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   BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96   

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https://dejure.org/1996,2234
BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96 (https://dejure.org/1996,2234)
BGH, Entscheidung vom 28.08.1996 - 3 StR 205/96 (https://dejure.org/1996,2234)
BGH, Entscheidung vom 28. August 1996 - 3 StR 205/96 (https://dejure.org/1996,2234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 21
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.1990 - 3 StR 379/89

    Überschreitung des schuldangemessenen Strafmaßes im Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96
    Auch bei der Bemessung der Jugendstrafe dürfen durch Art und Umfang der Schuld bestimmte Grunde des Schuldausgleichs und der gerechten Sühne angemessen neben dem Erziehungszweck berücksichtigt werden (vgl. BGHR JGG § 18 II Erziehung 4 und Strafzwecke 1).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96
    Da der Angeklagte bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, bedurfte es eingehender Feststellung und Begründung, daß bei ihm schon vor der Tatbegehung entwickelte, bislang aber noch nicht zutage getretene Persönlichkeitsmängel vorhanden waren, die auf die insgesamt vier Straftaten Einfluß gehabt haben und für die Zukunft weitere Verfehlungen befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 II schädliche Neigungen 5 bis 7, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.11.1995 - 1 StR 634/95

    Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Anstaltserziehung - Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96
    Daß die Jugendkammer bei der Bemessung der Jugendstrafe tatbezogene Umstände berücksichtigt hat, begründet nicht die Besorgnis, das Tatgericht habe in einer jugendstrafrechtlichen Grundsätzen widersprechenden Weise dem äußeren Unrechtsgehalt der Taten entscheidende Bedeutung beigemessen (BGHR JGG § 18 II Strafzwecke 4).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96
    Zudem macht die ausführliche, den Erziehungszweck wiederholt hervorhebende Begründung der Jugendstrafe gegen den heranwachsenden Mitangeklagten T. und des dabei ausgesprochenen Vorbehalts nachträglicher Entscheidung über eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung (sogenannte Vorbewährung, vgl. § 57 JGG) deutlich, daß sich die Jugendkammer der vorrangigen Bedeutung des Erziehungsgedankens bei der Verhängung und Bemessung von Jugendstrafe (vgl. BGHR JGG § 18 II Erziehung 8 m.w.Nachw.) bewußt war.
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96
    Da der Angeklagte bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, bedurfte es eingehender Feststellung und Begründung, daß bei ihm schon vor der Tatbegehung entwickelte, bislang aber noch nicht zutage getretene Persönlichkeitsmängel vorhanden waren, die auf die insgesamt vier Straftaten Einfluß gehabt haben und für die Zukunft weitere Verfehlungen befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 II schädliche Neigungen 5 bis 7, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung von zum Regelbild des Tatbestandes (hier:

    Da das Landgericht diese rechtsfehlerhafte Erwägung im Rahmen der in Anlehnung an das Erwachsenstrafrecht vorzunehmenden Bestimmung des Unrechtsgehalts der Taten angestellt hat, ist es vorliegend ohne Bedeutung, dass § 46 Abs. 3 StGB bei der Bemessung der Jugendstrafe grundsätzlich keine Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 205/96, NStZ-RR 1997, 21, 22; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 1 StR 617/06, NStZ 2008, 693; vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06, NStZ 2007, 522, 523; vom 20. Januar 2009 - 1 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 155).
  • BGH, 07.06.2000 - 1 StR 226/00

    Letztes Wort des gesetzlichen Vertreters von Amts wegen

    Die Berücksichtigung tatbezogener Umstände bei der Bemessung der Jugendstrafe verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 21).
  • BGH, 24.04.2007 - 1 StR 147/07

    Keine Anwendbarkeit des Doppelverwertungsverbots im Jugendstrafrecht

    Das Vorbringen der Revision (Schriftsatz vom 10. April 2007) zu § 46 Abs. 3 StGB geht schon deshalb im Ansatz fehl, weil diese Bestimmung bei der Bemessung von Jugendstrafe nicht anwendbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2005 - 1 StR 1/05; BGH NStZ-RR 1997, 21, 22; Brunner/ Dölling JGG 11. Aufl. § 18 Rdn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.2005 - 1 StR 1/05

    Unanwendbarkeit des Doppelverwertungsverbotes bei der Jugendstrafe

    Ergänzend zum Vorbringen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat zum Revisionsvorbringen des Angeklagten G., daß § 46 Abs. 3 StGB bei der Bemessung von Jugendstrafe nicht anwendbar ist (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 21, 22; Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 18 Rdn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2003 - 4 StR 395/03

    Strafzumessung; Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungsgedankens); Urteilsgründe

    Entgegen der Auffassung der Revision und des Generalbundesanwalts kann ausgeschlossen werden, daß sich die Jugendkammer bei Bemessung der allein wegen der Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe der vorrangigen Bedeutung des Erziehungsgedankens nicht bewußt war (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8, 10; BGH NStZ-RR 1997, 21).
  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 Ss 1/09

    Sprungrevision, Jugendsache, Doppelverwertungsverbot, keine Geltung im

    Gerade die besonders aktive und brutale Rolle bei der Tatausführung reicht aber auch bei Ersttätern zur Begründung von Persönlichkeitsmängeln aus (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 21).
  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 486/97

    BGH beanstandet Jugendstrafen bei einer Gewalttat

    Bei der Bemesssung dieser Strafen hat das Landgericht Gründe des Schuldausgleichs und der gerechten Sühne nicht angemessen mit dem Erziehungsgedanken abgewogen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 21 [BGH 28.08.1996 - 3 StR 205/96]).
  • OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 3 Ausl 109/01

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines Heranwachsenden wegen Unverhältnismäßigkeit

  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 1 Ss 762/01

    Jugendrecht, Annahme von "Schwere der Schuld", Erziehungsgedanke,

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.06.1996 - 2 Ss OWi 667/96   

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https://dejure.org/1996,6540
OLG Hamm, 13.06.1996 - 2 Ss OWi 667/96 (https://dejure.org/1996,6540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.1996 - 2 Ss OWi 667/96 (https://dejure.org/1996,6540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 2 Ss OWi 667/96 (https://dejure.org/1996,6540)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 21
  • NZV 1997, 87
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 10.08.2001 - 3 ObOWi 51/01

    Zur Pflicht der Überwachung der Beschäftigten durch den Unternehmer

    Deswegen liegt im Unterlassen jeglicher Überwachung ein Verstoß gegen die in § 130 Abs. 1 OWiG normierte betriebliche Aufsichtspflicht (OLG Hamm NStZ-RR 1997, 21).
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