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   BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97, alt: 5 StR 524/95   

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BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97, alt: 5 StR 524/95 (https://dejure.org/1997,4909)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1997 - 5 StR 24/97, alt: 5 StR 524/95 (https://dejure.org/1997,4909)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1997 - 5 StR 24/97, alt: 5 StR 524/95 (https://dejure.org/1997,4909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Bezugnahme auf die im Revisionsverfahren aufgehobenen Festellungen über den Ausschluss einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit - Anforderungen an die Begründung der Annahme uneingeschränkter Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 237
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1995 - 2 StR 160/95

    Aufhebung des Strafausspruchs - Aufhebung der Feststellungen - Verminderte

    Auszug aus BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97
    Eine Bezugnahme auf sie ist daher nicht zulässig (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 16; Senat, Beschluß vom 23. Juni 1981 - 5 StR 266/81 - BGH NJW 1977, 1247).
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch

    Auszug aus BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Urteil vom 4. März 1996 (BGH NStZ 1996, 380) das angefochtene landgerichtliche urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, weil die Annahme uneingeschränkter Schuldfähigkeit im Fall 3 der Urteilsgründe (Tat vom 2. März 1994) nicht tragfähig begründet war.
  • BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77

    Anforderungen an die Strafzumessung - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen

    Auszug aus BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97
    Eine Bezugnahme auf sie ist daher nicht zulässig (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 16; Senat, Beschluß vom 23. Juni 1981 - 5 StR 266/81 - BGH NJW 1977, 1247).
  • BGH, 23.06.1981 - 5 StR 266/81
    Auszug aus BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97
    Eine Bezugnahme auf sie ist daher nicht zulässig (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 16; Senat, Beschluß vom 23. Juni 1981 - 5 StR 266/81 - BGH NJW 1977, 1247).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung

    Soweit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die sich auf den Ausschluss einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit beziehenden Feststellungen zur Alkoholisierung eines Angeklagten (ausschließlich) die Straffrage betreffen und nach Aufhebung (allein) des Strafausspruches und Zurückverweisung der Sache das Tatgericht zur Trinkmenge eigene (neue) Feststellungen treffen muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 3 StR 336/08, NStZ-RR 2009, 148; vom 12. September 2000 - 4 StR 358/00, juris Rn. 5, sowie Urteil vom 15. April 1997 - 5 StR 24/97, NStZ-RR 1997, 237) steht dies der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen.
  • OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20

    Prüfungspflicht der Amtsgerichte hinsichtlich der Unterbringung in

    Hat bereits das erstinstanzliche Gericht die Voraussetzungen nicht allein des § 21 StGB, sondern auch des § 20 StGB geprüft - was wie vorstehend unter 1. aufgezeigt das Amtsgericht Stade unterlassen hat - und dabei Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration getroffen, besteht keine Bindung des Berufungsgerichtes an diese Feststellungen zum Grad der Alkoholisierung (vgl. BGH v. 14. April 1997 - 5 StR 24, 97, NStZ-RR 1997, 237).
  • BGH, 21.03.2023 - 6 StR 88/23

    Bindung des Tatgerichts (Aufhebung nur des Strafausspruchs mit den zugehörigen

    Daher bezieht sich die Aufhebung des Strafausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen auch auf die Feststellungen und die Entscheidung des früheren Tatgerichts zur Frage einer verminderten Schuldfähigkeit des Täters im Sinne von § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 1977 - 3 StR 18/77, NJW 1977, 1247; vom 21. März 2017 - 5 StR 81/17 Rn. 5; Beschluss vom 15. April 1997 - 5 StR 24/97, NStZ-RR 1997, 237; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1347).
  • BGH, 21.03.2017 - 5 StR 81/17

    Umfang der Bindungswirkung nach Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch

    Daher bezieht sich die Aufhebung des Strafausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen auch auf die Feststellungen und die Entscheidung des früheren Tatgerichts zur Frage einer verminderten Schuldfähigkeit des Täters im Sinne von § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 1997 - 5 StR 24/97, NStZ-RR 1997, 237; vom 4. November 2008 - 3 StR 336/08, NStZ-RR 2009, 148 mwN; vom 17. Dezember 2013 5 - 2 StR 335/13, und vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 353 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 358/00

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe; Vollstreckung der früher verhängten Strafe;

    Dabei hat das Landgericht nicht beachtet, daß sich die auf den seinerzeit angenommenen Ausschluß einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten beziehenden Feststellungen die Straffrage betreffen und deshalb durch die Revisionsentscheidung des Senats vom 9. November 1999 mit aufgehoben sind (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 237; Kuckein in KK 4. Aufl. § 353 Rdn. 30 m.w. N.).
  • OLG Hamburg, 08.02.2016 - 2 Rev 62/15

    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch: Prüfung der Schuldfähigkeit

    Hat bereits das erstinstanzliche Gericht die Voraussetzungen nicht allein des § 21 StGB, sondern auch des § 20 StGB geprüft und dabei Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration getroffen, besteht keine Bindung des Berufungsgerichtes an diese Feststellungen wegen Doppelrelevanz für Schuld- und Rechtsfolgenausspruch (BGH in NStZ-RR 1997, 237).
  • BGH, 12.12.2012 - 2 StR 481/12

    Neuerhebung der Feststellungen nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das

    Die Frage einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehört nicht zum Schuldspruch, sondern allein zum Strafausspruch (BGH, Beschluss vom 15. April 1997 - 5 StR 24/97, NStZ-RR 1997, 237; Meyer-Goßner aaO).
  • OLG Hamburg, 02.03.2016 - 2 Rev 4/16

    Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung: Wirksamkeit der

    Hat bereits das erstinstanzliche Gericht die Voraussetzungen nicht allein des § 21 StGB, sondern auch des § 20 StGB geprüft und dabei Feststellungen etwa zur Blutalkoholkonzentration getroffen, besteht keine Bindung des Berufungsgerichts an diese Feststellungen wegen Doppelrelevanz für Schuld- und Rechtsfolgenausspruch (BGH in NStZ-RR 1997, 237).
  • OLG Celle, 08.02.2017 - 1 Ss 3/17

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Unwirksamkeit einer vom Berufungsgericht für

    Die Frage, ob ein Angeklagter bei auszuschließender Schuldunfähigkeit in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt war (§ 21 StGB), gehört dagegen zur Frage der Strafzumessung und bedarf bei einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch einer eigenständigen Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, wobei dieses grundsätzlich auch eigene Feststellungen zur alkoholischen Beeinflussung des Angeklagten bei der Tatbegehung zu treffen hat (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 2 Rev 62/15. Siehe auch BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 3 StR 336/08, NStZ-RR 2009, 148; BGH, Urteil vom 15. April 1997 - 5 StR 24/97, NStZ-RR 1997, 237).
  • BGH, 15.09.2011 - 2 StR 315/11

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Diese äußerst knappe Darstellung der in ihrem Ausmaß nicht näher beschriebenen Störungen lässt besorgen, dass das Landgericht bei seiner Annahme, dass der Angeklagte die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, nicht, wie es nach der Senatsentscheidung vom 11. August 2010 (2 StR 128/10) geboten war (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 237; Kuckein in KK 6. Aufl., § 353 Rn. 30 mwN), neue Feststellungen getroffen hat, sondern sich rechtsfehlerhaft an die Feststellungen aus dem insoweit aufgehobenen Urteil vom 24. November 2009 für gebunden gehalten hat.
  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 337/12

    Strafzumessung (neue Feststellungen zu persönlichen Verhältnis nach Aufhebung des

  • KG, 13.12.2018 - 3 Ws 272/18

    Maßregelvollzug: Darstellungserfordernisse bei Anordnung der Unterbringung in

  • OLG Hamburg, 10.11.1997 - II-157/97

    Strafbarkeitsvoraussetzungen einer Vergewaltigung in einem minder schweren Fall;

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