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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96   

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BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96 (https://dejure.org/1996,2896)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1996 - 3 StR 383/96 (https://dejure.org/1996,2896)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 3 StR 383/96 (https://dejure.org/1996,2896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Feststellungen - Anforderungen an das Vorstellungsbild eines Drogenkurriers über die Art der Drogen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a; StGB § 69

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 197
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96
    Zwar geht in Fällen von Betäubungsmittelschmuggelfahrten in einem Kraftfahrzeug eine besondere Indizwirkung für einen charakterlichen Eignungsmangel des Täters im Sinne des § 69 StGB aus (vgl. BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]; BGHR StGB § 69 I Entziehung 3).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96
    Mit Recht hat das Landgericht den Angeklagten auch als Täter und nicht als Gehilfen verurteilt (vgl. BGHSt 38, 315).
  • BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96
    Vielmehr bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (BGHR StGB § 69 I Entziehung 2).
  • BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96

    Feststellungen zur gesamten Menge Kokain bei gemeinschaftlichem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96
    Das gilt um so mehr, als der Angeklagte, ohne nach dem Inhalt des Drogenpäckchens zu fragen, das Risiko der Entdeckung beim Schmuggeln auf sich nahm (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 1996 - 2 StR 299/96 - S. 8).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96
    Diese Indizwirkung ist aber auf der anderen Seite nicht einem gesetzlichen Regelbeispiel gemäß § 69 Abs. 2 StGB gleichzusetzen (BGH, Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 241/96).
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92

    Führerschein - Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmittel - Drogen -

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96
    Zwar geht in Fällen von Betäubungsmittelschmuggelfahrten in einem Kraftfahrzeug eine besondere Indizwirkung für einen charakterlichen Eignungsmangel des Täters im Sinne des § 69 StGB aus (vgl. BGH NStZ 1992, 586 [BGH 23.06.1992 - 1 StR 211/92]; BGHR StGB § 69 I Entziehung 3).
  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dementsprechend zur Entziehung der Fahrerlaubnis seit jeher anerkannt, daß die sich aus der Tat ergebende mangelnde Eignung auch in fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit gründen kann (BGHSt 5, 179, 180 f.; 7, 165, 167; 10, 333, 334; 17, 218, alle zur früheren Regelung des § 42m StGB aF; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586; 1995, 229; NStZ-RR 1997, 197; NStZ 2000, 26; vgl. auch Tröndle/Fischer aaO § 69 Rdn. 9a).

    Dieser Indizwirkung der Tat kommt für die gebotene Prognose um so größere Bedeutung zu, je gewichtiger der Tatvorwurf ist und je intensiver der Einsatz des Kraftfahrzeuges zur Durchführung der Tat war (so Senat in BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; Senat NStZ 1992, 586; siehe auch 2. Strafsenat NStZ 2000, 26; 3. Strafsenat in BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 10; abschwächend, aber im Grundsatz ähnlich BGH MDR bei Holtz 1981, 453; NStZ 1995, 229; NStZ-RR 1997, 197, 198; 1998, 271; NZV 1998, 418; Senat StV 1999, 18).

    Je nach den Umständen kann deshalb eine eingehende Würdigung der Täterpersönlichkeit erforderlich sein, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 5; BGH NStZ-RR 1997, 197).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 2a Ss 338/00

    Unabhängigkeit der Strafmilderung von Motivation des Täters

    Ein nur einmaliges oder nur vorübergehendes, lediglich situationsbedingtes Fehlverhalten läßt jedoch für sich allein noch nicht den Schluß auf die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu (BGH NStZ-RR 97, 197, 198; OLG Düsseldorf NJW 97, 535).

    Deren Feststellung erfordert vielmehr bei Delikten außerhalb des in § 69 Absatz 2 StGB beschriebenen Katalogs eine Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (BGH NStZ 97, 494, 495 und NStZ-RR 97, 197, 198; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Auflage, § 69 Rn. 9b-d).

  • BGH, 21.01.2004 - 2 StR 357/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Diese Begründung rechtfertigt hier die Maßregel nicht, da, abgesehen davon, daß die Persönlichkeit des Angeklagten nicht in die Abwägung einbezogen ist, das Gewicht der Tatbeiträge, bei denen dieser ein Kraftfahrzeug geführt hat, nicht in dem erforderlichen Umfang (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 197; BGH NStZ 2000, 26, 27; StV 2003, 69; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5, 6 und 8) festgestellt ist.
  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 560/96

    Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit hinsichtlich ihres Ausdrucks in der Tat

    Bei Straftaten, die nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten sind, bedarf es zur Prüfung, ob der Täter ungeeignet im Sinne von § 69 Abs. 1 StGB ist, einer von den Umständen des Einzelfalles abhängigen Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGHR StGB § 69 I Entziehung 6 m.w.Nachw.; BGH, Urt. vom 11. Dezember 1996 - 3 StR 383/96).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Diese Indizwirkung in Fällen von "Betäubungsmittelschmuggelfahrten" (so BGH, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 3 StR 383/96 -) ist jedoch nicht einem gesetzlichen Regelbeispiel gemäß § 69 Abs. 2 StGB gleichzusetzen.
  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 1 Ss 362/03

    Fahrerlaubnisentziehung, Ungeeignetheit, allgemeines Delikt

    In anderen Entscheidungen wird zwar ebenfalls die besondere Indizwirkung von Delikten der allgemeinen Kriminalität für den charakterlichen Eignungsmangel des Täters i.S.d. § 69 StGB bejaht, es wird aber eine Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist, verlangt (BGH NStZ-RR 1997, 197; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 10).
  • OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 273/99

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Betäubungsmittelhandel - Fortdauer der

    Die gilt insbesondere für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Rauschgifthandel (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 197 und 232; BGH VRS 92, 204; 96, 103, OLG Düsseldorf VRS 92, 203 = NStZ 1997, 83 = NZV 1997, 47 und VRS 93, 422 = NStZ 1997, 494 = NZV 1997, 364).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.01.1997 - 3 StR 451/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5233
BGH, 03.01.1997 - 3 StR 451/96 (https://dejure.org/1997,5233)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1997 - 3 StR 451/96 (https://dejure.org/1997,5233)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1997 - 3 StR 451/96 (https://dejure.org/1997,5233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils im Rechtsfolgenausspruch - Minder schwerer Fall des Totschlags auf Grund sexuell motivierter, schwerer Beleidigung - Strafschärfung durch aufwendige Beseitigung einer Leiche nebst weiterer Tatspuren

  • rechtsportal.de

    StGB § 46, § 213

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 451/96
    Das Beseitigen der Tatspuren kann die Schuld nicht erhöht haben, weil der Angeklagte zur Mitwirkung an der Aufklärung der Tat nicht verpflichtet war (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 451/96
    Das Beseitigen der Tatspuren kann die Schuld nicht erhöht haben, weil der Angeklagte zur Mitwirkung an der Aufklärung der Tat nicht verpflichtet war (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 451/96
    Das Beseitigen der Tatspuren kann die Schuld nicht erhöht haben, weil der Angeklagte zur Mitwirkung an der Aufklärung der Tat nicht verpflichtet war (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18 jeweils m.w.N.).
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