung der konkreten Symptome eines psychisch abnormen

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Es kann ferner offenbleiben, ob der Tatrichter eine krankhafte Alkoholsucht, die als länger dauernder Zustand im Sinne des § 63 StGB in Betracht kommen kann (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Zustand 2, 9) nur - wie der Generalbundesanwalt meint - im Widerspruch zu seinen Ausführungen zu § 64 StGB, wo ein Hang zum Alkoholmißbrauch verneint wird, angenommen hat.
  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95 - auch BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15, 17).
  • BGH, 09.10.1996 - 2 StR 419/96

    Anforderungen an die Feststellung der Schuldunfähigkeit als Rechtfertigung der

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Dieser Rechtsfehler führt zur Aufhebung der angeordneten Maßregel (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1996 - 2 StR 419/96 -).
  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Es kann ferner offenbleiben, ob der Tatrichter eine krankhafte Alkoholsucht, die als länger dauernder Zustand im Sinne des § 63 StGB in Betracht kommen kann (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Zustand 2, 9) nur - wie der Generalbundesanwalt meint - im Widerspruch zu seinen Ausführungen zu § 64 StGB, wo ein Hang zum Alkoholmißbrauch verneint wird, angenommen hat.
  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 179/95

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Verminderte

    Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96
    Es kann dahinstehen, ob den Urteilsgründen hinreichend zu entnehmen ist, daß die Voraussetzungen des § 21 StGB zweifelsfrei festgestellt sind, was Voraussetzung für eine Anordnung gemäß § 63 StGB ist (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluß vom 7. Juni 1995 - 2 StR 179/95 - m.w.N.; vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 63 Rdn. 4).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Das gilt gleichermaßen für die Anordnung des § 63 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232; BGH StraFo 2003, 282; Beschl. vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04), denn dieser setzt einen länger dauernden psychischen Defektzustand des Betroffenen voraus, auf welchem dessen Gefährlichkeit beruht (vgl. etwa BGHSt 34, 24, 28; 42, 385, 388; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 1997, 166; 2000, 298; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 63 Rdn. 66; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 63 Rdn. 6 f., 12, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Darüber hinaus hat es nicht ausreichend dargelegt, wie sich die Folgen der beim Beschuldigten vorliegenden Psychose auf seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit auswirken (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 21).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Der Tatrichter muß aber die Ursachen der Störung und deren Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. für die Fälle der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB: BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15; BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 - und vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Diese Darlegungsanforderungen hat der Tatrichter auch dann zu beachten, wenn der Angeklagte - wie im vorliegenden Fall - eine Exploration abgelehnt hat (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96, BGHR StGB § 63 Zustand 21).
  • BGH, 23.03.2005 - 2 StR 459/04

    Steuerungsfähigkeit (Urteilsgründe; Anknüpfungstatsachen); Unterbringung in einem

    Die insgesamt knappen und zum Teil allgemein gehaltenen (UA S. 20: exzentrische Verhaltensweisen und Anomalien) Ausführungen der Strafkammer zu der festgestellten Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis (in Form einer schizotypen Störung, UA S. 19) lassen nicht nur eine geschlossene Darstellung der Anknüpfungstatsachen und der diese Einschätzung tragenden fachlichen Begründung vermissen (vgl. BGHR StGB § 63, Zustand 20, 21), die auch nicht durch einzelne Hinweise zu Verhaltensauffälligkeiten bei den einzelnen festgestellten Taten ersetzt werden kann.

    Ausführungen hierzu (auch im Hinblick auf das Verhältnis von fehlender Einsichtsund Steuerungsfähigkeit; vgl. dazu BGHSt 40, 341, 349; BGH, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04) wären auch deshalb vonnöten gewesen, weil ansonsten eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose nicht gestellt werden kann (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 21).

  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 408/20

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Diese Darlegungsanforderungen hat der Tatrichter grundsätzlich auch dann zu beachten, wenn der Angeklagte - wie im vorliegenden Fall - eine Exploration abgelehnt hat (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96, BGHR StGB § 63 Zustand 21).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 32/97

    Körperverletzungen durch gezielte Schüsse mit Luftgewehren - Erhebliche

    Ein weiterer zur Aufhebung führender (vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 - m.w.Nachw.) Rechtsfehler ist darin zu sehen, daß das Landgericht unzureichende Feststellungen zum Zustand des Angeklagten getroffen hat.
  • OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 1 Ws 48/08

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an

    In Anbetracht der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit rechtfertigen nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen, eine Unterbringung nach § 63 StGB und eine entsprechende einstweilige Unterbringung nach § 126 a StPO (BGH NStZ 1995, 228; BGH NStZ-RR 1997, 166; BGH NStZ-RR 2005, 72).
  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 551/97

    Zulässigkeit der Verknüpfung von Strafe mit der Anordnung einer Maßregel -

    Der Tatrichter muß die Auswirkungen der Störung auf die Schuldfähigkeit des Täters zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 m.w.N. = StV 1997, 468).
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