Rechtsprechung
BGH, 22.10.1996 - 1 StR 567/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anrechnung einer in Estland erlittenen Auslieferungshaft - Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 205 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92
Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Anhörung eines "weiteren" …
Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 567/96
Zwar hatte die Verteidigung sich darauf berufen, der gewünschte Gutachter sei aufgrund seiner speziellen Ausbildung ein "anderer" Sachverständiger, doch kommt es darauf nicht an, solange die Kompetenzen verschieden ausgebildeter Sachverständiger sich für die Beantwortung einer Beweisfrage - wie hier - überschneiden (BGHSt 34, 355, 356 f.; 39, 49, 52). - BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
Verlesung eines Attestes
Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 567/96
Das Revisionsgericht kann dann in Fällen des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB selbst abschließend entscheiden, wenn ein anderer Anrechnungsmaßstab als 1: 1 nach den Umständen des Falles ersichtlich nicht in Betracht kommt (…Gribbohm in LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 64; BGH NJW 1986, 1555, 1557 [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85];… vgl. auch BGHR StGB § 51 Abs. 4: eigene Entscheidung des BGH über einen anderen Maßstab, wenn sich Anhaltspunkte aus dem Urteil selbst ergeben). - BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87
Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig …
Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 1 StR 567/96
Zwar hatte die Verteidigung sich darauf berufen, der gewünschte Gutachter sei aufgrund seiner speziellen Ausbildung ein "anderer" Sachverständiger, doch kommt es darauf nicht an, solange die Kompetenzen verschieden ausgebildeter Sachverständiger sich für die Beantwortung einer Beweisfrage - wie hier - überschneiden (BGHSt 34, 355, 356 f.; 39, 49, 52).
- BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …
Da wegen der vergleichbaren Haftbedingungen in den Niederlanden nur ein Anrechnungsmaßstab 1:1 in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1992 - 3 StR 211/92; vom 26. November 1991 - 4 StR 500/91; vom 10. April 1990 - 5 StR 121/90), hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO diesen selbst bestimmt (st. Rspr. vgl. zuletzt BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 567/96 m.w.N.). - BGH, 28.03.2007 - 1 StR 137/07
Im Ausland erlittene Freiheitsentziehung (Anrechnung; Festsetzung in der …
Vorliegend kann der Senat diesen Ausspruch selbst nachholen (vgl. nur BGH, Beschl. vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 567/96). - BGH, 19.02.1997 - 5 StR 33/97
Berücksichtigung und Anrechnung einer im Ausland vollstreckten Strafhaft auf eine …
Der Senat kann entsprechend § 354 Abs. 1 StPO eine eigene Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab treffen, da bei Anrechnung der in England erlittenen Freiheitsentziehung ein anderer Anrechnungsmaßstab als 1: 1 nach den Umständen des Falles ersichtlich nicht in Betracht kommt (vgl. BGH Beschluß vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 567/96 -).
Rechtsprechung
BGH, 05.02.1997 - 3 StR 524/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verwerfen einer unzulässigen Revision - Einlegung einer Revision trotz zuvor erklärtem Rechtsmittelverzicht - Wirkung eines Rechtsmittelverzichts - Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist und Rechtsmittelverzicht
- rechtsportal.de
StPO § 346
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 205
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61
Mangelhafte Revisionsbegründung II
Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 3 StR 524/96
Der Verwerfungsbeschluß des Landgerichts vom 9. August 1996 ist zudem auch deshalb aufzuheben, weil es wegen des Rechtsmittelverzichts insoweit an der Zuständigkeit des Landgerichts fehlte (vgl. BGHSt 16, 115, 118).
- OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12
Strafverfahren: Ungehorsamshaft bei wahrscheinlicher Möglichkeit zur …
Dabei ist der (Einstellungs-)Beschluss nicht notwendig durch alle drei mitwirkenden Richter zu unterzeichnen (…vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., vor § 33 Rdn. 6 m.w.N., § 207 Rdn. 11 m.w.N.), doch muss erkennbar sein, dass die Entscheidung in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung mit drei Richtern getroffen worden ist (vgl. BGH in NStZ-RR 1997, 205).
Rechtsprechung
OLG Dresden, 02.12.1996 - 2 Ws 394/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 205