Weitere Entscheidungen unten: BGH, 05.02.1997 | OLG Nürnberg, 28.01.1997

Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3668
BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96 (https://dejure.org/1996,3668)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1996 - 3 StR 352/96 (https://dejure.org/1996,3668)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 (https://dejure.org/1996,3668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Richterliche Aufklärungspflicht - Bestimmtheit des Beweisantrages - Verjährungshemmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78b, § 78c; StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 167
  • NStZ-RR 1997, 168
  • StV 1997, 77
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Bei dem Antrag handelte es sich wegen unbestimmter Tatsachenbehauptungen nicht um einen Beweis-, sondern um einen nicht nach § 244 Abs. 6 StPO zu bescheidenden Ermittlungsantrag (vgl. BGHSt 37, 162).

    Allerdings muß der Tatrichter im Rahmen seiner Aufklärungspflicht bei einem schlagwortartig formulierten oder in einer Wertung zusammengefaßten Beweisbegehren durch Befragung des Antragstellers auf Darlegung und Substantiierung der zugrundeliegenden Tatsachen hinwirken (BGHSt 37, 162, 166).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Die allgemeine Frage, ob zugunsten eines sexuell mißbrauchten Kindes, das nicht die Kraft findet, sich Außenstehenden anzuvertrauen, und das nur sein Tagebuch zur Aufarbeitung der an ihm begangenen Straftaten hat, ein generelles Beschlagnahmeverbot hinsichtlich dieses Tagebuchs besteht (vgl. zum Schutz des Tagebuchs eines Straftäters BVerfGE 80, 367; BGH NStZ 1994, 350), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83

    Beschränkung der Überprüfung eines angefochtenen Urteils auf die Verjährungsfrage

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Die Ablaufhemmung für die Verjährung nach Verkündung eines erstinstanzlichen Urteils soll auch den Grundsatz verwirklichen, daß die Verjährung möglichst nicht während eines schwebenden und von den Strafverfolgungsbehörden betriebenen Verfahrens eintritt (BGHSt 32, 209 unter Hinweis auf Gesetzgebungsmaterialien).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Urteil nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen zur fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138) aufgehoben, weil Anklage und Eröffnungsbeschluß, die pauschalierend lediglich wenige der 460 abgeurteilten Fälle erfaßten, nicht ausreichend konkretisiert waren.
  • BGH, 30.03.1994 - StB 2/94

    Tagebuch - Beschlagnahme - Auswertung

    Auszug aus BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96
    Die allgemeine Frage, ob zugunsten eines sexuell mißbrauchten Kindes, das nicht die Kraft findet, sich Außenstehenden anzuvertrauen, und das nur sein Tagebuch zur Aufarbeitung der an ihm begangenen Straftaten hat, ein generelles Beschlagnahmeverbot hinsichtlich dieses Tagebuchs besteht (vgl. zum Schutz des Tagebuchs eines Straftäters BVerfGE 80, 367; BGH NStZ 1994, 350), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auch auf Mängel der Anklage oder des Eröffnungsbeschlusses kommt es - im Rahmen der Reichweite des § 264 StPO - für den Eintritt der Ablaufhemmung grundsätzlich nicht an (vgl. BGH NJW 1994, 808, 809; BGH NStZ-RR 1997, 167).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    Darüber hinaus ist eine Tat selbst dann Gegenstand "des Verfahrens' im Sinne des § 78b Abs. 3 StGB, wenn ein Gericht lediglich irrig davon ausgegangen ist, dass die abgeurteilte Tat von der Anklage umfasst wäre (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96, NStZ-RR 1997, 167).
  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17

    Unterbrechung der Verjährung (Anordnung der Vernehmung des Beschuldigten: Form,

    Damit ergibt sich die Grenze der Unterbrechungswirkung aus dem objektiven Umfang der Tat, wie sie sich dem Gericht letztlich darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96, BGHR StGB § 78 Abs. 3 Urteil 1; LK-StGB/Schmid, 12. Aufl., § 78c Rn. 15).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

    Zwar würde es an einer hinreichend bestimmten Beweistatsache fehlen, wenn der Antragsteller allein eine Schlussfolgerung oder Wertung behauptet (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 6; vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, BGHSt 43, 321, 328; vom 29. August 1990 - 3 StR 184/90, BGHSt 37, 162, 164).
  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 222/99

    Vergewaltigung; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Verjährte Tatteile dürfen zudem - in eingeschränktem Umfang - bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 11 Vorleben 11 und 20; BGH, Beschl. vom g. Oktober 1996 - 3 StR 352/96).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 2 StE 2/05
    Abgesehen davon, dass der Sache nach eine sog. Negativtatsache unter Beweis gestellt wird, beinhalten die Wendungen "alles ausdrücken" und "komplizierte Sachverhalte" keine Konkreten Tatsachenbehauptungen, sondern Wertungen, die zur Nachvollziehbarkeit durch der Senat und Beweiserheblichkeit mit konkreten, hinreichend feststellbaren und überprüfbaren Tatsachenbehauptungen hätten belegt werden müssen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 6).
  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97

    Verjährungsfrist für den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfen auch verjährte Taten - wie andere Umstände aus dem Lebensbereich des Täters - bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nicht verjährte Straftaten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Vorleben 11 und 20; BGH, Beschluß vom 9. August 1995 - 2 StR 379/95; BGH, Beschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 506/93; Senatsentscheidung vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96   

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https://dejure.org/1997,3684
BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96 (https://dejure.org/1997,3684)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1997 - 2 StR 509/96 (https://dejure.org/1997,3684)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 2 StR 509/96 (https://dejure.org/1997,3684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Totschlag und versuchtem Totschlag zu versuchtem und vollendetem Mord - Rechtsfehlerhafte Verneinung des Mordmerkmals der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers, wenn dieses sich in einem Streit mit dem Täter befand, zwischen Streitzeitpunkt und Tatzeit ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 211

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 168
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 699/92

    Mord - Arglosigkeit - Heimtücke

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15 und 16; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15 und 16; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Daß dem Angeklagten die Tatsachen, die es rechtfertigen, sein Tun als heimtückisches Vorgehen einzuordnen, bekannt waren, und daß er diese Situation für sein Vorgehen ausnutzen wollte (vgl. BGHSt 6, 120 f; 11, 139, 144; BGH NStZ 1985, 216; 1987, 173; 554, 555; BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9 und 11), liegt angesichts der Feststellungen der Strafkammer zum Tatgeschehen auf der Hand.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Wesentlich ist, daß der Täter sein Opfer, das keinen Angriff erwartet (also arglos ist), in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382 f [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 39, 353, 368).
  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96

    Arglosigkeit und Wehrlosigkeit in Anbetracht eines offen feindseligen

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15 und 16; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15 und 16; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Wesentlich ist, daß der Täter sein Opfer, das keinen Angriff erwartet (also arglos ist), in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382 f [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 39, 353, 368).
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Daß dem Angeklagten die Tatsachen, die es rechtfertigen, sein Tun als heimtückisches Vorgehen einzuordnen, bekannt waren, und daß er diese Situation für sein Vorgehen ausnutzen wollte (vgl. BGHSt 6, 120 f; 11, 139, 144; BGH NStZ 1985, 216; 1987, 173; 554, 555; BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9 und 11), liegt angesichts der Feststellungen der Strafkammer zum Tatgeschehen auf der Hand.
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15 und 16; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 2 StR 509/96
    Daß dem Angeklagten die Tatsachen, die es rechtfertigen, sein Tun als heimtückisches Vorgehen einzuordnen, bekannt waren, und daß er diese Situation für sein Vorgehen ausnutzen wollte (vgl. BGHSt 6, 120 f; 11, 139, 144; BGH NStZ 1985, 216; 1987, 173; 554, 555; BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9 und 11), liegt angesichts der Feststellungen der Strafkammer zum Tatgeschehen auf der Hand.
  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83

    Annahme des Merkmals der Heimtücke bei einem versuchten Mord - Entfallen der

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84

    Heimtücke, wenn der Täter unter allen Umständen zur Tat entschlossen ist,

  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Denn die besondere Gefährlichkeit heimtückischen Handelns liegt darin, daß der Täter sein Opfer in hilfloser Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu entgehen oder diesen doch wenigstens zu erschweren (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; BGH GA 1971, 113, 114; BGH NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 2003, 146; BGH, Beschl. vom 3. August 2000 - 4 StR 259/00).
  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

    Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 384; 39, 353, 368, Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168).

    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig gegenübertritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168).

  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00

    Verletzung der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts

    Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382.384; 39, 353, 368: Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168).

    Eine nur feindselige Atmosphäre schließt Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; Senatsurteil NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 1999, 506, 507).

  • BGH, 04.06.2013 - 4 StR 180/13

    Mord (Heimtücke: Beweiswürdigung)

    Das Opfer kann daher auch dann arglos im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB sein, wenn der Täter ihm offen feindselig entgegentritt, also etwa von vorne angreift, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, um dem Angriff noch irgendwie zu begegnen (BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, NStZ-RR 2012, 245; Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 509/96, NStZ-RR 1997, 168).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 163/22

    Mord (Heimtücke: offene Feindseligkeit; Arg- und Wehrlosigkeit, bewusstes

    Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers können vielmehr auch dann gegeben sein, wenn der Täter ihm feindselig gegenübertritt, das Tatopfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so dass ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99, NStZ 1999, 506, 507; vom 5. Februar 1997 - 2 StR 509/96, NStZ-RR 1997, 168).
  • BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00

    Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    a) Der Annahme eines Heimtückemordes steht nicht entgegen, daß der Angeklagte sein Opfer zu sich herumdrehte, bevor er ihm den gezielten Stich in das Herz versetzte; denn Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Moment erkennt, so daß ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 1997, 168; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 13, 15, 16).
  • LG Düsseldorf, 15.06.2011 - 17 Ks 7/11
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann vorliegen, wenn der Täter dem Opfer feindselig entgegentritt, das Opfer die drohende Gefahr aber erst im letzten Augenblick erkennt, so dass ihm keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (BGH Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 405/96 - Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 509/96 - NStZ-RR 1997, 168).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5151
OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96 (https://dejure.org/1997,5151)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.01.1997 - Ws 1211/96 (https://dejure.org/1997,5151)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - Ws 1211/96 (https://dejure.org/1997,5151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    StGB § 57 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Warnfunktion der Strafe

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
    Für die Entscheidung über Aussetzungsanträge von zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten, deren Schuld noch nicht nach § 57 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB gewichtet ist (Altfälle) hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 03. Juni 1992 (BVerfGE 86, 289, 324 f, NJW 92, 2947, 2951) bestimmt, daß zu Lasten des Verurteilten nur das dem Urteil zugrundeliegende Tatgeschehen und die dazu festgestellten Umstände der Ausführung und der Auswirkung der Tat zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
    Für "Neufälle" hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 22. November 1994 (NJW 1995, 407 ) entschieden, daß die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach § 57 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB Umstände von Gewicht verlangt, wobei die Entscheidung des Schwurgerichts zur Schuld aufgrund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu treffen ist.
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
    bb) Die Nichtberücksichtigung gravierender Vorstrafen würde auch den Gleichheitssatz, Art. 3 GG , verletzen, der verbietet, wesentlich Gleiches ungleich und wesentlich Ungleiches gleich zu behandeln (BVerfGE 53, 313, 329).
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 1697/93

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Vollstreckungsdauer bei fünffachem Mord

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
    Dieses Ergebnis liegt innerhalb des im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 (Az.: 2 BvR 1697/93) mitgeteilten Spektrums, wonach bei Fällen einzelner Mordtaten im Durchschnitt eine Vollstreckungsdauer von 15 bis 20 Jahren festgesetzt wurde.
  • OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 3 Ws 811/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
    Da im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens nach § 57 a Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 454 Abs. 1 StPO darüber zu entscheiden ist, bis wann die Vollstreckung unter dem Gesichtspunkt der besonderen Schwere der Schuld fortzusetzen ist, kommt keine isolierte Festsetzung der besonderen Schwere der Schuld, sondern nur eine Festlegung der Vollstreckungsdauer aufgrund einer vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung in Betracht, OLG Frankfurt, StV 95, 539.
  • OLG Nürnberg, 22.02.1996 - Ws 13/96

    Besondere Schwere der Schuld bei Altfällen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
    Diese Betrachtungsweise entspricht, wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Februar 1996 (Az.: Ws 13/96) entschieden hat, auch verfassungsrechtlichen Grundsätzen:.
  • OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21

    Absehen von Vorwegvollstreckung geringerer Verurteilungen gegenüber lebenslanger

    Zum anderen fließen in die vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung auch diejenigen Umstände ein, die die Entwicklung des Verurteilten im Strafvollzug prägen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. Januar 1997 - Ws 1211/96 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 1994 - 2 Ws 151/94 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17. Februar 1994 - 2 Ws 602/93 -, juris).
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