Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.12.1996

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96   

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BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96 (https://dejure.org/1996,2540)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1996 - 1 StR 562/96 (https://dejure.org/1996,2540)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 (https://dejure.org/1996,2540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Blockieren der Fahrspuren und des Standstreifen in der Absicht eine Fahrtrichtung zu sperren - Generalpräventive und spezialpräventive Gründe bei der Strafzumessung - Abwägung der Erschwerungsgründe und der Milderungsgründe, bei der Prüfung eines besonders schweren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 196
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96
    Freilich wäre es rechtlich zu beanstanden, wenn die Strafkammer nicht eine nach eigener Wertung angemessene Strafe verhängt hätte, sondern die Strafe allein im Hinblick auf Rechtsfolgen, die eine andere Kammer des Landgerichts im gleichen Tatkomplex verhängt hat, verschärft hätte (vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 986; BGHSt 28, 318, 323 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; G. Schäfer, Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 363 ff. jew. m.w.Nachw.).

    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar nahe gelegen hätte (BGHSt 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 29, 319, 320; BGH NStZ 1981, 391; 1982, 464, 465; 1983, 407; BGH wistra 1994, 100; BGH, Urteil vom 9. Mai 1995 - 1 StR 94/95).

  • BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91

    Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände -

    Auszug aus BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96
    Freilich wäre es rechtlich zu beanstanden, wenn die Strafkammer nicht eine nach eigener Wertung angemessene Strafe verhängt hätte, sondern die Strafe allein im Hinblick auf Rechtsfolgen, die eine andere Kammer des Landgerichts im gleichen Tatkomplex verhängt hat, verschärft hätte (vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 986; BGHSt 28, 318, 323 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; G. Schäfer, Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 363 ff. jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96
    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar nahe gelegen hätte (BGHSt 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 29, 319, 320; BGH NStZ 1981, 391; 1982, 464, 465; 1983, 407; BGH wistra 1994, 100; BGH, Urteil vom 9. Mai 1995 - 1 StR 94/95).
  • BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Auszug aus BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96
    Freilich wäre es rechtlich zu beanstanden, wenn die Strafkammer nicht eine nach eigener Wertung angemessene Strafe verhängt hätte, sondern die Strafe allein im Hinblick auf Rechtsfolgen, die eine andere Kammer des Landgerichts im gleichen Tatkomplex verhängt hat, verschärft hätte (vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 986; BGHSt 28, 318, 323 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; G. Schäfer, Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 363 ff. jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3

    Auszug aus BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96
    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar nahe gelegen hätte (BGHSt 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 29, 319, 320; BGH NStZ 1981, 391; 1982, 464, 465; 1983, 407; BGH wistra 1994, 100; BGH, Urteil vom 9. Mai 1995 - 1 StR 94/95).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96
    Der Senat hat bereits entschieden, daß Nötigung vorliegen kann, wenn durch Kraftfahrzeuge, deren Fahrer dadurch zum Halten veranlaßt wurden, daß sie nur um den Preis, vor ihnen stehende, sitzende oder liegende Menschen zu überfahren, weiterfahren könnten, weitere Fahrer von Kraftfahrzeugen zum Anhalten gezwungen werden (vgl. BGH NStZ 1995, 541, 592 im Anschluß an BVerfGE 92, 1 ff.).
  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 101/93

    Betrug: besonders schwerer Fall - Berufsverbot

    Auszug aus BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96
    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar nahe gelegen hätte (BGHSt 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 29, 319, 320; BGH NStZ 1981, 391; 1982, 464, 465; 1983, 407; BGH wistra 1994, 100; BGH, Urteil vom 9. Mai 1995 - 1 StR 94/95).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96
    Der Senat hat bereits entschieden, daß Nötigung vorliegen kann, wenn durch Kraftfahrzeuge, deren Fahrer dadurch zum Halten veranlaßt wurden, daß sie nur um den Preis, vor ihnen stehende, sitzende oder liegende Menschen zu überfahren, weiterfahren könnten, weitere Fahrer von Kraftfahrzeugen zum Anhalten gezwungen werden (vgl. BGH NStZ 1995, 541, 592 im Anschluß an BVerfGE 92, 1 ff.).
  • BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95

    kurdische Autobahnblockade II - § 240 StGB, Gewaltbegriff,

    Auszug aus BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96
    Die Urteilsgründe ergeben auch mit genügender Klarheit, daß das gesamte Geschehen auf einem gemeinsamen Entschluß der Beteiligten beruhte; deshalb ist es auch für den den Angeklagten B. betreffenden Schuldspruch ohne Bedeutung, daß er möglicherweise erst am Tatort eintraf, als zumindest ein Teil der am Fortkommen gehinderten Kraftfahrer bereits stand (BGH NStZ 1995, 592).
  • BGH, 09.05.1995 - 1 StR 94/95

    Vergewaltigung - Minder schwerer Fall - Strafänderung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96
    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar nahe gelegen hätte (BGHSt 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 29, 319, 320; BGH NStZ 1981, 391; 1982, 464, 465; 1983, 407; BGH wistra 1994, 100; BGH, Urteil vom 9. Mai 1995 - 1 StR 94/95).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Die Verantwortlichen der Kraftwerksbetreiberin hätten infolge des physischen Hindernisses den Transport nicht ausführen lassen können, selbst wenn psychischer Zwang sie nicht beeindruckt hätte (BGHSt 41, 182, 184 ff.; BGH NJW 1995, 2862; BGH NStZ-RR 1997, 196, 197; Bay0bLG NStZ-RR 1996, 101, 102; OLG Düsseldorf NZV 1996, 458 mit Anm. Seier und Rohlfs; Herzberg GA 1997, 251, 272).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11

    Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz;

    Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).

    Umgekehrt ist der Tatrichter nicht berechtigt, gegen einen Angeklagten im Hinblick auf eine hohe Strafe eines Mittäters in einem anderen Verfahren eine höhere Strafe zu verhängen als er selbst für schuldangemessen hält (vgl. hierzu u.a. BGH NStZ-RR 1997, 196, 197).

    Es wird danach als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn ein Gericht nicht eine nach eigener Wertung angemessene Strafe festgesetzt hat, sondern die Strafe allein im Hinblick auf Rechtsfolgen, die eine andere Kammer des Landgerichts im gleichen Tatkomplex verhängt hat, verschärft hat (vgl. u.a. BGH NStZ-RR 1997, 196, 197).

    Dieser Gedanke lag auch dem Senatsurteil vom 29. Oktober 1996 - (1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197) zugrunde, wo es um gleichgelagerte Delikte einer massenhaft begangenen Autobahnblockade ging.

  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 327/06

    Vergleich mit Strafen für Mittäter bzw. andere Bandenmitglieder

    Es wäre rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht die Strafe allein im Hinblick auf die Strafen bemessen würde, die in anderen Urteilen - sei es desselben Gerichts, sei es eines anderen Gerichts - verhängt wurden (st. Rspr., vgl. nur BGH bei Holtz MDR 1979, 986; BGHSt 28, 318, 323; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH NStZ-RR 1997, 196 f.; vgl. auch zusammenfassend G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 477 ff. m. w. N.).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Zu der von der Revision des Angeklagten B. aufgeworfenen Frage des Vergleichs der Strafzumessung im vorliegenden Fall mit derjenigen in dem bereits abgeschlossenen Verfahren gegen den Zeugen K. weist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (BGH bei Holtz MDR 1979, 986; StV 1981, 122, 123; NStZ 1991, 581; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1 und Wertungsfehler 23; BGH, Urt. vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96; weitere Nachweise bei Gribbohm a.a.O. Rdn. 45 und G. Schäfer a.a.O. Rdn. 364 ff.).
  • AG Frankfurt/Main, 13.05.2022 - 901 Ds 6120 Js 248353/20
    Von einem unbenannten besonders schweren Fall ist unter anderem auszugehen, wenn der Adressat mit einem Verbrechen bedroht wird, wenn der Täter fahrlässig weitere schwere Folgen durch seine Tat herbeiführt, bei massiver Gewaltanwendung, bei besonders erniedrigenden Auswirkungen und bei einer Autobahnblockade durch Kraftfahrer (Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Toepel, § 240 StGB, Rn. 197; zur Autobahnblockade siehe auch BGH NStZ-RR 1997, 196, 197; LG Heilbronn, KLs 13 Js 15493/94).
  • BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98

    Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache")

    Nach der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, wie es der ständigen willkürfreien Spruchpraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entspricht, unterfallen Nötigungen, die im öffentlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen begangen werden, nicht der speziellen Zuständigkeit des für Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; BGH NStZ-RR 1997, 196), es sei denn, daß spezifische Verkehrsdelikte verletzt sind (vgl. etwa BGHSt 40, 341; 42, 235; BGH NZV 1993, 197; BGH NStZ 1994, 336; 1995, 183; BGH NStZ-RR 1997, 18).
  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 216/99

    Auslegung eines Geschäftsverteilungsplanes "Verkehrsstrafsachen"

    Hat der Angeklagte somit eine Straftat nur im öffentlichen Verkehrsraum begangen, ohne daß ihm dabei die Verletzung straßenverkehrsrechtlicher Bestimmungen zur Last gelegt wird, z.B. eine Nötigung (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; NStZ-RR 1997, 196; BGH, Urteil vom 23. November 1998 - 5 StR 433/98) oder eine Freiheitsberaubung, Geiselnahme oder Vergewaltigung unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs (BGHSt 39, 330; BGHR StGB § 239 b Entführen 3, 4; § 242 Abs. 1 Wegnahme 10; BGH NJW 1996, 2171; BGH NStZ 1993, 539; 1996, 276; 1997, 137; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93; BGH, Beschluß vom 18. Juni 1997 - 5 StR 220/97), ist die Zuständigkeit des 4. Strafsenats nicht begründet.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1996 - 2 StR 468/96   

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https://dejure.org/1996,4430
BGH, 06.12.1996 - 2 StR 468/96 (https://dejure.org/1996,4430)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1996 - 2 StR 468/96 (https://dejure.org/1996,4430)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1996 - 2 StR 468/96 (https://dejure.org/1996,4430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung des Nachtatverhaltens - Strafschärfung durch Ertränken eines Kindes als besonders verwerfliche Begehungsart - Strafschärfung durch menschenverachtende Beseitigung einer Kinderleiche

  • rechtsportal.de

    StGB § 46

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 196
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1987 - 3 StR 442/87

    Einstellung des Angeklagten zur Tat als schulderhöhender Vorwurf - Aufhebung

    Auszug aus BGH, 06.12.1996 - 2 StR 468/96
    Dabei bleibt vor allem außer Betracht und deshalb im Urteil unerörtert, daß ein solches Verhalten auch - was eine strafschärfende Berücksichtigung ausschlösse (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 9) - Ausdruck der Hilflosigkeit in der konkreten Situation sein kann.
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 542/89

    Strafverfolgung - Verwischen von Tatspuren - Verhalten nach der Tat -

    Auszug aus BGH, 06.12.1996 - 2 StR 468/96
    Das Tatgericht hat zwar erkennbar berücksichtigt, daß ein bestimmtes, auf die Beseitigung der Leiche oder von Spuren der Tat gerichtetes Verhalten nicht schon für sich allein zur Annahme eines Strafschärfungsgrundes berechtigt, sondern allein dann, wenn es Rückschlüsse auf die innere Einstellung der Tat zuläßt oder den Unrechtsgehalt der Tat erhöht (vgl. BGH StV 1990, 259, 260; 1995, 131, 132 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Zum anderen kann jedes Tun oder Unterlassen berücksichtigt werden, das Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat zulässt, auf Rechtsfeindlichkeit, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche des Täters hinweist oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85, NStZ 1985, 545; Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 2 StR 468/96, NStZ-RR 1997, 196; vgl. auch S/S-StreeKinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 39; MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 246 ff. jeweils mwN).
  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 608/13

    Verurteilung wegen Tötung eines Kleinkindes in Köln rechtskräftig

    a) Das Tatgericht hat erkennbar berücksichtigt, dass ein bestimmtes, auf die Beseitigung der Leiche oder von Spuren der Tat gerichtetes Verhalten nicht schon für sich allein zur Annahme eines Strafschärfungsgrundes berechtigt (vgl. auch Fischer, aaO, § 46 Rdn. 49 mwN), sondern allein dann, wenn es - wie hier - Rückschlüsse auf die innere Einstellung der Tat zulässt oder den Unrechtsgehalt der Tat erhöht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 2 StR 468/96, NStZ-RR 1997, 196 mwN).
  • LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20

    Lebenslange Haft für Frauenmörder aus Rendsburg

    Das soll ungeachtet des Umstandes, dass im Hinblick auf die fortdauernde Ungewissheit über das weitere Schicksal des Tatopfers die durch dessen Verschwinden begründeten Leiden der Hinterbliebenen - wie hier - dadurch noch perpetuiert werden, selbst für das Verbergen des Leichnams des Tatopfers gelten, sofern nicht die Beseitigung der Leiche selbst neues Unrecht schafft, weil es mit der Begehung einer weiteren Straftat verbunden ist und deshalb die rechtsfeindliche Einstellung des Täters ein weiteres Mal dokumentiert (vgl. BGH, NStZ 2011, 512 f.; Beschluss vom 14.08.2018 - 4 StR 136/18), oder wenn es Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters zur Tat etwa im Sinne von Menschenverachtung oder Gefühllosigkeit zulässt (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 196).
  • LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20

    Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe

    Das Nachtatverhalten, das Drapieren der Leichen in eindeutig sexueller Pose, hat die Kammer, auch, da es Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Angeklagten bei der Tatbegehung zulässt und deren Unrechtsgehalt erhöht (so auch BGH, Urteil vom 16.04.2014, Az.: 2 StR 608/13), ebenso, wenn auch mit geringerem Gewicht (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2000, Az.: 4 StR 375/00), schulderhöhend berücksichtigt (vg. auch BGH, Urteil vom 06.12.1996, Az.: 2 StR 468/96).
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